Gastbeitrag ANONYMISIERT – TEIL 1 / Zerstörung der deutschen Wirtschaft

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

TEIL 1

 

Zerstörung der deutschen Wirtschaft

 

Seit der Einführung des Heuschrecken-Einladungsgesetzes im Kalenderjahr 2001 empfehlen vereinzelt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften ihrem Klientel aus dem Mittelstand vor dem Verkauf ihres Unternehmens eine Kapitalgesellschaft vorzuschalten und ihr Unternehmen in die neue Kapitalgesellschaft einzubringen, um den Verkauf ihres Unternehmens anschließend steuerfrei gestalten zu können. Parallel müssen alle Kapitalgesellschaften seit dem Kalenderjahr 2007 ihren Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt, veröffentlichen. Im Kalenderjahr 2006 wurde die Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im Internet über den Bundesanzeiger Verlag nach § 267 HGB für Kapitalgesellschaften eingeführt, die nicht an der Börse gehandelt werden. Der ehemals staatliche Bundesanzeiger Verlag wurde 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln wurde rückwirkend zum 01. Januar 2006 von der Mediengruppe DuMont übernommen. Seit Oktober 2012 ist Matthias Schulenberg Geschäftsführer der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH und gleichzeitig Vorsitzender des FDP-Bundesfachausschusses des Ressorts für Justiz, Innen, Integration und Verbraucherschutz. Die Bundesanzeiger Verlag mbH betreibt das

1.

Unternehmens- und Transparenzregister,

2.

nimmt für die Finanzämter die elektronischen Bilanzen entgegen und

3.

vergibt die Unternehmensidentifikationsnummer LEI Legal Entity Indentifier.

Daneben verlegt die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH unter anderem den

1.

Bundesanzeiger und Bundesgesetzblatt

2.

Parlamentsdrucksachen

3.

Amtsblatt der EU

4.

Vorschriftensammlung der Finanzverwaltung

5.

Portal ebilanzonline.de

Die Regelung der Veröffentlichungspflicht für Kapitalgesellschaften trat  nach dem EHUG Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister zum 01. Januar 2007 in Kraft. Danach sind in Deutschland über eine Millionen Kapitalgesellschaften, die nicht an der Börse gehandelt werden, als KMU-Unternehmen verpflichtet kostenpflichtig ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Als KMU bezeichnet man kleine und mittlere Unternehmen. Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die seit 2007 die Zentralstelle Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Das Bundesamt für Justiz untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Justiz. Das Bundesamt für Justiz wurde zum 01. Januar 2007 gegründet. In EU-Rechtsakten ist zunehmend die Verpflichtung für Vertragsstaaten enthalten, die zentrale Anlaufstelle zu benennen. Zweck der Einrichtung des Bundesamtes für Justiz war die Neuorganisation des Bundesjustizverwaltung durch Schaffung einer zentralen Dienstleistungsbehörde [ §1 Absatz 1 BfJG ]. Zu den Aufgaben des Bundesamtes für Justiz gehöre unter anderem:

1.

Wahrnehmung internationaler familienrechtlicher Angelegenheiten

2.

Aufgaben im Bereich des Registerwesens

[ Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister,

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister ]

3.

Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs

[ Zentralstelle im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes ]

Für die Umsetzung der Regelungen des EHUG bestehen folgende Schwellenwerte für die unterschiedlich großen Kapitalgesellschaften:

Kleinst-Kapitalgesellschaften:

Umsatzerlöse: unter 0,70 Millionen Euro

Bilanzsumme: unter 0,35 Millionen Euro

Arbeitnehmer: unter 10

Kleine Kapitalgesellschaften:

Umsatzerlöse: unter 12 Millionen Euro

Bilanzsumme: unter   6 Millionen Euro

Arbeitnehmer: unter 50

Mittlere Kapitalgesellschaften:

Umsatzerlöse: unter 40 Millionen Euro

Bilanzsumme: unter 20 Millionen Euro

Arbeitnehmer: unter 250

Große Kapitalgesellschaften:

