Die globale Melkkuh:
DEUTSCHLAND!
Jeder Milchbauer weiß – > dass man eine Kuh nur so lange melken kann – > wie sie ausreichend Milch gibt. Danach muss man das Tier schlachten. Die unendliche Melk-Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann mit dem Inkrafttreten des deutschen Grundgesetzes am 23. Mai 1949 – > als man die demokratischen Weichen für eine neue Republik gestellt hatte. Natürlich wurden nach dem 2. Weltkrieg auch wieder Ansprüche auf Reparationen – > von den Siegermächten und den besetzten Ländern – > erhoben. Deshalb beschlagnahmte man bereits im Jahr 1946 das gesamte deutsche Auslandsvermögen. Alle Devisenbestände wurden sofort eingezogen und Patente sowie Warenzeichen ebenfalls vereinnahmt. Die durch den Bombenwurf der Alliierten nicht zerstörten Industrie- und Wirtschaftsbetriebe wurden demontiert und aus unserer Heimat verbracht. Über das Pariser Reparationsabkommen hat der DRSB ausführlich in sachlicher Form berichtet. Eine korrekte Wertberechnung dieser sogenannten
Entnahmen
war deshalb schwer feststellbar und umstritten – > weil die neuen Besitzer mit einigen Patenten und Warenzeichen noch heute ordentlich Reibach machen. Die vorsichtigen Schätzungen für das beschlagnahmte Auslandsvermögen reichen von 300 Millionen US-Dollar bis zu rund 30 Milliarden Reichsmark. Zur Umrechnung der Reichsmark müsste man derzeit den Faktor 20 zum Ansatz bringen. Dies befürchteten auch die Siegermächte – > sodass man „rein vorsorglich“ mit dem Londoner Schuldenabkommen im Jahr 1953 die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausschloss. Mit dem sogenannten Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945 legte man fest – > dass jede Besatzungsmacht [ USA - > Sowjetunion / Russland - > Großbritannien - > Frankreich - > Belgien und die Niederlande ] ihre Reparationsansprüche durch Demontagen, Geldzahlungen oder sonstige Sachlieferungen aus der zugewiesenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitt – > billigte man Moskau das Recht zu – > Reparationen auch aus den anderen Besatzungszonen zu erhalten. Hieran entzündete sich ein Neid-Streit über die tatsächlichen Werte. Der US-Militärgouverneur Lucius D. Clay beendete am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf das russische Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion. Die beiden anderen Besatzungsmächte schlossen sich dem US-Szenario an. Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichen Friedensvertrages. Die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträge aus dem Jahr 1990 sind völkerrechtlich aber kein gültiger Friedensvertrag mit einem Verzicht auf Reparationszahlungen – > obwohl man vermeintlich die Zwei-plus-Vier-Verträge im Einvernehmen aller Vertragsparteien anstelle eines Friedensvertrages schloss. Einen Verzicht auf weitere Reparationszahlungen sind dort nicht verankert. Ebenso wenig wurde Russland darin ein Verzicht auf eine NATO-OSTERWEITERUNG zugesagt. Deshalb haben wir heute auch die Problemzonen in Polen, Lettland, Estland, Litauen und natürlich der Ukraine – > denn die NATO rückte bis an die Grenzen der Russen vor. Die Reparationsleistungen der DDR an die Sowjetunion geschahen bis 1948 hauptsächlich durch Demontage von Industriebetrieben. Mit dem sogenannten SMAD-BEFEHL Nummer 167 ab Juni 1946 wurden die Reparationen von Demontagen auf Entnahmen aus laufender Produktion im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften verlagert. Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Auf der Grundlage russischer Archivmaterialien konnte die Humboldt-Universität in Berlin eine Gesamtsumme von mindestens 54 Milliarden Reichsmark ermitteln. Als Moskau die Reparationen im Jahr 1953 für beendet erklärte, hatte die sowjetisch besetzte Zone ,sowie die spätere DDR, die höchsten im 20. Jahrhundert bekanntgewordenen Reparationsleistungen erbracht. Die Reparationen der DDR betrugen insgesamt geschätzte 99,1 Mrd. DM zu Preisen von 1953. Rein rechnerisch betrachtet, trug die sowjetisch besetzte Zone sowie die ehemalige DDR bis 98% der Reparationslast für Deutschland. Umgerechnet auf eine PRO-KOPF-LEISTUNG ergo das 130-fache der Bürger in der BRD. In den sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträgen
BRD, DDR – > USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich
wurde 1990 die abschließende Regelung in Bezug auf Gesamt-Deutschland vereinbart. Statt einer sachlichen und korrekten Prüfung der Ansprüche wurde auch das Thema Reparationen dabei für abgeschlossen erklärt. Im November 1990 nahmen Dutzende Staaten, auch Griechenland, in der KSZE-CHARTA von Paris die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträge und damit auch die Reparationsregelung begrüßend zur Kenntnis.
Aber die KSZE-CHARTA
war und ist kein gültiger völkerrechtlicher Friedensvertrag.
Nicht nur die Reparationsforderungen von Griechenland blieben virulent. Es fehlten damals und es fehlen heute Protagonisten für ein Aufgreifen der Reparationsfrage. Das ist das Problem der aktuellen griechischen Regierung – > denn der Kanzler der deutschen Einheit – > Helmut Kohl – > schloss nach der Einheit auch mit osteuropäischen Staaten Globalabkommen ab.
