Gastbeitrag ANONYMISIERT / Schaffen SPD und BSW die untaugliche Rentensteuer ab?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

Schaffen die SPD und das BSW

die untaugliche Rentensteuer ab?

 

Nach der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

ab dem Kalenderjahr 1998 führten die AGENDA-Reformen zu einer inflationären Entwicklung von Ideen durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker der AGENDA-Parteien aus SPD, Union, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen. Die Anforderungen vom Bundesverfassungsgericht aus dem Kalenderjahr 2002 an den Gesetzgeber -> die Rentensteuer neu zu gestalten -> waren aufgrund unterschiedlicher Erwerbsbiografien in den einzelnen Berufsgruppen aller Bürgerinnen und Bürger höchstwahrscheinlich zu hoch angesetzt. Es bestehen folgende Berufsgruppen:

1.

Angestellte

2.

Beamte

3.

Berufspolitiker

4.

Selbständige Freiberufler

5.

Selbständige Unternehmer

6.

Selbständige Land- und Forstwirte

Nur für die Berufsgruppen

1.

Angestellte

2.

Beamte

3.

Berufspolitiker

ist jeweils eine gesetzliche Altersvorsorge geregelt. Für die Zielgruppe Angestellte und Beamte wurde zusätzlich als private Altersvorsorge die unvererblich Riester-Rente ab dem Kalenderjahr 2002 mit dem Altersvermögensgesetz geschaffen. So bedauerte es die Grünen-Politikerin ->

Katrin Göring-Eckardt ->

auf ihrer Homepage zur Einführung der Riester-Rente -> dass sie nicht ->

RIESTERN ->

kann -> weil sie als Berufspolitikerin nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Für die Zielgruppe der Selbständigen wurde die unkündbare und unvererbliche Rürup-Rente ab dem Kalenderjahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz eingerichtet. Die unten aufgeführten Leitsätze zum Urteil vom 06. März 2002 des Bundesverfassungsgerichts führten zu Anforderungen -> die höchstwahrscheinlich niemals vollständig umzusetzen sind. Mit Wirkung zum 01. Januar 2005 wurde das Alterseinkünftegesetz mit der nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeführt, aus dem es heute nach 20 Jahren scheinbar kein VOR und kein ZURÜCK mehr gibt.

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 06. März 2002

- 2 BvL 17/99 -

Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Anschluss an BVerfGE 54, 11; 86, 369).

Sollen nichtfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele den rechtfertigenden Grund für steuerliche Vergünstigungen bilden, so ist neben einer erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers auch ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestands erforderlich.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der gebotenen Neuregelung die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

ENDE DER LEITSÄTZE.

Der letzte Satz in den Leitsätzen vom Bundesverfassungsgericht hat sich fatalerweise als ->

Quadratur des Kreises ->

herausgestellt.

Vor Irrtümern ist niemand gefeit!

Vermutlich wollen sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die Irrtümer nicht eingestehen. In verschiedenen Artikeln hatte der DRSB im Ursachen- und Wirkungszusammenhang bereits vor dem Kalenderjahr 2005 auf die zu erwartenden Irrtümer hingewiesen und sinnvolle Regelungen vorgeschlagen. Hierzu folgende aktuelle Beispiele:

WER BEKOMMT DEMNÄCHST DEN SCHARZEN PETER?

Gastbeitrag ANONYMISIERT vom 9. Oktober 2021

Im Labyrinth der AGENDA 2010

Gastbeitrag ANONYMISIERT vom 26. November 2022

Beichte der Politik zur volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010

Sonderinfobrief – 13. Oktober 2021

Jetzt SICHERE RENTEN wählen! Oder nur Stillstand der Rechtspflege?

Gastbeitrag ANONYMISIERT vom 04. September 2021

AGENDA 2010! Die Folgen der bösen Tat!

Versagen der Eliten – Teil 547 vom 2. September 2021

Projekt-Studie DRSB

Sonderinfobrief – 16. Januar 2021

Aus gemachten Erfahrungen wurden nicht alle Projekt-Studien vom DRSB veröffentlicht und nur einem ausgewählten Leserkreis zur Verfügung gestellt. Im Mai 2021 hatte der Bundesfinanzhof nochmals ausdrücklich entschieden -> dass die Regelungen im Alterseinkünftegesetz 2005 in keinem Einzelfall nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts zu einer Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente führen dürfen. Dem Gesetzgeber ist höchstwahrscheinlich klar geworden -> dass es unmöglich ist für alle ->

