Das Wort am Sonntag / Vorsatz und Kalkül?

Vorsatz und Kalkül?

 

Nach dem Erscheinen des Gastbeitrages vom 16. Juli 2022 ->

Im Fadenkreuz der Justiz? ->

erreichten den DRSB immer mehr kritische Fragen und Hinweise von besorgten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern -> sowie zahlreiche Indizien für ein gezieltes Zusammenwirken aus Politik, Wirtschaft und den BIG FOUR der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften -> die das gezielte -> wahrscheinlich volksfeindliche und volksschädlichen Agieren -> von Politikerinnen und Politiker zur Zerschlagung der Deutschland AG -> zur der Zersetzung des Mittelstandes und zu der Verlagerung von sicher geglaubten Arbeitsplätzen in Billiglohn-Länder auslösten.

Als ein wesentliches Instrument diente hierbei die

Duldung der Gründung von Tochtergesellschaften von Konzernen in

Steuer-Oasen-Ländern durch die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker!

Das kann jede Bundesbürgerin und jeder Bundesbürger elativ einfach im Internet querrecherchieren und nachlesen. Denn mit der Einführung des Anrechnungs-Verfahrens der Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften auf die Einkommensteuer der Gesellschafter im Kalenderjahr 1977 erfolgte ein weiterer Schub des Wirtschaftswunders nach dem 2. Weltkrieg -> durch eine gezielte Stabilisierung der Strukturen des Mittelstandes. Die Organisationsform der Kapitalgesellschaften -> AG und GmbH -> haben durch eine zivilrechtliche Trennung von Betriebsvermögen und Privatvermögen und durch eine Aufgabentrennung zwischen Gesellschafter und Unternehmensführung eindeutige Vorteile gegenüber Personengesellschaften -> wie zum Beisiel OHG oder KG. Bei Personengesellschaften liegen in der Regel die Funktion von Gesellschafter und Unternehmensführung in einer Hand. Aus unterschiedlichen Gründen werden traditionsreiche Familien-Unternehmen nicht mehr von der nächsten Generation fortgeführt. Die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bietet am einfachsten die Möglichkeit -> qualifizierte Mitarbeiter außerhalb der Familie in die Unternehmensführung einzubinden. Die Abschaffung der Doppel-Besteuerung aus Gewinnerzielung und Gewinnverwendung durch Dividenden-Auszahlungen bei Kapitalgesellschaften durch diese Körperschaftsteuer-Reform 1977 unter dem SPD-Politiker und Bundeskanzler Helmut Schmidt war eine der wenigen Steuerreformen -> die den Namen REFORM tatsächlich verdient hatte. Das System des Anrechnungs-Verfahrens funktionierte jedoch nur unter nationalen Aspekten  –> nicht jedoch in Zeiten des Aufkommens der Globalisierung durch die Gründung von Tochtergesellschaften in Steuer-Oasen. Höchstwahrscheinlich wurde aus diesem Grund das im Kalenderjahr 1977 eingeführte und bewährte Anrechnungs-Verfahren im Kalenderjahr 2000 abgeschafft. An die Stelle des Anrechnungs-Verfahrens trat das so genannte Halbeinkünfte-Verfahren -> demnach fiktiv 50% der Gewinnausschüttung als steuerpflichtig angesetzt wurde. Im Kalenderjahr 2009 wurde hieraus das so genannte Teileinkünfteverfahren, in dem 60% der Gewinnausschüttung fiktiv steuerpflichtig sind.  Denn das zuvor so bezeichnete steuerliche Eigenkapital-Topf „EK 36“ aus dem Anrechnungs-Verfahren [ steuerlich mit 36 % Körperschaftsteuer belastete Eigenkapital ] kann bei der Konsolidierung des Konzernabschlusses für Gewinnanteile aus Steuer-Oasen-Ländern nicht gebildet werden -> weil der sogenannte „Übersee-Gewinn“ durch Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei gestellt wird. Somit kann einheitlich keine Steuergutschrift über die gesamte Gewinn-Ausschüttung erteilt werden -> die bei der Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet werden kann. Mit dem kruden Spruch des ehemaligen Bundesfinanzministers ->

Peer Steinbrück ->

besser 25% von X als nix ->

führte der SPD-Politiker Steinbrück im Kabinett Merkel I die Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 für Gewinn-Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften bei natürlichen Personen ein. Das Teileinkünfte-Verfahren mit einer Steuerpflicht von 60% blieb für Kapitalgesellschaften bestehen. Im Klartext SCHENKTE Steinbrück den internationalen Konzernen indirekt den deutschen Steuer-Anteil aus den ->

Übersee-Gewinnen ->

in Höhe von 36% Körperschaftsteuer. Mit der Abgeltungssteuer von 25% auf die erhöhte Ausschüttung wurde quasi den Gesellschaftern von internationalen Konzernen die Dividende spürbar erhöht und der steuerfreien Übersee-Gewinne ganz legal in der BRD über deutsche Steuergesetze gewaschen. In dem Artikel vom 30. April 2020 von Sueddeutsche.de ->

Debatte über Corona-Hilfen

Erst im Steuerparadies, dann vom Staat gerettet? ->

sind die Anzahl der Niederlassungen von DAX-Konzernen in Steueroasen nach dem Standard des Corporate Tax Haven-Index aufgeführt. Die entsprechenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der BIG FOUR [ Stand 2020 ] ->

Deloitte

PwC PricewaterhouseCoopers

EY Ernst & Young

KPMG

lassen sich einfach zuordnen:

