Armutsagenda 2010

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 13. April 2009

 

Armutsagenda 2010

So perfekt funktioniert die

rürupsche Herunterdrechselmaschinerie!

 

Auf vielfachen Wunsch der DRSB – Leser und DRSB – Sympathisanten kommen wir der Bitte nach, eine einfache Darstellung der im DRSB – Artikel

Armutsagenda 2010

Nur eine rürupsche Betonreform?

angesprochenen

Überkürzung

des Arbeitsgeberanteils zur Rentenversicherung auf der DRSB – Internetseite abzubilden.

Im Kalenderjahr 1957 wurde das bis heute bestehende umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem eingeführt.

Kernpunkt dieses Rentensystems

ist die paritätische Beitragsbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ebenso wie der hälftige Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung seit der Einführung im Kalenderjahr 1957 für den Arbeitnehmer steuerfreier Arbeitslohn.

Diese Regelung ist zum fundamentalen Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft geworden und fester Bestandteil der Abrechnung der vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Sollte dieses bestandsfeste, soziale Regelwerk mit der

Armutsagenda 2010

einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer untergraben werden?

 

Mit der Einführung der Armutsagenda 2010 wurde im Alterseinkünftegesetz die so genannte nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte festgeschrieben.

Das System der nachgelagerten Besteuerung wurde jüngst vom Bundesfinanzhof abgesegnet. Siehe hierzu im Einzelnen DRSB – Artikel aus Februar 2009:

Saisoneröffnung zur Rentnerjagd?

Bis zum Kalenderjahr 2004 unterlagen die Renteneineinnahmen nur mit dem wesentlich geringeren Ertragsanteil der Besteuerung.

Da bis 2004 ausschließlich ein fingierter, geringer Zinsanteil der Renteneinnahmen besteuert wurde, war die begrenzte steuerliche Förderung der Beitragszahlungen in sich logisch und nachvollziehbar.

Nach der Neuregelung sind die Renteneinnahmen in einer Überganszeit von 35 Jahren mit anfänglich 50 % im Kalenderjahr 2005 bis zum Renteneintritt im Kalenderjahr 2040 mit 100 % zu versteuern.

Die Beitragszahlungen sind in maximaler Höhe von jährlich 20.000 Euro in einer Übergangszeit von 20 Jahren von anfänglich 60 % im Kalenderjahr 2005 schrittweise bis im Kalenderjahr 2025 zu 100 % abzugsfähig.

Im Kalenderjahr 2008 soll in dieser Übergangsphase der abzugsfähige Teil der Vorsorgeaufwendungen 66 % betragen.

Sind für Arbeitnehmer die eigenen Beitragszahlungen

zur gesetzlichen Rentenversicherung im Kalenderjahr 2008 tatsächlich zu 66 % abzugsfähig?

Antwort:

NEIN!

Nach den undurchsichtigen Regelungen der rürupschen Herunterdrechselmaschinerie beträgt im Kalenderjahr 2008 der steuerbegünstigte Anteil nicht

66 % sondern nur magere 32 %.


Beispielsberechnung:

Höchstbetragsberechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 EStG

Arbeitnehmeranteil zu gesetzlichen

 

Rentenversicherungen

5.000

Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen

 

Rentenversicherungen

5.000

 

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Armutsagenda 2010

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Andreas Kallen Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 20. November 2008

 

Armutsagenda 2010

Nur eine rürupsche Betonreform?

 

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurden ab dem Kalenderjahr 2005 der steuerliche Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen und die Versteuerung der Renteneinkünfte mit jahrzehntelangen Übergangsregelungen bis in das

Kalenderjahr 2040

festgezurrt. Die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Vorsorgeaufwendungen

mit einem jährlichen

- Gesamthöchstbetrag von 20.000,00 Euro je Bürger -

wird von anfänglich 60% der geleisteten Aufwendungen im Kalenderjahr 2005 schrittweise um 2% erhöht, bis im Kalenderjahr 2025 die vollen 100% Abzugsfähigkeit erreicht werden.

