DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 21. März 2009
Brauchen die Opelaner zur Rettung den
Atlantik - Brücken - Netzwerker
Roland Berger?
Die Verschleierungstaktiken um die Eigentumsverhältnisse der Opel – Patente und der Opel – Marken lassen vermuten, dass man sich bei dem Mutterkonzern und im Beraterumfeld über die Folgen des damaligen Handelns unsicher geworden ist.
Die widersprüchlichen Aussagen geben Anlass zur Annahme, dass die möglichen Konsequenzen nicht tief greifend und kritisch betriebswirtschaftlich durchleuchtet worden sind.
Fest steht auf jeden Fall, dass die amerikanische
Adam Opel GmbH
gegenüber dem Mutterkonzern total weisungsgebunden ist.
Für Insider ist somit relativ schnell erkennbar, dass Verträge zwischen einer Mutter- und einer Tochtergesellschaft zur Übertragung von Vermögensgegenständen nicht zwingend wie unter fremden Dritten vereinbart worden sein müssen.
Nach den deutschen Steuergesetzen ist dieses aber unabdingbar.
Zur Rechtfertigung eines so darstellbaren angemessenen Kaufpreises hat man sich vermutlich wie üblich auf ein bestelltes Beratergutachten gestützt.
Ein solches Gutachten,
wie gut es auch immer sein mag, erlangt für die deutsche Finanzverwaltung jedoch keinerlei Bindungswirkung.
Rein steuerlich betrachtet kann grundsätzlich eine zivilrechtlich vollzogene Vereinbarung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Gemäß
§ 38 der Abgabenordnung
entstehen die Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an dem das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Die Übertragung von größeren Vermögensgegenständen ist deshalb im Steuerrecht, bei international eng verflochtenen Konzernen, immer ein Spiel mit unbekanntem Ausgang.
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des
§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes
ist eine Vermögensminderung bei einer Kapitalgesellschaft durch Zuwendung von Vorteilen der Gesellschaft an einen Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zu verstehen.
Eine Zuwendung an einen Gesellschafter ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn ein ordentlich handelnder und gewissenhafter Manager den Vermögensvorteil einer Person, die nicht Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte.
Bis zum Kalenderjahr 2006 war es möglich, eine so genannte
verbindliche Auskunft bei der Finanzverwaltung
gebührenfrei einzuholen.
Höchstwahrscheinlich wurde vom Opel – Mutterkonzern der Verschleierungsweg über ein bestelltes Beratergutachten dem offenen Umgang mit der Finanzverwaltung über eine verbindliche Auskunft vorgezogen.
Eine spätere Umsetzung des angefragten Sachverhaltes ist bei einem unerwünschten steuerlichen Ergebnis nicht erforderlich, weil gerade das
Instrument der verbindlichen Auskunft
der Planungssicherheit von zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen dienen soll.
Ausgangspunkt einer möglichen verdeckten Gewinnausschüttung ist die Tatsache, dass die von den Opelanern entwickelten Patente, laut der Pressemeldungen, zu einem Preis von
1 Milliarden Euro
an GM veräußert wurden.
Anschließend musste nach den Aussagen in den Medien die Adam Opel GmbH jährlich satte
650 Millionen Euro Lizenzgebühren
für die eigenen Patente an den Mutterkonzern abdrücken.
Möglicherweise müssen sogar andere europäische Tochtergesellschaften für die von der Adam Opel GmbH entwickelten Patente Lizenzgebühren an GM zu zahlen.
Würden zum Beispiel, geschätzte
350 Millionen Euro
von den anderen europäischen Tochtergesellschaften an GM gezahlt, so entspräche das einer jährlichen Gesamtsumme von
1 Milliarden Euro Lizenzgebühren.
Dieser Gesamtbetrag entspricht dann in Relation zum Kaufpreis einer Rendite von
100 %.
Für die deutsche Finanzverwaltung müsste sich deshalb, seit der Kenntnisnahme dieses Deals, die Kernfrage stellen:
Hätte die Adam Opel GmbH
auch mit fremden Dritten gleiche Vereinbarungen getroffen?
Denn ganz offensichtlich passen die Relationen des Beispielsfalls nicht aufeinander. Bei einem angemessenen Kaufpreis von einer Milliarde Euro für die Patente, wären die zu zahlenden Lizenzen unangemessen hoch.
Bei einer angemessenen Lizenzgebühr von einer Milliarde Euro, wäre dagegen der zugrunde liegende Kaufpreis unangemessen niedrig.
Diese vorgenannte Ausgangslage
wäre somit ein klassischer Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Würde man zu dem Ergebnis gelangen, dass der gezahlte Kaufpreis von einer Milliarde Euro angemessen ist, so bewegt sich bei einer Verzinsung von zugrunde gelegten 6% eine angemessene Lizenzgebühr bei jährlich 60 Millionen Euro.
