132 Jahre zur Gleichbehandlung?
Mit dem langen Weg von ->
Fürst Otto von Bismarck ->
zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hatte niemand gerechnet. Das deutsche System der Altersvorsorge basiert noch heute auf den historischen Sozialstrukturen aus der Zeit von ->
Fürst Otto von Bismarck ->
mit der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung zum ->
01. Januar 1891 ->
für Arbeiter und Angestellte mit geringem Einkommen.
Zur damaligen Zeit betrug die Wochenarbeitszeit noch 60 Stunden!
Im Kalenderjahr 1916 wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Unter Fürst Otto von Bismarck wurde erstmals im Kalenderjahr 1890 eine allgemeine gesetzliche Rente für abhängig Beschäftigte geschaffen.
Die Sozialstrukturen bestanden zur damaligen Zeit aus:
1.
Industriellen Unternehmerinnen und Unternehmern
[ Altersvorsorge bestand aus der Vermögenssubstanz ]
2.
Beamtinnen und Beamte
[ Altersvorsorge bestand aus den Beamten-Pensionen ]
3.
Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte
[ Altersvorsorge bestand aus berufsständischen Versorgungswerken ]
4.
Abhängig Beschäftigte Personen
[ Altersvorsorge bestand aus der gesetzlichen Rentenversicherung ]
Bis zum Kalenderjahr 2005 wurde
noch zwischen der Landesversicherungsanstalt für Arbeiter
und der ->
Rentenversicherungsanstalt für Angestellte unterschieden!
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 wurde angeblich ein Konzept der Vielfalt entwickelt -> um die bestehenden Widersprüche aus Alter, Tätigkeit und sozialer Herkunft aufzuheben.
Mit dem Konzept der Diversität sollte
eine Chancengleichheit herbeigeführt werden!
Mit dem Aspekt der Vielfalt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sollten die alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor Diskriminierung geschützt werden.
Doch das bestehende Rentensystem in der
Bundesrepublik Deutschland
spiegelte die angestrebte Diversität zur Anerkennung der Vielfalt
unterschiedlicher Leistungsmerkmale und Tätigkeiten
nicht wider!
Als Diversitäts-Kriterium ist allerdings die soziale Herkunft noch nicht überall akzeptiert. Diversität bedeutet die Herstellung von ->
Chancen-Gleichheit ->
für alle Berufsgruppen -> die nach bestimmten Kriterien benachteiligt werden.
Mit dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wollte man alle
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger vor Diskriminierung schützen!
Umgangssprachlich wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch als ->
Anti-Diskriminierungs-Gesetz ->
bezeichnet. Im Kalenderjahr 2010 wurde die Charta der Vielfalt e.V. gegründet -> der heute 34 große Konzerne angehören. Ziel der Charta der Vielfalt ist es -> ein Umfeld zu schaffen -> in dem alle Erwerbstätigen die gleiche Wertschätzung und Förderung erfahren.
Aber -> die bestehenden Regelungen
zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge verstoßen
eindeutig gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
nach dem Gesetzesstand vom 19. Dezember 2022!
Gemäß der Ideologie und der Philosophie des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ->
müsste längst bei der gesetzlichen Rente die Forderung des DRSB e.V. ->
ALLE von ALLEM für ALLE ->
rechtsverbindlich für alle Erwerbstätigen umgesetzt werden und bei der privaten Altersvorsorge alle Renten-Modelle einheitlich für alle denkbaren Berufsgruppen ->
1.
Abhängig Beschäftigte
2.
Selbständige
3.
Beamte
4.
Berufspolitiker
einheitlich Anwendung finden.
Die Berufsfalle der Riester-Rente
steht zum Beispiel im offenen Widerspruch zu
der Forderung nach Diversität!
Unmittelbar nach der Einführung der Riester-Rente veröffentlichte die damalige Vorsitzende der Partei
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ->
Katrin Göring-Eckardt ->
auf ihrer Homepage -> dass sie lieber in der gesetzlichen Rentenversicherung als in der Abgeordneten-Versorgung versichert sei -> um ebenfalls selbst ->
„RIESTERN“ ->
zu können. Doch Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker können nicht ->
„RIESTERN“ ->
weil sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die amtierende Bundesregierung ist deshalb gefordert -> dass man nun unverzüglich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz -> nach dem Stand vom 19. Dezember 2022 -> auf die Altersvorsorge für alle ->
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
einheitlich umsetzt. Denn die volksschädliche und volksfeindliche ->
AGENDA 2010 ->
erfüllte noch nie die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Zur Umsetzung des ->
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ->
fehlt es noch an einem durchlässigen sinnvollen und nützlichen System. Die DRSB-Projektstudie aus dem Kalenderjahr 2007 -> zur Reform der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge -> erfüllte bereits zur Vorstellung alle Anforderungen des ->
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ->
zur Beseitigung von mittelbaren und unmittelbaren Benachteiligungen in der Ansparphase und in der Auszahlungsphase der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf der sinnvollen und sofort umsetzbaren Basis der ->
DRSB-Projektstudie ->
könnte die amtierende Bundesregierung die gesetzliche und private Altersvorsorge -> zeitlich unabhängig voneinander -> sofort zum Nutzen aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger reformieren.
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