Gastbeitrag ANONYMISIERT / Die größte Herausforderung von OLAF SCHOLZ?

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Die größte Herausforderung von OLAF SCHOLZ?

 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheint der noch amtierende Bundeskanzler und SPD-Genosse ->

OLAF SCHOLZ ->

vor seiner größten Herausforderung zu stehen. Was zuvor hinter den Kulissen geplant wurde -> kam nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vermutlich nun unverhofft zum Vorschein. Der Versuch der Beschwichtigung des noch amtierenden Bundeskanzler und SPD-Genossen ->

OLAF SCHOLZ ->

hatte am 28. November 2023 im Deutschen Bundestag mehrfach für schallendes Gelächter gesorgt. Seit der Einführung der volksfeindlichen und volksschädlichen ->

AGENDA 2010 ->

ist die Art und der Umfang von Manipulationen kaum mehr zu bestimmen. Die vermeintliche Klima-Rettung erfolgte über Schatten-Finanzierungen. Seit der Einführung der Zwangswährung Euro -> im Kalenderjahr 1999 -> ist die Geldmenge von 4.667,2 Milliarden Euro auf 16.006,7 Milliarden Euro im Kalenderjahr 2023 im EU-Kunstgebilde angestiegen. Für die international agierenden Schatten-Kapitalisten war es vermutlich sekundär -> welche Parteien in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Kalenderjahr 1998 die Regierung stellen durfte. Für die international agierenden Schatten-Kapitalisten standen vermutlich sogar die Verblendungen der vermeintlichen Klima-Rettung zur Durchsetzung von De-Regulierungen und der De-Industrialisierung der Bundesrepublik Deutschland im Vordergrund. Am 28. November 2023 musste sich Scholz mit den Worten ->

Dieses Urteil schafft eine neue Realität! ->

seiner neuen Herausforderung stellen. SCHOLZ erklärte das Ende der Energie-Preisbremse -> also das Ende des Bestrebens um seine Zeitenwende und um seinen Doppel-Wumms. Der Milliarden-Trick von SCHOLZ aus der Übertragung der Finanzierungs-Reserven von CORONA auf KLIMA war mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gescheitert. Hierdurch stellt sich die Frage:

War CORONA oder war KLIMA der Trick an der Sache?

Nicht die Zeitenwende und nicht der Doppel-Wumms sondern das hochbrisante ->

TARGET2-System ->

scheint für SCHOLZ die neue Realität zu sein. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 offenbarte sich der Plan von SCHOLZ aus dem September 2021 zur Einführung einer ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

im EU-Kunstgebilde. Ein Kern-Ziel einer ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

wird es vermutlich gewsesen sein -> dass man den Euro unumkehrbar gestalten wollte. Die ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

im EU-Kunstgebilde stellt womöglich sogar die letzte Chance dar -> damit man die Zwangswährung Euro nach 24 Jahren noch am Leben erhalten kann.

Denn die Geldmenge im Euro kann nicht mit frisch

gedruckten Geldscheinen unendlich lange vermehrt werden!

Über Giralgeld -> also Buchgeld -> und über die Abschaffung des Bargeldes soll vermutlich der Euro in eine neue europäische ->

Finanz-Architektur ->

überführt werden. Das Risiko der Zerstörung der Pläne für eine neue europäische ->

Finanz-Architektur ->

stellt sich für SCHOLZ vermutlich mit dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht. Vermutlich sollen die ->

TARGET2-Salden ->

aus Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Staaten des EU-Kunstgebildes die Grundlage der

Schulden-Vergemeinschaftung ->

bilden. Die finale Koordination soll vermutlich der EU-Mitgliedstaat übernehmen -> der den größten Anteil am ->

TARGET2-System ->

aufbringt.

Das wäre aktuell die Bundesrepublik Deutschland!

Die Trägerschaft der Koordination sollte vermutlich eine Deutschlandbank nach der Projektstudie PANTHER der Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey übernehmen. Die Projektstudie PANTHER sah vor -> dass Wirecard eine neu gegründete Deutschlandbank nach Gründung anschließend übernimmt.

Dieser Plan ist bekanntlich gescheitert!

