Die Nachwehen der US – Kriege / Teil 432 / Das Ende der schlaflosen Nächte?

Das Ende der schlaflosen Nächte?

 

Garrett Camp und Travis Kalanick gründeten das Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

im Jahr 2009 ursprünglich als Limousinen-Service in San Francisco. Seit Oktober 2014 bietet das US-Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

Fahrdienstleistungen auch in der Bundesrepublik Deutschland an. Neben den bewährten deutschen TAXIS boten vor dem Start des US-Fahrdienstleistungs-Unternehmens ->

UBER ->

in der Bundesrepublik Deutschland auch andere private Fahrdienstleister ihre Fahr-Dienste an. Doch erst der Start des US-Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

bereitete deutschen Taxi-Fahrerinnen, Taxi-Fahrern und Besitzerinnen und Besitzern von kleinen, mittleren und großen deutschen Taxi-Betrieben sowie den gut organisierten Taxi-Zentralen ->

SCHLAFLOSE NÄCHTE!

Denn das US-Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

ist eine Vermittlungsplattform für Fahr-Dienste und hat selbst keine Taxi- oder Mietwagen-Lizenz. Das führte sehr schnell zu der Frage -> ob dieses Geschäfts-Modell in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist. Diese Kern-Frage der bewährten deutschen ->

TAXI-BRANCHE ->

war Gegenstand vieler Gerichtsprozesse -> die dazu führten -> dass UBER in der Bundesrepublik Deutschland mehrfach das Geschäftsmodell anpassen und ändern musste.

Es gab viele Rechtsstreitigkeiten mit und rund um UBER!

Heute vermittelt die sogenannte UBER-App -> Automobile -> die in der Regel den UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrern gehören. Der Beförderung-Service läuft in der Bundesrepublik Deutschland über die Firma Safedriver Ennoo oder deren Subunternehmer. Dieses Service-Unternehmen im Hintergrund bemerken die Fahrgäste nur kurz während des Buchungs-Prozesses -> wenn man die Geschäftsbedingungen von Safedriver Ennoo akzeptieren muss. Die Automobile im UBER-Fahrdienst sind anders als deutsche TAXIS nicht immer eindeutig als UBER-Fahrdienst zu erkennen. Bezahlung und Rechnung wird über UBER abgerechnet. Eine  registrierte Bundesbürgerin oder ein registrierter Bundesbürger kann über die UBER-App auf einem Smartphone ein UBER-Automobil anfordern. Den Anfahrtsweg wie auch die UBER-Zuordnungsnummer sowie Name und Telefonnummer der Fahrerin oder des Fahrers sieht die Bestellerin oder der Besteller nach der Bestellung auf seinem Smartphone. Doch dieser UBER-Service wird -> obwohl einfach und bequem -> noch immer in der Bundesrepublik Deutschland kritisiert.

Was macht die bewährten deutschen TAXIS „SO“ besonders?

Die bewährten deutschen TAXIS sind ein Teil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Das verschafft den bewährten deutschen TAXIS Privilegien. Deutschen TAXIS dürfen zum Beispiel Bus-Spuren befahren und gekennzeichnete Taxi-Stände im öffentlichen Raum nutzen -> wo man auf Fahrgäste warten darf. Außerdem dürfen deutschen TAXIS spontan überall Fahrgäste aufnehmen -> die beispielsweise am Straßenrand ein leicht erkennbares deutsches TAXI heranwinken.

Denn nur deutsche TAXIS haben

eine Beförderungs- und Bereitstellungspflicht!

Deutsche TAXIS müssen rund um die Uhr verfügbar sein -> also auch zu völlig unrentablen Zeiten. Außerdem sind sie dazu verpflichtet -> in ihrem Betriebsgebiet alle Fahrgäste zu befördern -> auch wenn eine Fahrt nur wenige Meter oder Minuten dauert.

Für den UBER-Fahrgienst gilt die Rückkehrpflicht!

UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer müssen nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren -> sofern man keinen Folgeauftrag hat.

