Dampf ablassen – 03. August 2024 – Teil 2

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Nachricht / anonymisiert

Der Kreis schließt sich!

 

In dem gemeinsamen Gastbeitrag vom 14. November 2022

> Es ist Zeit für eine echte Kapitalmarktunion <

führen Francois Villeroy de Galhau, Gouverneur der Banque de France, und Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, im Handelsblatt und in Les Echos, veröffentlicht bei der Deutschen Bundesbank, aus;

Zitate auszugweise Anfang:

„Die digitale und ökologische Transformation unserer Volkswirtschaften und die Alterung unserer Gesellschaften sind strukturelle Herausforderungen, die uns noch lange begleiten werden. Sie erfordern massive Investitionen, die vor allem durch privates Kapital finanziert werden müssen. Daher hat die Europäische Union bereits 2015 die Initiative zur Förderung der Kapitalmarktunion auf den Weg gebracht. Deren Ziel besteht darin, durch den Abbau regulatorischer Hürden privates Kapital zu mobilisieren und Anreize für grenzüberschreitende Investitionen zu schaffen. Kapitalmarktintegration kann zur Finanzstabilität beitragen, indem sie die Diversifizierung der Finanzierungsquellen über Landesgrenzen hinweg fördert und private Risikoteilung durch den Ausbau von Eigenkapitalfinanzierung stärkt. Die Risikoübernahme durch den privaten Sektor federt wirtschaftliche Schocks in Europa in erheblich geringerem Maße ab als in den Vereinigten Staaten. Ergebnisse wie der Brexit, die Corona-Pandemie und zuletzt der Krieg Russlands gegen die Ukraine mögen die Bemühungen in diesem Bereich verzögert und das Thema etwas in den Hintergrund gedrängt haben. Doch stärker denn je müssen wir die Energiewende beschleunigen. Dafür benötigen wir finanzielle Ressourcen, die von einer grünen Kapitalmarktunion bereitgestellt werden. In Anbetracht der Notwendigkeit, das Wachstum in er EU (Europäische Union) anzukurbeln und zugleich die ökologische und digitale Transformation zu schaffen, müssen wir die inländische und ausländische Investoren attraktiver werden. Im internationalen Vergleich ist die Finanzierung von Unternehmen über Eigenkapital und Schuldverschreibungen nach wie vor unterentwickelt. Damit die europäischen Kapitalmärkte attraktiver werden, sind harmonisierte, verlässliche und unkomplizierte rechtliche Grundlagen entscheidend. Dementsprechend unterstützen wir die Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP (European Single Access Point)) als Informationsplattform für internationale Anleger. Was den Zugang zu den Kapitalmärkten betrifft, haben insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen)) Nachholbedarf. Die Verbriefung von KMU (kleine und mittelgroße Unternehmen)-Krediten könnte eine Brücke zwischen der Bankenfinanzierung und dem Kapitalmarkt schlagen.“

Zitate auszugweise Ende.

Veröffentlicht in „Die Bundesregierung“ wurde die Rede vom 04. September 2018 der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich der Veranstaltung der Deutsche Börse AG zur Zukunft des Finanzstandortes Deutschland in Europa in Frankfurt am Main;

Zitate auszugweise Anfang:

„Dass hier in Frankfurt heute der Geist Europas zu spüren ist, hat auch etwas zu tun mit Frankfurt als Finanzplatz und mit der Deutschen Börse, die Teil dieses Finanzplatzes ist.

Deutschland wird es auf Dauer nur gut gehen, wenn es auch Europa gut geht.

Von den Veränderungen erfasst ist natürlich auch der Finanzmarktbereich, und das in einer Situation, in der ein großer Teil der Finanzdienstleistungen in der EU bisher in London erbracht wurde. Einige Akteure – das ist hier schon angesprochen worden – haben sich bereits entschieden, ihr Geschäft zum Beispiel nach Frankfurt zu verlagern.

