Versagen die Eliten – Teil 911 / DIE ROBUSTHEIT VON BARGELD

DIE ROBUSTHEIT VON BARGELD

 

Weltweit loben erfahrene Ökonominnen, Finanz- und Börsen-Expertinnen, Ökonomen, Finanz- und Börsen-Experten mit einer guten Ausbildung und einer soliden Berufs- und Lebenserfahrung die sogenannte ->

ROBUSTHEIT VON BARGELD!

Denn Bargeld war und ist ein sehr zuverlässiges ->

WERT-AUFBEWAHRUNGS-MITTEL!

Übrigens….

…. in den zurückliegenden Jahren scheinen einige Politikerinnen und Politiker im maroden und zerstrittene Kunstgebilde in der immer unbeliebter werdenden EU-Vertragsgemeinschaft zu vergessen -> das Bargeld in Form von ->

EURO-BANKNOTEN und EURO-MÜNZEN ->

in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> nach der unsinnigen Abschaffung der äußerst beliebten und wertstabilen ->

DEUTSCHEN MARK ->

kurz auch D-MARK genannt zum ->

GESETZLICHEN ZAHLUNGSMITTEL ->

geworden sind!

Nach § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes

über die Deutsche Bundesbank -> kurz BbankG genannt -> sind

EURO-BANKNOTEN und EURO-MÜNZEN das einzige unbeschränkte

gesetzliche Zahlungsmittel in der BRD!

Das bedeutet -> dass diese Zahlungsmittel

grundsätzlich zur Begleichung von Geldforderungen

akzeptiert werden müssen!

Trotz dieser gesetzlichen Regelung besteht kein allgemeines Recht auf Barzahlung bei privatrechtlichen Verträgen. Händler und Dienstleister können im Rahmen der „SO“ bezeichneten ->

PRIVAT-AUTONOMIE ->

entscheiden -> welche Zahlungs-Methoden sie akzeptieren möchten. Dies bedeutet -> dass sie auch digitale Zahlungen bevorzugen dürfen oder Bargeld ganz ablehnen können -> sofern dies im Voraus verständlich und sinnvoll kommuniziert wird. Selbst wenn einige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger manchmal dazu zeigen zum Beispiel ihre Einkäufe in Apotheken und Supermärkten -> sowie auch an Tankstellen mit Kredit-Karten zu bezahlen zahlen -> erfüllt das ->

BARGELD ->

aus Sicht der Bundesbank weiterhin eine enorm wichtige Funktion der ->

EISERNEN RESERVE ->

für schlechte und unerwartete Krisen-Zeiten. Denn erfahrene Ökonominnen, Finanz- und Börsen-Expertinnen, Ökonomen, Finanz- und Börsen-Experten mit einer guten Ausbildung und einer soliden Berufs- und Lebenserfahrung vertreten die Meinung -> dass das ->

BARGELD ->

ein sehr zuverlässiges ->

WERT-AUFBEWAHRUNGS-MITTEL ->

ist und auch zukünftig auf der Welt bleiben wird. Denn ->

BARGELD ->

wird in großem Umfang als ein sehr zuverlässiges ->

WERT-AUFBEWAHRUNGS-MITTEL ->

weltweit genutzt. Weil die sogenannte ->

ROBUSTHEIT VON BARGELD ->

selbst durch Gold oder andere Edel-Metalle -> sowie durch Edelsteine oder auch sogenannte Krypto-Währungen noch niemals zu toppen war.

BARGELD ->

zu bunkern hilft beispielsweise gegen Negativ-Zinsen. Auch bleiben weltweit Verbraucherinnen und Verbraucher -> im Unterschied zu digitalen Zahlungsweisen auch bei diversen möglichen System-Ausfällen infolge von betrügerischen Hacker-Angriffen -> Strom-Ausfällen oder Währungs-Krisen stets flüssig.

ANNAHMEPFLICHTEN und AUSNAHMEN!

Grundsätzlich sind Händler verpflichtet -> BARGELD zu akzeptieren!

