Gastbeitrag
ANONYMISIERT
Erhielt der
SPD-GENOSSE OLAF SCHOLZ
eine zweite Chance?
Das endgültige Ergebnis zur Bundestagswahl im September 2021 lautete bekanntlich ->
SPD
25,7 Prozent
CDU / CSU
24,1 Prozent
Grüne
14,8 Prozent
FPD
11,5 Prozent
AfD
10,3 Prozent
Die Linke
4,9 Prozent!
Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands -> kurz BRD genannt -> stellte eine Partei mit einer Zustimmung von nur ->
25,7 Prozent ->
den Bundeskanzler. Der SPD-GENOSSE und vorherige Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel IV ->
OLAF SCHOLZ ->
wurde nach der Bundestagswahl 2021 zum Bundeskanzler ernannt. Das Zünglein an der Waage für den knappen Wahlsieg vom SPD-GENOSSEN ->
OLAF SCHOLZ ->
soll nach diversen Medienberichten den Lach-Anfall des CDU-Kanzlerkandidaten ->
Armin Laschet ->
während der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 bei einer Gedenkveranstaltung ausgelöst haben. Als Bundesfinanzminister war der SPD-GENOSSE ->
OLAF SCHOLZ ->
im März 2019 zunächst an seiner Ankündigung zur Gründung einer Deutschlandbank aus einer Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank nach der ->
Projektstudie PANTHER ->
der Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey -> gescheitert. Der erfolgreiche Abschluss einer Gründung der Deutschlandbank sollte nach einigen Medienberichten für den SPD-GENOSSEN ->
OLAF SCHOLZ ->
der Steigbügelhalter seiner Kanzlerschaft als Nachfolger der CDU-Politikerin ->
Angela Merkel ->
im Kalenderjahr 2021 sein.
Denn die CDU-Politikerin Merkel hatte
frühzeitig eine weitere Kandidatur als
Bundeskanzlerin ausgeschlossen!
Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur nachgelagerten Rentenbesteuerung im Mai 2021 gab der SPD-GENOSSE ->
OLAF SCHOLZ ->
bereits seine Pläne als designierter Bundeskanzler zu einer weiteren Reform der Rentenbesteuerung aus dem Wachstumschancengesetz des Kalenderjahres 2024 bekannt. Der Bundesfinanzhof hatte im Mai 2021 entschieden -> dass mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente eingetreten sei.
Denn durch die nachgelagerte Besteuerung
war auch das private Altersvorsorgemodell Rürup
von einer Verfassungswidrigkeit der Doppelbesteuerung
der gesetzlichen Rente gefährdet!
Mit dem Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024 wurde die bisherige Übergangsregelung von 2005 bis 2040 zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente aus dem Alterseinkünftegesetz um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 verlängert. Eine Gesetzesänderung hat eine größere Durchschlagskraft als eine Gerichtsentscheidung. Auf die Bundestagswahl im September 2021 nahm die frühzeitige Bekanntgabe des SPD-GENOSSEN ->
OLAF SCHOLZ ->
vermutlich keinen negativen Einfluss -> weil im Mai 2021 die Information für Bürgerinnen und Bürger nicht mit erkennbaren Folgen verbunden waren. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker reden ständig über eine Reform der ->
Riester-Rente!
Über die Rürup-Rente verloren die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker kaum ein Wort.
Das Wachstumschancengesetz aus dem Kalenderjahr 2024
ist eine unbekannte Reform der Rürup-Rente!
Mit der Erweiterung der Übergangsregelung der nachgelagerten Besteuerung auf 53 Jahre wurde das gesetzliche Sozialsystem einbetoniert und die die private Rürup-Rente verewigt. Hätte der Bundesfinanzhof im Mai 2021 zu der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente anders entschieden -> wäre auch die Rürup-Rente unmittelbar davon betroffen gewesen. Vermutlich erfolgte eine enge Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfinanzhof im Mai 2021 zur Unveränderbarkeit der privaten Altersvorsorge. Nach verschiedenen Medienberichten sollen neue Verfahren zur Verfassungswidrigkeit nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente vor dem Bundesfinanzhof und vor dem Bundesverfassungsgericht zukünftig ausgeschlossen werden. Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente sind im Alterseinkünftegesetz 2005 und im Wachstumschancengesetz 2024 fest miteinander verbunden. Mit der vorzeitigen Bekanntgabe des Inhalts vom ->
Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness
( Wachstumschancengesetz )
vom 27. März 2024 ->
im Mai 2021 begann vermutlich das Schaulaufen für die Bundestagswahl im September 2021. Ohne Kenntnis und ohne Zustimmung der CDU-Politikerin und viermaligen Bundeskanzlerin ->
Angela Merkel ->
wäre vermutlich das frühzeitige Schaulaufen nicht möglich gewesen. Nach 16 Jahren Untätigkeit wurde das Zepter des Handelns und der Macht wieder in andere Hände gelegt. Mit der Bundestagswahl im September 2021 war vermutlich angestrebt, einen Machtwechsel herbeizuführen. Womöglich lieferte vermutlich die Produktinformation der ->
VPV Versicherung ->
vom 05. August 2024 für angestrebte Veränderungen den Beweis.
