Infobrief – 19. Dezember 2013 / Todesurteil für die Branche der Lebensversicherer?

Todesurteil für die Branche der Lebensversicherer?

 

Es ist eine gefährlich tickende Zeitbombe! Bereits mit der Einführung der untauglichen Riesterrente wurde das “klassische” Modell der Kapitallebensversicherung torpediert! Aufgrund der möglichen Aussetzung der Garantieverzinsung ist die Kapitalanlage für Versicherungskunden ohnehin kein gutes Geschäft mehr. Nun kommt vermutlich die Verschärfung. Heute wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet, die weitreichende Konsequenzen für fast alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge haben könnte. Schon das anhängige Verfahren beim Bundesgerichtshof war für die deutsche Versicherungswirtschaft eine außerordentlich große Bedrohung. Man geht in diesem Verfahren von der Möglichkeit aus, dass § 5 a II Satz 4 VVG wegen Verstoßes gegen das gültige Europarecht unwirksam sein könnte. Die deutschen Lebensversicherungen haben aber auf dieser Basis nahezu alle Versicherungsverträge bis Ende 2007 abgeschlossen.

 

Ein Desaster für die gesamte Versicherungswirtschaft, denn im schlimmsten Fall müssten alle eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden und die Vermittler dürften die bereits gezahlten Abschlußprovisionen teilweise abschreiben. Es wird ein politisches Pokerspiel um 8.700 Milliarden Euro. Einen goldenen Weg zwischen den Risikopräferenzstrukturen von sicherer Kapitalanlage und ausreichender Verzinsung zu finden, wird schon durch die mögliche Einführung von „Solvency II“ zum finanzpolitischen Harakiri! Solvency II torpediert quasi jede Art von Anleger- und Inflationsschutz. Vermutlich könnte aber bereits HEUTE ein Todesurteil für die gesamte LV – Branche gesprochen werden.

Dies bestärkt immer mehr DEUTSCHE darin, der deutschen

Versicherungswirtschaft das Vertrauen für die private Altersvorsorge zu entziehen.

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