Gastbeitrag ANONYMISIERT / Irrweg Altersvorsorgedepot?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Irrweg Altersvorsorgedepot?

 

 

In der Wissenschaft stellt die englische Bezeichnung ->

Point of no return ->

den

Punkt ohne Wiederkehr

dar!

Das Gegenteil zu dem ->

Point of no return ->

ist der

Point of safe return!

Der

Point of safe return ->

ist der

Punkt der sicheren Umkehr!

Die private Altersvorsorge steckt in der Zwickmühle aus

dem Punkt ohne Wiederkehr und dem Punkt

der sicheren Umkehr!

Im ständigen Ignorieren der Konstruktionsfehler der Riesterrente haben sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politikern selbst in diese Zwickmühle hinein manövriert. Im Brennpunkt steht auch die noch ungeklärte Frage ->

Wird die geplante Reform zur Sisyphus-Falle?

Sisyphusarbeit wird als eine schwere -> endlose und letztlich sinnlose Aufgabe -> die trotz großer Anstrengung niemals zu einem dauerhaften Abschluss führt -> angesehen.

Die Skepsis unter den

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern

wächst bereits täglich!

Denn bei dem neuen Altersvorsorgedepot werden ebenfalls -> wie zu Beginn der Einführung der Riesterrente im Kalenderjahr 2001 -> durch die erste Bundesregierung aus den Parteien ->

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

erkennbar keine Feldtests für die Praxistauglichkeit durchgeführt! Die WELT berichtete am 14. Juni 2026 unter der Schlagzeile ->

ZITAT / AUSZÜGE:

REFORM DER ALTERSVORSORGE

Die Riester-Alternative hat ein Problem -> der Staat kann keine Depots. Es sollte das günstige Gegenprodukt zu den Angeboten der Finanzindustrie werden. Doch wenige Monate vor dem geplanten Start des staatlichen Altersvorsorgedepots fehlen noch zentrale Entscheidungen und womöglich die Zeit für die Umsetzung.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Die Schlagzeile in der WELT schlug hohe Wellen. Der Gesamtverband der Versicherungen -> kurz GdV genannt -> hält sich weiterhin bedeckt. Zuletzt hatte die Süddeutsche Zeitung mit ihrem Versicherungsjournalisten ->

Herbert Fromme ->

in der Schlagzeile am 25. März 2026 berichtet -> 

ZITAT / AUSZÜGE:

Riester-Reform

„Jetzt brennt der Baum“

Die SPD hat in letzter Minute bei der Riester-Reform die Einführung eines staatlichen Fonds durchgesetzt. Lebensversicherer, Fondsanbieter und Vermittler sind entsetzt – auch darüber, dass ihre teuren Lobbyisten von dem Schritt überrumpelt wurden.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Im Kalenderjahr 2006 hatte der DRSB e.V. mit der Projekt-Studie ->

DEUTSCHLANDBANK ->

ein durchlässiges System der privaten Altersvorsorge entwickelt. Kernpunkt der Studie ist die Trägerschaft der privaten Altersvorsorge durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau -> kurz KfW genannt. Zur Vermeidung von Irritationen der Bürgerinnen und Bürger wegen des Wortbestandteils ->

Wiederaufbau ->

hatte der DRSB angeregt -> die staatliche KfW zuvor in ->

Deutschlandbank ->

umzubenennen -> damit das Vertrauen bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern in einen funktionsfähigen Staat wieder aufgebaut werden konnte. Bekanntlich wurde im März 2019 dieser Vorschlag torpediert und für Zwecke der geplanten Gründung einer Geschäftsbank missbraucht. Aus einer Fusion zwischen ->

Deutsche Bank und Commerzbank ->

sollte nach dem medienwirksamen Auftritt des SPD-Genossen und damaligen Finanzministers ->

Olaf Scholz ->

im Kabinett Merkel IV eine Deutschlandbank entstehen. 13 Jahre nach dem Vorschlag vom DRSB wurde der Name Deutschlandbank mit dem geplanten ->

PROJEKT PANTHER ->

der Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey verbrannt. Nach Medienberichten sollte Wirecard nach dem Vollzug vom Projekt Panther die Deutschlandbank übernehmen.

Im April 2019 flog der Wirecard-Skandal auf!

Nach der Einführung der Riesterrente im Kalenderjahr 2001 und der Rüruprente im Kalenderjahr 2004 stellt das staatliche Altersvorsorgedepot im Kalenderjahr 2026 keine Garantie für Erfolg dar! In Merkur.de wird am 17. Juni 2026 -> 20 Jahre nach der Projekt-Studie vom DRSB -  auszugsweise ausgeführt ->

ZITAT / AUSZÜGE!

„Meilenstein“- Nachfolger der Riester-Rente steht bereit –

doch der Bund hängt fest.