 

Die Versteuerung der Renteneinkünfte wurde mit Renteneintritt bis zum Kalenderjahr 2005 einheitlich auf 50% festgelegt. Danach erfolgt schrittweise eine Erhöhung bis beim Renteneintritt im Kalenderjahr 2040 die Renteneinnahmen zu 100 % zu versteuern sind.

Die optische

Besserstellung der Abzugsfähigkeit

gegenüber der

„Versteuerung”

sollte höchstwahrscheinlich in einer dynamischen Betrachtung den Eindruck erwecken, dass im Saldo die Bürger in der Übergangsphase von 35 Jahren steuerlich begünstigt werden.

Eine solche Betrachtung dieser beiden Einflussfaktoren

ist jedoch für den einzelnen Bürger ein völliger Trugschluss, wie folgendes Beispiel zeigt:

Ein heute 33 – jähriger Bürger geht im Kalenderjahr 2040 mit 65 Jahren in Rente. Die Renteneinnahmen sind ab Rentenbeginn 2040 mit 100 % zu versteuern. Die hierfür zu leistenden Vorsorgeaufwendungen der Kalenderjahre 2005 bis 2025 sind aber nur heruntergedrechselt mit 60% – 100% abzugsfähig.

 

Mit dem bewährten System der Ertragsbesteuerung rückten die

Vorsorgeaufwendungen

nicht in den notwendigen Bereich eines vollen Abzuges. Nur so konnten in der Vergangenheit die Vorsorgeaufwendungen dem Bereich Sonderausgaben zugeordnet und der Höhe nach begrenzt werden.

Mit der Systemumstellung auf die so genannte

nachgelagerte Besteuerung

stehen sich Vollversteuerung der Renten und Beibehaltung des begrenzten Sonderausgabenabzugs völlig disharmonisch und ungerecht gegenüber.

Mit der rürupschen

Herunterdrechselmaschinerie

der jetzigen Höchstbetragsberechnung fließen alle Vorsorgeaufwendungen in den Gesamthöchstbetrag von 20.000,00 Euro ein.

Dies gilt auch für den

Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Anschließend wird die „Abzugsfähigkeit” auf den Prozentsatz des jeweiligen Kalenderjahres heruntergedrechselt ( 2005 – 2025; 60 – 100% ) und zum Schluss der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder in voller Höhe zu 100% abgezogen.

 

Bereits in der alten Höchstbetragsberechnung, die bis zum Kalenderjahr 2004 Gültigkeit hatte, wurde der so genannte Vorwegabzug in Höhe von

3.068,00 Euro

um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern gekürzt.

Schon damals führte diese Kürzung faktisch zur Aufhebung der Steuerfreiheit des Arbeitsgeberanteils zur Rentenversicherung bei jedem Arbeitnehmer. Diese willkürliche Kürzung hatte keinen Einfluss auf den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei der Höchstbetragsberechnung.

Mit der Armutsagenda

wurde die vorgenannte Regelung für alle Arbeitnehmer noch einmal verschlechtert.

Beispielsberechnungen hierzu sind im DRSB – Archiv nachlesbar.

Die hinterlistig versteckte rürupsche

Überkürzung

des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung führt in der rürupschen Herunterdrechselmaschinerie zu einer wesentlichen

Verschlechterung des Sonderausgabenabzuges

im Bereich des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung.

Durch diese rürupsche Hinterlist wird die

gesetzlich verankerte Steuerfreiheit nach §3 Nr.62 EStG

des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung nicht nur

aufgehoben sondern überkompensiert”.

Letztendlich kann dadurch die Steuerphilosophie der Gegenfinanzierung von Peer Steinbrück aufgehen. Mit Steuergerechtigkeit hat das allerdings gar nichts zu tun, eher nur mit dem unsozialen Abcashen der Arbeitnehmer.