Ab dem Kalenderjahr 2006 wurden die ->

TARGET2-Forderungen ->

der Deutschen Bundesbank und anderen Staatsbanken gegenüber Staatsbanken anderer Länder und der EZB kontinuierlich auf mehr als 1,6 Billionen Euro aufgebaut. Im März 2019 verkündete der SPD-Genosse und damalige Bundesfinanzminister ->

OLAF SCHOLZ ->

die Gründung der Deutschlandbank. Im September 2021 -> unmittelbar vor der Bundestagswahl -> forderte SCHOLZ die Einführung der ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

im EU-Kunstgebilde. Am 15. November 2023 gab das Bundesverfassungsgericht der Klage der UNION aus CDU und CSU zur Verfassungswidrigkeit der Haushaltsfinanzierung über 60 Milliarden Euro statt. Nicht nur im Cum-Ex-Skandal kommen für SCHOLZ immer mehr unangenehme Fakten ans Tageslicht. Eine nochmalige Aussage ->

Daran kann ich mich nicht mehr erinnern! ->

würde vermutlich nicht ausreichen -> dass sich SCHOLZ aus einer direkten Beteiligung an den Plänen für eine neue ->

Finanz-Architektur in Europa ->

freisprechen kann. In der Zeit von 2006 bis 2019 konnten Außenstehende und Gutgläubige die Pläne für eine neue Finanz-Architektur nach der Projektstudie PANTHER noch nicht genau kennen. Ab dem Kalenderjahr 2006 war SCHOLZ  höchstwahrscheinlich Insider. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 steht SCHOLZ -> mit einer neuen europäischen Finanz-Architektur -> vor einem weiteren Dilemma eines politischen Scherben-Haufens. Eine weitere De-Industrialisierung und De-Regulierung der Finanzsysteme über die volksfeindliche und volksschädliche ->

AGENDA 2010 ->

hinaus kann das deutsche Wirtschaftssystem nicht mehr verkraften. Mit dem erneuten Versuch einer Reform zur nachgelagerten Renten-Besteuerung unter der in die absolute Irre führenden Bezeichnung ->

Wachstumschancengesetz ->

hat SCHOLZ das Rad vermutlich völlig überdreht. Mit seinen Worten zur Zeitenwende und zum Doppel-Wumms hatte SCHOLZ womöglich schon maßlos überzogen. Die aufwendigen Vorbereitungen für eine Neugestaltung der ->

Finanz-Architektur ->

im EU-Kunstgebilde -> auf der extrem langen Zeitachse ab dem Kalenderjahr 1998 -> verdeutlichen nun -> was für SCHOLZ nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ->

„SO ALLES“ ->

auf dem Spiel steht! Die Verschleierung einer Veruntreuung von deutschem Vermögen über das ->

TARGET2-System ->

wäre vermutlich nur beweisbar -> wenn die ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

vollzogen und daraus ein nachweisbarer Schaden für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger unmittelbar und ursächlich entstanden ist.

Ohne eine Vollziehung der -> Schulden-Vergemeinschaftung ->

bleiben die aufgelaufenen Forderungen und Verbindlichkeiten in

asymmetrischer Höhe der Teilnehmer-Staaten

in der Euro-Gemeinschaftswährung in Höhe von 1,6 Billionen Euro bestehen!

Diese Verpflichtungen werden zukünftig von einzelnen

EU-Mitgliedstaaten vermutlich ohne Giralgeld kaum noch

zurückgeführt werden können. Womöglich steckt SCHOLZ

bereits jetzt tief in einer Sackgasse!

Mit einer neuen europäischen ->

Finanz-Architektur ->

soll vermutlich künstlich über Giralgeld Sonder-Vermögen geschaffen werden.

Denn Giralgeld wirkt wie Doping im Sport!

Eine fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit kann die Asymmetrie im ->

TARGET2-System ->

nicht aufheben. Nur wenn alle Teilnehmer-Staaten einer neuen Finanz-Architektur im Euro zustimmen -> könnte SCHOLZ seine vermutlichen finanziellen Doping-Pläne umsetzen -> denn wahrscheinlich hat sich SCHOLZ mit seinen Vorstellungen über eine ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

viel zu früh zu weit aus dem Fenster gelehnt. Mit der Gründung einer Monopol-Geschäftsbank ->

Deutschlandbank ->

hatte SCHOLZ bereits vermutlich viel zu hoch gepokert. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde SCHOLZ unerwartet an die Grenzen der Machbarkeit geführt. Wie auch immer eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse zwischen Wirecard und Deutschlandbank -> nach einer Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank -> hätte aussehen sollen -> müssten bei einer Einbeziehung des ->

TARGET2-Systems ->

neben den Forderungen und Verbindlichkeiten der einzelnen Euro-Länder -> vertreten durch die Staatsbanken -> auch die Forderungen und Verbindlichkeiten der EZB mit einbezogen werden. Zum Stichtag 31. Juli 2023 setzen sich die TARGET2-Salden wie folgt zusammen:

1.

