Gastbeitrag ANONYMISIERT / Aufklärung zur Rentenbesteuerung durch die BILD-Zeitung

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Aufklärung zur Rentenbesteuerung

durch die

BILD-Zeitung

 

Bereits in der Anfangsphase zur Einführung der Rentensteuer im Kalenderjahr 2005 drohte die Rheinische Post ihren Leserinnen und Lesern damit -> dass die Steuerfahndung zur Durchsetzung der nachgelagerten Rentenbesteuerung eingesetzt würde. Nach einer kritischen Berichterstattung des DRSB e.V. ruderte die Rheinische Post einige Tage später in ihrer Berichterstattung wieder zurück. In dem Artikel vom 15. August 2025 ->

Jeder Dritte muss zahlen

Rentner rutschen in Steuerfalle –

ohne es zu wissen

führt die BILD-Zeitung aus ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Immer mehr Rentner bekommen plötzlich Post

vom Finanzamt – und das hat es in sich!

Viele ignorieren, dass ihre Altersbezüge steuerpflichtig sind.

Wer glaubt, im Ruhestand automatisch steuerfrei zu sein, irrt gewaltig.

Schon heute müssen rund 40 Prozent aller Rentenempfänger

Einkommensteuer zahlen!

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

20 Jahre nach der Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung macht  die ->

BILD-Zeitung ->

heute noch auf das zunehmende Problem aufmerksam! Womöglich wird mit der 53-jährigen Übergangsregelung zur nachgelagerten Rentenbesteuerung durch das ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 -> aus der Ära des SPD-Genossen Scholz -> den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker noch alles um die Ohren fliegen. Ursprünglich wurde die nachgelagerte Rentenbesteuerung mit einer Übergangsregelung von 35 Jahren für die Zeit von 2005 bis 2040 mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 in der Ära Schröder eingeführt.

Der DRSB e.V. sprach unmissverständlich sofort von

einer Einbetonierung aufgrund der langen Übergangsregelungen!

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde diese ->

Einbetonierung ->

um weitere 18 Jahre verlängert!

Der Grund liegt vermutlich darin begründet -> dass der so bezeichneten nachgelagerten Besteuerung das Risiko anhaftet -> zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung der Rente zu führen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im ursprünglichen Urteil vom 06. März 2002 ausdrücklich entschieden -> dass die geforderte Gleichbehandlung der Besteuerung von Rente und Pensionen nicht zu einer Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente führen darf.

Pensionen sind schon immer als nachträgliche Einkünfte

aus nichtselbständiger Tätigkeit in voller Höhe steuerpflichtig!

Im Mai 2021 wies der Bundesfinanzhof zwei Klagen zur nachgelagerten Rentenbesteuerung ab. Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gab der SPD-Genosse ->

Olaf Scholz ->

in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister den Inhalt der Neuregelung aus dem ->

Wachstumschancengesetz ->

des Kalenderjahres 2024 zur weiteren Streckung der nachgelagerten Besteuerung um 18 Jahre bekannt.

Das Wachstumschancengesetz wurde in der Zeit

der Kanzlerschaft vom SPD-Genossen Scholz umgesetzt!

Logischerweise muss die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus Mai 2021 dem Bundesfinanzministerium bereits vorab vorgelegen haben -> damit am nächsten Tag der SPD-Genosse Scholz seine Ankündigung machen konnte. Das Bundesfinanzministerium hatte am 19. März 2025 in der Ampel-Koalition -> also nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 noch 2 externe Gutachten zur nachgelagerten Rentenbesteuerung veröffentlicht.

Das Kabinett Merz stellt seit dem

06. Mai 2025 die neue Bundesregierung!

In Steuertipps wird die Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium vom 19. März 2025 auszugsweise wie folgt kommentiert ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Aus dem Umstellungsprozess von der vorgelagerten Besteuerung zu nachgelagerten Besteuerung von Renten kann sich eine Doppelbesteuerung ergeben.