 

Arbeitnehmer zahlen mit dieser hinterlistig versteckten rürupschen Falle sogar indirekt laufend selbst die erhaltenen Riesterzulagen an den Staat zurück.

Zusätzlich versteuert jeder Arbeitnehmer seine aus dem

Nettoeinkommen aufgebaute Riesterrente

im Ruhestand in vollem Umfang noch einmal.

Diese hinterliste perverse Falle von

Professor Dr. Dr. hc HansAdalbert Rürup

ist der eigentliche Skandal!

Dafür hat der Darmstädter Herunterdrechsler

bis heute mehrere Millionen Euro Honorare erhalten!

Für die immer noch so genannte Rürup – Rente wurde eine vergleichbare Falle aber nachträglich beseitigt.

 

Wenn der Bundesfinanzhof das Alterseinkünftegesetz in mehreren anhängigen Verfahren nicht ändern sollte, ließe sich Jahre später diese hinterlistige dubiose Gesamtkonstruktion aus der

Armutsagenda 2010

kaum noch ändern.

Die immer kürzer werdenden Halbwertzeiten von deutschen Steuergesetzen könnten darauf zurückzuführen sein, dass die Berliner Politiker sich täglich Gedanken über noch mehr Steuerquellen machen.

Die jüngsten Beispiele aus der

Kürzung Pendlerpauschale

sprechen eine deutliche Sprache und zeigen schonungslos auf, wie zu einseitigen Lasten der Arbeitnehmer Verschlechterungen politisch durchgeprügelt werden.

Verschärfend kommt hinzu, dass sich die Berliner Politiker für notwendige und zukunftsfeste Reformen der Altersvorsorge ihrer Handlungsfähigkeit mit der

Armutsagenda 2010

für einen Zeitraum von 35 Jahren beraubt haben.

Den nachfolgenden Generationen ist mit der

Armutsagenda 2010

der Weg versperrt, nutzmehrende Anpassungen an wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen vorzunehmen.

Mit dem Alterseinkünftegesetz

ist von 2005 bis 2040 das Steuersystem einbetoniert.

Jede nur denkbare Modifizierung der beiden Einflussfaktoren „Abzugsfähigkeit” und „Versteuerung” innerhalb des Rürup – Modells würde auf dieser Zeitachse automatisch zu einer Ungleichbehandlung der Generationen führen und die deutschen Altersvorsorgesysteme noch weiter in den Dreck ziehen. Wie vom DRSB e.V. seit Jahren angeprangert, hat die Rot / Grüne Ex – Regierung mit den rürupschen Fehlkonstruktionen politischen Beton angerührt und unter der missverständlichen Bezeichnung

Jahrhundertreform

jahrelang gefeiert, obwohl der Begriff

Betonreform

zutreffender wäre. Die Änderung des tragenden Elements der Rentenversteuerung hat zu einer Destabilisierung des bis dato intakten deutschen Steuersystems geführt. Die mangelnde Flexibilität der

Betonreform

hält für die Zukunft keinerlei Option für Verbesserungen mehr offen. Das ist die große Gefahr der

Betonreform”.

Junge deutsche Bürger unternehmen bedauerlicherweise nur selten den Versuch, das komplexe System der Altersvorsorge zu durchschauen und machen sich noch keine Gedanken um ihre Altersvorsorge, da sie sich zunächst um eine vernünftige Berufsausbildung und ihren beruflichen Werdegang kümmern müssen.

Das ist neben den Vorgaben und Forderungen der deutschen Versicherungskonzerne mit ein Grund dafür, dass die

rürupsche Betonreform

innerhalb der

Armutsagenda 2010

heute unsäglicher weise immer noch Bestand hat.

 

 

 

DRSB

 

Wir kämpfen seit 20 Jahren mit der Stimme der Demokratie

für

einen modernen Sozialstaat,

sichere, langfristige Arbeitsplätze,

sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,

sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,

und für

korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.

 

 

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