Dampf ablassen – 14. Februar 2014 / „Riestern“ und Vermögensabgabe? / Wann kommt die Vermögensabgabe?

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Die Leserzuschriften werden nach Themengebieten aufgeteilt und nach einem Zufallsgenerator ausgewählt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Leserzuschriften vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen.

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Email / anonymisiert

 

Riestern“ und Vermögensabgabe?

 

Bei der Riesterrente wurde in der Ansparphase bis zum 65. Lebensjahr für Hartz – 4 – Empfänger Freibeträge für eine mögliche Anrechnung auf Hartz – 4 – Leistungen eingeführt. In der Auszahlungsphase ab dem 65. Lebensjahr gibt es keine Freibeträge für mögliche Leistungen aus der Grundsicherung.

 Die Riesterrente ist unvererblich.

Bei der Riesterrente besteht kein Anspruch von Erben auf einen unverbrauchten Kapitalwert ab der Auszahlungsphase. Vermutlich wird keine Vermögensabgabe auf „Riestern“ erhoben. Würde eine Befreiung von der Vermögensabgabe noch zum Verkaufsschlager für das Enteignungsmodell Riesterrente?

 

DER VERFASSER

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Email / anonymisiert

 

Wann kommt die Vermögensabgabe?

 

Das Risiko eines Auseinanderbrechens der Gesellschaft aufgrund des Euro – Debakels ist den verantwortlichen Politikern vermutlich sein Jahren bekannt. Die Anonymisierung von Geldvermögen durch die Abschaffung der Vermögensteuer und durch die Einführung der Abgeltungssteuer war die Grundlage, Geldvermögen gefahrlos ins Ausland zu transferieren.

Wie lange wissen die verantwortlichen Politiker

schon, dass eine Vermögensabgabe ins Haus steht?

Wurden die „Eliten“ frühzeitig vor der Vermögensabgabe gewarnt? Ist deshalb eine „Rendite“ für den ehemaligen Finanzminister Linssen für sein Schwarzgeld in der Karibik zweitrangig? Stand nur der Schutz vor dem Zugriff einer Vermögensabgabe im Vordergrund? Erfolgt eine „automatische Vermögensabgabe“ nur für die „Dummen“, die ihr Geld im Inland gelassen haben?

 

DIE VERFASSER

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