Es gibt aber Ausnahmen!

Händler sind sie nicht verpflichtet -> mehr als 50 Münzen oder Zahlungen über 200 Euro in Cent und Euro-Stücken anzunehmen. Die Vertragsparteien in der BRD können im Rahmen ihrer Vereinbarungen auch andere Zahlungsmethoden festlegen. Wenn ein Händler beispielsweise nur Kartenzahlungen akzeptiert -> „SO“ müssen die Kundinnen und Kunden dies trotz Vertragsfreiheit vor dem Kaufabschluss wissen. Insbesondere während der sogenannten ->

CORONA-PANDEMIE ->

ging die Benutzung von BARGELD in BRD etwas zurück. Viele Händler und auch Dienstleister bevorzugten plötzlich digitale Zahlungsmethoden! Das führte häufig bei der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zur massiven Verärgerung und zu einer verstärkten Diskussion über die Zukunft des ->

BARGELDS ->

in der BRD und auch in einigen EU-Mitgliedstaaten im maroden und zerstrittene Kunstgebilde in der immer unbeliebter werdenden EU-Vertragsgemeinschaft. Viele Menschen in einigen EU-Mitgliedstaaten befürchten -> dass einige sogenannte woke Politikerinnen, Politiker, Parteien und auch Regierungen auf einem gefährlichen politischen Kurs sind das ->

 BARGELD ->

als gesetzliches Zahlungsmittel völlig abzuschaffen. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern sollten sich also vor Auslandsreisen darüber informieren in welchen EU-Mitgliedsstaaten ->

 BARGELD ->

bereits abgeschafft wurde und unter welchen Bedingungen ->

 BARGELD ->

zum Beispiel Hotels und Restaurants -> sowie Händler oder Tankstellen noch in der Lage sind -> dass man ->

 BARGELD ->

problemlos annehmen kann. Denn unter bestimmten Bedingungen wird die Annahme von ->

 BARGELD ->

verweigert! Verbraucher sollten sich über die Zahlungsbedingungen im Voraus informieren -> um Missverständnisse zu vermeiden. Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern sollten sich also vor geplanten Auslandsreisen rechtzeitig darüber informieren in welchen EU-Mitgliedsstaaten ->

 BARGELD ->

noch immer als gesetzliches Zahlungsmittel eingesetzt werden kann. Wer auch als Bundesbürgerin und Bundesbürger -> im maroden und zerstrittene Kunstgebilde in der immer unbeliebter werdenden EU-Vertragsgemeinschaft -> bei notwendigen Bezahlvorgängen durch den Einsatz von ->

 BARGELD ->

seine Anonymität wahren möchte -> der könnte zum Beispiel in EU-Mitgliedsstaaten ohne Möglichkeit mit ->

 BARGELD ->

zu bezahlen auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen verzichten. Wo also Barzahlung unerwünscht ist -> beispielsweise bei Bäckern, Metzgern und Supermärkten -> oder auch bei Discountern und in Apotheken und Restaurants -> wo man darauf besteht -> dass Bundesbürgerin und Bundesbürger mit Kredit-Karte zahlen sollen -> können verärgerte 

Bundesbürgerin und Bundesbürger auch mit den Füssen abstimmen und Geschäfte, Händler oder Dienstleistungen zukünftig meiden!

Denn die Barzahlung ist in der BRD noch nicht auf dem Rückzug!

Genau das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Denn immer mehr Bundesbürgerin und Bundesbürger befürchten -> dass man mit ihren gebunkerten Daten Missbrauch betreibt -> wenn man mit Kreditkarten oder Handys an den Ladenkassen Rechnungen begleicht! Gemäß diverser Studien bevorzugen immer mehr Bundesbürgerin und Bundesbürger wieder das Bezahlen mit ->

