Keine Pässe mehr für
Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausland
Der Einmarsch von russischen Armee-Einheiten in die Ukraine -> im Februar 2022 -> ist ein völkerrechtlich bedenklicher Angriffskrieg -> der zunächst auf das gesamte Staatsgebiet der Ukraine abzielte. Denn am 21. Februar 2022 erkannte Russland die Unabhängigkeit der bereits unter russischem Einfluss stehenden ->
VOLKSREPUBLIKEN DONEZK und LUGANSK ->
an. Eine angebliche Bedrohung Russlands durch die Ukraine als Vorwand für eine groß angelegte Invasion in der Ukraine!
Die russische Militär-Aktion begann am
24. Februar 2022
gleichzeitig von Süden, Osten und Norden der Ukraine!
Das ursprüngliche Kriegsziel der russischen Militär-Aktion -> war am 24. Februar 2022 die schnelle Eroberung der ukrainischen Hauptstadt ->
KIEW ->
und der Sturz der ukrainischen Regierung. Beide Ziele der russischen Militär-Aktion musste die Armee-Führung in Moskau schon Ende März 2022 aufgegeben. Der für viele Ukrainerinnen und Ukrainer unerwartete Einmarsch von russischen Armee-Einheiten in die Ukraine führte zu panischen Flucht von grob geschätzten rund 3 Millionen Menschen aus der Ukraine.
Die Ukraine ist ein souveräner Nationalstaat in Osteuropa
und hatte mehr als 36 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern!
Nach Russland ist die Ukraine der zweitgrößte Nationalstaat auf dem europäischen Kontinent. Der souveräne Nationalstaat Ukraine grenzt im Osten und Nordosten an Russland. Im Norden an Belarus und im Westen an Polen, die Slowakei und Ungarn. Im Südwesten an Rumänien und Moldau. Der für viele Ukrainerinnen und Ukrainer unerwartete Einmarsch von russischen Armee-Einheiten in die Ukraine führte zu panischen Angst und löste extrem starke Fluchtgefühle aus. Natürlich verspürten die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer -> ohne russische Wurzeln -> keinen Drang danach nach Russland oder nach Belarus zu fliehen. Doch nach Polen, Ungarn oder nach Rumänien hätte man ohne Probleme fliehen und Schutz vor dem Krieg finden können. Doch die Mehrheit der ukrainischen Flüchtlinge wollten in die Bundesrepublik Deutschland -> weil man dort die großzügigsten staatlichen Unterstützungen erwarten konnte.
Das war auch schon weit vor dem Einmarsch von
russischen Armee-Einheiten in die Ukraine sehr vielen
Ukrainerinnen und Ukrainern allerbestens bekannt!
Deshalb ist es aus der Sicht von vielen Ukrainerinnen und Ukrainern absolut verständlich und menschlich nachvollziehbar -> dass man vor dem Krieg in der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland fliehen wollte. Doch inzwischen hat die ukrainische Regierung die Ausgabe von Reisepässen an im Ausland befindliche ukrainische Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren gestoppt. Dadurch können ukrainische Männer im wehrfähigen Alter Reisepässe nur noch in der Ukraine direkt erhalten. Lediglich ausgenommen von dieser restriktiven Maßnahme ist nur die Ausgabe von ->
PERSONAL-AUSWEISEN ->
zur Rückkehr in die Ukraine. Die Ukraine schränkt konsularische Dienstleistungen für wehrfähige ukrainische Männer ein -> die sich noch im Ausland befinden. Internationale tätige Juristinnen und Juristen im „SO“ bezeichneten ->
WESTEN ->
hauptsächlich in den USA und im Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft -> bezweifeln bereits die Verhältnismäßigkeit der von der ukrainischen Regierung getroffenen Regelung. Auf die Erklärung des Außenministers der Ukraine ->
DMYTRO KULEBA ->
für Staatsbürger der Ukraine im wehrfähigen Alter -> die sich im Ausland aufhalten -> keine konsularische Dienstleistungen mehr in vollem Umfang zu erbringen -> reagieren die betroffenen Personen mit Angst, Verägerung und Unverständnis. Denn ins Ausland geflohene wehrfähige ukrainische Männer sind nicht von den Pflichten gegenüber ihrem Heimatland befreit. Das betonte der Außenministers der Ukraine ->
DMYTRO KULEBA ->
am 23. April 2024 auf der Online-Plattform X!
ZITAT / AUSZÜGE von Aussagen von
DMYTRO KULEBA in diversen westlichen Medien:
Die Maßnahmen wurden angeordnet, um eine faire
Behandlung von Männern im mobilisierungsfähigen Alter
in der Ukraine und im Ausland zu gewährleisten!
ZITAT / AUSZÜGE ENDE!
