Gastbeitrag
ANONYMISIERT
AGENDA 2010
Der Fluch der linksgrünen Skandale
Die einzelnen Skandale der linksgrünen Regierungen sind in der Quer-Summe vermutlich das Milliardengrab AGENDA 2010. Mit den so bezeichneten AGENDA-Reformen wurde ab dem Kalenderjahr 1998 quasi alles auf den Kopf gestellt, was zuvor sinnvoll und nützlich war. Womöglich wurde das Bundesverfassungsgericht hierzu instrumentalisiert. Das Bundesverfassungsgericht genießt in den Augen der Bürgerinnen und Bürger ein hohes Ansehen. Als am 8. März 2002 das Bundesverfassungsgericht eine Aufhebung der steuerlichen Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen forderte, machten sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen unverzüglich an die Arbeit und gründeten die Rürup-Kommission. Das Gutachten, das zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes führte, hatte zuvor Prof. Dr. Dr. Hans-Adalbert Rürup erstellt. Das Bundesverfassungsgericht forderte im März 2002 die damalige rot/grüne Bundesregierung auf, bis zum Jahresende 2004 die Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung zu beseitigen. Die Steuerwelt schien ab dem 01. Januar 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz, bestehend aus der so bezeichneten nachgelagerten Rentenbesteuerung und der zusätzlichen privaten Rürup-Rente, wieder in Ordnung zu sein. Mit dem fehlenden Bezug zur Realität führte der blinde Aktionismus über viele Bereiche zu einer linksgrünen Überforderung bis hin zur aktuellen Klima-Diktatur. Zu Beginn des Kalenderjahres 2002 hatte ROT / GRÜN mit dem Altersvermögensgesetz bereits die private Riester-Rente eingeführt. Wie so häufig im Leben kommt die Wahrheit durch unbedachte Äußerungen immer ans Licht. Hans Eichel [ SPD ] – Bundesfinanzminister im Kabinett Schröder I + II von 1999 bis 2005 – sagte, dass die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente der Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen dient. Gegenfinanzierung und Verfassungswidrigkeit sind aber zweierlei Paar Schuhe. Die vermeintlich notwendigen Reformen des ersten rot/grünen Regierungsversuchs betreffen aber nicht nur die Vernichtung der sozialen Marktwirtschaft im Bereich der Altersvorsorge sondern auch gravierende steuerliche Veränderungen im Bereich des Vermögens der Bürgerinnen und Bürger. Im Kabinett Schröder I wurde im Kalenderjahr 2001 das Anrechnungsverfahren zur Körperschaftsteuer aufgehoben und daneben sämtliche fiskalischen Förderwege für den Wohnungsbau abgeschafft. Um das Problem der Doppelbelastung durch die Körperschaftsteuer zu lösen, wurde im Kalenderjahr 1977 das Anrechnungsverfahren der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer für die Anteilseigner an Kapitalgesellschaften [ AG, GmbH ] eingeführt. Sowohl bei Privatpersonen [ Einkommensteuer ] als auch bei Kapitalgesellschaften [ Körperschaftsteuer ] wurden die gezahlte Körperschaftsteuer und die einbehaltene Kapitalertragsteuer bei Dividendenausschüttungen auf die eigene Steuerfestsetzung angerechnet. Durch diese Steuerreform, die mit der Hilfe von Steuerbescheinigungen den Namen Reform auch tatsächlich verdient hatte, wurde die steuerliche Doppelbelastung von Dividendenzahlungen abgeschafft, wodurch für die deutsche Wirtschaft und insbesondere für den deutschen Mittelstand dauerhaft ein Wachstumsschub ausgelöst wurde. Ab dem Kalenderjahr 1977 entstanden auch im Mittelstand viele Kapitalgesellschaften, weil in der Regel Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Vorteile im Prozessablauf bieten. Zu Beginn des Kalenderjahres 2001 wurde das bewährte und stabile Anrechnungsverfahren wieder abgeschafft und durch das so genannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Mit dieser Änderung sollte womöglich gezielt Cum-Ex für neoliberale Veränderungen im Bankensystem installiert werden. Inländische institutionelle Investoren – Fonds und Banken – wurden