das hochjubeln von aktien ist kursmanipulation

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

 

Das

Hochjubeln von Aktien

ist

Kursmanipulation

von

Udo Johann Piasetzky

Vorstandsvorsitzender des DRSB e.V.

und


Rechtsanwalt Andreas Kallen

Vorsitzender der Rechtskommission des DRSB e.V.

und

Rechtsanwalt Heinrich Sternemann

Vorsitzender der Antikorruptionskommission des DRSB e.V.

 

 

Meerbusch, den 07. Januar 2007

 

Eine hohe Steuerlast,

die Sicherung der Alterseinkünfte,

Angst vor Altersarmut

und / oder

die versprochene

>>> Mehrung <<<

des eingesetzten Kapitals

 

hat viele deutsche Bürger mit dem Gedanken spielen lassen, eine Kapitalanlage zu erwerben.

 

Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass dieser lukrative Markt nicht nur

 

seriöse und sichere Anlagen und Initiatoren

 

hervorbringen, sondern in großem Umfang auch

 

>>> minderwertige Produkte <<<

 

vertrieben werden, die vielmehr lediglich auf die

 

Vermögensmehrung ihrer Verkäufer und Initiatoren

 

abzielen.

 

Verschärfend kommt hinzu,

dass sich der Kapitalmarkt in der letzten Zeit sehr streitfreudig verhält.

 

Finanzdienstleister,

Kreditinstitute

aber auch

Rechtsschutzversicherungen

 

warten immer häufiger den Ausgang gerichtlicher Verfahren ab, bevor sie etwaige Leistungsverpflichtungen anerkennen.

 

Das ständig

>>> wachsende Kapitalanlageangebot <<<

zeichnet sich zudem durch eine immer komplexer werdende Struktur und rechtliche Gestaltungen aus, die für einen

Laien

kaum verständlich oder gar zu durchschauen sind.

 

Die schlechtere wirtschaftliche Lage vieler Strukturvertriebe, die im Rahmen ihrer so genannten Finanzdienstleistungen auch zunehmend

 

Aktiensysteme und Fondsanlagen

 

verkaufen müssen, beschleunigt zusätzlich die Gefahr von

 

>>> Totalverlusten <<<.

 

Die große Anzahl Not leidender Kapitalanlagen haben viele Bürger in Deutschland persönlich und wirtschaftlich betroffen gemacht.

 

EM.TV

Metabox,

oder

Comroad,

 

die Liste der Skandale wird täglich länger.

 

Letztendlich bleiben für betrogene Anleger nur noch die Fragen offen:

 

Wo ist noch etwas zu holen?

Wohin steuert der Aktionärsschutz in Deutschland?

 

Der einzelne Bürger als Anleger sieht sich zunehmend mit diesen Fragen überfordert.

 

Getrieben von rethorisch gut ausgebildeten Verkäufern hat schon so mancher deutsche Bürger den Aufruf:

 

Ran an den Speck

 

zutiefst bereut.

 

Dass einige

 

>>> Börsengurus <<<

mit ihren

 

fachkompetentenEmpfehlungen

 

Kurse hochtreiben, um eigene Aktienpakete mit Gewinn verkaufen zu können, ist gerichtlich mehrfach belegt worden.

 

Das hat der

Bundesgerichtshof

in Karlsruhe entschieden.

 

Damit haben die obersten Strafrichter die Strafbarkeit solch eigennütziger

 

Aktienprognosen

 

festgestellt, die es seit der Zeit des Börsenbooms immer häufiger gibt.

 

>>> Kursmanipulationen <<<

 

sind ein brutales Mittel, deutsche Bürger zum Kauf von Aktien zu bewegen.

 

Im Fachjargon von Börsenjournalisten tragen derartige Tricks einen Namen:

 

>>> Scalping <<<.

 

Zum Beispiel im Fall des

 

Börsenanalysten

Egbert Prior

 

hatte das Landgericht Frankfurt diesen Straftatbestand für passend gehalten, ein Vergehen des BörsenbriefBetreibers durch seine Auftritte in einem Börsenspiel des öffentlichrechtlichen Fernsehsenders 3sat aber nicht als erwiesen angesehen.

 

Wahrscheinlich besteht noch heute die große Gefahr, dass Redakteure von

 

Anlegerzeitschriften,

Privatsendern wie zum Beispiel ntv,

3satBörse

oder so genannten

BörsenHotlines

auf der Grundlage von

 

>>> Scalping - Systemen <<<

 

deutsche Bürger abzuzocken und sich selbst zu Komplizen der Finanzdienstleister und Betreiber machen.

 

Das System ist denkbar einfach und effektiv:

 

Man deckt sich mit bestimmten Dividendenpapieren ein, wofür man vermutlich die Geldmittel noch gestellt bekommt und treibt die Kurse dann mit gezielten Empfehlungen an Investmentfreudige in die Höhe.

 

Anschließend verkauft man zügig seine Anteilsscheine wieder und fährt den Gewinn ein.