Umsatzerlöse: über 40 Millionen Euro

Bilanzsumme: über 20 Millionen Euro

Arbeitnehmer: über 250

Im Mai 2009 trat das BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Dadurch sollte zum einen die Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestärkt werden, zum anderen sollte vor allem mittelständischen Unternehmen eine einfachere und kostengünstigere Alternative zu den IFRS International Financial Reporting Standards zur Verfügung gestellt werden. Das BilMoG wird in fachkundigen Kreisen als Nebelkerze angesehen, um die Ziele aus der Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen zu untermauern. Anstelle der Bezeichnung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wäre die Bezeichnung „Bilanzrechtsbanalisierungsgesetz“ zutreffender. Inhaltlich sind die Unterschiede in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz wirtschaftlich banal und rechtlich völlig überflüssig. Das BilMoG ist wie ein Sturm im Wasserglas. Bei Kleinst-GmbHs genügt es seit einigen Jahren gemäß § 326 Abs. 2 HGB, die Bilanz in elektronischer Form zur dauerhaften Hinterlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers bzw. beim Unternehmensregister einzureichen und einen Hinterlegungsauftrag zu erteilen. Wird ein bereits veröffentlichter Jahresabschluss aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend geändert, muss auch diese Änderung publiziert werden. Falls die Unterlagen nicht oder nicht vollständig bei elektronischen Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister eingehen, wird das Bundesamt für Justiz informiert. Das Bundesamt für Justiz leitet dann ein Ordnungsverfahren nach § 335 Abs. 1 HGB gegen die Kapitalgesellschaft ein und droht ein Ordnungsgeld an. Wird der Jahresabschluss nicht binnen 6 Wochen nach der Androhung offengelegt, wird ein Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 Euro und 25.000,00 Euro festgesetzt. Bei der Festsetzung des Ordnungsgeldes kann auch das Verhalten der Kapitalgesellschaft in Vorjahren berücksichtigt werden. Das Ordnungsgeld ist nicht nur Beugemittel sondern hat auch strafähnlichen Charakter.

Deshalb wird ein erstes Ordnungsgeld

von 2.500,00 Euro, ein zweites Ordnungsgeld von 6.000,00 Euro und

ein drittes Ordnungsgeldvon 9.500,00 Euro

für angemessen gehalten!

Im Kalenderjahr 2008 wurden wegen Nicht-Einreichung rund 460.000 Ordnungsgeldverfahren über die Bundesanzeiger Verlag mbH in Köln und über das Bundesamt für Justiz in Bonn gegen Kapitalgesellschaften des deutschen Mittelstandes eingeleitet.

Im Klartext:

Hat der private DuMontVerlag in Köln den bundesweiten Zugriff auf die verdichteten Daten der Handelsbilanzen im elektronischen Bundesanzeiger und auf die detaillierten Daten der Steuerbilanzen für die Finanzämter für Zwecke der Steuerfestsetzungen. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis und vermutlich auch gegen die verfassungsmäßige Gewaltenteilung aus Legislative, Judikative und Exekutive. Es wurde quasi ein Gewalten-Monopol über die Bilanzdaten von deutschen Kapitalgesellschaften im Raum Köln-Bonn eingerichtet. Die Gründung des Bundesamtes für Justiz zum 01. Januar 2007 und die vorherige Privatisierung des Bundesanzeiger Verlages dienen vermutlich von Anfang an der Datenaufbereitung für die EU-Kapitalmarktunion über ESAP und ESMA. Die Einteilung der deutschen Kapitalgesellschaften für Zwecke der Veröffentlichung der Daten über den Bundesanzeiger ist identisch mit der Einteilung KMU nach der EU-Kapitalmarktunion. Wie zuvor im Artikel „Absolute Fehlleistung“ vom 20. Juli 2024 bereits erwähnt, hatte die Europäische Kommission am 20. Dezember 2023 die ESAP-Verordnung der EU-Kapitalmarktunion im Amtsblatt der EU über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln bekannt gegeben. ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen, durch die ESMA betrieben werden kann und ab Sommer 2027 verfügbar sein soll. So soll die neue Meldepflicht für die gemäß der Transparenz-Richtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 01. Januar 2024 und für die gemäß der Bilanzrichtlinie offenzulegenden Informationen ab dem 01. Januar 2025 gelten. Diese soll nach den Worten der EU nicht-börsennotierten Unternehmen eine höhere Sichtbarkeit und einen erleichterten Kapitalzugang ermöglichen. Unter „höhere Sichtbarkeit“ und „erleichterten Kapitalzugang“ ist höchstwahrscheinlich der Aufkauf durch Versicherungen gemeint. Die ESMA ist die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte der EU. Mit der Informationsplattform ESAP / ESMA wird institutionellen Anlegern der Zugriff auf die Daten zum Aufkauf des Mittelstandes gewährleistet. Die veröffentlichen Daten nach Branchen und Größenordnungen aus dem Bundesanzeiger werden systematisch von speziellen Unternehmen aufbereitet. Im Oktober 2010 wurde der EFSF Europäische Finanzstabilisierungsfazilität AG in Luxemburg gegründet und dient als vorläufiger Stabilisierungsmechanismus zwischen den Mitgliedsstaaten der Eurozone. Daneben wurde im Kalenderjahr 2012 der ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus als zwischenstaatliche Organisation ¬- ebenfalls mit Sitz in Luxemburg – für die Mitgliedstaaten der Eurozone gegründet. Der ESM ist unabhängig von der EU. Aufgabe des ESM ist es, überschuldete Mitgliedstaaten im Euro durch Kredite und Bürgschaften zu unterstützen, um deren Zahlungsfähigkeit zu sichern. Der ESM ist Teil des Euro-Rettungsschirms und löste in 2013 die EFSF Europäische Finanzstabilisierungsfaziliät weitgehend ab. Bei Kleinstunternehmen unterhalb der KMU-Unternehmen wurde vermutlich aus gemachten Erfahrungen festgestellt, dass sie für Übernahmen von institutionellen Kapitalanlegern nicht geeignet sind. Die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne nach dem Heuschrecken-Einladungsgesetz gilt natürlich auch für die institutionellen Kapitalanleger selbst. Die Aussage des damaligen Bundesfinanzministers und SPD-Politikers Hans Eichel, dass mit der Steuerfreiheit des Verkaufs der Unternehmen eine Doppelbesteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Gewinnen vermieden werden soll, erhält unter diesen Aspekten ein besonders bitteren Beigeschmack. Die Regelung aus der so genannten Unternehmenssteuerreform 2001 gilt auch heute noch. Vermutlich wurde in den Vorjahren bei institutionellen Anlegern, Banken und Versicherungen über den Grundstückshandel mit der Hilfe der Null-Zins-Politik der EZB und der Hebelwirkung von Mietanpassungen bereits ähnlich verfahren. Im deutschen Steuerrecht gilt in den Bilanzen das Imparitätsprinzip. Das Imparitätsprinzip besagt, dass nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen. Nicht realisierte Verluste müssen dagegen aber grundsätzlich ausgewiesen werden. Die über Jahrzehnte aufgebauten stillen Reserven in den Bilanzen von deutschen Unternehmen dürfen erst bei Veräußerung realisiert werden. Die Zerschlagung des Mannesmann-Konzerns zur Einführung des Heuschrecken-Einladungsgesetzes im Kalenderjahr 2001 war vermutlich ein Testballon, wie weit und wie tief man bei dem Angriff auf den Wirtschaftsstandort Bundesrepublik Deutschland vorgehen kann und gehen muss, um den Widerstand in der Wirtschaft und das Rückgrat der Bürgerinnen und Bürger brechen zu können. Die Pläne zur Zerschlagung der Deutschland AG über die volksschädliche und volksfeindliche AGENDA 2010 und über die EU-Kapitalmarktunion liegen vermutlich vor der Einführung des Euro im Kalenderjahr 1999. Mit dem Schlagworten:

1.

