Versagen die Eliten – Teil 682 / GEWOLLTE LINKSGRÜNE VERELENDUNG der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND?

 GEWOLLTE LINKSGRÜNE VERELENDUNG

der

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND?

 

In der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND verbindet man mit dem Amtseid eine alte Tradition. Schon der preußische König ->

FRIEDRICH der GROSSE ->

definierte während seiner Zeit als Herrscher -> von 1740 bis1786 -> in seinem Staat ->

DAS WOHL DES EINZELNEN ->

als das oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im ->

ALLGEMEINEN LANDRECHT ->

von 1794 rechtlich festgelegt. Der Amtseid ist auch in der ->

PAULSKIRCHEN-VERFASSUNG ->

vom 28. März 1849 -> unter Abschnitt VII -> Artikel I § 190 -> zu finden.

Keinen EID sah die Bismarck’sche Reichsverfassung

 im Zeitraum von 1867 bis 1871vor!

Die neuen Kaiser legten von sich aus Gelöbnisse auf die Verfassung ab -> „SO“-> wie sie es ihnen auch von der preußischen Verfassung her bekannt war. Einen Amtseid des ->

STAATSOBERHAUPTES ->

Staatsoberhauptes wurde wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 -> im Artikel 42 -> festgelegt. Auch der Reichskanzler der ->

WEIMARER REPUBLIK ->

musste einen Amtseid ablegen. Ein geleisteter Amtseid kann je nach Verfassung eine rechtliche Bedeutung haben.

Der preußische König konnte zum Beispiel

ohne Amtseid seine Befugnisse nicht ausüben!

Jedoch kann niemand gegen vermeintliche Verletzungen des Amtseides juristisch vorgehen -> denn die strafrechtliche Ahndung von Verletzungen der Amtspflichten ist von der Leistung des Amtseides unabhängig. Der betreffende Artikel 56 des heutigen Grundgesetzes wurde beispielsweise in Maunz / Dürig / Herzog / Scholz ->

KOMMENTAR ZUM GRUNDGESETZ ->

Artikel 56 Randnummern 4 und 10 wie folgt kommentiert ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Schon nach dem Text des Artikel 56 -> aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung -> die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat -> hängt der Beginn der Amtszeit beziehungsweise der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Artikel 56 verlangt lediglich -> dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide -> die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind -> ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt -> etwa in dem Sinne -> dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid oder Ähnliches  gewertet würde. Kein Bundespräsident -> und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister -> wird so zynisch und so machtbesessen sein -> dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht -> die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen ->

ETWAS ZU BEWIRKEN ->

das heißt Vorstellungen zu verwirklichen -> die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen -> gleichgültig wie diese im Einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen -> die für den einzelnen unter Anderem wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift -> und sei es die Verfassung -> verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich -> und wenn er sie halbwegs ernst nimmt -> erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher –> eben außerrechtlicher –> Motive -> das Amt so zu führen -> wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.

ZITAT / AUSZÜGE / ENDE!

Der Amts- oder Diensteid ist ein EID oder eine Erklärung -> zum Beispiel in Form eines Gelöbnisses -> den eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger abgibt -> bevor man die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Damit zählt diese Form des EIDES -> im Gegensatz zu assertorischen EIDEN -> zu den promissorischen EIDEN.

Bei einem politisch abgelegten EID

handelt es sich um einen promissorischen EID.

Man muss deshalb unterscheiden zwischen dem assertorischen und dem promissorischen EID. Wer als Zeugin oder Zeuge einen EID ablegen muss -> der schwört damit -> dass die gemachte Aussage der Wahrheit entspricht.

Der EID wird immer erst nach der Aussage abgelegt!

Der assertorische Eid ist also eine förmliche Versicherung -> die die Wahrheit einer Aussage bekräftigen soll. Die Bezeichnung ->

UNTER EID AUSSAGEN ->

ist in der Bundesrepublik Deutschland also juristisch sehr ungenau. Es handelt sich vermutlich um eine Bezeichnung aus dem anglo-amerikanischen Recht. Denn in den USA werden Zeuginnen und Zeugen vor einer Aussage vereidigt und stehen damit ->

UNDER OATH! -> UNTER EID!

Ein promissorischer EID dagegen ist keine Versicherung die Wahrheit zu sagen -> sondern ein Versprechen -> dass man die Pflichten und Aufgaben -> gemäß dem Grundgesetz und der geltenden Gesetzen und unabhängig ausüben -> möchte. Deshalb wird der EID von Politikerinnen und Politikern abgelegt -> bevor das Amt angetreten wird.

Bei politischen Ämtern gibt es also den DOPPEL-EID!

