Dampf ablassen – 04. November 2023

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

 

DAX als Krisenbarometer

 

Mit Rheinmetall als Rüstungskonzern an der Spitze des DAX mit einer Steigerung von 4,83% am 26. Oktober 2023 und mit VW [ minus 1,74% ] Porsche [ minus 3,5% ], BMW [ minus 3,61% ] und Mercedes-Benz [ minus 5,00% ] am Ende des DAX zeigt mit aller Deutlichkeit das Ausmaß der verfehlten Politik des Westens.

Die irrwitzige Elektromobilität der

fanatischen Heile-Welt-Verkünder und der Rüstungswettlauf

der Kriegstreiber bestimmen in extremer Form die wirtschaftliche

Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei dem Krieg in der Ukraine und bei den Kriegen im Nahen Osten geht es immer um das gleiche!

Es geht um die Vorherrschaft über die fossilen Brennstoffe Öl und Gas!

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie meine Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Die Würfel für Neuwahlen sind gefallen

 

Mit dem geplanten

> Wachstumschancengesetz <

kommt der ehemalige Sozialminister und Finanzminister und heutige Bundeskanzler

Olaf Scholz

einfach nicht an sein Ziel. Die Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente nach dem

> Alterseinkünftegesetz <

aus dem Kalenderjahr 2005 lässt SPD-GENOSSEN Scholz einfach nicht mehr zur Ruhe kommen.

Im März 2021 hatte der Bundesfinanzhof dem

SPD-GENOSSEN Scholz

mit aller Deutlichkeit die Grenzen aufgezeigt!

Sofort hatte Scholz mit einer weiteren Streckung der Übergangszeit von bisher 35 Jahren um 18 Jahre auf nunmehr 53 Jahre eine Lösung aus dem SPD-Zauberhut gezogen. Aber auch diese Lösung funktioniert für nicht mehr als 83 Millionen Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichen Erwerbsbiographient, um eine Doppelbesteuerung der Rente ausschließen zu können.

Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes darf

in keinem Einzelfall eine Doppelbesteuerung eintreten, um

eine Verfassungswidrigkeit ausschließen zu können!

Nach dem Bericht der Bild-Zeitung liegen im Bundesfinanzministerium von dem FDP-Politiker

Christian Lindner

Berechnungen vor, dass bereits in 3,4 Millionen Fällen von aktuellen

Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher

eine Doppelbesteuerung der Rente eingetreten ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit lag dieses Wissen dem ehemaligen Finanzminister Scholz bereits im März 2021 vor.

Höchstwahrscheinlich war auch Lindner

dieses Desaster bei seinem Amtseintritt bekannt.

Eine Weisheit der Dakota-Indianer lautet:

Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!

Einen einfachen Abstieg – oder besser gesagt einen unfallfreien Ausstieg – aus dem Rentendesaster werden Scholz und Lindner nicht mehr finden. Vermutlich bleiben Scholz und Lindner nur noch eine Rückabwicklung der nachgelagerten

Rentenbesteuerung

übrig, um eine geringe Glaubwürdigkeit wieder herstellen zu können. Damit in Zukunft die FDP die 5%-Hürde überhaupt noch nehmen kann, muss Lindner als Vorsitzender seiner Partei glaubwürdig handeln.

Nur noch kurzfristiges Taktieren

hilft dem FDPler Lindner nicht mehr weiter!

Womöglich hängt das Überleben der FDP an einem seidenen Faden. Die Bedeutung des deutschen Sprichwortes

>>> Wer einmal lügt, dem glaubt man

nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht <<<

besagt, dass eine Lüge die Glaubwürdigkeit dauerhaft zerstören kann. Bei dem Thema Sondervermögen zur Aktienrente hat der FDPler Lindner bereits mächtige Probleme mit seiner Glaubwürdigkeit.

Die Würfel für Neuwahlen sind gefallen!

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DIE VERFASSER

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DSGVO

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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