Überhang der Forderungen der Länder

aus dem TARGET2-System im Milliarden Euro:

Deutschland  1.052,2

Luxemburg       264,7

Niederlande      138,3

Irland                   88,6

Finnland              63,2

Belgien                48,3

Zypern                 14,9

Slowenien           14,2

Malta                     6,0

Litauen                 5,8

2.

Überhang der Verbindlichkeiten der Länder

aus dem TARGET2-System im Milliarden Euro:

Italien               556,7

Spanien           412,2

EZB                  350,6

Frankreich       113,8

Griechenland  110,8

Österreich         69,0

Portugal             59,1

Slowakei            14,1

Lettland               8,3

Estland                1,7

In der Summe sind die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem ->

TARGET2-System ->

mit jeweils 1.696,2 Milliarden Euro zum Stichtag 31. Juli 2023 deckungsgleich. Im deutschen Handelsrecht werden bei einer Konsolidierung eines Jahresabschlusses eines Konzerns die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises des Konzerns gegeneinander aufgerechnet -> so dass im Ergebnis in dem Konzern-Jahresabschluss nur noch die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen werden. Bei einer Übertragung dieser Grundsätze auf eine neue Finanz-Architektur im EU-Kunstgebilde wären bei einer Monopol-Geschäftsbank nach einer Konsolidierung die Forderungen und Verbindlichkeiten der einzelnen Staatsbanken eliminiert.

Das TARGET2-System scheint also ideal

für eine Konsolidierung wie geschaffen zu sein!

Der vereinbarte Haftungsanteil im Euro-Rettungsschirm beträgt für die Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel 29,07%. Bezogen auf eine ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

von 1.696,2 Milliarden Euro würde auf die Bundesrepublik Deutschland rechnerisch eine Haftungssumme von 493,1 Milliarden Euro entfallen. Gegenüber den anderen Euro-Ländern aus dem EU-Kunstgebilde hätte die Bundesrepublik Deutschland rechnerisch eine Überdeckung von 559,1 Milliarden Euro -> weil bereits 1.052,2 Milliarden Euro in das ->

TARGET2-System ->

durch die Deutsche Bundesbank eingebracht sind. Der Haftungsanteil für Italien beträgt mit 19,18% -> zum Beispiel 325,3 Milliarden Euro. Zusammen mit bestehenden ->

Target2-Schulden ->

von 556,7 Milliarden Euro würde für Italien eine Unterdeckung von 882,0 Milliarden Euro bestehen. Bei einem möglichen Auseinanderbrechen des EU-Kunstgebildes müssten die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die vertraglich vereinbarte Quote der gemeinsamen Schulden übernehmen. Durch die angestrebte ->

Schulden-Vergemeinschaftung ->

von SCHOLZ wächst die Gefahr von Machtmissbrauch und Korruption durch eine Eliminierung von staatlichen Funktionen -> staatlicher Aufsicht und staatlicher Kontrolle des deutschen Finanz-Systems durch die Deutsche Bundesbank. Aufgrund der expansiven und leichtfertigen Ausgabenpolitik des EU-Kunstgebildes und der EZB bleibt den Protagonistinnen und Protagonisten vermutlich keine andere Wahl als die Umsetzung der neuen europäischen ->

Finanz-Architektur!

Der bequemste Weg einer expansiven Ausgabenpolitik

zur vermeintliche Klima-Rettung sind stets neue Schulden!

Hier hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland zunächst einen Riegel vorgeschoben.

Die Bürgerinnen und Bürger

in den Euro-Länder bleiben Europäerinnen und Europäer ->

auch wenn es das EU-Kunstgebilde längst nicht mehr geben sollte!

