KEIN LICHTBLICK
Der Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> dümpelt nun schon circa 5 Jahren vor sich hin! Die Konjunktur schwächelt und es geht weder vor noch zurück.
In der anhaltenden Konjunktur-Krise wird es weiterhin
für arbeitssuchende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger
sehr schwer bleiben -> einen sicheren und gut
bezahlten Arbeitsplatz zu finden!
Der ehemals gut funktionierende deutsche Arbeitsmarkt tritt angesichts einer schwächelnden Konjunktur und wegen der Elektromobilität weiter auf der Stelle. Die Zahl der Arbeitslosen sank im Vergleich zum Oktober 2025 im November 2025 zwar um 26.000 auf 2,885 Millionen arbeitslose Menschen in der BRD. Das veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit -> kurz BA genannt!
Im Vergleich zum Jahr 2024 waren jedoch
111.000 Personen ohne einen Arbeitsplatz!
Die Zahl der Personen in der BRD -> die keinen Arbeitsplatz mehr finden können wird -> vermutlich auch 2026 zunehmen -> denn die Arbeitskräfte-Nachfrage stagnierte schon im Dezember 2025 und blieb auch Anfang Januar 2026 sehr verhalten. Die SPD-Genossin und „noch“ amtierende BA-Chefin ->
Andrea Nahles ->
spricht deshalb ausweichend von der Realität von einer Seitwärtsbewegung des Arbeitsmarktes.
ZITAT / AUSZÜGE aus diversen deutschen Medien von Andrea Nahles:
Die Schwäche der Konjunktur hält an
und der Arbeitsmarkt bleibt ohne Schwung!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Selbst unter Herausrechnung der jahreszeitlichen Schwankungen nimmt die Arbeitslosigkeit in der BRD zu.
Auch die Kurzarbeit stieg bedrohlich weiter an!
Denn nicht nur die Automobilindustrie in der BRD kämpft mit enorm vielen Problemen. Damit Unternehmen und Handwerksbetriebe in der BRD während Auftragsflauten ohne Entlassungen überbrücken können -> wird konjunkturelles Kurzarbeitergeld beantragt!
Kurzarbeitergeld wird in der Regel für maximal 12 Monate gezahlt!
Aufgrund der anhaltenden extrem miserablen wirtschaftlichen Rahmen-Bedingungen verlängerte die „SO“ genannte total gescheiterte ->
AMPEL-KOALITION ->
die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate.
Diese Regelung trat ab dem
01. Januar 2025 in Kraft und galt bis zum
31. Dezember 2025!
Da eine Verlängerung der Verordnung nicht im Dezember 2025 erfolgte -> wird ein erneutes Inkrafttreten kaum möglich bleiben. Von der verlängerten Bezugsdauer des ->
Kurzarbeitergeldes ->
profitierten Unternehmen und Handwerksbetriebe -> die sich bereits in Kurzarbeit befanden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als 12 Monate andauerte!
Doch dieses hochbrisante Thema scheint den
amtierenden Bundeskanzler und die Bundesregierung
nicht mehr zu interessieren!
_______________________
Möchten Sie sich unabhängig und sachlich korrekt informieren?
Ohne Beeinflussung von Werbe- oder Produktpartnern.
Ohne Beeinflussung von Geheimdiensten oder angeschlossenen Tarnorganisationen, Geheimbünden oder dubiosen NGO´s.
JA!
Dann lesen Sie regelmäßig kostenfrei die DRSB-Internetseite mit den aufklärenden Artikelserien.
Nutzen Sie die Vorteile der Demokratie.
Bilden Sie sich Ihre unabhängige Meinung.