Für uns gewinnt auch das Projekt der Kapitalmarktunion noch mehr an Bedeutung. Wir wollen die Integration der nationalen Kapitalmärkte voranbringen, weil wir glauben, dass das eine stabilitätsfördernde Wirkung hat. Ich glaube, das wird manchmal unterschätzt.

Für uns als Staat ist es besonders wichtig, ein Bürgerportal zu schaffen. Wir müssen natürlich auch die digitale Infrastruktur ausbauen. Für Sie hier vor Ort ist auch wichtig, dass die Dinge im Finanztechnologie-Bereich schnell vorangehen. Es gibt einen FinTechRat, der das Bundesfinanzministerium berät. Wir wollen die Chance der Digitalisierung jetzt in der neuen Bundesregierung sehr schnell umfassender nutzen. Wir haben dazu auch strukturelle Veränderungen vorgenommen.

Die künstliche Intelligenz gewinnt an Bedeutung!

Für die Schaffung intelligenter Finanzprodukte und ein gutes Kundenmanagement gibt es bei den Algorithmen ja eigentlich gar keine natürliche Begrenzung. Das heißt: Holt die Fachleute her, investiert das Thema in euren Universitäten, schafft Cluster – und wir werden euch unterstützen und damit hoffentlich zum Ruhme Frankfurts, Deutschlands und Europas beitragen.

Wir müssen aber auch schauen – auch diese Diskussion

wünsche ich mir am Finanzplatz Frankfurt in breiter Form -,

wie wir sozusagen eine vernünftige Balance von

Datenschutz und Datenfreiheit bekommen.

Frankfurt hat alle Möglichkeiten, sich als ein moderner, innovativer, schneller Standort zu präsentieren. Ich traue das Frankfurt zu, denn die Standortvorteile sich schon heute unübersehbar: eine der führenden Börsen, wichtige Aufsichtsbehörden wie die BaFin – als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht -, die Deutsche Bundesbank, Die Europäische Zentralbank, Die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA – wir hätten gern noch etwas gehabt, aber egal; darüber sehen wir jetzt hinweg -, wissenschaftliche Einrichtungen und nicht zuletzt eine agile Finanz-Community, die sich sehr für die Fortentwicklung des Finanzplatzes einsetzt. Da ist in den letzten Jahren vieles passiert. Was sozusagen das intellektuelle Selbstbewusstsein der Finanzakteure und der Professorenschaft und das alles, was darum herum gewachsen ist, betrifft, scheint mir viel in Bewegung geraten zu sein. Deshalb kann ich nur sagen: Machen Sie weiter so – wir unterstützen, wo immer wir können. Herzlichen Dank.“

Zitate auszugweise Ende.

Das Kabinett Merkel IV stellte vom 14. März 2018 bis zum 06. Dezember 2021 die Bundesregierung. In dem Kabinett Merkel IV nahm der SPD-Politiker Olaf Scholz als Stellvertreter der Bundeskanzlerin das Ressort des Bundesministers der Finanzen ein. Zuvor war Scholz Erster Bürgermeister von Hamburg. In der Endphase seiner Tätigkeit in Hamburg vermittelte Olaf Scholz die Beauftragung des Projekts Elbtower im Hamburger Freihafen an den österreichischen Investor Rene Benko. Der Bau vom Elbtower wurde im Oktober 2023 im teilfertigen Zustand eingestellt, weil die Rechnungen an die Bauhandwerker von dem Investor Benko nicht mehr bezahlt wurden. Worüber Angela Merkel in ihrer Rede vom 04. September 2018 in Frankfurt mit den Worten „wissenschaftliche Einrichtungen und nicht zuletzt eine agile Finanz-Community“ hinweg sehen wollte, ist nicht bekannt. Womöglich war mit der  wissenschaftlichen Einrichtung das zentrale europäische Zugangsportals ESAP European Single Access Point gemeint, welches durch das Kunstgebilde der EU im Kalenderjahr 2015 zur Sprache kam. Vor der Entscheidung über die Zusammensetzung des Kabinetts Merkel IV werden sich höchstwahrscheinlich Angela Merkel und Olaf Scholz über ESAP und Deutschlandbank ausgetauscht haben. Im März 2019 kündigte Olaf Scholz als Bundesminister der Finanzen die Gründung der DEUTSCHLANDBANK – aus einer Fusion zwischen Deutsche Bank und der bereits teilverstaatlichten Commerzbank – an. Denn nur einen Monat nach der Geburtstagsparty des ehemaligen Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im Bundeskanzleramt meldete die Deutsche Bank im Mai 2008 ein Plagiat der Marke Deutschlandbank beim Europäischen Patent- und Markenamt an. Das wird kein Zufall gewesen sein. Das Projekt DEUTSCHLANDBANK war bereits im Kalenderjahr 2008 in aller Munde. Für den Fall, dass für die Planung und Errichtung vom Elbtower in Hamburg die spätere Verwendung für ESAP bereits frühzeitig feststand, hat Angela Merkel bei ihrer Rede zur Veranstaltung der Deutsche Börse AG zur Zukunft des Finanzstandortes von Frankfurt für Deutschland und für Europa am 04. September 2018 die anwesenden Gäste in Frankfurt und die Öffentlichkeit vermutlich getäuscht. Parteiübergreifend schließt sich vermutlich der Kreis um die volksfeindliche und volksschädliche