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ->

mit unterschiedlichen Erwerbsbiografien diese Bedingungen und Auflagen einzuhalten und umzusetzen. Mit dem sogenannten ->

Wachstumschancengesetz ->

aus dem Kalenderjahr 2024 des noch amtierenden Bundeskanzlers ->

Olaf Scholz ->

haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker vermutlich nochmals versucht -> mit der Brechstande Änderungen an dem Alterseinkünftegesetz 2005 herbeizuführen. Schlussendlich haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit einer Übergangsregelung über ->

53 Jahre statt bisher 35 ->

Jahre faktisch das Handtuch geworfen. Eine Übergangsregelung über 53 Jahre ist gleichbedeutend mit einem Einfrieren der Sozial- und der Steuersysteme über zwei Generationen. In den Besprechungen zu einer neuen GroKo mit dem CDU-Politiker ->

Friedrich Merz ->

und mit dem SPD-Politiker ->

Lars Klingbeil ->

ist die Abschaffung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

offiziell kein Thema -> über die verhandelt werden soll. Die MAZ Märkische Allgemeine Zeitung berichtete am 11. Februar 2025 unter der Schlagzeile ->

Bundesratsinitiative Rot-Lila in Brandenburg:

Viele Rentner sollen keine Steuern mehr zahlen müssen

über Pläne der Brandenburger Landesregierung zur Rentensteuer!

ZITAT / AUSZÜGE aus der MÄRKISCHEN ALLGEMEINE ZEITUNG:

Kurz vor der Bundestagswahl bringt die Brandenburger Landesregierung aus SPD und BSW eine Steuerentlastung in den Bundesrat ein. Davon würden viele Rentner profitieren. Die Finanzierung ist aber völlig unklar.

Die Brandenburger Landesregierung aus SPD und BSW will sich im Bundesrat für eine massive Steuerbefreiung von Rentnern einsetzen. Die Länderkammer tagt an diesem Freitag zum letzten Mal vor der Bundestagswahl. Kommt der Antrag durch, wäre es eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung – inklusive der völlig offenen Finanzierung.

Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen laut dem Antrag bis zu einer Höhe von 2000 Euro im Monat von der Einkommensteuer befreit werden. Das kündigte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) am Dienstag an. Das Kabinett habe dem Erschließungsantrag zuvor in Potsdam zugestimmt.

„Seniorinnen und Senioren sind besonders stark von der teilweise extremen Verteuerung der Lebensmittel in den vergangenen beiden Jahren betroffen“, teilte der Finanzminister mit. Auch die Wohnkosten seien rasant gestiegen und stellten ein Armutsrisiko vor.

Das spürten besonders Menschen, die einen vergleichsweise großen Teil der Rente für Lebensmittel und Wohnen aufwenden müssten. „Diesen Personenkreis nehmen wir mit diesem Entschließungsantrag in den Blick“, kündigte er an. Angesichts der Verteuerungen zähle für Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten jeder Euro.

Finanzminister Crumbach erwartet von einer solchen Steuerentlastung auch eine Arbeitsentlastung für die Finanzämter. Schließlich würden weniger Steuererklärungen von Rentnern anfallen.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 werden Renten besteuert, wobei der zu versteuernde Anteil mit jedem neuen Rentenjahrgang angehoben wird. Wer 2005 in Rente ging, muss laut Alterseinkünftegesetz 50 Prozent der Rente versteuern.

Wer 2024 Rentner wurde, muss 83 Prozent der Einkünfte versteuern. Aktuell sind es 83,5 Prozent. Bis 2058 sollen die 100 Prozent erreicht und damit die Rentenbezüge vollständig versteuert werden.

Im Gegenzug werden Beiträge zur Altersvorsorge für die Erwerbstätigen nach und nach von der Einkommensteuer freigestellt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Rund 240.000 Brandenburger müssen auf ihre Rentenbezüge Steuern zahlen, das hatte die Bundesregierung voriges Jahr auf eine BSW-Anfrage hin mitgeteilt. Im vorigen Jahr waren allerdings auch 8000 Rentner von der Rentenbesteuerung befreit worden, weil der Grundfreibetrag angehoben wurde. Grundsätzlich wächst aber der Anteil der Rentner, die Steuern zahlen müssen.

Der Steuermechanismus führt laut Finanzministerium dazu, dass künftige Rentengenerationen im Vergleich zu früher netto immer weniger Einkommen zur Verfügung haben, so das Finanzministerium.