Die vom Außenminister der Ukraine ->
DMYTRO KULEBA ->
angeordneten Maßnahmen stehen im direkten Zusammenhang mit dem aktuell verabschiedeten Gesetz zur Verstärkung der Mobilmachung in der Ukraine und zielen darauf ab -> Ukrainern im wehrfähigen Alter zur Rückkehr in ihr Heimatland zu drängen.
Das in Kiew verabschiedete Gesetz trat am 18. Mai 2024 in Kraft!
Gemäß dem neuen Gesetz müssen sich auch die männlichen ukrainischen Staatsbürger -> die im Ausland leben -> beim ukrainischen Militär melden.
Wie das im Ausland geschehen soll und welche
Papiere vorgelegt werden müssen -> ist jedoch unklar!
Dass konnte die Regierung in Kiew noch nicht verbindlich festlegen. Unmissverständlich ist bislang nur -> dass neue das Gesetz ausnahmslos für alle männlichen Bürger der Ukraine hat und zwar für alle Ukrainer -> die nach der Invasion von Russlands im Februar 2022 die Ukraine verlassen haben und auch für alle Ukrainer -> die seit ihrer Geburt im Ausland leben. Die Bestimmungen zur Meldepflicht sehen vor -> dass ukrainische Staatsbürger im Ausland erst dann Konsulardienste in Anspruch nehmen können -> wenn geklärt ist -> ob sie sich beim ukrainischen Militär registrieren ließen. Ist keine Registrierung feststellbar -> droht den Ukrainern im wehrfähigen Alter -> neben der Verweigerung konsularischer Dienstleistungen eine Geldbuße von ->
510,00 bis 850,00 Hrywnja!
Das sind derzeit circa 12,00 bis 20,00 Euro. Bei wiederholtem Verstoß kann die Geldbuße bis zu 1700,00 Hrywnja erhöht werden. Das wären dann circa 40,00 Euro. In Kiew rechnen logisch denkende Politikerinnen und Politiker mit einer Klage-Welle gegen die ukrainischen Behörden -> besonders aus der Bundesrepublik Deutschland -> aber auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Dann müssten ukrainische Gerichte erst einmal klären müssen -> ob die behördlichen Entscheidungen im Einklang mit dem Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz stehen. Denn es muss ohne Zweifel eine Vereinbarkeit zwischen den Folgen für die betroffenen Ukrainer und den Zielen bestehen -> die man mit den Bestimmungen erreichen möchte. In der Ukrainischen Helsinki-Union für Menschenrechte wird sogar schon von Diskriminierung geredet. Denn man befürchtet -> dass die ukrainischen Behörden den betroffenen Ukrainern künftig auch in Notsituationen jede staatliche Hilfe verweigern könnten. Darüber sollten sich auch alle Politikerinnen und Politiker aus der Bundesrepublik Deutschland -> sowie im gesamten untauglichen Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft schnell im Klaren sein -> dass restriktive Maßnahmen von ukrainischen Behörden zur Folge haben könnten -> dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer eine deutsche oder andere Staatsbürgerschaft im untauglichen Kunstgebilde der EU-Vertragsgemeinschaft anstreben. Erfahrene Juristinnen und Juristen rechnen deshalb damit -> dass enorm viele Ukrainerinnen und Ukrainer -> unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention -> gegen die neuen Bestimmungen in der Ukraine klagen werden. In der Bundesrepublik Deutschland hoffen die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer darauf -> dass man mit der Hilfe der „noch“ amtierenden Bundesregierung weiterhin großzügig auf Schutz und Finanz-Hilfen erhalten kann. Denn selbst drakonische Strafmaßnahmen gegen Ukrainer -> die sich nicht beim Militär melden -> wird man nicht zu einer Heimkehr bewegen können -> damit man sich in der Ukraine in Kriegshandlungen verwunden, verstümmeln oder auch töten lassen muss. Man rechnet nicht mit Problemen von deutschen Behörden und ist sich sogar sicher -> dass man die ->
DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT ->
völlig problemlos und relativ schnell erhalten könnte. Derzeit genießt man den Schutzstatus -> den die Bundesrepublik Deutschland den Geflüchteten bietet -> ganz gleich -> ob es Ukrainerinnen oder Ukrainer im wehrpflichtigen Alter sind. Im Februar 2024 suchten laut Statistischem Bundesamt etwa gleichviel Männer und Frauen aus der Ukraine im Alter von 18 bis 60 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Asyl.
5.597 beziehungsweise 5.772 Personen!
Im Jahr 2022 waren zwei Drittel der Flüchtlinge aus der Ukraine Frauen und die zweitgrößte Kategorie waren Kinder. Vor allem Frauen oder Kinder kehren häufig in die Ukraine zurück. Gemäß den veröffentlichten Statistiken von deutschen Behörden sind es rund 39% Frauen im erwerbsfähigen Alter -> die aktuell in die Ukraine zurückkehren möchten. Der Anteil der Männer im wehrfähigen Alter -> die aus der Bundesrepublik Deutschland in die Ukraine zurückkehren -> beträgt zurzeit nur 23%.
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