Denn eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger schwört dabei ->

das deutsche Volk und das Grundgesetz zu schützen sowie seine

Amtspflichten gewissenhaft und gerecht zu erfüllen!

Normalerweise ist das Amt eine politische Position innerhalb einer Bundes-, Landes- oder Stadt-Regierung oder einer Religions-Gemeinschaft.

Wenn jedoch Beamtinnen oder Beamten einen EID abgelegen

müssen -> dann ist das in der Regel ein verpflichtender Diensteid!

Die Ablegung eines EIDES ist in der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetze eines Staates und von Religions-Gemeinschaften -> sowie von anderen Organisationen vorgeschrieben -> bevor eine Amtsinhaberin oder ein Amtsinhaber die Machtbefugnisse eines Amtes ausüben darf. Normalerweise wird ein Amtseid bei einer Amtseinführung -> einer Krönungsfeier oder zu einer anderer Zeremonie abgelegt -> die mit einer Amtsübernahme verbunden ist. Allerdings kann die EID-Abgabe auch privat durchgeführt werden und muss später -> während einer öffentlichen Zeremonie -> wiederholt werden. Die meisten Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung -> gegenüber Gesetzen oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers. Je nach Gesetzen eines Staates kann ein Verstoß oder eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen für die EID-Abgebende Person haben -> wenn man dem geschworenen AMTS-EID untreu geworden ist. Ein vergleichbarer EID für Abgeordnete Personen wird in westlichen Demokratien nur sehr selten eingefordert. Die rechtliche Unverbindlichkeit des AMTS-EIDES wurde deshalb in der ->

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ->

mehrfach öffentlich thematisiert. Der deutsche AMTS-EID ist in Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und muss von einer Bundespräsidentin oder einem  Bundespräsidenten, einer Bundeskanzlerin oder einem Bundeskanzler sowie von einer Ministerin und einem Minister nach Artikel 64 bei ihrem Amtsantritt geleistet werden. Eine Bundespräsidentin oder ein Bundespräsidenten leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat. Eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler und Ministerinnen und Minister müssen den EID vor den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Bundestages leisten.

Der Amtseid lautet:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes

widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz

und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten

gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen

jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.

Dieser EID kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden -> Artikel 56 Satz 2 GRUNDGESETZ. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist dies in § 64 Bundesbeamtengesetz -> kurz BBG genannt -> geregelt.

Der Diensteid lautet:

Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und

meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

So wahr mir Gott helfe.

Der EID kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden -> § 64 Absatz 2 BBG. Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab -> können an Stelle der Worte ->

ICH SCHWÖRE die Worte ICH GELOBE ->

oder eine andere Beteuerungs-Formel gesprochen werden -> § 64 Absatz 3 BBG. Landes- und Kommunalbeamtinnen und Landes- und Kommunalbeamte haben nach § 38 Beamtenstatusgesetz -> kurz BeamtStG genannt -> und ihrem jeweiligen Landesbeamtengesetz einen ähnlich lautenden AMTS-EID abzulegen. Richterinnen und Richter legen folgenden EID in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab -> § 38 Deutsches Richtergesetz -> kurz DRiG genannt -> Absatz 1 -> DRiG ->

Ich schwöre, das Richteramt getreu

dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und

Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der

Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Sso wahr mir Gott helfe.

Auch dieser EID kann ohne die Worte -> so wahr mir Gott helfe -> geleistet werden. Für Richterinnen und Richter ist es nicht möglich -> eine andere Beteuerungsform -> zum Beispiel ein Gelöbnis -> zu wählen. Dies wird damit gerechtfertigt -> dass Richterinnen und Richter nach Prozess-Recht -> immer in die Lage kommen können -> selbst EIDE abnehmen zu müssen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz -> § 11 Absatz 1 BVerfGG -> leisten Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid:

Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter

allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich

wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann

gewissenhaft erfüllen werde.

So wahr mir Gott helfe.

Wird der EID durch eine Richterin geleistet -> so treten an die Stelle der Worte -> als gerechter Richter -> die Worte -> als gerechte Richterin. Gemäß Absatz 2 ist eine andere religiöse Beteuerungsformel gestattet. Nach Absatz 3 kann diese auch weggelassen werden. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter schwören vor ihrer ersten Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin oder Richter….

….die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters

getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und getreu dem Gesetz zu erfüllen, nach bestem Wissen und

Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur

der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

§ 45 Absatz. 3 DRiG. Ehrenamtliche Richterinnen oder Richter können aus Glaubens- oder Gewissensgründen statt des Eides ein Gelöbnis leisten -> § 45 Absatz 4 DRiG.

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden je nach ihrem Status ebenfalls vereidigt. Als Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit oder als Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten. Wehrdienstleistende Soldatinnen und Soldaten mussten geloben. Hierbei unterscheiden sich der Beginn der EIDES-FORMEL und die religiöse Beteuerung, der rechtliche Bedeutung ist identisch.

Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland

treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des

deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

So wahr mir Gott helfe.

Die religiöse Bezeugung am Ende der EIDES-FORMEL ist nicht verpflichtend. § 9 Soldatengesetz -> Eidesformel für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Das Bundesgesetz gestattet es den Mitgliedern einer Religionsgesellschaft -> an Stelle der Worte ->

ICH SCHWÖRE ->

andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen. So kann jedes Mitglied einer solchen Religionsgesellschaft diese Beteuerungsformel sprechen. Ministerpräsidentinnen, Ministerpräsidenten, Ministerinnen, Minister, Staatsministerinnen, Staatsminister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den 16 Bundesländern müssen vor Amtsantritt einen Amtseid leisten -> der in den deutschen Bundesländern abweichende Texte hat -> die in den Landesverfassungen der Landesregierungen festgelegt sind. Die EIDES-FORMEL der 16 Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland können bequem im Internet aufgerufen und abgefragt werden. Die ursprüngliche Formulierung ->

DEM WOHLE DES DEUTSCHEN VOLKES ->

wurde von Politikerinnen und Politikern von ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

im Landtag von NRW als diskriminierend abgelehnt. Bereits anlässlich der Vereidigung der Landtagsabgeordneten -> am 09. Juni 2010 -> wurde der Antrag auf Streichung einer entsprechenden Formulierung in der EIDES-FORMEL für Abgeordnete einstimmig vom Landtag in NRW beschlossen. Eine Änderung des AMTS-EIDES für Mitglieder der Landesregierung lehnten im Februar 2013 die Fraktionen von CDU und FDP ab. Die Landtagskommission zur Reform der Landesverfassung hat am 27. Juni 2016 ihre Vorschläge zu Änderungen der nordrhein-westfälischen Verfassung vorgelegt und angeregt -> die kritisierte Formulierung zu ersetzen durch die Worte ->

DEM WOHLE DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN.

Der Kommissionsbericht gibt an -> dass der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurde und begründet die Formulierung damit -> dass die historischen Bezüge der EIDES-FORMEL –> auf das gesamte ->

DEUTSCHE VOLK und seine VEREINIGUNG ->

nach der Wiedervereinigung entfallen seien. Er trifft keine Aussagen zur Frage einer Diskriminierung von Einwohnerinnen und Einwohnern ohne Bürgerrecht durch die alte Formulierung. Die Landtagsfraktion von ->

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->

in NRW begrüßte die Einführung einer diskriminierungsfreien Eidesformel. Die SPD-Fraktion ging in ihrer Stellungnahme nicht auf die EIDES-FORMEL ein -> während die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP ihr Angebot zu einem Kompromiss in einer Presse-Erklärung am 15. Juni 2016 erklärten -> in dem andere strittige Punkte -> wie zum Beispiel die Regelung des Wahlalters, die Schuldenbremse und Verfassungs-Beschwerden -> jedoch nicht die aber EIDES-FORMEL angesprochen wurden. Der Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung wurde als gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU und FDP eingebracht. Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2016 wurden die Wörter ->

DEUTSCHEN VOLKES ->

im Artikel 53 durch die Wörter

LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN ->

ersetzt. Im Bundesland Niedersachsen haben sich die Mitglieder der Landesregierung bei der Amtsübernahme vor dem Landtag -> gemäß Artikel 31 -> zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates zu bekennen und folgenden EID zu leisten:

Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande

widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und

die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und

verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und

Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.

Der EID kann mit der Beteuerung ->

SO WAHR MIR GOTT HELFE ->

oder ohne die 5 Worte geleistet werden. Doch schon nach der Einführung der volkschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

stellten sich kritisch denkende Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Frage:

Wie kann es nur möglich sein -> dass Politikerinnen und Politiker

einer amtierenden Bundesregierung Beschlüsse fassen -> die zur

Verarmungund Verelendung von vielen hunderttausenden

Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern führen?

Bereits 4 Monate nachdem die heute „noch“ amtierende Bundesregierung -> am 08. Dezember 2021 -> vereidigt wurde taucht bei immer mehr kritisch denkenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erneut die Frage auf:

Wie kann es nur möglich sein -> dass

Politikerinnen und Politiker

einer amtierenden Bundesregierung Beschlüsse fassen und eine Politik

praktizieren -> die leicht erkennbar zur Verarmung und Verelendung von

vielen Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern führt?

Denn die große Mehrheit der Amtsträgerinnen und Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland haben einen EID abgelegt ->

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes

widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz

und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten

gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

MIT oder OHNE die 5 Worte:

> So wahr mir Gott helfe <.

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