Eine jährliche verdeckte Gewinnausschüttung
der Adam Opel GmbH an die Konzernmutter würde sich wie folgt darstellen:
|
Angemessene Lizenzgebühr |
Euro 60.000.000,00 |
|
abzüglich: |
|
|
berechnete Lizenzgebühr |
Euro 1.000.000.000,00 |
|
verdeckte Gewinnausschüttung |
Euro 940.000.000,00 |
Unter Berücksichtigung eines ungewichteten durchschnittlichen
Gewerbesteuerhebesatzes von 391 %
der Gemeinden Rüsselsheim, Bochum, Eisenach und Kaiserslautern würden nach aktuellen Steuersätzen folgende Steuernachforderungen entstehen:
|
|
|
|
Körperschaftsteuer (15%) |
Euro 141.000.000,00 |
|
Solidaritätszuschlag (5,5%) |
Euro 7.755.000,00 |
|
Gewerbesteuer (13,7%) |
Euro 128.780.000,00 |
|
Gesamt |
Euro 277.535.000,00 |
Haften womöglich für die in Deutschland entstandenen Steuern die handelnden verantwortlichen Manager, falls sie ihre Handlungen nicht nach den Grundsätzen eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns ausgerichtet haben sollten?
Denn so genannte willkürliche
In – Sich – Geschäfte
können niemals wasserdicht gestaltet werden, weil in den meisten Fällen ein sinnvoller ausgewogener wirtschaftlicher Hintergrund fehlt und die wahren Hintergründe erst retroperspektivisch ans Tagelicht gelangen.
Eine Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern kann dann bei einer einseitigen kaufmännischen Ausrichtung zugunsten der Muttergesellschaft zu einem wirtschaftlichen Eigentor führen.
Primär aber steht doch die Frage Vordergrund:
Wie kann man die
Adam Opel GmbH kaufmännisch verträglich retten?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ließe sich, mit dem guten Willen der Berliner Politiker, mittels einer tatsächlichen Verständigung unter Auflagen zur Wahrung des Rechtsfriedens in einem offenen Finanzrechtsstreit wieder verträglich regeln.
Doch wie soll der mit Interessenkonflikten überladene
Roland Berger,
eine für die Opelaner nutzmehrende Rettung begleiten?
Denn allgemein gilt doch diese Personalie als fragwürdig.
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD – Fraktion im Bundestag,
Carsten Schneider,
war es doch, der die Personalie Tietmeyer platzen ließ und damals die „Bundesmutti” bis auf die Knochen blamierte.
Nun forderte der sehr aufmerksame SPDler
Carsten Schneider,
am 19. März 2009 den sofortigen Rückzug von
Roland Berger
aus der Fiat – Spitze.
Zitat von
Carsten Schneider
aus der Financial Times Deutschland:
„Andernfalls besteht ein Interessenkonflikt,
der eine Beratungsfunktion für die Bundesregierung ausschließt”.
Zitat Ende.
Der Fall des umtriebigen Roland Berger zeigt erneut, wie schwierig es tatsächlich für die Regierung ist, loyale, uneigennützige und qualifizierte Berater im Kampf gegen die aktuellen Krisen zu finden.
Denn, neben der Vorgabe, den neuen Job nicht durch Interessenkonflikte zu belasten, pocht die Regierung bei der Auswahl auf
„Sachverstand, Sachverstand, Sachverstand”,
wie es die Berliner Insider formulieren.
Hinzukommen soll auch noch eine gewisse politische Erfahrung, damit die neuen Berater nicht völlig unvorbereitet in den Wirren der Politik unsanft landen müssen.
Beides scheint der verantwortungsbewusste FDP – Vize
Rainer Brüderle
dem umtriebigen Unternehmensberater nicht zuzutrauen und warnt deshalb in der Süddeutschen Zeitung vor der Verpflichtung von Roland Berger.
GM Europa
ist Kunde der von Berger gegründeten Münchener Unternehmensberatung
Roland Berger Strategy Consultants.
Sogar die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90 / Die Grünen,
Thea Dückert,
lehnt Roland Bergers Engagement vehement ab. Hut ab vor soviel Weitsicht.
Soll mit Berger erneut ein Bock zum Gärtner gemacht werden?
Oder soll der willfährige Atlantik - Brücken - Netzwerker
lediglich gefährlichere Vorgänge oder Absprachen verschleiern?
Zitat
Rainer Brüderle
aus der Süddeutschen Zeitung:
„Man fragt sich, für welches Team der Testfahrer Roland Berger denn jetzt fahren
soll >< für den Opel – Mutterkonzern General Motors oder für die Bundesregierung.
Hier kann es schnell einen Interessenkonflikt geben, der zur Orientierungslosigkeit führt.”
Zitat Ende.
Kritische Stimmen zu diesem unwürdigen Schauspiel aus den Parteien CDU / CSU oder den neuen Linken lagen bis zum DRSB – Redaktionsschluss nicht vor.
Es ist schon äußerst bedauerlich, dass auf dem Rücken der
Opelaner in Europa
ein solches Schmierentheater gespielt wird, denn das gesamte Szenario ist ein weiterer Beweis für das vermutlich volksschädliche Agieren der
Atlantik – Brücken – Netzwerker.
DRSB
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