dabei von der Erhebung der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Eine Besserstellung von institutionellen Investoren ist nicht zu rechtfertigen. Mit dem Anrechnungsverfahren aus dem Kalenderjahr 1977 wäre Cum-Ex unter dem sicheren Kontrollsystem der Steuerbescheinigungen nicht möglich gewesen. Ab dem Kalenderjahr 2001 sind dem deutschen Staat nach Medienberichten durch Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Geschäfte geschätzte 55 Milliarden Euro Steuereinnahmen entgangen. Bei Cum-Ex-Geschäften rund um den Ausschüttungstermin lassen sich zum Beispiel Banken die Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Bei Cum-Cum-Geschäften halten begünstigte inländische institutionelle Investoren die Aktien rund um den Ausschüttungstermin treuhänderisch für andere. In der Regel wird der Gewinn aus diesen rechtswidrigen Geschäften geteilt. Am 28. Juli 2021 – 20 Jahre später – urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Herbeiführung einer Erstattung von einer Kapitalertragsteuer, die nie gezahlt wurde, eine strafbare Steuerhinterziehung ist. Daneben wurden zeitgleich mit dem Heuschrecken-Einladungsgesetz die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften bei Konzernen steuerfrei gestellt. Vermeintlich sollte hierdurch eine Doppelbelastung vermieden werden. Nach der Einführung der Riester-Rente und der Rürup-Rente konnte mit dem EU-Gesetz Solvency II aus dem Kalenderjahr 2008 das private Altersvorsorge-Vermögen bei Versicherungskonzernen und Banken mit dem Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen zur verschleierten Finanzierung der NATO-Ost-Erweiterung missbräuchlich eingesetzt werden. Der Vermögensschaden durch Solvency II ist für gutgläubige Riester- und Rürup-Sparer nicht bekannt. Unter Peer Steinbrück [ SPD ] – Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel I von 2005 bis 2009 – wurde zu Beginn des Kalenderjahres 2009 mit seinen Worten
„Besser 25 Prozent von X als nix“
die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt. Durch diese Regelung wurden die passiven Kapitaleinkünfte mit einer pauschalen Versteuerung von 25% in gleicher Höhe wie die Kapitalertragsteuer gegenüber den anderen Einkünften besser gestellt. Für aktive Einkünfte der Bürgerinnen und Bürger beträgt die Einkommensteuer bis zu 45%. Dem Dividendenstripping [ Cum Ex ] wurde durch diese Anonymisierung mit der zusätzlichen Einführung des elektronischen Aktienhandels und der namenlosen Aktien im Kalenderjahr 2008 Tür und Tor geöffnet. Wolfgang Schäuble [ CDU ] – Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel II + III von 2009 bis 2017 – äußerte die Absicht, die Abgeltungssteuer wegen Ungerechtigkeit wieder abschaffen zu wollen. Unter Schäuble wurde im Kalenderjahr 2012 die Erhebung der Abgeltungssteuer / Kapitalertragsteuer sogar aus der Finanzverwaltung auf die depotführenden Banken verlagert. Die fiskalischen Kontrollmöglichkeiten wurden dadurch abgeschafft und sämtliche fiskalischen Aufgaben in die Hand der Banken gelegt. Die umstrittene Praxis von Cum-Ex wurde jahrelang mit der Hilfe von Gutachten großer Anwaltskanzleien abgesichert. Vor seiner Tätigkeit im Kalenderjahr 1999 als Rechtsanwalt in einer großen Anwaltskanzlei war Hanno Berger ranghöchster Steuer-Bankprüfer beim Finanzamt in Frankfurt. Der 71-jährige Hanno Berger gilt nach Medienberichten als Erfinder von Cum-Ex in Deutschland. Aus den beiden aktuellen Strafverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden und vor dem Landgericht Bonn droht Berger eine Gesamtstrafe von 15 Jahre im Zusammenhang mit Cum-Ex. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach der Auffassung der Bonner Strafkammer gilt Berger als Geburtshelfer von „Cum-ex 2.0“. Berger beriet auch die Warburg-Bank in Hamburg mit den beiden Hauptgesellschaftern Max M. Warburg Jr. und Christian Olearius. Vermutlich haben die Enthüllung von wirtschaftlichen Kontakten und persönlichen Verflechtungen zwischen Politikerinnen und Politikern mit Managerinnen und Manager der Banken in Deutschland zur Aufdeckung des Cum-Ex-Skandals geführt. Im Kalenderjahr 2008 meldete die Deutsche Bank beim europäischen Patent- und Markenamt ein Plagiat des Markennamens Deutschlandbank an. Olaf Scholz [ SPD ] – Bundesfinanzminister im Kabinett Merkel IV von 2018 bis 2021 - gab im März 2019 medienwirksam die Gründung der Deutschlandbank – aus einer Fusion zwischen Deutsche Bank und Commerzbank – bekannt. Womöglich wäre es nicht zur Aufdeckung von weiteren Verfahren mit Cum-Ex und zu dem Wirecard-Prozess in München gekommen, wenn noch im Kabinett Merkel IV im März 2019 die Gründung der Deutschlandbank abgeschlossen und anschließend die Deutschlandbank nach der Projektstudie PANTHER der US-Unternehmensberatungsgesellschaft McKinsey von Wirecard übernommen worden wäre. Der Wirecard-Skandal wurde im April 2019 durch die Financial Times London aufgedeckt. Zuvor hatte das Bafin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, noch gegen den Journalisten der Financial Times London wegen negativer Berichte zu Wirecard ein Strafverfahren eingeleitet. Womöglich wäre es Scholz dann ohne die Enthüllung des Deutschlandbank-Skandals erspart geblieben, vor der Bürgerschaft in Hamburg und vor einem Untersuchungsausschuss in Berlin Fragen zu seinen Besprechungen mit der Warburg-Bank zu Cum-Ex-Geschäften zu beantworten. Als Finanzminister sollte und wollte Scholz womöglich mit den Systemen Cum-Ex und Solvency II zur Stabilisierung der Finanzierung der NATO-Ost-Erweiterung beitragen, um als designierter Bundeskanzler nach der Bundestagswahl 2021 die Macht zu übernehmen. Nach der Gründung der Deutschlandbank im Kalenderjahr 2019 hätte man mit einer Digitalisierung des Euro und einer Abschaffung des Euro als Bargeld womöglich darüber hinaus mit einer Monopol-Geschäftsbank in Europa die Banken mit einem „Cum-ex 2.0“ in eine neue Phase der Weltordnung führen können. Durch die Aufdeckung des Wirecard-Skandals und des Deutschlandbank-Skandals wurde womöglich dieses Ansinnen vorläufig gestoppt. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes im Mai 2021 zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Rentenbesteuerung hatte Scholz als Bundesfinanzminister noch vorgeschlagen, die Überleitung zur vollen Besteuerung der Renten vom Kalenderjahr 2040 um weitere 20 Jahre bis zum Kalenderjahr 2060 zu verlängern. Christian Lindner [ FDP ] – Bundesfinanzminister im Kabinett Olaf Scholz I ab 2021 – hatte im Dezember 2022 die vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge vom Kalenderjahr 2025 auf das Kalenderjahr 2023 vorgezogen. Womöglich erhoffen sich Scholz und Lindner durch die vermeintlich hälftige Erledigung der Ungleichbehandlung zwischen Pensionen und Renten einen Aufhub der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Alterseinkünftegesetz, um Solvency II und Cum-Ex ungestört zur Finanzierung des Krieges in der Ukraine fortsetzen zu können. Die Schulden von Deutschland stiegen am 29. März 2023 auf einen neuen Höchststand von rund 2,37 Billionen Euro. Im Kalenderjahr 1998 – zu Beginn der AGENDA 2010 – betrugen die Schulden 1,16 Billionen Euro und sind somit bis heute um 1,21 Billionen Euro angestiegen.
Cum-Ex
Heuschrecken-Einladungsgesetz
Abschaffung der fiskalischen
Förderwege für den Wohnungsbau
unvererbliche Riester-Rente
unvererbliche Rürup-Rente
nachgelagerte Rentenbesteuerung
Solvency II
Wirecard
Deutschlandbank
scheinen die Bestandteile der linksgrünen Skandale um die AGENDA 2010 zu sein. Unter dem neoliberalen Credo
Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren
stehen höchstwahrscheinlich die linksgrünen Skandale der AGENDA 2010 und der Schuldenanstieg im Ursachen- und Wirkungszusammenhang zueinander.
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