Die Verbindlichkeiten und Forderungen aus der Gegenfinanzierung der ->

TARGET2-Salden ->

von nationalen Banken könnten beispielsweise in der Konzern-Bilanz von einer privaten Monopol-Geschäftsbank zunächst fortgeführt werden. So hätte zum Beispiel die Monopol-Geschäftsbank gegenüber den nationalen Banken aus der Bundesrepublik Deutschland durch deren Gegenfinanzierung mit Tagesgeld eine Verbindlichkeit von 1.052,2 Milliarden Euro. Gegenüber dem nationalen Bankensystem aus Italien hätte die Monopol-Geschäftsbank zum Beispiel eine Forderung von 556,7 Milliarden Euro -> wenn eine deckungsgleiche Gegenfinanzierung der ->

TARGET2-Salden ->

durch Geschäftsbanken in Italien erfolgen würde. Die Sicherstellung der Finanzierung des Staates -> der Wirtschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger lägen in der Hand einer privaten Monopol-Geschäftsbank in der Bundesrepublik Deutschland und mehrerer Monopol-Geschäftsbanken im EU-Kunstgebilde. Womöglich würden die einzelnen Banken in den EU-Mitgliedstaten -> Schritt für Schritt -> übernommen. In groben Zügen hätte womöglich im Zeitverlauf eine Neugestaltung der europäischen Finanz-Architektur wie folgt aussehen können:

1.

Einführung des Euro

2.

Gründung der EZB

3.

Einrichtung des TARGET2-Systems

4.

Gründung einer Monopol-Geschäftsbank Deutschlandbank

5.

Übernahme der Deutschlandbank durch Wirecard

6.

Schuldenvergemeinschaftung in der EU

7.

Gründung von Monopol-Geschäftsbanken in Europa

8.

Abstimmung der Rollenverteilung der Monopol-Geschäftsbanken in Europa

9.

Gestaltung der Aktionärsstruktur bei den Monopol-Geschäftsbanken

10.

Abschaffung nationale Staatsbanken

11.

Vereinigung staatlicher Finanz-Aufgaben auf die EZB

12.

Einführung Giralgeld

13.

Abschaffung Bargeld

14.

Gründung der Vereinigten Staaten von Europa!

Nach einem Vollzug der neuen europäischen ->

Finanz-Architektur ->

würden vermutlich staatliche Schatten-Haushalte nur noch als Sonder-Vermögen bezeichnet. Mit einer Neugestaltung der europäischen ->

Finanz-Architektur ->

im EU-Kunstgebilde würde sich vermutlich im ersten Schritt die Geldmenge um 1,6 Billionen Euro auf 17,6 Billionen Euro erhöhen. Alle Finanzministerinnen innerhalb des EU-Kunstgebildes hätten mit vermeintlichen Sonder-Vermögen dadurch eine gesicherte Finanzierung.

Die Finanzierungs-Spielräume ließen sich dann

über das Instrument Giralgeld mit den bestehenden

Bilanz- und Finanz- Tricksereien womöglich unbegrenzt erweitern!

Aus den Reaktionen der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse sind Pläne für eine Neugestaltung der deutschen Finanz-Architektur sofort erkennbar geworden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für die Protagonistinnen und Protagonisten einer neuen europäischen ->

Finanz-Architektur ->

höchstwahrscheinlich ein völlig unerwarteter politischer ->

SCHOCK ->

gewesen -> denn es bedeutet eventuell den STOPP aller Planungen zur Bildung einer neuen europäischen ->

Finanz-Architektur!

Die verfrühte Ankündigung zur Gründung einer Deutschlandbank durch den „noch“ amtierenden Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

aus einer Fusion von Deutsche Bank und Commerzbank im März 2019 sollte vermutlich der Startschuss zur konkreten Umsetzung einer neuen deutschen und europäischen ->

Finanz-Architektur ->

sein. Doch der Name Deutschlandbank ist für SCHOLZ und für die Deutsche Bank verbrannt -> denn ein neuer Name ->

Deutschlandbank 2.0 ->

wäre ein Aufkochen einer völlig gescheiterten Idee und Planung. Besorgte und von der Politik unabhängige Volkswirtschaftlerinnen, Volkswirtschaftler, Politologinnen, Politologen, Soziologinnen und Soziologen -> sowie auch Währungs-Expertinnen und Währungs-Experten vermuten deshalb bereits verärgert -> dass der Auftrag zur Gestaltung einer neuen europäischen ->

Finanz-Architektur ->

mit mehr als 1 Billionen Euro von internationalen Schatten-Kapitalisten den SPD-GENOSSEN und „noch“ amtierenden Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

womöglich noch einige Zeit an der Macht halten könnte.

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