ZITAT / AUSZÜGE:
Rürup-Rente wird immer beliebter
Vielen Bürgern ist bewusst, dass zur gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist, um den bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Besonders beliebt ist diesbezüglich bei Selbständigen, Beamten und gut verdienenden Arbeitnehmern die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, wie eine Statistik belegt. Hiermit profitieren die Sparer nicht nur von höheren Alterseinkünften, sondern bereits während des Erwerbslebens von steuerlichen Vergünstigungen. Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrages gibt es mittlerweile seit fast 20 Jahren. Es handelt sich hier um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, bei der der Versicherte nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Eine Rentenauszahlung durch einen Basis-Rentenvertrag, der ab 2012 abgeschlossen wurde, ist – anders als bei vielen anderen staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten – ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen, bereits ab dem 62. Geburtstag möglich. Personen, die eine solche Basis-Rente abgeschlossen haben, können die eingezahlte förderfähige Jahresprämie als Sonderausgabe steuerlich absetzen und damit ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Ein solcher Rentenvertrag bietet dementsprechend für Selbständige, Beamte und gutverdienende Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Dass diese Altersvorsorgevariante für viele interessant ist, zeigt die seit Jahren steigende Anzahl der bestehenden Verträge. Während im Jahr 2020 noch 1,28 Millionen Basis-Rentenverträge bestanden, waren es 2015 bereits 1,97 Millionen und 2020 2,39 Millionen. Letztes Jahr wurde mit knapp 2,70 Millionen Rürup-Verträgen einer neuer Rekordwert erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der bestehenden Basis-Rentenverträge im Jahr 2023 um 4,8 Prozent und im Jahr 2022 um 3,9 Prozent gestiegen. Auch die Anzahl der neu abgeschlossenen Rürup-Rentenverträge ist mittlerweile fünf Jahre in Folge gestiegen, im Jahr 2023 wurden 133.700 neue Basisrentenverträge abgeschlossen, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 14,2 Prozent. Wann und welche Prämienhöhe der Rürup-Sparer in den Vertrag einzahlen möchte, kann er nach Vertragsvereinbarung selbst bestimmen. Auch eine Sofortrente mithilfe eines Einmalbetrages ist möglich. Die staatliche Förderung erfolgt durch Steuererleichterung für den Rürup-Sparer während der Ansparphase. Entsprechend des Jahressteuergesetzes 2022 können die binnen eines Jahres eingezahlten Prämien seit 2023 bis zu 100 Prozent bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung (West) als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Im Jahr 2024 beträgt der steuerlich abziehbare Höchstbetrag 27.566 Euro – das sind 1.038 Euro mehr als noch letztes Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist der maximale Sonderausgabenabzug insgesamt doppelt so hoch, also 55.132 Euro. Jeder Förderberechtigte kann weitestgehend selbst bestimmen, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlen möchte. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich. Falls erforderlich oder gewünscht, etwa bei vorübergehenden finanziellen Engpässen, kann der Rürup-Rentenvertrag für einen längeren Zeitraum beitragsfrei gestellt werden – und zwar ohne die steuerliche Förderung bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu verlieren. Ein Rürup-Rentenvertrag bietet nicht nur eine Steuerersparnis während des Erwerbslebens und eine Zusatzrente im Alter, sondern je nach Vertragsgestaltung ist damit auch eine zusätzliche Hinterbliebenen- und /oder Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich. Weiterführende Angaben zur Basis-Rentenversicherung, darunter Rechenbeispiele bis hin zu Informationen, welche Personengruppe besonders von dieser Altersvorsorgevariante profitieren, enthalten das Webportal und eine Broschüre des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Detaillierte Informationen zu den individuellen Vorteilen eines Basis-Rentenvertrages gibt es beim Versicherungsvermittler.
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Die Rürup-Rente ist erkennbar auf Steuervorteile ausgerichtet. An dem bürokratischen Monsterwerk der Riester-Rente mit der mehrfachen Abstimmung zwischen der Finanzverwaltung -> der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und den Versicherungsgesellschaften scheint die Assekuranz schon lange ihr Interesse verloren zu haben. Mit der Produktinformation zur Rürup-Rente von der VPV Versicherung wurden die gutgläubigen Riester-Sparer vor den Kopf gestoßen. Bei einem zu versteuerndem Einkommen ab 68.481 Euro beträgt für Alleinstehende der Steuersatz 42 Prozent. Bei einem zu versteuerndem Einkommen ab 277.826 Euro beträgt für Alleinstehende der Spitzensteuersatz 45 Prozent. Der Höchstbetrag für die Beitragszahlungen zur Rürup-Rente betrug bei Einführung im Kalenderjahr 2005 20.000 Euro.
Durch stetige Erhöhungen beträgt im
Kalenderjahr 2025 der Höchstbeitrag 29.344 Euro!
Im Kalenderjahr 2025 beträgt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 8.983,80 Euro -> also 9,3% von 96.600 Euro.
