Sonderinfobrief – 16. Dezember 2025 / Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro?

Einsparungen in Höhe von

100 Millionen Euro?

 

Für Krankschreibungen ist derzeit vorgeschrieben -> wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger als 3 Kalendertage arbeitsunfähig sind -> muss am 4. Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden. Im Gesetz steht außerdem -> dass die  Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber dazu berechtigt sind -> die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Gesetzliche Krankenkassen kritisieren -> dass dieses Verfahren der Krankschreibung viele tausende Arztbesuche produziert -> die nicht zwingend notwendig sind!

Man forderte deshalb schon länger -> dass der

Gesetzgeber flexible Möglichkeiten zur Ausnahme von der Regel macht!

Die Arbeitgeberverbände stellen sich gegen Vorschläge -> dass erst nach dem 4. oder 5. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss -> obwohl die Ärzteschaft mit Kosten-Einsparungen argumentiert. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber wiesen Überlegungen zurück -> dass kranken Menschen ermöglicht wird -> etwas länger ohne Krankschreibung am Arbeitsplatz zu fehlen. Denn eine pauschale Verlängerung der Karenz-Zeit würde die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich unnötig belasten -> ohne die strukturellen Probleme zu lösen! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung -> kurz KBV genannt -> hatte den Vorschlag gemacht. Der KBV-Chef ->

Andreas Gassen ->

hatte in den Medien angeregt -> dass generell erst nach dem 4. oder 5. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Bei der KBV verspricht sich von dieser möglichen Regelung Einsparungen in der Höhe von ->

100 Millionen Euro!

Laut Informationen der KBV werden pro Jahr etwa ->

116 Millionen Krankschreibungen ->

von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Circa 35% der Krankschreibungen haben eine Gesamtdauer von maximal 3 Tagen. Entfielen diese Krankschreibungen -> dann könnte das Gesundheitswesen nach den KBV-Angaben um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise von Kosten in der Höhe von 100 Millionen Euro entlastet werden. Der KBV-Chef ->

Andreas Gassen ->

kritisierte auch -> dass bei Kindern die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes -> sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist. Denn durch den Verzicht auf diese Art der Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten -> insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen -> sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder spürbar deutlich entlastet werden.

Die Arbeitgeberverbände argumentieren ->

dass eine stärkere Patienten-Steuerung sinnvoll wäre!

Nur dadurch könnte das deutsche Gesundheitswesen leistungsfähig und auch bezahlbar bleiben.

Den Vorschlag der KBV weist man von Arbeitgeberseite zurück!

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen die CDU-Politikerin und Gesundheitsministerin ->

NINA WARKEN ->

und deren Überlegungen -> die Ausgaben gezielt zu senken. Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch gezielte FAKE-NEWS die Debatte in eine völlig falsche Richtung lenken!

Übrigens….

…. die ursprüngliche Forderung nach Veränderungen bei der Krankschreibung stammen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen -> sondern von vielen sogenannten Haus-Ärztinnen und Haus-Ärzten -> die durch Krankschreibungen oftmals völlig überlastet sind!

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