Der Vorstoß für eine Steuerbefreiung von Rentnern geht auf eine Forderung von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht zurück, die damit schon im Vorfeld der Brandenburger Landtagswahl geworben hatte. Laut BSW zahlen normale Rentner mittlerweile rund 50 Euro Steuern im Monat.

Ob der Vorstoß im Bundesrat eine Mehrheit findet, ist unklar. Kommt sie zustande, müsste sich die nächste Bundesregierung mit dem Anliegen befassen. Sie müsste dann aber auch erklären, wie die Steuerentlastung gegenfinanziert werden soll.

Denn er Entschließungsantrag aus Brandenburg fordert, dass die Steuerreform für die Bundesländer und Kommunen aufkommensneutral sein soll. Auf Steuereinbußen für seinen Haushalt, der im Entwurf im März vorliegen soll, will Brandenburgs Finanzminister Crumbach also nicht verzichten.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE!

Die Beanstandungen zur Rentensteuer von SPD und BSW

decken sich zum großen Teil mit den Beanstandungen vom DRSB!

Die Forderungen der Brandenburger Landesregierung aus SPD und BSW legen die Fehler zur Einführung der Rentensteuer ebenfalls schonungslos offen. Die vorgesehenen Lösungsansätze von SPD und BSW decken sich nicht mit den Lösungsvorschlägen in den DRSB-Projektstudien. Die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung wurde im Kalenderjahr 2005 nach den Worten des SPD-Genossen und damaligen Bundesfinanzministers ->

Hans Eichel ->

zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen eingeführt. Unklar ist in den Darstellungen der MAZ -> ob die Brandenburger Landesregierung aus SPD und BSW einen Freibetrag oder eine Freigrenze von 2.000,00 Euro bei der Rentenbesteuerung fordert. Bei einem monatlichen Freibetrag für die gesetzliche Rente müsste spiegelbildlich auch ein monatlicher Freibetrag für Beamten-Pensionen eingeführt werden -> um den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts aus 2002 zu genügen. Bei einem Freibetrag für die gesetzliche Rente von monatlich 2.000,00 Euro wäre die bestehende Doppel-Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz und durch das Wachstumschancengesetz vom Tisch. Nicht jedoch die weiterhin bestehende Doppel-Besteuerung der Rürup-Rente. Bei einer Freigrenze von 2.000,00 Euro würde die gesetzliche Rente aufgrund eines so genannten Fallbeileffektes bis 1.999,00 Euro steuerfrei gestellt und ab 2.001,00 Euro weiterhin steuerpflichtig bleiben. Eine Freigrenze ist höchstwahrscheinlich mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar. Mit der asymmetrischen Rentensteuer im Alterseinkünftegesetz 2005 führt jede weitere Änderung in einem asymmetrischen System zu neuen Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten. In einem symmetrischen Steuersystem für alle Bürgerinnen und Bürger müssen neben der gesetzlichen Rente auch die private Rente in eine harmonische Gesamtregelung einbezogen und gleich behandelt werden. Die gesetzliche Rente darf steuerlich nicht gegenüber einer privaten Rente bevorzugt werden. Diesen Zustand gab es zuvor umgekehrt aufgrund der Lügen- und Märchengeschichte um die vermeintliche Hartz-IV-Sicherheit der Riester-Rente. Erst im Kalenderjahr 2023 wurde diese Lügen- und Märchengeschichte durch das generell anrechnungsfreie Bürgergeld beseitigt. Ein gerechtes Steuersystem bedarf einer differenzierten Betrachtung auf allen Einkunftsebenen. So lange es keine Harmonie bei der Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger gibt -> bleibt die Schieflage im Steuersystem durch die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

bestehen. Die asymmetrische Besteuerung der gesetzlichen Rente und der privaten Rürup-Rente über 35 Jahre nach dem Alterseinkünftegesetz 2005 und anschließend von 53 Jahren nach dem Wachstumschancengesetz 2024 sind eine Schieflage im Steuersystem. Ganz so einfach wie sich ->

Sahra Wagenknecht ->

das womöglich vorstellt-> kann ein Freibetrag oder eine Freigrenze bei der Besteuerung der gesetzlichen Rente nicht helfen. Mit Mut und Zuversicht von verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politikern ließe sich für alle ->

83 Millionen

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->

als aktuelle oder zukünftige Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher die Schieflage im Steuersystem nach den DRSB-Projektstudien beseitigen und die

Schieflage ohne zeitliche Verzögerung wieder in eine waagerechte Position bringen.

Von SPD und BSW wurde über den

Bundesrat etwas Positives in Bewegung gesetzt!

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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