DAX Konzern -> BIG FOUR -> Anzahl der Steuer-Oasen-Gesellschaften 

Adidas / KPMG / 13

Allianz / PwC / 215

BASF / KPMG / 58

Bayer / Deloitte / 43

Beiersdorf / EY / 15

BMW / PwC / 25

Continental  / PwC / 24

Covestro / KPMG / 8

Daimler  / KPMG / 43

Deutsche Bank / KPMG / 111

Deutsche Börse / PwC / 18

Lufthansa / EY / 38

Deutsche Post / PwC / 58

Deutsche Telekom / PwC / 41

Eon / KPMG / 65

Fresenius Medical Care / PwC / 49

Fresenius / PwC / 18

Heidelberg Cement / PwC / 66

Henkel / PwC / 18

Infineon / KPMG / 12

Linde / PwC / 42

Merck / KPMG / 53

MTU / EY / 4

Munich RE / EY / 45

RWE / PwC / 36

SAP / KPMG / 21

Siemens / EY / 85

Volkswagen / EY / 67

Vonovia / KPMG / 19

Wirecard / EY / 4.

In dem DRSB – Gastbeitrag vom 21. Mai 2020 ->

Consolidation Packages

Das Ende der Steuer-Oasen! ->

sind Ansätze für eine Beendigung des Steuervermeidungs-Systems der Steuer-Oasen aufgeführt. Mit der so genannten Unternehmenssteuerreform aus dem Kalenderjahr 2001 [ DRSB-Diktion: Heuschrecken-Einladungsgesetz ] wurde neben der Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen an Tochtergesellschaften für Kapitalgesellschaften die Spekulationsfrist von Immobilien von 2 Jahre auf 10 Jahre erhöht. Sämtliche fiskalischen Förderwege für den privaten Wohnungsneubau wurden zeitgleich abgeschafft. Daneben entwickelte sich aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte das Rechtsinstitut des so genannten gewerblichen Grundstückshandels für Privatinvestoren. Privatpersonen wurden durch diese Änderungen die Anreize für den Erwerb von Wohnimmobilien und die Planungs-Sicherheit für deren Privatinvestitionen beraubt.

Die unmittelbaren Folgen sind der

Wohnungsnotstand und die Mietpreisexplosionen!

Mit einer Reform des Investment-Steuergesetzes aus dem Kalenderjahr 2016 können sich Konzerne anonym an Immobilien-Investmentgesellschaften beteiligen -> ohne als Eigentümer nach Außen und bei den Mietern in Erscheinung zu treten. Durch eine Reform des Grundbuchrechts aus dem Kalenderjahr 2018 darf nur noch bei einem berechtigten Interesse Einsicht in das Grundbuch beim Amtsgericht über Eigentumsverhältnisse an Immobilien genommen werden. Die Steuersätze im Einkommensteuerrecht wurden auf die 7 verschiedenen Einkunftsarten unterschiedlich mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Kalenderjahr 2009 und aktuellen ->

Höchststeuersätzen ->

[ ohne Solidaritätszuschlag ] auf passive Einkünfte mit 25% und auf aktive Einkünfte festgesetzt bis zu 45%:

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb / Höchststeuersatz 45 %

    [ unter Anrechnung der Gewerbesteuer ]

2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft / Höchststeuersatz 45 %

3. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit / Höchststeuersatz 45 %

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit / Höchststeuersatz 45 %

5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Höchststeuersatz 45 %

6. Einkünfte aus Kapitalvermögen / Abgeltungssteuer 25%

7. Sonstige Einkünfte

7.1. Renteneinkünfte / Höchststeuersatz 45 %

7.2. Spekulationsgewinn Immobilien / Höchststeuersatz 45 %

7.3. Spekulationsgewinn Aktien  / Abgeltungssteuer 25 %.

Die Einkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, sind dem Finanzamt gegenüber nicht zu erklären und tauchen somit nicht im Steuerbescheid zwecks Nachweis der Einkommensverhältnisse auf. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer begann die bis heute anhaltende Phase von ->

Cum-Ex-Geschäften ->

durch manipulierte mehrfache Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer von 25%. Bei einer Fortsetzung des Anrechnungsverfahrens hätte es höchstwahrscheinlich über das fiskalische Kontrollsystem keine Cum-Ex-Geschäfte geben können. Den „Turbo“ der Cum-Ex-Geschäfte legte im Kalenderjahr 2014 der ehemalige Bundesfinanzminister und CDU-Politiker ->

Wolfgang Schäuble ->

ei -> in dem er die Verpflichtung zum Einbehalt der Anrechungssteuer von 25% den Depot-Führenden Banken übertrug. Unter dem CDU-Politker Helmut Kohl war die Steuerwelt noch in Ordnung. Mit dem Einsetzen der Globalisierung wurde beginnend im Kalenderjahr 1998 -> unter der Regie der ersten rot-grünen Bundesregierung die Steuergerechtigkeit auf dem Altar des Neoliberalismus geopfert. Aus dem Kabinett Schröder I und II -> über das Kabinett Merkel I bis IV und über das Kabinett Scholz I zieht sich dieser Wandel -> begleitet von der volksschädlichen und volksfeindlichen ->

AGENDA 2010 ->

quasi wie ein roter Faden durch sämtliche Sozial-, Steuer- und Wirtschaftsgesetze. Besonders auffällig ist die Divergenz zwischen der Zwangsveröffentlichung von Unternehmensdaten und Gesellschafterdaten im Mittelstand und die gezielte Anonymisierung der entsprechenden Daten bei Konzernen.

Im kausalen Zusammenhang der Vielzahl von

REFORMEN muss man von Vorsatz und Kalkül zur Durchsetzung

der Globalisierung ausgehen!

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