Globalisierung

2.

Nachhaltigkeit

3.

Erderwärmung

4.

Klimawandel

wurde mit der Hilfe der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

von linksgrünen Politikerinnen und Politikern eine hybride Wirtschafts- und Finanzwelt ins Volk getrieben. Aus den „magischen“ Schlagworten kann in einer hybriden Wirtschafts- und Finanzwelt jede weitere Zerschlagung der Deutschland AG legitimiert werden. Mit Thyssen-Krupp und Vaillant wiederholte sich das Szenario von Mannesmann ohne Widerstand und ohne Kritik durch die Medien. Mit dieser Vorgehensweise folgt vermutlich in Zukunft auch die gleiche Vorgehensweise gegen

KMU-Unternehmen durch die Kapitalmarktunion der EU. Das Heuschrecken-Einladungsgesetz hat das hybride Besteuerungssystem im deutschen Steuerrecht eingeleitet. Mit dem Argument der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden wurden im Kalenderjahr 2001 die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften durch Kapitalgesellschaften steuerfrei gestellt. Das war der Startschuss zur Zerschlagung der so genannten Deutschland AG. Für den Verkauf von Immobilien durch Privatinvestoren wurde mit dem gleichen Gesetz die Spekulationsfrist von 2 Jahre auf 10 Jahre erhöht. Mit der Abschaffung sämtlicher Förderwege für den Wohnungsbau und der Aufhebung des Fördergebietsgesetzes im Kalenderjahr 2001 wurde das Rechtsinstitut des gewerblichen Grundstückshandels durch Rechtsprechung auf den Weg gebracht. Dadurch erfolgte eine totale Verunsicherung der privaten Investoren mit der Folge des heutigen Wohnungsnotstandes und den Mietpreisexplosionen. Für das unkontrollierbare anonyme Spekulieren an der Börse wurde im Kalenderjahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt und die Spekulationsfrist aufgehoben. Die Spekulationssteuer beträgt die Hälfte der normalen Einkommensteuer. Ab dem Kalenderjahr 2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente eingeführt. Das gesamte deutsche Steuersystem wurde mit der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

auf den Kopf gestellt. Mit der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

entstand eine hybride Wirtschafts- und Finanzwelt. Hybrid bedeutet im übertragenden Sinne aus Verschiedenartigem zusammengesetzt, von zweierlei Herkunft oder aus zwei eigenständigen Phänomen und Gedanken. Vor der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen

AGENDA 2010

gab es keine hybride Wirtschafts- und Finanzwelt. Es wird immer irrwitziger, welche Wege seit der Einführung des Euro im Kalenderjahr 1999 unmittelbar vor das Causa Mannesmann eingeschlagen werden. Bereits in den 70-ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts veröffentlichte die EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die erste so genannte Umsatzsteuer-Richtlinie – vermutlich der erste Schritt zur Vorbereitung von einer Wirtschaftsunion zu der geplanten Gründung der Vereinigten Staaten von Europa. Im Kalenderjahr 1999 folgte die Einführung des Euro als Giralgeld und im Kalenderjahr 2002 als Bargeld. Im Kalenderjahr 2012 erfolgten die Beschlüsse zur Schließung der Freihäfen in der EU. Mit der Schließung der Freihäfen in der EU wurden die staatlichen Kontrollen der nationalen Zollämter durch Selbstkontrollen ersetzt. Aus den umzäunten Freihäfen der souveränen Nationalstaaten entstand die neoliberalen Freiräume der hybriden Wirtschafts- und Finanzwelt der EU. Vor der Einführung der AGENDA 2010 gab es keine hybride Wirtschafts- und Finanzwelt bei der Finanzverwaltung und bei der Zollverwaltung. Die gesammelten Erfahrungen aus den Zwangsveröffentlichungen der Unternehmensdaten ab dem Kalenderjahr 2007 dienten vermutlich als Blaupause für die Umsetzung der EU-Kapitalmarktunion. Den Zielen des Aufkaufs von mittelständischen Unternehmen kommt die Steuerbefreiung nach dem Heuschrecken-Einladungsgesetz entgegen. Der Widerstand gegen die Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten wurde vermutlich mit dem vergifteten Geschenk der Steuerbefreiung gebrochen. Der Sinn und der Zweck der drakonischen Straf- und Zwangsmaßnahmen über das Bundesamt für Justiz in Bonn ab dem Kalenderjahr 2007 werden erst durch die Pläne zur Einführung der Kapitalmarktunion durch die EU in vollem Umfang erkennbar und verständlich. Die Wechselwirkungen aus dem Heuschrecken-Einladungsgesetz des Kalenderjahres 2001 und der Zwangsveröffentlichung der Unternehmensdaten ab dem Kalenderjahr 2007 vereinigen sich mit der Kapitalmarktunion der EU ab dem Kalenderjahr 2027. Womöglich wurde über das Einsammeln von 9,3 Milliarden Euro über 94 Investoren bei der Firmengruppe Signa in Österreich die operative Plattform geschaffen, um über die 

1.

Errichtung des Elbtowers im Hamburger Freihafen

als Standort für ESAP / ESMA

2.

Anlauffinanzierung für die Gründung

einer privaten Monopol-Geschäftsbank Deutschlandbank

3.

Anschlussfinanzierung des FinTech-Konzern Wirecard

die Kapitalmarktunion der EU starten zu können. Vermutlich soll Hamburg der Hauptstandort für die Kapitalmarktunion der EU werden. Der langsame Aufbau des Modells der EU-Kapitalmarktunion durch:

1.

Heuschrecken-Einladungsgesetz im Kalenderjahr 2001

2.

Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten im Kalenderjahr 2007

3.

Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen mit Solvency II im Kalenderjahr 2009

4.

Bilanzrechtsmodernisierung im Kalenderjahr 2009

5.

EFSF Europäische Finanzstabilisierungsfazilität AG Im Kalenderjahr 2010

6.

IBAN-Regeln bei Banken im Eurosystem im Kalenderjahr 2012

7.

Schließung der Freihäfen in der EU im Kalenderjahr 2012

8.

ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus im Kalenderjahr 2013

9.

Informationsplattform ESAP / ESMA im Kalenderjahr 2015

könnte sich im Ergebnis als verdeckte Aufbaufinanzierung für Versicherungen erweisen. Am 01. Januar 2016 ist die EU-Richtlinie Solvency II zum Aufkaufprogramm von EU-Staatsanleihen zur EU- und NATO-Ost-Erweiterung durch Versicherungen vollständig in Kraft getreten. Die Rahmenrichtlinie der EU für die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit wurde am 25. November 2009 gültig. Möglicherweise erhält die FDP von den Versicherungen für die Informationsbeschaffungen zu Unternehmensdaten besondere Vergütungen. Der betriebswirtschaftliche Begriff Leverage-Effekt bezeichnet die Verstärkung der Hebelwirkung durch den Einsatz von bestimmten Parametern. Der bestimmte Parameter ist im Grundstückshandel der Null-Zins der EZB. Vor der Einführung der Null-Zins-Politik der EZB wurden Bestandsimmobilien mit dem 14-fachen der Jahresmiete bewertet und gehandelt. In der Hochphase der Null-Zins-Politik wurden Bestandsimmobilien mit dem 40-fachen der Jahresmiete gehandelt. Seit dem deutschen Wirtschaftswunder wurden nach dem 2. Weltkrieg bei Versicherungen das Kapital aus Kapital-Lebensversicherungen vorrangig in Wohnungsimmobilien investiert. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden aus den Beiträgen der Kundinnen und Kunden gigantische stille Reserven in den Bilanzen von deutschen Versicherungen. Mit Spekulieren kann man kurzfristig mehr Geld verdienen als mit Wirtschaften. Der Fortfall der Förderung des Wohnungsneubaus ab dem Kalenderjahr 2001 stabilisierte den Wert von Bestandsimmobilien. Durch den Fortfall der fiskalischen Förderwege sind durch die volksschädliche und volksfeindliche

