Einsparungen in Höhe von
100 Millionen Euro?
Für Krankschreibungen ist derzeit vorgeschrieben -> wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger als 3 Kalendertage arbeitsunfähig sind -> muss am 4. Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden. Im Gesetz steht außerdem -> dass die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber dazu berechtigt sind -> die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Gesetzliche Krankenkassen kritisieren -> dass dieses Verfahren der Krankschreibung viele tausende Arztbesuche produziert -> die nicht zwingend notwendig sind!
Man forderte deshalb schon länger -> dass der
Gesetzgeber flexible Möglichkeiten zur Ausnahme von der Regel macht!
Die Arbeitgeberverbände stellen sich gegen Vorschläge -> dass erst nach dem 4. oder 5. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss -> obwohl die Ärzteschaft mit Kosten-Einsparungen argumentiert. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber wiesen Überlegungen zurück -> dass kranken Menschen ermöglicht wird -> etwas länger ohne Krankschreibung am Arbeitsplatz zu fehlen. Denn eine pauschale Verlängerung der Karenz-Zeit würde die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich unnötig belasten -> ohne die strukturellen Probleme zu lösen! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung -> kurz KBV genannt -> hatte den Vorschlag gemacht. Der KBV-Chef ->
Andreas Gassen ->
hatte in den Medien angeregt -> dass generell erst nach dem 4. oder 5. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss. Bei der KBV verspricht sich von dieser möglichen Regelung Einsparungen in der Höhe von ->
100 Millionen Euro!
Laut Informationen der KBV werden pro Jahr etwa ->
116 Millionen Krankschreibungen ->
von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Circa 35% der Krankschreibungen haben eine Gesamtdauer von maximal 3 Tagen. Entfielen diese Krankschreibungen -> dann könnte das Gesundheitswesen nach den KBV-Angaben um 1,4 Millionen Arbeitsstunden beziehungsweise von Kosten in der Höhe von 100 Millionen Euro entlastet werden. Der KBV-Chef ->
Andreas Gassen ->
kritisierte auch -> dass bei Kindern die Krankschreibung der Kinderärztin oder des Kinderarztes -> sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist. Denn durch den Verzicht auf diese Art der Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten -> insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen -> sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder spürbar deutlich entlastet werden.
Die Arbeitgeberverbände argumentieren ->
dass eine stärkere Patienten-Steuerung sinnvoll wäre!
Nur dadurch könnte das deutsche Gesundheitswesen leistungsfähig und auch bezahlbar bleiben.
Den Vorschlag der KBV weist man von Arbeitgeberseite zurück!
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen die CDU-Politikerin und Gesundheitsministerin ->
NINA WARKEN ->
und deren Überlegungen -> die Ausgaben gezielt zu senken. Die Ärzteorganisationen sollten daran konstruktiv mitwirken und nicht durch gezielte FAKE-NEWS die Debatte in eine völlig falsche Richtung lenken!
Übrigens….
…. die ursprüngliche Forderung nach Veränderungen bei der Krankschreibung stammen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen -> sondern von vielen sogenannten Haus-Ärztinnen und Haus-Ärzten -> die durch Krankschreibungen oftmals völlig überlastet sind!
_____________________
Möchten Sie sich unabhängig und sachlich korrekt informieren?
Ohne Beeinflussung von Werbe- oder Produktpartnern.
Ohne Beeinflussung von Geheimdiensten oder angeschlossenen Tarnorganisationen, Geheimbünden oder dubiosen NGO´s.
JA!
Dann lesen Sie regelmäßig kostenfrei die DRSB – Internetseite mit den aufklärenden Artikelserien.
Nutzen Sie die Vorteile der Demokratie.
Bilden Sie sich Ihre unabhängige Meinung.
