Dampf ablassen – 16. Juli 2023

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Endlich konsequente Maßnahmen gegen Letzte Generation

 

Straßenblockaden mit Klima-Klebe-Aktionen sind in Stuttgart ab dem 08. Juli 2023 verboten. Wie die Stadt am 06. Juli 2023 mitteilte, werden ab dem 08. Juli 2023 bis zum Jahresende auf wichtigen Straßen im Stadtgebiet Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten untersagt sein, bei denen sich Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber mit Fahrbahnen oder Plätzen mit Klebstoffen verbinden. Das hat die Stadt nun rechtlich mit einer

Allgemeinverfügung

geregelt. Insgesamt gibt es in Stuttgart 3000 Straßen, Wege und Plätze. In der

Allgemeinverfügung

wurden über 150 betroffene Straßen aufgezählt. Bei Verstößen gegen die

Allgemeinverfügung

drohen Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber Bußgelder in Höhe von bis zu 500,00 Euro. Solche

Allgemeinverfügung

kann jede deutsche Stadt erlassen. Also auch deutsche Städte die noch immer von Politikerinnen und Politiker von

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN oder der SPD

regiert werden. Auch sollten die entstandenen Kosten von notwendigen Polizei- und Feuerwehreinsätzen den Klima-Kleberinnen und Klima-Klebern in Rechnung gestellt werden.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Beiträge können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung erbitte ich die Anonymisierung meines Namens. Selbstverständlich kann der DRSB meinen Namen sowie die Adresse und die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu geben ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Stuttgart setzt Zeichen gegen Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber!

 

Dutzende Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber der Organisation

Letzte Generation

hatten am 01. Juli 2023 viele Stunden mehrere Straßen und Zufahrten – in und nach – Stuttgart blockiert. Nach Angaben der Polizei klebten sich am Vormittag rund 40 Personen auf insgesamt 9 Straßen in Stuutgart fest. Einige Personen der Organisation

Letzte Generation

betonierten sogar ihre Hände ein. Nun hat die Stadt Stuttgart rechtlich mit einer

Allgemeinverfügung

geregelt, dass Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber mit einem Bußgelder bis zu 500,00 Euro bestraft werden können. In der

Allgemeinverfügung von Stuttgart

wurden über 150 betroffene Straßen aufgezählt.

Zitat / Auszüge des CDU-Politikers und Oberbürgermeister

Frank Nopper

aus diversen Print-Medien:

Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden

sogar Rettungseinsätze. Man könne und dürfe nicht zulassen,

dass die Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert

würden – völlig unabhängig davon, dass Klimaschutz

ein wichtiges Anliegen sei.

Zitat / Auszüge beendet.

Die entsprechenden Straßen, die nicht mehr blockiert werden dürfen, wurden veröffentlicht.

In Stuttgart sind selbstverständlich alle anderen Formen

des bürgerlichen Protests wie Kundgebungen und Demonstrationszüge

nach dem geltenden Versammlungsrecht erlaubt!

Stuttgart setzt ein sehr deutliches Zeichen gegen die

fortschreitenden Behinderung, Nötigung und Belästigung

durch Klima-Kleberinnen und Klima-Kleber!

BRAVO STUTTGART!

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DIE VERFASSERINNEN UND VERFASSER

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Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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