Gastbeitrag ANONYMISIERT / Instrumentalisierung der Exekutive

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Instrumentalisierung der Exekutive

 

Im Kalenderjahr 2008 wurde in den Medien verkündet -> dass die Steuerfahndung zur Durchsetzung der nachgelagerten Rentenbesteuerung eingesetzt wird -> um durch Schockwirkungen den Widerstand zu brechen und ältere Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in Angst und Schrecken zu versetzen. In vielen Fällen waren Bedienstete der Finanzverwaltung freiwillig nicht dazu bereit -> die neu eingerichteten Dienststellen für die Bearbeitung der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente ab dem Kalenderjahr 2005 zu besetzen. Der Grund dafür war -> dass die Bediensteten nicht dazu beitragen wollten den verängstigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen und daneben das unangenehme Gefühl bestand -> sich in den Gesprächen mit den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Finanzamt den eigenen Großeltern gegenüberzustehen. Von den meisten Bediensteten der Finanzverwaltung wird die nachgelagerte Rentenbesteuerung als ungerecht empfunden. Das steigende Arbeitsvolumen musste auch noch mit immer weniger Bediensteten bewältigt werden. Insbesondere ältere Bedienstete in der Finanzverwaltung stehen nach dem Vorfall in Hessen -> wo man Bedienstete der Steuerfahndung nach der Aufdeckung von dubiosen Geschäftsbeziehungen der Commerzbank nach Luxemburg in den Rücken gefallen war und für schizophren erklärte -> ihren Aufgaben skeptisch gegenüber.

Keinen Tag länger ->

ist die Aussage -> die man hinter vorgehaltener Hand hört. Die Online-Gläubigkeit der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker ist kein Ersatz für qualifiziertes Personal. Mit mäßigem Erfolg versucht die Finanzverwaltung externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Online-Bearbeitung der Grundsteuer-Erklärungen zu gewinnen. Mit einem Doppel-Wumms aus der Bearbeitung der Grundsteuer-Erklärungen und der vermutlich notwendigen Rückabwicklung der nachgelagerten Besteuerung könnte die Finanzverwaltung für eine gewisse Zeit völlig überfordert sein und es zu einem Stillstand der Verwaltungssysteme kommen. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker hatten zur vermeintlichen Kosteneinsparung die Ausbildung von Finanzwirten im mittleren Dienst und von Diplom-Finanzwirten im gehobenen Dienst sträflich vernachlässigt. Die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben sich bereits jetzt spürbar verlängert. Mit der Verkündung der vermeintlich frohen Botschaft im Kalenderjahr 2017 -> dass dem Finanzamt mit der Hilfe der Digitalisierung durch Online-Steuererklärungen keine Belege mehr einzureichen -> sondern nur noch vorgehalten werden müssen -> war der Damm für eine sachgerechte Bearbeitung in der Finanzverwaltung gebrochen. Die Qualität von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen ist im Online-Verfahren für die Bediensteten der Finanzverwaltung kaum noch zu erkennen. Im Online-Verfahren sehen die Steuerdaten auf dem Bildschirm alle gleich aus. Die Aufgaben reduzierten sich im Wesentlichen auf das Abarbeiten von unorthodoxen Prüfhinweisen nach mathematischen Algorithmen. Der Frustrations-Pegel ist seitdem bei den Bediensteten der Finanzverwaltung stetig gestiegen. In Einzelfällen fordert die Finanzverwaltung noch Belege an.

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