Gastbeitrag ANONYMISIERT / WIR WOLLTEN DAS NICHT „SO“!

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

WIR WOLLTEN DAS NICHT „SO“!

 

Die Redewendung ->

Von der Tarantel gestochen ->

kommt aus dem Tierreich der Spinne. Wenn die Tarantel sticht -> dann bricht ihr Opfer -> im Volksglauben -> in einen übertrieben wilden und unkoordinierten Tanz aus. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht im Kalenderjahr 2002 kann nach 19 Jahren durch den Beschluss des Bundesfinanzhofs aus dem Kalenderjahr 2021 -> dieser Volksglaube wieder zum Leben erweckt werden. Mit kruden Sprüchen, wie zum Beispiel ->

FORDERN UND FÖRDERN ->

DER EURO IST ALTERNATIVLOS ->

WIR SCHAFFEN DAS ->

wurde die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

rücksichtslos ins Volk getrieben. Es macht heute keinen Sinn mehr darüber zu spekulieren -> ob das Bundesverfassungsgericht im Kalenderjahr 2002 für die Zwecke der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

missbraucht und instrumentalisiert wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 06. März 2002 -> dass die bestehende Regelung der unterschiedlichen Besteuerung von Pensionen und Renten dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes widerspricht und bis Ende 2024 behoben sein muss. Seit der Einführung der sozialen Marktwirtschaft im Kalenderjahr 1949 war dieses Steuerthema schon immer Gegenstand kontroverser Meinungen. Die Diskussionen endeten immer wie ein Sturm im Wasserglas. Im Zeitverlauf wurde die Rente wie folgt versteuert:

_______________

Regelung bis zum Kalenderjahr 2004

Moderater Abzug der Vorsorgeaufwendungen –

moderate Besteuerung der Rente mit dem so genannten Ertragsanteil

_______________

Regelung mit dem Alterseinkünftegesetz 2005

Asymmetrische Übergangsregelung über 35 Jahre:

Voller Abzug der Vorsorgeaufwendungen bis 2025 –

volle Besteuerung der Rente bis 2040

_______________

Regelung mit dem Wachstumschancengesetz 2024

Asymmetrische Übergangsregelung über 53 Jahre:

Voller Abzug der Vorsorgeaufwendungen bis 2023 –

volle Besteuerung der Rente bis 2058

_______________

Bei der Regelung bis zum Kalenderjahr 2004 mit einer moderaten steuerlichen Förderung und einer moderaten Besteuerung fehlte es im Sprachgebrauch der ehemaligen Vorsitzenden der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

Claudia Roth ->

an dem MODERNEN. Denn die nachgelagerte Rentenbesteuerung ist nach der Aussage von ->

Claudia Roth ->

angeblich MODERN. Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Steuerreform mit einer Übergangsregelung über mehrere Jahrzehnte mit einem asymmetrischen Handlungsverlauf kunterbunt und verwirrend gestaltet. Die Vorsorgeaufwendungen wurden auf der Zeitachse von 2005 bis 2025 von anfänglich 60% -> bis zum Schluss auf 100% steuerbegünstigt gestaltet. Die Rentenbesteuerung wurde nach Geburtsjahrgängen gestaffelt beginnend in 2005 mit 50% und bis zum Schluss in 2040 mit 100% steuerpflichtig gestaltet.

Der DRSB e.V. warnte frühzeitig vor dem Risiko

der langen Übergangsregelungen -> dass die

Sozialsysteme einbetoniert werden!

Wie von der Tarantel gestochen wird nach dem Beschluss vom Bundesfinanzhof aus August 2021 mit dem Wachstumschancengesetz 2024 ab dem Kalenderjahr 2023 die volle Besteuerung der Rente nochmals modifiziert und um weitere 18 Jahre bis zum Kalenderjahr 2058 gestreckt. Mit der ersten Steuerreform 2023 unter dem FDP-Politiker und Bundesfinanzminister ->

Christian Lindner ->

wurde ein Jahr zuvor die Übergangsregelung zur vollen Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen von 2025 auf 2023 vorgezogen. Insgesamt stellen sich nach dem anschließenden Wachstumschancengesetz die Übergangsregelungen der Rentenbesteuerung wie folgt dar:

_______________

Volle Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen

ab 2005 mit anfänglich 60% bis in 2023 100% erreicht sind.