BARGELD ->

mit

EURO-BANKNOTEN und EURO-MÜNZEN ->

Der woke oder linksgrüne Trend beim Bezahlen „nur schnell weg“ vom ->

BARGELD ->

scheint -> nicht nur in der BRD -> beendet zu sein. Kreditkarten oder Mobiltelefone als „ach so toller“ Ersatz für die Brief-Tasche oder die Geld-Börse scheinen die Attraktivität völlig zu verlieren! Der Corona-Trend weg vom Zahlen mit ->

BARGELD ->

ist offensichtlich eingeschlafen! Denn in der BRD ist das Bezahlen mit ->

EURO-BANKNOTEN und EURO-MÜNZEN ->

als gesetzliches Zahlungsmittel wieder vehement auf dem Vormarsch! Daraus leitet sich eine Annahmepflicht ab. Das zuständiges Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank in Frankfurt für Bargeld ->

JOHANNES BEERMANN ->

vertritt die Meinung ->

ZITAT / AUSZÜGE aus diversen deutschen Medien:

Jedermann ist gehalten, Zahlungen mit

Euro-Banknoten oder Euro-Münzen als ordnungsgemäße

Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren!

ZITAT / AUSZÜGE

Nur die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen zum Beispiel vor einem Kaufabschluss oder vor dem Besuch in einem Restaurant oder Hotel über die Zahlungsbedingungen leicht erkennbar informiert werden!

Das betonten auch Handels- und Branchenverbände!

Schilder im Kassenbereich beispielsweise von Einkaufsmärkten oder Discountern -> die darauf „sehr freundlich“ hinweisen -> dass die Barzahlung an den Kassen nicht mehr möglich ist können die möglichen Kundinnen und Kunden einfach ignorieren und ihre geplanten Einkäufe dort tätigen -> wo eine Bezahlung der gewünschten Einkäufe mit ->

BARGELD ->

jederzeit erwünscht und möglich ist! Keine Bundesbürgerinnen und kein Bundesbürger kann dazu gezwungen werden mit Kredit-Karten oder sogenannten Bezahldiensten gewünschte Waren zu bezahlen. Damit man in den Besitz von ->

BARGELD ->

gelangen kann -> gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die bekannteste Möglichkeit ist  der Gang zu einem Geldautomaten oder der Besuch einer Bankfiliale mit Schalterdienst. Das Problem beim sogenannten bequemen ->

GELD-ZIEHEN ->

an Geldautomaten von Banken oder Sparkassen ist nur -> dass es in der BRD immer weniger Geldautomaten von Banken oder Sparkassen gibt. Das bestätigt auch diverse veröffentlichte Studien zum aktuellen Bestand von Geldautomaten. Denn die notwendige ->

BARGELD-VERSORGUNG ->

der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger soll offenbar immer mehr eingeschränkt werden. Gemäß den Informationen der ->

DEUTSCHEN BUNDESBANK ->

sank die Zahl der Geldautomaten von Banken oder Sparkassen im Jahr 2024 um rund weitere 3% auf etwa 49.750 Geldautomaten. Im Jahr 2023 sollen es noch 51.300 Geldautomaten von Banken oder Sparkassen gewesen sein. Damit rutschte die Zahl an verfügbaren Geldautomaten erstmals seit Jahrzehnten unter die 50.000. Die notwendige ->

BARGELD-VERSORGUNG ->

ist dadurch für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nur noch eingeschränkt gewährleistet. Besonders für immer mehr kranke und gehbehinderte Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher -> ohne ein eigenes Automobil -> lässt sich schnell und einfach an verfügbaren Geldautomaten Automaten kaum noch das benötigte ->

BARGELD ->

abheben! Der Rückgang von verfügbaren Geldautomaten betrifft aber nicht nur die Geldautomaten -> sondern auch die Bankschalter -> also alle „SO“ bezeichneten ->

BARGELD-BEZUGSPUNKTE ->

wie die Bundesbank das Phänomen bereits in ihrem Monatsbericht März 2025 einordnete.

Übrigens….

