Gastbeitrag ANONYMISIERT / Zerstörung eines funktionierenden Systems

Gastbeitrag

ANONYMISIERT

 

Zerstörung eines funktionierenden Systems

 

Um es vorwegzunehmen: Nach der Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

werden die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker von den ROT-GRÜNEN Sünden der Vergangenheit eingeholt. Auch das Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 war keine sinnvolle Maßnahme für die Gestaltung der Sozial- und Steuersysteme. Genau das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Nach den Darstellungen des SPD-GENOSSEN und damaligen Bundesfinanzministers ->

HANS EICHEL ->

diente die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen. Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker wissen jetzt nach der Kenntnis über die vermutliche Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung nicht mehr -> wie sie sich aus den selbst gemachten Fallen wieder befreien können. Als im Mai 2021 der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Finanzgericht die Entscheidung traf -> dass der Grundfreibetrag nicht in die Vergleichsberechnung für eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit einer Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente mit einfließen darf und dass theoretisch jede Form einer Doppelbesteuerung ausgeschlossen werden muss -> scheinen sich die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Berlin diesem brisanten Thema nicht oder noch nicht stellen zu wollen. Auch der Bundesfinanzhof trägt politische Verantwortung und ist sich der Tragweite von gerichtlichen Entscheidungen bewusst. In der Fußballer-Sprache hatte der Bundesfinanzhof den verantwortlichen Politikerinnen und Politikern die ->

GELBE KARTE ->

und noch nicht die ROTE KARTE gezeigt. Der Bundesfinanzhof hatte der Bundesregierung nahe gelegt -> noch im gleichen Jahr für gesetzliche Änderungen zu sorgen -> um in Zukunft eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Die Zukunft ist aber bereits Vergangenheit!

Im Anschluss an das Urteil wollte der SPD-GENOSSE und heute amtierende Bundeskanzler ->

OLAF SCHOLZ ->

in seiner vorherigen Funktion als Bundesfinanzminister die vollständige Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung zunächst nochmals um 20 Jahre verlängern. Durch das Vorziehen der vollen Abzugsfähigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung um 2 Jahre -> von 2025 auf 2023 -> für Erwerbstätige durch den  neuen Bundesfinanzministers ->

CHRISTIAN LINDNER ->

wird die bereits eingesetzte Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente nicht mehr aufgehoben. Zu Beginn der Einführung der nachgelagerten Besteuerung ist es nicht zu der Gründung einer konzertierten Aktion aus verantwortungsbewussten Politikerinnen und Politikerin sowie verantwortungsbewussten Managerinnen und Managern der Versicherungswirtschaft für eine notwendige und sinnvolle Reform der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

gemäß den Empfehlung des DRSB e.V. gegenüber der damaligen Bundeskanzlerin MERKEL -> gekommen. Der DRSB e.V. hatte die fortgeschriebene Projektstudie für ein nützliches und ausgewogenes Gesamtsystem der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge vorgestellt. Bereits im Kalenderjahr 2002 hatte der DRSB e.V. allen Parteien des Deutschen Bundestages die Grundversion der Projektstudie für ein lernfähiges System aus einer ausgewogenen privaten Altersvorsorge zur Verfügung gestellt -> die ständig nach den wirtschaftlichen, rechtlichen und empirischen Entwicklungen fortgeschrieben wird. Auf der Grundlage der sinnvollen und nützlichen Lösungsvorschläge des DRSB e.V. hätten verantwortungsbereite deutsche Politikerinnen und Politiker die Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung und das drohende Erfordernis einer Rückabwicklung der Riester-Verträge verhindern können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte

im März 2002 eine Gleichbehandlung und keine Gleichbesteuerung

von Pensionen und Renten gefordert.

Es wäre völlig ausreichend gewesen -> die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente auf den steuerfreien Arbeitgeberanteil in hälftiger Höhe der Renteneinnahmen zu begrenzen. Mit den einfachen und logischen Lösungsansätzen des DRSB e.V. für eine Änderung des Alterseinkünftegesetzes wäre eine Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung rechtzeitig vermieden worden. Der Wechsel der Besteuerung im Kalenderjahr 2005 von dem sogenannten Ertragsanteil mit 24% auf eine volle Besteuerung –> beginnend mit 50% -> war keine harmonische Übergangsregelung -> um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen zu können und führte in Einzelfällen sofort zu einer Doppelbesteuerung. Bis zum Kalenderjahr 2004 erhielten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im letzten Jahr ihrer Erwerbstätigkeit vom Finanzamt die Mitteilung -> dass sie ab dem Folgejahr bei unveränderten Einkommensverhältnissen keine Steuererklärung mehr einzureichen haben. In der Projektstudie des DRSB e.V. ist an dieser Stelle eine anteilige Versteuerung des Arbeitgeberanteils der gesetzlichen Rente mit einem fließenden Übergang von 24% auf 50% über 26 Jahre anstelle von 50% auf 100% über 35 Jahre für die gesamte Rente vorgesehen -> welche den Anforderungen für eine Gleichbehandlung von Pensionen und Rente im vollen Umfang genügt hätte.

Eine Doppelbesteuerung der

gesetzlichen Rente wäre damit vermieden worden!

Der sogenannte Ertragsanteil der Rente von 24% führte aufgrund des Grundfreibetrages zu keiner Einkommensteuer. Einige Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erzielen neben der gesetzlichen Rente andere Einkünfte -> wie zum Beispiel aus Betriebspensionen sowie aus Vermietung und Verpachtung -> die auch vor dem Kalenderjahr 2005 voll zu versteuern waren und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtete. Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzliche Rente mit anfänglich 50% ab dem Kalenderjahr 2005 führte in der vorherigen Erwerbsphase aber nicht zu einer Entlastung der Beiträge zur gesetzlichen Rente in Höhe von 50%. Hierdurch trat im Kalenderjahr 2005 sofort eine unzulässige Doppelbesteuerung ein. Diese Fälle betreffen weniger als 1% der Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher. Diese 1% reichen -> aber völlig aus -> um die Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der gesamten Rente von 24% auf 50% bereits im Kalenderjahr 2005 auszulösen.