 

Noch lukrativer wird das Geschäft, wenn man gleichzeitig Aktienfonds und / oder Kreditinstitute „berät”.

 

In einem solchen Vorgehen haben bisher die meisten Juristen einen verbotenen

 

>>> Insiderhandel <<<

( Paragraph 14 des Wertpapierhandelsgesetzes )

 

gesehen.

 

Als so genanntes

 

Insiderwissen”,

 

dessen Verwendung beim Aktienhandel strafbar ist, stuften viele Juristen dabei die

 

>>> Kenntnisse von Börsengurus <<<

 

von eigener geplanter Anlageempfehlung ein.

 

Damit wurde ein solches Vorgehen dem

 

Frontrunning

 

gleich gestellt, bei dem jemand Insiderkenntnisse darüber ausnutzt, dass eine anderer ein größeres Aktienpaket erwerben oder veräußern will.

 

Der

Bundesgerichtshof

 

verwarf aber diese Ansicht.

 

Betroffene Journalisten nutzen mit dieser „Masche” keine Informationen Dritter über kursrelevante Tatsachen aus, sondern schaffen gleichsam selbst solche Tatsachen.

 

Schuldsprüche müssten sich vielmehr auf eine

 

>>> Kursmanipulation <<<

( Paragraph 20 a des Wertpapierhandelsgesetzes; früher: Paragraph 88 Börsengesetz )

 

stützen.

 

Das Gesetz ahndet den Fall, dass jemand durch Täuschungen

auf einen Markt mit Wertpapieren einwirkt.

 

Maßgeblich ist aber immer das Ziel der

Kursbeeinflussung.

 

>>> Kursmanipulation <<<

 

kann mit bis zu

5 Jahren Haft

( nach der alten Rechtslage: drei Jahre )

 

oder einer Geldstrafe geahndet werden.

 

Untätigkeit kann man den Bundesregierungen nicht vorwerfen.

 

Im Kampf gegen

korrupte Manager,

Anlagebetrüger

und

Bilanzfälscher

 

produzierte man schon im

 

RotGrünen Regierungsversuch

 

ein Füllhorn neuer Paragraphen, verpackt im

 

Viertem Finanzmarktförderungsgesetz.

 

Neue Gesetze sollen Anleger vor

>>> unredlichen Managern <<<

schützen.

 

Doch solange sich die Branche selbst kontrolliert, haben

Aktionäre

keine Chance.

 

Immer mehr

deutsche Bürger und DRSBLeser

vertreten die Meinung, dass jemand, der eine Bilanz frisiert oder die Anleger mit falschen Erfolgsmeldungen täuscht und / oder sich auf Kosten der Aktionäre bereichert, die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen sollte.

 

Untätig ist auch die neue

 

RotSchwarze Regierung

 

nicht.

 

Die

Aktionen

sind aber eher ebenso scheinheilig wie scheineilig.

 

Es ist ausgesprochen zweifelhaft, ob

 

Justizministerin

Brigitte Zypries

 

die zu lösenden Aufgaben jemals so erledigt, dass ein

 

Klagerecht für Aktionäre,

 

sinnvoll und effektiv eingesetzt werden kann.

 

Noch ist

 

Anlegerschutz in Deutschland

PapierAktionismus.”

 

Der DRSB e.V. forderte bereits 1989 mit der

 

Initiative 20 / 70,

 

dass deutsche Bürger als Anleger Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften persönlich haftbar machen können, wenn sie durch falsche Unternehmensinformationen irregeführt wurden.

 

Der DRSB e.V. forderte weiter eine Art

 

Bilanzpolizei

mit

Sonderprüfungsrecht,

 

die von Aktiengesellschaften und Wirtschaftsprüfern nicht abgelehnt werden kann.

 

Schließlich enthält das Papier Vorschläge zu Aktienoptionsprogrammen für Vorstände und sogar die Idee, gesetzliche

 

Höchstgrenzen

für

ManagerGehälter

 

einzuführen.

 

Der DRSB e.V. trägt damit zur Bündelung der Interessen bei und kämpft so für den effektiven Schutz deutscher Bürger.

 

Sollte ein deutscher Bürger als Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt der Verein Experten, die gegebenenfalls mit ähnlichen oder gleichen Fällen bereits betraut sind.

 

Unsere Juristen, insbesondere aus den DRSBKommissionen sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten.

 

Der DRSB e.V. unterstützt keine Banken und sonstige Anbieter von Finanzdienstleistungen.

 

Die Mitglieder des DRSB e.V. sind alle ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein.

 

Immer noch strömen ungebremst gigantische Geldmittel in die Aktienmärkte.

 

>>> Börsengurus <<<

 

und vermutlich ahnungslose Journalisten verkünden eine neue Ära des

 

Volkskapitalismus”,

 

in der BürgerAktionäre, gestützt auf

 

Laienverstand undBörsenprofis

 

einen ordentlichen Reibach machen könnten.

 

Deshalb ist ein Rückblick auf das Jahr 2000 ebenso notwendig wie nützlich.