Diese Rückkehrpflicht ist unmissverständlich

im deutschen Personenbeförderungsgesetz geregelt!

UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer dürfen zum Beispiel keinen Umweg fahren -> damit man die Zeit bis zu einem neuen Auftrag überbrücken kann. Mit der Rückkehrpflicht haben deutsche Richterinnen und Richter die deutsche TAXI-BRANCHE bis heute schützen können. Vermutlich wollten verantwortungsbewusste deutsche Politikerinnen und Politiker auch verhindern -> dass unnötiger Verkehr durch Miet-Automobile entstehen kann -> die ziellos in den deutschen Städten ihre Warte-Runden drehen. Gemäß diversen Medienberichten kritisiert die deutsche TAXI-Branche -> dass sich viele UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer nicht an die Rückkehrpflicht halten. Das wurde sogar in einem Gerichtsprozess bewiesen. Unter dem Aktenzeichen 3-06 O44/19 des Landgerichts Frankfurt am Main können interessierte Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den gerichtlichen Vorgang nachlesen -> obwohl die Kontrolle der Rückkehrpflicht äußerst schwierig ist. Denn weder der deutsche Zoll noch andere Aufsichtsbehörden dürfen Mietwagen aus dem fließenden Verkehr herauswinken -> damit man die Rückkehrpflicht korrekt überprüfen kann. Gemäß den DRSB-Langzeit-Recherchen sind keine Kontrollen bekannt. Womöglich sind der deutsche Zoll und andere zuständige Aufsichtsbehörden mit anderen Aufgaben bereits überlastet. Denn im Windschatten des US-Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

versuchen in einigen größeren deutschen Städten auch andere Fahrdienstleistungs-Unternehmen Fuß zu fassen.

UBER ->

hat in vielen souveränen Nationalstaaten die Personen-Beförderung grundlegend verändert und für Angst und Aufregung gesorgt. Doch seit dem Beginn der ->

COVID-19-PANDEMIE ->

scheint das US-Fahrdienstleistungs-Unternehmen ->

UBER ->

immer tiefer in eine Krise zu rutschen. Denn während der unterschiedlichen Phasen der ->

CORONA-VIREN-AUSBREITUNG ->

stellten viele UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer ihre Tätigkeiten ein. Gemäß einiger Medienberichte war sehr vielen UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer die Gefahr einer möglichen Ansteckung mit CORONA-VIREN zu groß. Denn nach dem Abflauen der unterschiedlichen ->

COVID-19-WELLEN ->

nahmen sehr viele UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer ihren Fahrdienst nicht wieder auf. Hinzu kam -> dass die Preise für Benzin- und Diesel-Kraftstolle zeitweise explodierten und die galoppierende Inflation für viele UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer die Personen-Beförderung unattraktiv machte. Denn UBER-Fahrerinnen und UBER-Fahrer müssen die Kosten zum Unterhalt ihrer Automobile selber tragen. In den USA hat offenbar eine Whistleblowerin oder ein Whistleblower Tausende interne UBER-Dokumente veröffentlicht. Urplötzlich wird UBER wieder von den Sünden der Geschäfts-Praktiken eingeholt und kämpft bereits -> wie schon vor Jahren -> erneut mit den schlechten Image-Problemen. Natürlich versuchen die Top-Managerinnen und Top-Manager von UBER machbare Weg aus der Krise zu finden und ehemalige UBER-Fahrerinnen sowie UBER-Fahrer zu reaktivieren. In den USA sind jedoch schon immer mehr UBER-Kundinnen und UBER-Kunden von den Ereignissen um UBER irritiert und durch einen spürbaren Leistungsabfall vergrault.

Auch in der Bundesrepublik Deutschland

gibt es zunehmend Irritationen und Unzufriedenheiten!

Möglicherweise naht das Ende der schlaflosen Nächte für die deutschen Taxi-Fahrerinnen, Taxi-Fahrer und Besitzerinnen und Besitzer von kleinen, mittleren und großen deutschen Taxi-Betrieben sowie für die gut organisierten Taxi-Zentralen.

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