Die Steuerwelt war im Kalenderjahr

2004 im Wesentlichen noch in Ordnung.

Aber bereits vor dem Kalenderjahr 2005 wurde nach der alten Höchstbetragsberechnung der Vorsorgeaufwendungen der so genannte Vorwegabzug in Höhe von 3.000,00 Euro um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung gekürzt. Diese Regelung führte bereits bis zum Kalenderjahr 2004 zu einer indirekten Versteuerung des steuerfreien Arbeitgeberanteils. Diese Regelung widersprach bereits im Kalenderjahr 2004 den originären Bestimmungen im Einkommensteuergesetz und den Zielen der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem weiteren Reform-Vorschlag des DRSB e.V. -> diese Kürzung des Vorwegabzuges einfach fallen zu lassen und ansonsten sämtliche Regelungen aus dem Kalenderjahr 2004 für die private und gesetzliche Altersvorsorge im Wesentlichen fortzuführen und die Steuergesetzgebung lernfähig zu gestalten -> wäre die Steuerwelt völlig weiterhin in Ordnung gewesen. So einfach und verständlich kann man die Sozial- und Steuersysteme gestalten -> wenn es nur gewollt hätte. Mit der vom DRSB e.V. „SO“ bezeichneten ->

rürupschen Herunterdrechselmaschinerie ->

wurde mit dem Alterseinkünftegesetz verschleiert eine Doppelbesteuerung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rente über eine Laufzeit von 25 Jahren eingeführt. Neben der Kürzung der gesetzlichen Rente um den Riester-Faktor von 4% zahlen abhängig Beschäftigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in der Erwerbsphase und in der Phase der Altersruhe durch gezielte Steuererhöhungen nach dem Alterseinkünftegesetz die Riester-Zulagen selbst. Zu Lasten von aktuellen und zukünftigen Renten-Bezieherinnen und Renten-Bezieher hatte der Gesetzgeber die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für abhängig Beschäftigte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen missbraucht.

Gemäß dem Altersvermögensgesetz aus dem

Kalenderjahr 2001 ist die Riester-Rente zu 100% steuerpflichtig.

In den Einkommensteuerbescheiden ab dem Kalenderjahr 2002 werden von der Steuerersparnis auf die Versicherungsbeiträge zur Riester-Rente die Riester-Zulagen in voller Höhe wieder abgezogen. Die Auszahlung der Riester-Zulagen erfolgt über die Zentralstelle in Potsdam an die Versicherungsgesellschaften. Bei den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern kommen die Riester-Zulagen unter dem Strich nur bei den sogenannten Mini-Riester-Verträgen mit einem Eigenbeitrag von jährlich 60,00 Euro an. Gemäß der Stellungnahme der CDU-Politikerin und damaligen Sozialministerin ->

Ursula von der Leyen ->

in einem Schreiben an den DRSB e.V. wolle man gerade die unteren Einkommensschichten fördern. Die einstige Werbebotschaft ->

Riestern lohnt sich wegen der Zulagen ->

hat somit ein bitteres Bei-Geschmäckle. Die Worte des SPD-GENOSSEN und Bundeskanzlers der ersten Bundesregierung aus SPD und BÜMDBIS 90 / DIE GRÜNEN ->

GERHARD SCHRÖDER ->

zur Einführung der volksschädlichen und volksfeindlichen AGENDA 2010 ->

FORDERN und FÖRDERN ->

werden deshalb heute von korrekt arbeitenden Journalistinnen und Journalisten als  blanker Zynismus und reine Volksverarschung bezeichnet. Jetzt wird verständlich -> warum die Politikerinnen und Politiker von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN die sinnvollen Anregungen des DRSB e.V. nie aufgegriffen haben und die Vorstandsmitglieder des DRSB e.V. quasi wie ->

STAATSFEINDE ->

behandeln und sogar verfolgen lassen. Denn die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger konnten bis zum Kalenderjahr 2004 mit dem Renteneintritt ihre verdiente Altersruhe antreten und genießen -> ohne später einmal Angst vor dem Finanzamt haben zu müssen.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes

im Kalenderjahr 2005 wurde dieses funktionierende System

und eine komplette heile Welt zerstört!

Im Bundesfinanzministerium in Berlin wird man die noch ausstehende abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Alterseinkünftegesetzes nicht ewig hinauszögern können. Womöglich muss der  Finanzminister LINDNER nach einer -> vermutlich notwendigen Rückabwicklung der nachgelagerten Besteuerung für die Kalenderjahr 2005 bis 2021 -> nebst einer Verzinsung von 6% der Steuerguthaben -> im Deutschen Bundestag einen Nachtragshaushalt einreichen.

Gibt es dann auch wieder ein neues Sondervermögen?

In allen Bereichen werden die verantwortlichen deutschen Politikerinnen und Politiker -> die noch öffentliche Ämter bekleiden -> von den Sünden der Vergangenheit einer ROT-GRÜNEN POLITIK durch die immer stärker werdenden Zerstörungskräfte der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

eingeholt.

Übrigens….

…. die Bezeichnung ->

VOLKS-SCHÄDLICH und VOLKS-FEINDLICH ->

verwendete der DRSB e.V. schon kurz vor der Einführung der AGENDA 2010 -> nachdem man die Auswirkungen dieses dubiosen MACH-WERKES sachlich analysiert und rechtzeitig erkannt hatte.

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