Die ständige Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen
erfolgte höchstwahrscheinlich vorrangig
zur Förderung der Rürup-Rente!
Die Beitragsgrenze zur Riester-Rente beträgt seit der Einführung
im Kalenderjahr 2002 konstant 2.100 Euro!
Die hoch gelobte Jahrhundertreform Riester-Rente wird stiefmütterlich behandelt. Für die volle Zulagenförderung muss der Riester-Sparer mindestens 4 Prozent des Bruttolohns vor Vorjahr einzahlen. Eine Erhöhung des Höchstbeitrages zur Förderung der Riester-Rente hat es in den 23 Jahren von 2002 bis 2025 nicht gegeben. Von der steuerlichen Vergünstigung der Beiträge als Sonderausgaben –> vergleichbar der Rürup-Rente –> werden im Einkommensteuerbescheid die Ansprüche aus den Riester-Zulagen und aus den Kinder-Zulagen in voller Höhe wieder in Abzug gebracht. Die Grundzulage betrug anfänglich 38,00 Euro und wurde ab dem Kalenderjahr 2018 auf 175,00 Euro erhöht. Die Kinderzulage betrug anfänglich 46,00 Euro und wurde ab dem Kalenderjahr 2018 auf 185,00 Euro ( Kinder vor dem 1.1.2008 geboren ) und auf 300,00 Euro ( Kinder nach dem 31.12.2007 geboren ).
Die gesamte Riester-Förderung beschränkt
sich somit auf eine Zulagenförderung!
Die Zulagen werden direkt an die Versicherungskonzerne ausgezahlt. Familien mit mehr als 2 Kindern erhalten in der Regel neben Zulagen keine weitere steuerliche Förderung.
Nach dem Volumen der staatlichen Förderungen
ist das Zulagenmodell der Riester-Rente ein Trostpreis und
das Steuermodell der Rürup-Rente ein Hauptgewinn!
Denn mit der Rürup-Rente entstand ab dem Kalenderjahr 2005 ein neues ->
STEUERSPARMODELL!
Das Interesse der Versicherungskonzerne scheint wegen der höheren Geldeinpflege und wegen des wesentlich geringeren Verwaltungsaufwandes bei der Rürup-Rente größer zu sein als an der Riester-Rente. Der Anteil der so genannten Mini-Riester-Verträge mit einem Sockelbeitrag von jährlich 60,00 Euro an dem Gesamtbestand der Riester-Verträge wird verschwiegen. Ab dem Kalenderjahr 2026 soll das Modell der Mini-Verträge mit dem Mindesteigenbeitrag von jährlich 60,00 Euro für Neuverträge abgeschafft werden.
Die Anzahl der aktiven Riester-Verträge wurde
Ende des Kalenderjahres 2024 mit
15 Millionen angegeben!
Die Anzahl der Rürup-Verträge beträgt nach den Angaben der VPV Versicherungen 2,7 Millionen. Bei 15 Millionen Riester-Verträgen mit einem Höchstbetrag der steuerlichen Förderung von 2.100,00 Euro beträgt das maximale Beitragsvolumen für Versicherungskonzerne ->
31.5 Milliarden Euro ->
jährlich. Bei 2,7 Millionen Rürup-Verträgen mit einem Höchstbeitrag der steuerlichen Förderung von ->
29.344 Euro ->
beträgt das maximale Beitragsvolumen für Versicherungskonzerne
79.228.800.000 Euro ->
jährlich. Das sind nach ADAM RIESE etwas mehr als ->
79.2 Milliarden Euro!
Durch das Vorziehen der vollen Abzugsfähigkeit des steuerlichen Höchstbetrages für die Rürup-Rente mit dem Jahressteuergesetz 2022 -> um 2 Jahre von 2025 auf 2023 -> unter dem FDP-Politiker ->
Christian Lindner ->
wurde die Rürup-Rente immer beliebter. Die Verzögerung beim Einsetzen der Steuerpflicht aus den Renteneinnahmen der Rürup-Rente durch das Wachstumschancengesetz 2024 -> um 18 Jahre führt zu einer spürbaren Entlastung durch die Rentensteuer bei dem neuen Steuersparmodell. Womöglich wurden im Mai 2021 hinter den Kulissen bereits die Weichen für die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP gestellt.
In der neuen Bundesregierung aus
CDU, CSU und SPD
ist noch keine Veränderung gegenüber der
Ampel-Koalition eingetreten!
Womöglich könnte sich das Schicksal der Ampel-Koalition wiederholen. Vermutlich erhielt der SPD-GENOSSEN ->
OLAF SCHOLZ ->
nach der Ansicht von kritischen Journalistinnen und Journalisten als Bundesfinanzminister für sein Einwirken zur Besserstellung der Rürup-Rente eine zweite Chance auf eine Kanzlerschaft. Anders ist nach der Meinung von kritischen Journalistinnen und Journalisten kaum noch zu erklären -> warum der SPD-GENOSSEN ->
OLAF SCHOLZ ->
den Inhalt seines Wachstumschancengesetzes aus März 2024 als Bundeskanzler -> bereits im Mai 2021 als Bundesfinanzminister verkündete!
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