Versagen die Eliten – Teil 815 / Neuanfang bei der SPD?

Neuanfang bei der SPD?

 

in dem DRSB-Artikel vom 12. August 2018 ->

Das Wort am Sonntag

WAHL-SCHLAPPE AUF WAHL-SCHLAPPE ->

hatte der DRSB sehr eindringlich darauf hingewiesen -> dass die SPD von einer Wahl-Schlappe in die andere durch die Beteiligung am Arbeitsplatz-Vernichter und Firmen-Killer ->

HEUSCHRECKEN-EINLADUNGSGESETZ ->

aus dem Kalenderjahr 2001 getaumelt war. Es ist schon irgendwie verrückt -> dass einerseits der Mittelstand in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Kalenderjahr 2007 seine Bilanzdaten im Internet veröffentlichen muss -> demnächst mit einer Kapitalmarktunion der gesamte Mittelstand in Europa -> und andererseits die Finanzverwaltung durch die Abschaffung der Vermögensteuer und die Einführung der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei den tatsächlich reichen Bürgerinnen und Bürgern über deren Vermögensverhältnisse im Nebel herumstochert. Zur angeblichen ->

Entlastung für Normalverdienende ->

will die SPD nach Medienberichten vom 15. Oktober 2024 die Vermögensteuer nach fast 30 Jahren wieder einführen.

Nur zur Erinnerung….

….. die Vermögensteuer wurde unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 1995 mit der Begründung abgeschafft -> dass die Verwaltungskosten höher wären als das Steueraufkommen. „SO“ wurde es zur damaligen Zeit 1997 kolportiert. Die Verwaltungskosten für die Vermögensteuer waren in der Finanzverwaltung aber gleich NULL. Betriebswirtschaftlich sind die Bezüge der Finanzbeamten und die Gebäudekosten Fixkosten. In den Veranlagungsstellen der Finanzverwaltung wurde für bestimmte Steuerbürgerinnen und Steuerbürger eine Akte für Vermögensteuer in einer gesonderten Farbe geführt. Der Hauptveranlagungszeitraum für die Vermögensteuer war alle 3 Jahre. Somit mussten auch nur alle 3 Jahre die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger eine Vermögensteuererklärung abgeben. In der Regel blieb ohne wesentliche Veränderungen des Vermögens die Vermögensteuer in diesen 3 Jahren konstant. Die Vermögensteuererklärungen wurden fast ausschließlich über Steuerberaterinnen und Steuerberater dem Finanzamt eingereicht. Mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung wurde in der Regel die Vermögensteuererklärung in der Finanzverwaltung gleichzeitig mit bearbeitet. Dass es in der Finanzverwaltung gesonderte Bearbeitungsstellen für Vermögensteuererklärungen gegeben hätte -> waren Falschmeldungen. Der zeitliche Mehraufwand war für die Finanzverwaltung relativ gering -> weil von Seiten der Steuerberatung akribisch darauf geachtet wurde -> dass keine Widersprüche aus den eingereichten Einkommensteuererklärungen -> den eingereichten Bilanzen von Unternehmen als Privatpersonen und als Kapitalgesellschaften und den eingereichten Vermögensteuererklärungen entstanden -> um sich nicht unnötig eine Betriebsprüfung auszulösen. Die Vermögenssteuererklärungen waren in der Regel in sich schlüssig und führten in der Bearbeitung bei der Finanzverwaltung zu keinem nennenswerten Mehraufwand. Mit den Steuererklärungen für Einkommensteuer und Vermögensteuer -> sowie Bilanzen in Papierform konnte die Finanzverwaltung intern Kapitalverkehrskontrollen über Mittelherkunft und Mittelverwendung der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger durchführen. Die Steuerwelt war zwischen der Finanzverwaltung sowie den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern mit der Begleitung über Steuerberatung vor der Abschaffung der Vermögensteuer grundsätzlich ohne Reibungsverluste in Ordnung. Hier und da wurden telefonisch Sachverhalte hinterfragt und wenn nötig Unterlagen angefordert. Damalige Behauptungen -> die Erhebung der Vermögensteuer würde sich wegen der hohen Verwaltungskosten nicht lohnen -> waren schlichtweg gelogen. Zeitgleich schossen Steuersparmodelle und Steueroasen auf der gesamten Welt wie Pilze aus dem Boden. Auf dieser Zeitachse nahm der Neoliberalismus Einzug in die Gesetzgebung und Verwaltung von Steuern:

1.

Abschaffung der Vermögensteuer

2.

Einführung der Abgeltungssteuer bei Kapitalvermögen

3.

Abschaffung der Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung

4.

Einrichtung von Offshore – Konstruktionen in Steueroasen!

An allen neoliberalen fiskalischen Veränderungen waren die beiden ehemaligen Volksparteien CDU und SPD ab dem Kalenderjahr 1998 in wechselseitiger Verantwortung gleichermaßen beteiligt und verantwortlich. Unter dem verstorbenen CDU-Politiker ->

Helmut Kohl ->

wurde im Kalenderjahr 1996 die Erbebung der Vermögensteuer eingestellt. Die Begründung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 lautete -> das Immobilienvermögen nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht besser bestellt werden dürfte gegenüber anderem Vermögen. Zur Gegenfinanzierung wurden die Grunderwerbsteuer und die Erbschaftsteuer erhöht. Nach dem Bericht der TAZ vom 21. August 2024 ist durch die ausgesetzte Vermögensteuer aufgelaufen ein Schaden von ->

380 Milliarden Euro ->

entstanden. Wenn man also in Zukunft auf die Finanzierung der Staatsaufgaben aus Sondervermögen -> im Klartext aus Sonderschulden -> verzichten will oder muss -> sollte man wieder zu einer grundsoliden Finanzierung der Staatsaufgaben zurückfinden. Es muss schon wesentlich mehr passieren, wenn die SPD über die Wiedereinführung der Vermögensteuer das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückerobern will. Die Wiedereinführung der Vermögensteuer kann einen Anfang darstellen -> reicht bei weitem allein nicht aus. Höchstwahrscheinlich wäre es am einfachsten und besser -> alle Steuergesetze ab dem Kalenderjahr 1998 aus der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

zunächst ersatzlos aufzuheben und wieder neu anzufangen.

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