Das Wort am Sonntag / IM LABYRINTH DER WÄRME-WENDE

IM LABYRINTH DER WÄRME-WENDE

 

Gemäß diversen Medien-Berichten arbeiten nach Schätzung des

Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende ->

kurz KWW genannt -> in Halle bereits 400 Kommunen bundesweit an einer Wärmeplanung. Vorreiter soll laut den Berichten das Bundesland Baden-Württemberg mit circa 200 Kommunen sein. Gefolgt von den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. Alles Bundesländer -> in denen ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

noch immer mitregieren dürfen und es schon eine gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung gibt.

In rund 12 Kommunen sollen die Wärme-Planungen

bereits schon längst abgeschlossen sein!

Denn in diesen Bundesländern dürfen wahlberechtigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger als Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien schon ab 2024 keine neuen Gasheizungen mehr einbauen -> wenn die kommunale Wärmeplanung schon die Anforderungen des Bundesgesetzes erfüllt. Denn gemäß den Planungen und Vorstellungen des Stellvertreters des Bundeskanzlers sowie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland ->

ROBERT HABECK ->

sollten Fern-Wärme und andere Wärme-Netze im Jahr 2030 schon zu 50% aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Das will die „noch“ amtierende Bundesregierung nun etwas lockern.

Bis 2030 soll ein Anteil von 30%

erneuerbaren Energien

vorgeschrieben werden und bis 2040 80%!

Am Ziel der sogenannten angestrebten Klima-Neutralität bis 2045 soll sich aber nicht das Geringste ändern. Dazu holte bereits vor der Sommer-Pause des Bundestages das ->

Bauministerium ->

Stellungnahmen der 16 Bundesländer und zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und Energie-Versorger ein.

Die Hauptfrage war:

Halten sie die Vorgaben für umsetzbar?

Außerdem müssen alle anderen Bundes-Ministerien einverstanden sein!

Denn erst dann kann der Entwurf im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag behandelt werden.

Vorgesehen ist das bis zum Jahresende 2023!

IM LABYRINTH DER WÄRME-WENDE ->

sind vom Bauministerium schon wesentlich schärfere Regeln geplant -> denn man erwartet auch von den kleinsten Kommunen eine Wärme-Planung. Die kommunale Wärme-Planung soll Antworten auf wichtige Fragen der Wärmewende liefern.

Deshalb verschärft ein Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums

die allgemeine Lage in der Bundesrepublik Deutschland!

Auf dem Weg zum vermeintlich klimafreundlicheren Heizen sollen nach dem Willen des Bauministeriums auch kleinste Kommunen künftig Wärmepläne vorlegen müssen -> und zwar 6 Monate früher als bisher von der Mehrheit der wahlberechtigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger angenommen. Das geht aus einem aktualisierten Gesetzentwurf des Ministeriums hervor -> der an alle 16 Bundesländer und Verbände verschickt wurde. Demzufolge ist das unerwartete Vorhaben mit dem Wirtschaftsministerium des Stellvertreters des Bundeskanzlers sowie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland ->

ROBERT HABECK ->

abgestimmt -> jedoch nicht mit der gesamten „noch“ amtierenden Bundesregierung.

Wieder einmal ein oberfauler und hinterlistiger Trick von ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN?

Das Gesetz für die kommunale Wärme-Planung ergänzt damit das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Denn erst -> wenn eine solche Wärme-Planung vorliegt -> sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien verpflichtet werden -> mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu heizen -> wenn die alte Öl- oder Gas-Heizung kaputtgeht.

Ausnahme sind Neubaugebiete -> wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt!

Wieder einmal ein oberfauler, mieser und hinterlistiger Trick von ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

denn ursprünglich sollte die Wärme-Planung nur die rund 1.600 Orte mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern betreffen.

Gemäß den neuesten Plänen sollen nun auch rund

9.190 kleinere Gemeinden

verpflichtet werden eine Wärme-Planung zu erstellen!

Damit 9.190 kleinere Gemeinden nicht überfordert werden möchte die SPD-GENOSSIN und „noch“ amtierende Bauministerin ->

Klara Geywitz ->

für die kleineren Gemeinden vereinfachte Verfahren festlegen. Außerdem sollen benachbarte Kommunen zusammenarbeiten und gemeinsame Pläne erstellen können. Weiterhin soll es ermöglicht werden -> dass die Kommunal-Politikerinnen und Kommunal-Politiker pauschal Gebiete benennen können -> in denen es sehr wahrscheinlich kein Wärme- oder Wasserstoff-Netz geben wird. Den Plänen von der „noch“ amtierenden Bundesregierung zufolge sollen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis Mitte 2026 Zeit bekommen. Alle anderen Kommunen müssen ihre Wärme-Pläne bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Die kommunale Wärme-Planung ist ein enorm wichtiger Baustein -> mit dem die „noch“ amtierende Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen möchte -> weil jede Kommune nachverfolgbar angeben muss -> in welchen Straßen oder Gebieten man Fernwärme-Versorgung plant und wo zum Beispiel sogenannte Nahwärme über Biomasse verfügbar sein wird oder ein kostspieliges Wasserstoff-Netz aufgebaut werden muss. Bundesbürgerinnen und Bundesbürger als Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien sollen so auch erfahren -> ob sie alternativ selbst -> beispielsweise mit einer Wärmepumpe -> für ein klimafreundliches Heizen sorgen müssen. Die „noch“ amtierende Bundesregierung will den Kommunen gemäß eines  Entwurfes finanziell unter die Arme greifen. Das gilt jedoch nur für die Erstellung der Wärme-Planungen und nicht für deren Umsetzung. Denn den Aufbau eines Fernwärme- oder Wasserstoff-Netzes müssen alle Kommunen selbst finanzieren. Was also demnächst die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger als Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien stark beschäftigen wird ist die Frage:

Muss ich in meiner Wohn-Immobilie eine Wärmepumpe

einbauen lassen oder kann ich in meiner Straße auf Fernwärme hoffen?

Denn über eine enge Verknüpfung der kommunalen Wärme-Planungen mit dem Heizungsgesetz hatte der Stellvertreter des Bundeskanzlers sowie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland ->

ROBERT HABECK ->

bislang nur sehr wenig gesagt. Das Heizungsgesetz soll im September 2023 durch den Bundestag geprügelt werden. Doch aktuell stornieren viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien wieder ihre Wärmepumpen-Bestellung -> weil man damit rechnet -> dass das Gesetz scheitern wird. Denn mit dem 

oberfaulen, miesen und hinterlistiger Trick von ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

hatten die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn-Immobilien nicht gerechnet.

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