Volle Besteuerung der Rente ab 2005

gestaffelt nach Geburtsjahrgängen mit 50%

bis in 2058 100% erreicht sind.

_______________

Zur Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 hatten keine Steuerexpertin und kein Steuerexperte -> sowie vermutlich auch das Bundesverfassungsgericht nicht mit einer derartigen Demontage unseres bewährten Steuersystems gerechnet. Bis zur Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

bekamen die Bürgerinnen und Bürger auf jede Frage im Steuerrecht eine logische Antwort. Bei dem Erreichen vom Renteneintrittsalter erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Mitteilung vom Finanzamt -> das zukünftig keine Steuererklärung mehr einzureichen ist soweit sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern.

Die Steuerwelt für Bürgerinnen und Bürger

im Ruhestand war absolut in Ordnung!

Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

hat sich das gravierend geändert.

Es folgte die vermeintliche Phase der MODERNE!

Es hat schon eine gewisse Perversion -> wenn ältere Bürgerinnen und Bürger fiskalisch verfolgt und internationale Konzerne mit der Hilfe des Heuschrecken-Einladungsgesetzes aus dem Kalenderjahr 2001 steuerfrei gestellt werden. Zu der nachgelagerten Rentenbesteuerung sind mehr Fragen möglich als Antworten denkbar.

Im Klartext:

Die Bürgerinnen und Bürger können fragen wen sie wollen –> überall erhalten die Bürgerinnen und Bürger nur eine ausweichende und unzureichende Antwort auf die Fragen:

_______________

Soll mit der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

gezielt unser bewährtes Wirtschafts-, Finanz-, Steuer- und Sozialsystem nach dem Modell der sozialen Marktwirtschaft zerstört werden?

Wer kann daran ein Interesse haben?

_______________

Das Alterseinkünftegesetz 2005 wurde über das

Kabinett Schröder I + II [ 1998 bis 2005 ]

 von der SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

eingeführt. Das Alterseinkünftegesetz 2005 wurde vom

Kabinett Merkel I [ 2005 bis 2009 ] CDU / CSU -  SPD ->

Kabinett Merkel II [ 2009 bis 2013 ] CDU / CSU -  FDP ->

Kabinett Merkel III [ 2013 bis 2017 ] CDU / CSU -  SPD ->

Kabinett Merkel IV [ 2017 bis 2021 ] CDU / CSU -  SPD ->

unverändert fortgesetzt. Das Wachstumschancengesetz 2024 wurde über das ->

Kabinett Scholz  ab 2021 von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP ->

eingeführt. Fakt ist -> dass die Fortsetzung der Einbetonierung der Rentenbesteuerung um 18 Jahre als ->

Wachstumschance ->

bezeichnet wird.

Aber -> der SPD-GENOSS Olaf Scholz

ist wahrlich kein „Wachstums-Kanzler“!

Das Finanzamt ist eine Landesbehörde. Die nachgelagerte Besteuerung beinhaltet latent das Risiko einer Doppelbesteuerung und ist eine verfassungswidrige Form der Steuererhebung. Genau DAS hat der Bundesfinanzhof im August 2021 mit dem Beschluss sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Unmittelbar nach der Bekanntgabe durch den Bundesfinanzhof schlug der SPD-GENOSSE Scholz in seiner damaligen Funktion als Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel IV die Regelungen vor -> die er später im so genannten ->

Wachstumschancengesetz ->

des Kalenderjahres 2024 im eigenen Kabinett unter seinem neuen Finanzminister Lindner verabschieden ließ. Im Bundesfinanzministerium steht man vermutlich bereits über Jahrzehnte unter extremen Anspannungen -> wegen getroffener Fehlentscheidungen zur volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010!

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker scheinen sich aber auf die Fortsetzung der unorthodoxen Besteuerung der gesetzlichen Rente eingeschworen zu haben.

Die Asymmetrie führt in eine verrückte Welt!

