DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Ausgenommen
wie eine
Weihnachtsgans?
Sind
Rentner
seit 2005 nur noch
Freiwild für Politiker?
von
Udo Johann Piasetzky
Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.
und
Steuerberater Hans-Josef Leiting
Vorsitzender der Rentenkommission des DRSB e.V.
und
Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.
und
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.
Meerbusch, den 04. Januar 2007
Historischer Ursprung für das
Alterseinkünftegesetz,
der leider immer noch so genannten
>>> Rürup - Rente <<<,
war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06. März 2002, in der „festgestellt” wurde, dass die derzeitige steuerrechtliche Behandlung von
Pensionen und Renten
gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Der DRSB e.V. berichtet laufend über die Folgen und Wirkungen für deutsche Bürger.
Heute möchte der DRSB e.V. nochmals auf den Ursprung für das Zustandekommen des Alterseinkünftegesetzes eingehen, mit den bereits aufgezeigten fatalen Folgen für deutsche Bürger und deutsche Versicherungsgesellschaften.
In dem Antwortschreiben von
Prof. Dr. Dr. h.c.
>>> Hans - Adalbert Rürup <<<
vom 16. November 2006 auf den ersten offenen Brief des DRSB e.V. vom
13. November 2006 heißt es wörtlich:
Zitat Anfang
Mit seinem Urteil vom 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die derzeitige steuerrechtliche Behandlung vom Pensionen und Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar eine verfassungskonforme neue Regelung in Kraft zu setzen.
Dieses Urteil – 2BvL 17/99 – war der Anlass für den Bundesfinanzminister eine „Sachverständigen – Kommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen” einzurichten, zu deren Vorsitzenden ich berufen wurde,
nachdem ich bereits vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im diesem Fall gehört wurde.
Zitat Ende.
Wurden hier die Richter des Bundesverfassungsgerichtes womöglich von
Prof. Dr. Dr. h.c.
>>> Hans - Adalbert Rürup <<<
bereits im Vorfeld der Entscheidung vorsätzlich falsch „geimpft” und in eine falsche Richtung getrieben?
Waren dadurch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes bei ihrer Entscheidung Manipulationsopfer?
Ist es im Sinne der deutschen Verfassung, dass nur ein einziger
„Gutachter”
sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung bei einem so wichtigen Thema maßgeblich beeinflusst und / oder bestimmt?
Müsste dieses
„verhängnisvolle Gutachten”
nicht veröffentlicht werden, um der Sache auf den Grund zu gehen?
In der deutschen Steuerfachwelt wurde das oben aufgeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts überwiegend mit Erstaunen und Entsetzen zur Kenntnis genommen.
Es gab schon immer Regelungen im deutschen Steuerrecht, die dem
Bundesverfassungsgericht
zu Recht zur Prüfung vorgelegt wurden.
Mit einer Entscheidung über eine Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von
Pensionen und Renten
hatte aber in der Steuerfachwelt so richtig niemand gerechnet.
Auch nach bereits längerer Zeit des Bestehens des Alterseinkünftegesetzes schütteln Steuerfachleute heute noch verständnislos den Kopf über den aktuellen Stand der Steuergesetzgebung.
Es handelt sich bei
Pensionen und Renten
nämlich um zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Ein Pensionsanspruch ist Ausfluss des beamtenrechtlichen Versorgungsgedankens, der wiederum die Folge des Treueverhältnisses der Beamten zum Staat bzw. zu den Dienstherren ist.
Rein wirtschaftlich betrachtet wird der Pensionsanspruch durch Gehaltsverzicht während der Dienstzeit verdient.
Der gesetzliche Rentenanspruch dagegen resultiert aus den persönlich eingezahlten Beiträgen und den sozialpolitisch geförderten Ersatztatbeständen (Berufsausbildung, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit) zum Erwerb der Anwartschaft einer Rente.
So werden zum Beispiel junge Bürger, die sich für die Beamtenlaufbahn interessieren, darauf hingewiesen, dass ein Job in der freien Wirtschaft höher dotiert sein kann.
Der Vorteil als Beamter besteht dagegen in der Altersversorgung durch weiterführende Gehälter in Form von Pensionen, um im Rentenalter abgesichert zu sein.
Ein Beamter muss somit nicht selbst aus eigenem versteuerten Einkommen und Vermögen für die laufende Versorgung im Ruhestand vorsorgen.
In der freien Wirtschaft ist es gang und gäbe > Pensionszusagen < und / oder so genannte „Betriebsrenten” für Mitarbeiter auszusprechen, um diese an das Unternehmen zu binden.
In allen aufgeführten Fällen werden diese staatlichen und privaten Pensionen weiterhin wie das vorherige Gehalt über eine Lohnsteuerkarte steuerpflichtig abgerechnet.