Nennt man auch die Zeit der großen Scheckbuch-Diplomatie.
Nüchtern und analytisch betrachtet ist die Ungleichheit in der Entschädigungsfrage also frappierend. Vermutlich sprechen sich die Politiker von SPD und GRÜNEN offen für Entschädigungen Griechenlands aus. Doch die Bundesregierung hat sich klar und eindeutig festgelegt.
Reparationsforderungen von Griechenland
für die Gräueltaten der Deutschen Wehrmacht oder der SS
im 2. Weltkrieg sind vom Tisch.
Doch die Griechen wollen keine Ruhe geben. Und sie finden in den Euroländern immer mehr Fürsprecher – > die eine Entschädigung Griechenlands für die Folgen der Nazi-Besatzung fordern. Auch in Athen gewinnen die Befürworter solcher Ansprüche immer mehr Anhänger. Am 16. März 2015 hatte der neue griechische Staatspräsident Prokopis Pavlopoulos den Streit erneut angeheizt – > als er in Athen unmissverständlich sagte – > er wolle alle rechtlichen Mittel zur Begleichung noch offener deutscher Kriegslasten ausschöpfen. Bereits lange Zeit vor dem Sieg der linken Syriza-Partei von Alexis Tsipras hatten Politiker in Athen immer wieder versucht, – > den Spardruck der deutschen Kreditgeber mit unbezahlten historischen Rechnungen zu kontern. Die GroKo in Berlin sollte auf keinen Fall die Frage der Entschädigungen mit der aktuellen Debatte über die Euro-Krise und das wirtschaftliche sowie politische Versagen in Griechenland verknüpfen. Unabhängig davon sollte eine unabhängige Kommission prüfen – > ob wir Deutschen diese völlig krude Entschädigungsdiskussion führen müssen. Nichtsdestowenigertrotz sollte unsere Bundesregierung mit Griechenland Gespräche über die Aufarbeitung der deutschen Verbrechen in Griechenland suchen und eine gütliche Lösung herbeiführen. Auch wenn die Angelegenheit als rechtlich abschließend geregelt erscheint. Denn der Bericht
Wirtschaftsverwaltung in Griechenland unter deutscher Besatzung
mit der Signatur R 27320 hat bereits zu einem offenen Streit der Historiker geführt. In dem Dokument mit der Signatur R 27320 geht es um eine Anleihe – > die das Nazi-Regime dem besetzten Griechenland 1942 auferlegte – > für die Begleichung der Besatzungskosten. Kanzlerin Merkel muss nun rasch handeln – > denn sonst könnte eine neue Reparationsdebatte losbrechen. Auch andere Staaten könnten völlig neue Forderungen erheben. Es geht um Nazi-Anleihen in Höhe von 476 Millionen Reichsmark. Doch dieser Betrag ist heftig umstritten – > denn im Gegenzug erfolgten deutsche Lebensmitteleinfuhren und Gold zur Stützung der Drachme! Eine Aufrechnung der damaligen Passiva und Aktiva ist nie korrekt erfolgt. Eine Verbuchung fand nicht statt. Da durchgeführte Kreditgeschäfte zurückgezahlt werden müssen – > und das Londoner Schuldenabkommen von 1953 diese Kategorie von Ansprüchen nicht eingeschränkt – > kann Griechenland im Prinzip auch heute noch einen Rückzahlungsanspruch erheben – > wenn Deutschland keine berechtigte Aufrechnung vornimmt. So etwas ist auch nach dem 2. Weltkrieg auch für Deutschland noch möglich. Für Athen könnten grob geschätzte Ansprüche mit Zinsen zwischen 4 Milliarden Euro bis circa 10 Milliarden Euro entstehen. Bedauerlicherweise wirft das Agieren der Griechen ein Schlaglicht auf die grundlegende Frage – > ob Deutschland die finanzielle Reparationspflicht tatsächlich abgegolten hat. Rein formal hat Deutschland 2010 letzte Kriegsschulden getilgt. Damit ist völkerrechtlich dieses Kapitel finanziell abgeschlossen. Es ist auch zu berücksichtigen – > dass die BRD mit Griechenland – > am 18. März 1960 – > ein Entschädigungsabkommen geschlossen hat. Damals kassierte man sehr zufrieden in Athen 115 Millionen D-Mark. Zum Melken gehören immer ZWEI!
EINER der MELKT – > und EINER der sich MELKEN lässt!
Die Frage von historischer Schuld und Wiedergutmachung ist eine sehr komplexe. Das griechische Szenario zeigt aber – > dass die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträge das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden. Möglicherweise ist das der Grund dafür – > dass uns sogar noch der aktuelle US-Präsident als besiegtes Feindesland einstuft. West-Deutschland wurde im aufziehenden Ost-West-Konflikt [ KALTER KRIEG ] als Puffer-Partner gebraucht! Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde daher ein Moratorium vereinbart – > bis zu einer deutschen Friedenslösung. Die sogenannten Zwei-plus-Vier-Verträge scheinen es nicht zu sein – > denn im Artikel 5, Absatz 2 legte man 1953 fest – > eine Prüfung der durch den 2. Weltkrieg herrührenden Forderungen werde bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland brachte stattdessen individuelle Regelungen auf den Weg. Als erstes bekam damals Israel 3 Milliarden D-Mark. Wie bereits gesagt man braucht immer:
EINEN der MELKT – > und EINEN der sich MELKEN lässt!
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