 

Als die

 

>>> Spekulationsblase im Jahr 2000 platzte <<<,

 

stellte sich jedoch heraus, dass die

 

>>> Wall Street <<<

 

das Anlegerpublikum wieder reingelegt hatte.

 

Während die US – Amerikaner ihr Geld in die Aktienmärkte steckten, schaufelten es Insider wieder heraus, indem sie ihre eigenen Aktien noch rasch verkauften, bevor das bisher einmalige Ausmaß des Betrugs offensichtlich wurde und die Kurse ins Uferlose stürzten.

 

Das funktionierte einfach undfastperfekt:

 

In den 90er Jahren begannen die Unternehmen, ihre Führungskräfte vermehrt mit Aktienoptionen anstatt mit Geld zu bezahlen.

 

Diese Aktienoptionen repräsentierten das Recht, Aktien morgen, aber zum heutigen Preis zu kaufen.

Wert waren sie also nur etwas,

wenn die Aktienkurse stiegen.

 

Die Aktienoptionen betrafen oft Hunderttausende oder Millionen von Aktien, sodass TopManager bereits durch einen kleinen Kursgewinn enormen Reichtum anhäufen konnten.

 

Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft auch als so genannter Anteilsschein.

 

In Deutschland werden diese Gesellschaften als

 

Aktiengesellschaft ( AG )

oder

Kommanditgesellschaft auf Aktien ( KGaA )

bezeichnet.

 

Im deutschen

Aktiengesetz

( AktG )

 

wird der Begriff der Aktie in dreifacher Weise verwendet:

 

Die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals ( § 1 Abs. 2 AktG ),

die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst

( §§ 11, 12, 64 AktG )

und

die Aktie als Wertpapier.

 

Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird.

 

Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission.

 

Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.

 

Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also zum Beispiel „50 Euro”.

 

Er beträgt dann 50 Euro am Grundkapital.

 

Bei der

nennwertlosen Aktie

( Quotenaktie oder Stückaktie )

 

entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien.

 

Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen.

 

Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien.

 

Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen als

 

Gewinnverwendungsvorschlag

 

und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.

 

Ein Aktionär besitzt grundsätzlich nachfolgend aufgeführte Rechte:

 

Teilnahme an der Hauptversammlung,

Rederecht auf der Hauptversammlung,

Stimmrecht in der Hauptversammlung, insbesondere Gewinnverwendung

sowie

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates,

Auskunft durch den Vorstand,

Recht auf Anfechtung von HVBeschlüssen,

Recht auf Antragstellung

und

Bezug junger Aktien > Bezugsrecht <.

 

Nur ein Recht bleibt

jedem Kapitalanleger

mit Hingabe seines Geldes verwehrt:

 

Der direkte Zugriff

und

die Steuerung seines Geldes!

Darüber entscheiden dann Fondsmanager und / oder Analysten.

 

Ein Investment in Aktien ist deshalb grundsätzlich immer mit dem >>> Risiko des Totalverlustes <<<

des eingesetzten Kapitals behaftet.

 

Aktienbetrug und Insiderhandel ist auf den weltweiten Wertpapiermärkten einfach der Normalzustand, meinen viele Kenner der Szene.

 

In Zeiten des wilden, ungezügelten

 

neoliberalistischen

Kapitalismus

 

ist vermutlich die Wall Street praktisch das Synonym für „legalen Diebstahl”.

 

Aktienhandel war und ist die Domäne kaltblütiger Insider.

 

Die Wall Street war und bleibt somit ein Ort, wo

 

>>> Börsenjunkies <<<

 

unbedarfte Bürger legal ausnehmen dürfen.

 

Einige Unternehmen wie zum Beispiel

 

>>> Enron <<<

 

setzten dabei auf verschachtelte Finanzierungsverträge, um Aufwendungen und Verbindlichkeiten bei vorgeblich unabhängigen Gesellschaften unterzubringen, Umsätze und Aktiva aber in der eigenen Bilanz auswiesen.

 

Andere wie zum Beispiel

 

>>> WorldCom <<<

 

versuchten es mit primitiver Bilanzfälschung, indem sie laufende Aufwendungen als Investitionsausgaben auswiesen und so ihren Gewinn künstlich aufbliesen.

 

Viele deutsche Bürger, die in der Zeit des

 

>>> Börsenhypes <<<

 

Fondsanteilen zeichneten, erreichten erst im Jahr 2006 wieder ihren Einstiegswert.

 

Es ist somit erklärbar, dass die Bürger versuchen, sich nun „schnell” von den Anteilen zu trennen. Gewinne zur Stabilisierung ihrer Altersvorsorge haben sie damit nicht gemacht.

 

Sicher bleibt somit nur eines:

 

Das

>>> Mängelrisiko <<<

liegt ausschließlich beim

deutschen Bürger.

 

Aber das ist keine solide Basis, auf der ein

 

zivilisiertes und demokratisches Deutschland

ein

 

privates Altersvorsorgesystem

 

aufbauen kann.

Wir haben als

Deutsche

etwas Besseres verdient!

 

DRSB e.V.

Wir stehen für Werte

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