Dampf ablassen – 25. Dezember 2024

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

Der Fall Magdeburg: Nur das Versagen deutscher Behörden?

 

Eine uns unbekannte Person warnte das Bamf

> Bundesamt für Migration und Flucht <

vor Taleb A, dem Attentäter von Magdeburg, nach dem ihm im Jahr 2016 Asyl in unserer Heimat gewährt wurde.

Vermutlich hat damals nicht nur das Bamf versagt!

Der Fall des Attentäters von Magdeburg verdeutlicht das Problem, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der gescheiterten Migration- und Zuwanderungs-Politik seit vielen Jahren hat, besonders deutlich. Nun stellt man in allen 16 Bundesländern die gleiche Frage:

Werden deutsche Behörden sowie Beamtinnen und Beamte

gezielt durch linksgrüne Politik daran gehindert, wenn man konsequent

potenzielle Attentäter rechtzeitig identifizieren und unschädlich machen möchte?

Im Fall von Taleb A. kommt noch erschwerend hinzu, dass die Behörden von Saudi-Arabien offenbar mehrfach vor dem saudi-arabischen Arzt eindringlich warnten, der in  Bernburg lebt. Laut einigen Medienberichten soll Saudi-Arabien sogar die sofortige Auslieferung beim

DEUTSCHEN AUSSENMINISTERIUM

beantragt haben, weil man Taleb A. wegen diverser nachgewiesener Straftaten in Saudi-Arabien verurteilen wollte. Werden eventuell deutsche Behörden sowie Beamtinnen und Beamte durch linksgrüne Politikerinnen, Politiker und Parteien oder auch durch linksgrün gefärbte Landesregierungen und möglicherweise durch die Bundesregierung daran gehindert nach Deutschland geflüchtete Straftäter, gemäß der geltenden

DEUTSCHEN GESETZE,

zu verfolgen oder zeitnah auszuliefern?

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

______________

 

DIE VERFASSERINNEN

================================================

Nachricht / anonymisiert

 

Warnungen vor dem Magdeburg-Anschlag!

 

Nach dem extrem brutalen Terror-Anschlag in Magdeburg haben sich mehrere hundert Muslime in der Bundesrepublik Deutschland zu Wort gemeldet, weil sie einige deutsche Behörden und Ministerien über die Gefahr in Kenntnis gesetzt hatten, die von dem 50 Jahre alten Arzt aus Saudi-Arabien ausging.

Haben deutsche Behörden, Politikerinnen, Politiker und Parteien

oder möglicherweise Landesregierungen im Fall Taleb A.

vollkommen versagt?

Der Deutsche Bundestag will sich laut Medien-Berichten

noch in 2024 mit dem Terror-Anschlag in Magdeburg befassen.

SCHAUN MER MAL –

was dabei tatsächlich noch „SO ALLES“ ans Tageslicht kommt!

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie unsere Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

______________

 

DIE VERFASSERINNEN

================================================

______________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>