Dampf ablassen – 11. Oktober 2023

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

Bitte schreiben Sie uns

Ihre Kommentare

als Brief, Telefax oder E-Mail.

Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

Zufalls-Generator

ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

================================================

Nachricht / anonymisiert

 

Katastrophale Folgen durch E-Autos?

 

Sind E-Autos viel zu schwer für Parkhäuser? Britische Gebäude-Expertinnen und Gebäude-Experten sind zu der Ansicht gelangt, dass definitiv diese Gefahr gesteht. Denn die steigende Anzahl von E-Autos führte zu erheblichen Sicherheits-Bedenken, wenn es sich um ältere Parkhäuser oder Park-Garagen in Mehrfamilienhäusern handelt. Damit sich E-Autos nicht schon wieder zu einem gefährlichen und unübersichtlichen Problem entwickeln, sollen neue Richtlinien entwickelt werden, die die Belastungsgrenzen für Parkhausböden anheben. Eine Empfehlung empfiehlt höhere Belastungsgewichte, damit man schwerere Fahrzeuge gefahrlos parken kann, wie zum Beispiel E-Autos. Deshalb möchte man die Belastungsgrenzen für Betonböden in britischen Parkhäusern werden von 2,5 auf 3 Kilo-Newton pro Quadratmeter erhöhen. Denn viele Parkhausdecken könnten aktuell schon instabil und einsturzgefährdet sein. Britische Gebäude-Expertinnen und Gebäude-Experten kritisieren, dass die meisten Parkhäuser oder Park-Garagen in Mehrfamilienhäusern nicht für das Gewicht schwerer E-Autos ausgelegt sind und auch bei Bränden von den schweren Auto-Batterien möglicherweise katastrophale Folgen entstehen.

Bisher gab es in Großbritannien noch keine größeren

Katastrophen, doch dass wird nur eine Frage der Zeit sein!

Besonders vorsichtige und kritische Gebäude-Expertinnen und

Gebäude-Experten sind sogar schon der Meinung, dass man das Parken

von E-Autos in öffentlichen Parkhäuser oder Park-Garagen in

Mehrfamilienhäusern generell verbieten sollte!

Eigentümerinnen und Eigentümer von Parkhäuser oder Mehrfamilienhäusern Park-Garagen sollten sich über die Gewichte und Gefahren von E-Autos längst schon im Klaren sein und die Parkplätze auf Belastbarkeit und Brand-Sicherheit hin überprüfen lassen. Eventuell wäre eine Begrenzung von Fahrzeug-Gewichten eine sinnvolle Lösung. Britische Fachverbände empfehlen Lasten-Kontrollen und Gewichts-Beschränkungen auf Parkplätzen und wirkungsvolle Brandschutz-Maßnahmen einzuführen sollten. Nach unserer Einschätzungen werden die möglichen Gefahren durch E-Autos noch immer völlig unterschätzt und vermutlich von linksgrünen Politikerinnen, Politikern, Journalistinnen und Journalisten in Bundesländern und Städten ganz gezielt vertuscht und unterdrückt.

Denn ein sachlicher Umgang mit möglichen Gefahren

würde die Sinnlosigkeit und Absurdität der Elektro-Mobilität

blitzschnell und schonungslos offen legen!

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

______________

 

DIE VERFASSERINNEN

================================================

Nachricht / anonymisiert

Gibt es Probleme bei alten Parkhäusern?

 

Das Problem scheint in Grußbritannien besonders dringlich zu werden, da die britische Regierung eine Verfügung für Null-Emissions-Fahrzeuge erlassen hat, das den Verkauf von nicht-elektrischen Autos bis 2030 verbietet.

Bis 2035 sollen 4 von 5 gefahrenen

Kilometern mit E-Autos zurückgelegt werden!

Das bedeutet, dass in Großbritannien  die diversen versteckten Gefahren durch E-Autos exponentiell zunehmen. Denn E-Autos sind viel schwerer als Fahrzeuge mit Benzin- oder Diesel-Motoren. Das Tesla Model 3 wiegt zum Beispiel 1.672 Kilogramm und ein Audi E-tron wiegt 2.351 kg. Im Vergleich mit modernen Fahrzeugen mit Benzin- oder Diesel-Motoren sind E-Autos in vielen Fällen bis zu 40% schwerer. Dieser Gewichtsunterschied hat britische Parkplatzexpertinnen und Parkplatzexperten dazu veranlasst, intensiv davor zu warnen, dass besonders ältere Parkhäuser das höhere Gewicht der E-Autos nicht mehr verkraften können. Das trifft vor allem auf ältere Parkhäuser zu, wenn die bereits in einem schlechten Zustand sind. Denn eine jahrelange Missachtung der Instandhaltung und der Brandschutzvorschriften durch einige Eigentümerinnen und Eigentümer verschlimmerte die Probleme.

Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben

verantwortungsbewusste Architektinnen und Architekten auf

die versteckt lauernden Probleme und Gefahren

durch E-Autos mehrfach hingewiesen!

______________

Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung unserer Namen. Selbstverständlich kann der DRSB unsere Namen sowie die Adressen und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden!

______________

 

DIE VERFASSER

================================================

______________________

EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

_________________________

Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

_________________________

 

Veröffentlicht unter Alle Artikel, Dampfablassen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>