Immer wieder aufs Neue müssen sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wegen ihrer fatalen Fehlentscheidungen über die Wahltermine retten. Viele Politikerinnen und Politiker glauben -> mit der Ankündigung einer großen Steuerreform bei den Bürgerinnen und Bürgern punkten zu können. Seit der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

ist das ein Irrglaube. Der Irrglaube um den vermeintlichen Nutzen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

mutiert bei den verantwortlichen Politikerinnen und Politiker immer mehr zur Angst. Die etablierten Parteien können sich Neuwahlen kaum noch stellen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit -> bis die Worte ->

WIR WOLLTEN DAS NICHT „SO“ ->

fallen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden aber nicht „MAL EINFACH SO“ den Worten der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker noch Glauben schenken. Insbesondere in der SPD muss man sich wegen der hinterlistigen Fallen im Alterseinkünftegesetz -> unter ihrem damaligen Finanzminister ->

Hans Eichel ->

mit dem Vorwurf auseinandersetzen -> ein Chaos herbeigeführt zu haben. Aufgrund der Sorge um erhebliche Steuerausfälle hatte der SPD-GENOSSE Eichel eine verzerrte Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen ab dem Kalenderjahr 2005 auf den Weg gebracht. Beginnend mit 60% waren die gesamten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitnehmeranteil und aus dem Arbeitgeberanteil zunächst als Vorsorgeaufwendungen einheitlich abzugsfähig. Im nächsten Rechenschritt wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in der Zeit von 2005 bis 2025 [ 2023 ] in der Höchstbetragsberechnung wieder zu 100% abgezogen. In ferner Zukunft besteht für die Geburtsjahrgänge ab 2008 dieser Effekt der ->

Herunterdrechselung ->

und Doppelbesteuerung bei Eintritt in der Rente nicht mehr. Verdrechselt wurden die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung der Bürgerinnen und Bürger über diese hinterlistige Kürzungsregelung bei den steuerlichen Vorsorgeaufwendungen heruntergeschraubt und doppelt versteuert. Der DRSB e.V. bezeichnete im Kalenderjahr 2005 diese Berechnungsmethode als rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie. Die Hoffnung auf eine Wachstumschance kann die Realität der Herunterdrechsel-Maschinerie nicht verdrängen.

Im Kalenderjahr 2024 können die

alten Fehlentscheidungen mit einer weiteren Streckung

um 18 Jahre keine Wunder mehr bewirken!

Die Fehlentwicklungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

führen durch das störrische Festhalten an Fehlentscheidungen zu weiteren fatalen Fehlverhalten.

Das Panik-Manöver mit dem Wachstumschancengesetz

scheint sich als reines Blendwerk selbst zu enttarnen!

Nach dem Beschluss vom Bundesfinanzhof aus dem Kalenderjahr 2021 darf in keinem Einzelfall eine Doppelbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz entstehen.

Diese Auflage vom Bundesfinanzhof

kann das Alterseinkünftegesetz nicht erfüllen!

Die Entwicklungsgeschichte des Wachstumschancengesetzes erweckt den Eindruck -> als würden sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker lieber von einer Tarantel stechen lassen als eigene Fehlentscheidungen und eigenes Fehlverhalten einzugestehen. Für den wahrscheinlichen Fall -> dass auch das ->

Wachstumschancengesetz ->

verfassungswidrig ist -> ist die volksschädliche und volksfeindliche ->

AGENDA 2010 ->

gänzlich am Ende.

Die Rentenbesteuerung muss völlig neu gestaltet werden!

Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker greifen die vorgestellte Lösung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nicht auf. Noch immer wollen einige der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker mit dem Kopf durch die Wand. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Kalenderjahr 2002 nach einer steuerlichen Gleichbehandlung von Pension und Rente bedeutet nicht zwangsläufig eine Gleichbesteuerung. Das unterschiedliche Niveau von Pensionen und Renten sowie die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen für Pensionen und Renten lassen weiterhin eine differenzierte Beurteilung bei der Besteuerung zu. In dem DRSB-Gastbeitrag vom 10. Februar 2024 ->

Die Angst vor der Aufdeckung der Wahrheit ->

wird auf die einfache und geniale Lösung verwiesen -> die der DRSB e.V. ursprünglich im Kalenderjahr 2006 vorgestellt hatte. Im Februar 2024 war die Doppelung aus Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

mit der ->

RIESTER-RENTE

und mit der

NACHGELAGERTEN RENTENBESTEUERUNG ->

in der Form noch nicht bekannt. Eine Fortsetzung von Fehlentscheidungen, Fehlentwicklungen und Fehlverhalten durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker kann sich die ->

Bundesrepublik Deutschland ->

wirtschaftlich auf keinen Fall mehr leisten.

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