DAMPF ABLASSEN
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Das neue Wehrpflichtgesetz Nachricht / anonymisiert
Bundesbürger bis zum Alter von 45 Jahren müssen
sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen!
Das neue Wehrpflichtgesetz in unserer Heimat löst bei immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern bereits heftige Proteste aus. Denn Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich offenbar im Zuge der Wehrpflicht-Änderung eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn man die Bundesrepublik Deutschland für länger als 3 Monate verlassen möchte.
Wie die Medien berichten, galt diese Regelung
bisher nur in Krisenfällen!
Seit dem 01. Januar 2026 ist diese Regelung
nun dauerhaft in Kraft!
Der SPD-Genosse
>>> Boris Pistorius <<<
ist seit dem 06. Mai 2025 erneut zum Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland bestellt worden! Bundesbürger im wehrpflichtigen Alter sollen sich für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr einholen.
>>> Die Regelung soll bislang aber rein theoretisch gelten! [ ??? ] <<<
Nun fragen sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern welche Überraschungen der immer unbeliebter werdende SPD-Politiker
>>> Boris Pistorius <<<
und derzeit noch amtierende Bundesminister der Verteidigung noch im Sack hat!
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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Neue Wehrerfassung in Deutschland?
Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich im Zuge der Wehrpflicht-Änderung eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn man unsere Heimat für länger als 3 Monate verlassen will.
Egal ob aus beruflichen oder privaten Gründen!
Betroffen davon sind alle möglichen Auslandsaufenthalte,
zum Beispiel Auslandssemester, berufliche Verpflichtungen
oder längere Reisen!
In Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes heißt es:
Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem
die männliche Person für eine Einberufung
zum Wehrdienst nicht heransteht!
Die Regelung hat es schon zu Zeiten des
Kalten Kriegs gegeben!
Das teilte das Verteidigungsministerium mit!
Diese Verwaltungs-Vorschrift soll zu Zeiten des
Kalten Kriegs
keine praktische Relevanz gehabt haben!
Man werde durch die Verwaltungs-Vorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist! Eine Genehmigung des zuständigen
Karrierecenters der Bundeswehr
wird laut Gesetzestext außerdem notwendig, wenn Männer im entsprechenden Alter über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen – oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt über 3 Monate ausdehnen möchten!
Dabei ist eine Ablehnung des Antrags
im Regelfall nicht vorgesehen!
Das teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums
den deutschen Medien mit!
Angeblich werden solche Genehmigungen grundsätzlich erteilt, da der Wehrdienst in unserer Heimat – nach geltendem Recht – ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht! Welche „ach so tollen“ politischen Neuigkeiten und unerwarteten Überraschungen hat die Bundesregierung aus
CDU, CSU und SPD
noch so alles auf Lager? Nach aktuell veröffentlichten Umfragen lehnen schon
>>> 84% <<<
der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die praktizierte Politik von
CDU, CSU und SPD
in massiver Form ab!
Möchte man durch die neue Wehrerfassung
nun eine totale Ablehnung der Politik
von 100% erreichen?
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