Ein Störgefühl über diese steuerliche Behandlung entwickelte sich jahrzehntelang zu Recht auch nicht.
Ein deutscher Bürger als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zahlt aus seinem eigenen versteuerten Einkommen und Vermögen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwirbt hieraus ein originäres Rentenstammrecht für eine Altersvorsorge.
Die Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern waren schon immer nur teilweise als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
Hierzu sei angemerkt, dass diese steuerliche Regelung dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls zur Entscheidung vorgetragen wurde.
Die späteren Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung teilen sich steuerlich daher in einen
Tilgungsanteil
( steuerfreie Vermögensebene )
und einen
Zinsanteil
( steuerlich der so genannte „Ertragsanteil” )
auf.
Nur der Zinsanteil unterlag bis zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes der Versteuerung.
Bis einschließlich zum Kalenderjahr 2004 wurde die gesetzliche Rente mit dem Ertragsanteil je nach Eintrittsalter des Rentenempfängers versteuert.
Der Ertragsanteil für eine Rente im Eintrittsalter von
65 Jahren betrug bis 2004 27 %.
Mit dem
Alterseinkünftegesetz
werden Renten mit anfänglich
50 %
( Kalenderjahr 2005 )
in kleinen Schritten – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen – bis ins Jahr 2040 zu
100 %
steuerpflichtig.
Womöglich heißt das Gesetz deswegen
Jahr - „Hundert” – Reform.
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes ist es möglich, dass viele Rentner Steuern zahlen müssen, auch wenn sie nicht in den „Genuss” einer so genannten
>>> Rürup - Rente <<<
kommen oder gekommen sind.
Wie bereits in einem anderen Artikel ausführlich beschrieben, weiß aber kein deutscher Bürger genau, ob er nun Steuern zahlen muss oder nicht.
Der „Verzicht” eines pensionsberechtigten Beamten während der aktiven Tätigkeit auf laufende Gehaltszahlungen zugunsten einer zukünftigen Pension wirkt sich in vollem Umfang steuermindernd aus.
Bei einer echten Gleichbehandlung von
Pensionen und Renten
müssten konsequenterweise die Beiträge zur Rentenversicherung als Werbungskosten auf der so genannten Einkunftsebene uneingeschränkt abzugsfähig sein.
Dieser Punkt war bei der so genannten
>>> Rürup - Rente <<<
auch offener Diskussionsgegenstand in der letzten Sitzung des Bundesrates zum Alterseinkünftegesetz.
Wegen des möglichen Risikos einer
„unkalkulierbaren Haushaltslage”
wurde das Thema auf Wunsch des damaligen
Finanzministers
>>> Hans Eichel <<<
aber wieder vom Tisch gefegt.
Damit wollten die Politiker quasi per Gesetz, ein
Steuersparmodell
verhindern.
Darüber hinaus von einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu reden und dabei immer noch über die so genannten
>>> Rürup - Rente <<<
zu lamentieren, pervertiert das gesamte System.
Denn
steuersparende Effekte
während der Ansparphase und
steuererhöhende Effekte
während der Rentenphase produzieren im Ergebnis quasi ein
Nullsummenspiel!
Daraus ergibt sich nachfolgende Frage:
Warum müssen eigentlich
Pensionen und Renten
steuerlich gleich behandelt werden?
Nach Auffassung des
DRSB e.V.
gibt es hierfür keinen sinnvollen Grund.
Hätten damals die Politiker das
Original
9 Punkte - Programm
des
DRSB e.V.
( Reformvorschlag zur so genannten Riester – Rente )
aus dem Kalenderjahr 2002 unverfälscht übernommen, gäbe es die oben aufgeführten Problemstellungen gar nicht.
Daneben beständen folgende Vorteile für alle Beteiligten:
Ältere Bürger
ständen nicht unnötiger Weise vor neuen fiskalischen Problemen, die es vorher gar nicht gab.
Jüngere Bürger
wären nicht gezwungen, für eine private Altersvorsorge die
>>> Rentenweiche <<<
„Riester” rechts abbiegen „Rürup” links abbiegen
wählen zu müssen.
Finanzbeamte
müssten keine alten und erledigten Akten von Rentnern aus dem Keller holen.
Versicherungsgesellschaften
könnten ein einfaches, klares, verständliches und sinnvolles Altersvorsorgeprodukt anbieten.
Versicherungsberater
wären nicht gezwungen, täglich völlig unverständliche Regelungen der immer noch so genanten
Riester- und Rürup - Renten
den deutschen Bürgern beizubiegen.
Auch eine noch so
„moderne”
>>> nachgelagerte Versteuerung <<<
führt nicht zur Gleichstellung von
Pensionen und Renten
sondern ist dem Grunde nach nur eine versteckte und „verdrechselte”
Steuererhöhung!
DRSB
Wir kämpfen für ihre Rente!