> AGENDA 2010 <

um die EU-KAPITAL-MARKT-UNION sowie um die Deutschlandbank und um Wirecard.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Sind private Versicherungen die richtigen Partner für die Altersvorsorge?

 

Das Expertenform „Ihre Vorsorge“ ist eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit dem Diensteanbieter Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf. Nach dem Jahresbericht vom Ombudsmann beschweren sich zunehmend mehr Menschen über ihre Lebensversicherung, weil am Ende für sie weniger herauskommt, als am Anfang vom Versicherer in Aussicht gestellt worden war. Nach dem Bericht von „Ihre Vorsorge“ vom 16. Juli 2024 geht aus dem Jahresbericht 2023 des Ombudsmanns für Versicherungen hervor, dass im vergangenen Jahr mit 2915 zulässige Beschwerden eine Zunahme von mehr als 10 Prozent an Beschwerden vorliegt. Hierzu führt „Ihre Vorsorge“ aus,

Zitate auszugsweise Anfang:

„Der Bericht zeigt, dass Beschwerden bei Ombudsstellen

durchaus Erfolg haben können.

So lag in der Lebensversicherung die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge

bei Beschwerden über Übernehmen bei 35 Prozent, bei den anderen

Versicherungssparten insgesamt sogar bei 50,8 Prozent.“

Zitat auszugweise Ende.

Die objektive Beurteilung einer angemessenen Beteiligung an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen bei den Auszahlungen von Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen ist juristisch nicht möglich. Am jährlichen Gewinn der Lebensversicherungen sind ausschließlich die Aktionäre beteiligt. Der Anteil an den Bewertungsreserven von Lebensversicherungen für die Kundinnen und Kunden richtet sich nach dem „Versicherungstarif“ und den geschlossenen Verträgen. Weder der „Versicherungstarif“ noch die geschlossenen Verträgen sind hinsichtlich der Bewertungsreserven justiziabel. Der „angemessene“ Anteil an den Bewertungsreserven wird über Rückstellungen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand den Verträgen zugeführt und einseitig von den privaten Versicherungskonzernen festgelegt. Vereinzelte Beschwerden beim Ombudsmann werden durch die Lebensversicherungen aus Gründen der Lästigkeit abgeholfen. Weder die Bundesregierung noch das Bundesfinanzministerium oder die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und auch nicht die  Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben Einfluss auf die Angemessenheit der Aufteilung der Bewertungsreserven in den Bilanzen der Versicherungen.

Bei einem staatlichen Träger der privaten Altersvorsorge

würde sich die Frage einer „Aufteilung“ nicht stellen!

Aus diesen Gründen stellt sich die Frage, ob die privaten Versicherungen mit ihren unvererblichen Renten-Modellen „Riester“ und „Rürup“ die richtigen Partner für die Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger sind.

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DIE VERFASSER

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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