AGENDA 2010

mehr als 400.000 sicher geglaubte Beschäftigungsverhältnisse im Bauhauptgewerbe entfallen. Das anschließende Gesetz zur Mietpreisbremse zur vermeintlichen Bekämpfung der Mietpreisexplosionen und des Wohnungsnotstandes sind nach den heutigen Erkenntnissen vermutlich reines Blendwerk. Institutionelle Anleger konnten einen mehrstufigen und wechselseitigen Grundstückshandel mit anderen institutionellen Anlegern aufbauen, um über einen Leverage-Effekt stetig Gewinne auszuweisen und als Dividende an ihre Aktionäre auszuschütten. Durch Überkreuz-Verträge zwischen Versicherungen können stille Reserven der Bestandsimmobilien aus dem Anlagevermögen über Fondsstrukturen in das Umlaufvermögen steuerneutral mit der Hilfe des Heuschrecken-Einladungsgesetzes umgeschichtet werden. Vermutlich wurde deshalb im Investmentsteuergesetz die Möglichkeit der Bildung von anonymen Eigentümerstrukturen bei Investmentgesellschaften aufgenommen. Daneben wurde für Bürgerinnen und Bürger die Rechte auf Einsichtnahme in das Grundbuch bei den Amtsgerichten eingeschränkt. Mit der Umschichtung der Bestandsimmobilien in eigenständige Fondsgesellschaften konnten die stillen Reserven gehoben und als Dividenden größtenteils steuerfrei an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die stillen Reserven im Wohnungsbestand der Bilanzen von Versicherungen scheinen zu versiegen. Von Jahr zu Jahr stellen sich bei einigen Versicherungen immer neue Rekordgewinne ein. Die expansive Ausschüttungspolitik der Versicherungskonzerne und die stillen Lasten aus den Kapitalanlagen von Solvency II bei den Versicherungen gleicht dem Angriff auf die deutsche Wirtschaft. Womöglich wurden deshalb die privaten Rentenmodelle „Riester“ und „Rürup“ kraft Gesetz unvererblich gestaltet. Bei immer mehr kritisch denkenden und verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politiker im Kunstgebilde der EU-VERTRAGSGEMEINSCHAFT verfestigt sich die Meinung, dass die volksfeindliche und volksschädliche AGENDA 2010 und über die EU-KAPITAL-MARKT-UNION längst gestorben sind. Bei einer Umsetzung des Geschäftsmodell für Versicherungen

Internationaler Handel mit

Geschäftsanteilen an deutschen Unternehmen

durch die EU-KAPITAL-MARKT-UNION tritt womöglich ein neues Zeitalter der Zerstörung der deutschen Wirtschaft an. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sind womöglich dem Irrglauben verfallen, dass mit der Hilfe von künstlicher Intelligenz durch den Einsatz von KI-Systemen Fehlleistungen in Vergessenheit geraten können. Die Daten für einen internationalen Handel von Geschäftsanteilen an Unternehmen lassen sich durch IT-Systeme leicht zuordnen und auch leicht steuern. Hierin liegt die Gefahr des Missbrauchs von Macht und Geld. Neben der Zuordnung der zwangsweise veröffentlichten Daten aus der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sind die Bankdaten aus der Einführung der eindimensionalen IBAN-Regeln digital direkt den einzelnen Unternehmen des deutschen Mittelstandes zuzuordnen, um einen Gesamtabgleich vornehmen zu können.

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GASTBEITRAG

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DER DEUTSCHE DENKERKREIS

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