…. ab dem 28. Juni 2025 mussten Millionen Bankkundinnen und Bankkunden in der BRD mit erheblichen Änderungen beim Bargeldabheben rechnen -> insbesondere durch das neue ->

BARRIEREFREIHEITS-STÄRKUNGSGESETZ ->

kurz BFSG genannt -> und das Ende des Bargeld-Services auch an Shell-Tankstellen. Denn das neue ->

BARRIEREFREIHEITS-STÄRKUNGSGESETZ ->

verpflichtet Banken oder Sparkassen dazu -> dass man Geldautomaten barrierefreier gestalten muss. Ab dem 28. Juni 2025 müssen neue Geldautomaten über Funktionen wie Sprachausgabe und größere Displays -> sowie über fühlbare Bedienelemente verfügen.

Bestehende Geldautomaten müssen bis spätestens 2040

nachgerüstet werden -> damit die neuen Standards erfüllt werden!

Das sind für alle Banken und Sparkassen in der BRD erheblich zusätzliche Kosten. Der Wegfall des Bargeld-Services auch an Shell-Tankstellen verschärfte für viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die benötigte Versorgung mit ->

BARGELD ->

denn die Einstellung des Bargeld-Services erfolgte zum 30. Juni 2025 -> der es Bankkundinnen und Bankkunden der Deutschen Bank und von der Postbank -> sowie auch von anderer Banken nach dem Tanken ermöglichte -> dass man bis zu 1.000,00 Euro Bargeld abheben konnte. Auch diese Änderung betraf einige Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger -> die auf diesen Service angewiesen waren -> wenn man zum Beispiel in ländlichen Gebieten wohnt -> wo oftmals Geldautomaten überraschend schnell abgebaut wurden. Denn eine Umstellung auf digitale Alternativen -> beispielsweise das Generieren eines Bargeld-Codes über eine App -> ist für technisch weniger versierte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->  insbesondere für ältere Menschen -> längst schon zu einem täglichen Problem geworden. Bankkundinnen und Bankkunden -> die kein Smartphone besitzen oder Schwierigkeiten mit Apps haben -> wurden völlig unnötig vor Herausforderungen gestellt! Die Änderungen sind Teil eines umfassenderen Plans zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Alltag und betreffen nicht nur Geldautomaten -> sondern auch andere öffentliche Terminals und digitale Angebote.

Die genauen Auswirkungen auf die Mehrheit

der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger werden

sich vermutlich erst in einigen Monaten zeigen!

Der DRSB e.V. wird die Entwicklung der genauen Auswirkungen auf die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit über 5.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bundesweit verfolgen. Sollte sich der Rückgang der „SO“ bezeichneten ->

BARGELD-BEZUGSPUNKTE ->

auf die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger negativ auswirken -> „SO“ wird der DRSB e.V. darüber relativ zeitnah im Jahr 2026 berichten. Denn der Zugang zum ->

BARGELD ->

bleibt grundsätzlich weiter gewährleistet!

Es wird für viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

nur wesentlich aufwendiger und schwieriger!

Denn die Wege zu Geldautomaten werden länger und sinnvolle  Alternativen -> wie das Abheben von ->

BARGELD ->

an Supermarkt- und Discounter-Kassen werden wichtiger.

Für viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger

wird das  Abheben von ->

BARGELD ->

unproblematisch bleiben!

Auch das Bezahlen mit Kreditkarten dürfte in den kommenden Jahren für Kartenzahlerinnen und Kartenzahler -> sowie für das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch -> trotz diverser KI-Systeme -> etwas ungefährlicher werden.

Neue technologische Entwicklungen werden

in Zukunft verstärkt den Alltag der Mehrheit der

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger prägen.

Weltweit beurteilen Ökonominnen, Finanz- und Börsen-Expertinnen, Ökonomen, Finanz- und Börsen-Experten mit einer guten Ausbildung und einer soliden Berufs- und Lebenserfahrung die sogenannte ->

ROBUSTHEIT VON BARGELD

und den regelmäßigen täglichen Einsatz von ->

BARGELD ->

als gesellschaftlich-, finanziell-  und wirtschaftlich für absolut notwendig und sehr sinnvoll!

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