Die Diskussion um die Doppelbesteuerung von Renten hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zwei externe wissenschaftliche Gutachten dazu veröffentlicht. Deren klares Ergebnis lautet: Es sind keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang einer doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung erforderlich.

Ende Mai 2021 waren die lang ersehnten BFH-Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht worden. In den Verfahren ging es nicht um die Besteuerung der Renten nach der Umstellungsphase von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Besteuerung. Es ging nur um die Besteuerung während der Übergangsphase und die Frage, ob es dabei zu einer Doppelbesteuerung kommt.

Ergebnis des BFH: Die Übergangsregelung an sich und die Besteuerung während der Übergangsregelung sind verfassungsmäßig.

Beide Kläger hatten anschließend beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt ( Az. 2BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21 ). Diese hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das heißt: Die geltende Regelung bleibt bestehen.

Das BVerfG hat sich dabei mit der Sichtweise des BFH auseinandersetzt und klargestellt, dass ein Verbot der doppelten Besteuerung nicht in jedem Einzelfall offensichtlich ist. Die Vorgabe des BVerfG aus dem Jahr 2002, dass eine doppelte Besteuerung in jedem Fall zu vermeiden ist, könne auch so interpretiert werden, dass der Gesetzgeber nur eine strukturelle doppelte Besteuerung von ganzen Rentnergruppen verhindern müsse, nicht aber in jedem individuellen Fall.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Bis zum 07. November 2024 war der FDP-Politiker ->

Christian Lindner ->

Finanzminister im Kabinett Scholz. Als erste Handlung im Finanzministerium hatte Lindner im Jahr 2023 den vollen Abzug der Vorsorgeaufwendungen aus der 20-jährigen Übergangsregelung von 2005 bis 2025 für die Steuerbegünstigung der Vorsorgeaufwendungen von zuvor 96 Prozent auf 100 Prozent -> um 2 Jahre auf das Kalenderjahr 2023 vorgezogen. Damit sollte vermutlich im ersten Schritt der Druck aus der nachgelagerten Rentenbesteuerung genommen werden -> bevor mit dem ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 -> eine Versteuerung der Renteneinnahmen neu geregelt ist. Die vom DRSB e.V. als ->

rürupsche

Herunterdrechselmaschinerie ->

bezeichnete Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen wurde somit im Kalenderjahr 2023 beendet. Am 07. November 2024 hatte der SPD-Genosse -> sowie ehemalige Investmentbanker und Manager von Goldman Sachs ->

Jörg Kukies ->

das Amt des Finanzministers übernommen. Laut Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium liegen die externen Gutachten zur Rentenbesteuerung dem Bundesfinanzministerium seit September 2024 vor -> wurden aber erst im März 2025 nach der Bundestagswahl 2025 veröffentlicht. Womöglich war der FDP-Politiker ->

Christian Lindner ->

nicht mehr bereit -> sich an einer denkbaren weiteren Zersetzung der sozialen Marktwirtschaft durch die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

zu beteiligen. Ob eine Umklammerung der nachgelagerten Rentenbesteuerung durch das ->

Wachstumschancengesetz 2024 ->

mit externer Hilfe gewollt war und ist -> kann von erfahrenen und besorgten Renten-Expertinnen und Renten-Experten noch immer nicht abschließend beurteilt werden.

20 Jahre ->

nach der Einführung der so genannten nachgelagerten Besteuerung macht die ->

BILD-Zeitung ->

heute noch auf das zunehmende Problem für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aufmerksam! Vermutlich möchte die BILD-Zeitung mit einer Aufklärung zur Rentensteuer die aktuellen und zukünftigen ->

Renten-Bezieherinnen

und

Renten-Bezieher ->

vor einer ungerechten Behandlung durch eine linke oder grüne Ideologie in der Steuer-Politik -> schützen -> die ab 1998 in der Bundesrepublik Deutschland durch die Parteien ->

SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

begann und bis heute konsequent fortgesetzt wurde!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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