Doch nachdem Bundestag und Bundesrat grünes Licht für die Umsetzung des Konzepts [ Anmerkung: gemeint ist das Altersvorsorgedepot ] gegeben haben, ist wenig passiert. Wer zum Beispiel als öffentlicher Träger fungieren könnte, ist bisher offen. Das zuständige Bundesfinanzministerium verweist darauf, dass dafür zunächst eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nötig ist. Erst dann könnte ein öffentlicher Träger wie etwa die KfW, die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesbank bestimmt werden. Haben Union und SPD die Komplexität ihrer Idee etwas unterschätzt?

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

_________

Im § 61 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes -> kurz VVG genannt ->

sind Beratungs- und Dokumentationspflichten für den Abschluss

eines Versicherungsvertrages konkret aufgeführt ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hier Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben. Er hat dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages nach § 62 zu dokumentieren.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

_________

Eine Umwandlung der bestehenden Riesterrente in

ein staatliches Altersvorsorgedepot muss dem Grundsatz der

Allgemeinen Handlungsfreiheit des Grundgesetzes entsprechen!

Sollte diese Hürde genommen werden -> käme auf die Finanzindustrie aus Versicherungen und Banken sowie auf ein staatliches Altersvorsorgedepot Sisyphusarbeit zu. Die Riester-Verträge müssten einzeln bei einer Umwandlung aus der privaten Finanzindustrie auf einen Staatsfonds von zwei Stellen bearbeitet und entsprechend den gesetzlichen Regelungen im VVG von privater und staatlicher Seite beratend für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger begleitet werden. Bei der Einführung der Riesterrente wurden von den Versicherungen im Kalenderjahr 2002 Hotline-Stellen eingerichtet -> damit die Versicherungsvermittler Fragen der Versicherungsnehmer beantworten konnten. Die inkompatiblen Renten-Modelle ->

„Riester“ und „Rürup“

steckten von Anfang an in der Sackgasse! Das Altersvermögensgesetz aus dem Kalenderjahr 2001 zur Riesterrente und das Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2004 zur Rüruprente harmonieren nicht miteinander. Die Riester-Verträge können ohne wechselseitige Zustimmung der Vertragspartner nicht durch Aufspaltung -> Abspaltung oder Ausgliederung in eine formwechselnde Umwandlung eines Altersvorsorgedepots überführt werden. Die ->

15 Millionen Riester-Verträge ->

lassen sich aus der privatrechtlichen Vereinbarung einer Riesterrente kaum durch das Umlegen eines Schalters in die staatsrechtliche Vereinbarung eines Altersvorsorgedepots umwandeln.

Das Altersvorsorgedepot wird

vermutlich kaum umsetzbar sein!

Sollte die Umwandlung des Modells „Riester“ in ein Altersvorsorgedepot eventuell gelingen -> stellt sich anschließend die Frage ->

Was passiert bei der

Stückwerk-Altersvorsorge

mit den Rürup-Verträgen?

Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die zivilrechtliche Reorganisation der privaten Altersvorsorge. Die Strukturveränderungen einer Umwandlung der privaten Trägerschaft auf eine staatliche Trägerschaft verändern den Rahmen der Verträge der Altersvorsorge. Die Vorgabe einer Umwandlung der privaten Altersvorsorge in eine staatliche Altersvorsorge widerspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach ->

Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes!

Die Allgemeine Handlungsfreiheit schützt Privatpersonen und Unternehmen -> ihre Rechtsgeschäfte selbstbestimmt zu regeln und umfasst drei wesentliche Säulen:

1.

Abschlussfreiheit

2.

Inhaltsfreiheit

3.

Formfreiheit!

Eine Umwandlung der Riesterrente in ein Altersvorsorgedepot steckt in der Zwickmühle.

Das Altersvorsorgedepot greift rückwirkend in

abgeschlossene Verträge aus der Vergangenheit ein!

Gesetze mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich verboten!

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker befinden sich beim Gemeinwohl von Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern bei der Altersvorsorge in einer extrem kritischen Zeitphase. Wenn überhaupt haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker noch ->

einen Schuss frei ->

um ein sinnvolles und zukunftsfestes Altersvorsorge-System auf den Weg zu bringen.

Das Altersvorsorgedepot wird es vermutlich nicht sein!

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker -> sowie Managerinnen und Manager in der Finanzindustrie wissen -> dass die privaten Rentenmodelle nur in einem ganzheitlichen Ansatz eines einheitlichen Systems für alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sinnvoll abgebildet werden können. Das Wirrwarr der Reformen lässt die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD unter der Führung des CDU-Politikers und noch amtierenden Bundeskanzlers

Friedrich Merz

vermutlich kaum mehr zur Ruhe kommen!

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker stehen aufgrund der fatalen Konstruktionsfehler und der möglichen Sisyphus-Falle der privaten Altersvorsorge vermutlich bei der letzten Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Irrweg vor der Wahl ->

Rückabwicklung der Riester-Verträge ->

oder

Reform der Riesterrente ohne Konstruktionsfehler!

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