DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
Braucht die BRD ein UNSINN-VERMEIDUNGS-GESETZT?
Am Donnerstag, den 24. März 2011, wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 ausgesetzt. Für das entsprechende Wehrrechts-Änderungsgesetz 2011 der Bundesregierung – in der Ära MERKEL – stimmten gemäß der Beschluss-Empfehlung des Verteidigungsausschusses die Fraktionen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag. Wer z.B. aus Gewissensgründen den Wehrdienstdienst mit der Waffe verweigerte, konnte zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes durfte die des Wehrdienstes nicht übersteigen. Bis zum 01. Juli 2011 hatten deutsche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaum Probleme junge Bundesbürger für den Pflegedienst zu erhalten. Nach dem 01. Juli 2011 entstand für immer mehr deutsche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ein bis heute andauerndes Problem. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für den Pflegedienst zu gewinnen ist nur mit enormen Schwierigkeiten möglich. Nach der sich permanent verfestigen Meinung von immer mehr besorgten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger braucht die BRD schon seit der Ära MERKEL ein sogenanntes –
UNSINN-VERMEIDUNGS-GESETZT –
damit von gewählten Politikerinnen und Politikern im Bundestag und in den 16 Länder-Parlamenten gravierende Fehlentscheidungen vermieden werden können!
Und eindeutig JA!
Die BRD braucht unverzüglich ein wirksames
UNSINN-VERMEIDUNGS-GESETZT!
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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namen. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!
DIE VERFASSERIN
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Nachricht / anonymisiert
Demokratie leben? DAS UNSINN-VERMEIDUNGS-GESETZT!
Mit dem Programm -
Demokratie leben [ ! ? ] -
des Bundesfamilienministeriums sollen 2025 rund 580 NGO-Projekte mit einem jährlichen Fördervolumen von
182 Millionen Euro
gefördert werden.
Aufstehen für Demokratie?
Aufstehen für Diversität?
Aufstehen für Weltoffenheit?
Das sind Fragen, die sehr schnell zu sehr starken politischen Verstimmungen führen können. Genauso ist es vor der Bundestagswahl 2025 auch geschehen, als im Februar 2025 die UNION aus CDU und CSU mit 551 Fragen zur Finanzierung von gemeinnützigen Organisation [ NGOs ] an die ehemalige sogenannte Ampelregierung stellte.
Die SPD sprach von einem Foulspiel der Opposition!
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und die LINKE waren empört!
Die ehemalige sogenannte Ampelregierung
wies die Vorwürfe einer Schattenstruktur zurück!
Die UNION aus CDU und CSU erweckte aber bei sehr vielen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck, dass man die staatliche Fördergelder von NGOs stark einschränken oder sogar komplett abschaffen wollte. Doch nach aktuellen Pressemeldungen möchte die neue Bundesregierung 2026 das jährliche Fördervolumen von 182 Millionen Euro – sogar um 10 Millionen Euro erhöhen. Viele wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürgern fühlen sich nun von der UNION aus CDU und CSU hinters Licht geführt und voll verschaukelt und man fordern deshalb, um ähnliche Fehl-Entwicklungen zukünftig zu vermeiden, ein sogenanntes
UNSINN-VERMEIDUNGS-GESETZT
einzuführen!
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DIE VERFASSERINNEN
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