Versagen die Eliten – Teil 595 / STUNDEN DER WAHRHEIT

STUNDEN DER WAHRHEIT

 

Was die Menschen auf dem BLAUEN PLANETEN einzigartig unter allen Lebewesen macht -> das ist die besondere Fähigkeit -> wider besseres Wissen und gemachten Erfahrungen zu agieren. Wenn gewisse Menschen auf dem ->

BLAUEN PLANETEN ->

diese besondere Fähigkeit perfektionieren -> dann verortet man sie häufig in den Bereich der Politik und nennt diese Menschen Politikerinnen oder Politiker. Obwohl man nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland -> kurz BRD genannt -> ganz genau weiß -> dass die meisten Politikerinnen oder Politiker in den schönen und salbungsvollen Sonntags-Reden das ->

BLAUE vom HIMMEL ->

versprechen und oftmals völlig überzogene oder falsche Versprechungen machen! Erstaunlicherweise wird diese ganz besondere Spezies in WAHLEN -> zu mindestens in sogenannten DEMOKRATIEN -> immer wieder in nationale Parlamente gewählt. Für die meisten „SO“ bezeichneten ->

Berufs-Politikerinnen oder Berufs-Politiker ->

ist eine Wiederwahl quasi zum Überleben wichtig. Denn wenn schwerst politikabhängige Personen einmal der Verlust eines Parlament-Mandates oder eines Ministeramtes hinnehmen und ertragen müssen -> dann gerät man sehr schnell in Vergessenheit und muss plötzlich und unverhofft auf viele ->

Privilegien und Status-Symbole ->

verzichten. Innerhalb der etablierten Parteien werden solche schwerst politikabhängige Personen an den Rand des politischen Geschehens gedrängt oder auf gut bezahlte Positionen in Partei-Organisationen, Stiftungen oder in die Wirtschaft abgeschoben. Das hat natürlich auch direkte und indirekte Auswirkungen auf den Gemütszustand der betroffenen -> „SO“ bezeichneten ->

Berufs-Politikerinnen oder Berufs-Politiker ->

„SO“ dass urplötzlich sogar vollkommen unrealistische Projekte auf einmal als realistisch eingestuft werden.

Die soziale Gerechtigkeit

für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen

und Bundesbürger bleibt dann immer auf der Strecke!

Wenn sich jedoch der Sprach-Nebel -> der die völlig unrealistischen Sonntags-Reden der meisten Berufs-Politikerinnen Berufs-Politiker durchwabert verzogen hat -> dann erkennen in der Regel viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auf welche falschen Versprechungen man wieder einmal hereingefallen ist. Bei der AMPEL-KOALITION aus SPD, GRÜNE und FDP könnte es ruckartig dazu führen -> dass die wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger diese Parteien zukünftig weniger in die 17 DEUTSCHE PARLAMENTE wählen.

Karl Wilhelm Lauterbach ->

ist seit dem 08. Dezember 2021 Bundesminister für Gesundheit. Lauterbach ist ausgebildeter deutscher Mediziner und hat an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf sowie an der Harvard T.H. Chan School of Public Health -> das ist die öffentliche Gesundheitsschule der Harvard University -> in Boston -> studiert. Seit 2005 ist der SPD-GENOSSE Lauterbach Abgeordneter im Deutschen Bundestag und wird in den deutschen Medien als Gesundheits-Ökonom und Politiker bezeichnet. Möglicherweise wird auch der SPD-GENOSSE und Bundesminister für Gesundheit ->

Karl Wilhelm Lauterbach ->

von der Dynamik weiterer Politik-Wechsel überrascht. Das deutsche ->

Infektions-Schutz-Gesetz ->

kurz IfSG genannt -> ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen und von Ärztinnen, Ärzten, Tierärztinnen, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbaren Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung gemäß §1 IfSG verhindern. Das IfSG wurde am 12. Mai 2000 vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften ->

Seuchenrechts-Neuordnungs-Gesetz ->

kurz SeuchRNeuG genannt -> beschlossen und trat am 01. Januar 2001 in Kraft.

Im Wesentlichen regelt

es den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr!

Es gehört damit zum Rechtsgebiet Polizeirecht. Dementsprechend werden dessen Grundsätze angewendet. Unter anderem muss bei Anordnungen aufgrund des IfSG zwischen der Inanspruchnahme von Störern und Nichtstörern unterschieden werden. Die sogenannte Polizei-Pflichtigkeit -> ist ein eingeräumtes Ermessen ordnungsgemäß zu gebrauchen [ § 40 VwVfG ] und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Gleichzeitig traten gemäß Artikel 5 Absatz 1 SeuchRNeuG zum 01. Januar 2001 folgende Gesetze und Verordnungen außer Kraft:

1.

Bundes-Seuchengesetz [ BSeuchG ]

2.

Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

3.

Verordnung über die Berichtspflicht für positive HIV-Bestätigungstests

[ Laborberichtsverordnung ]

4.

Verordnung über die Ausdehnung der

Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien

5.

Erste Verordnung zur Durchführung

des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

6.

Zweite Verordnung zur Durchführung

des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten

7.

Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 3

des Bundes-Seuchengesetzes auf das enteropathische

hämolytisch-urämische Syndrom [ HUS ] und die Infektion durch

enterohämorrhagische Escherichia coli [ EHEC ].

Während der SPD-GENOSSE und amtierende Bundesgesundheitsminister ->

Karl Lauterbach ->

vor einer unberechenbaren Viren-Sommer-Welle warnt und die Zahl der täglichen Neuinfektionen in der BRD wieder anstieg -> legte die AMPEL-KOALITION einen neuen Entwurf für das Infektions-Schutz-Gesetz vor und ändert damit wieder einmal die geltenden Schutz-Regeln. Am 18. März 2022 wurde im Bundestag beschlossen -> welche Besonderheiten es in der BRD demnächst gibt und welche Schutz-Regelungen zukünftig in den 16 Bundesländern -> angepasst an die jeweilige Situation -> gelten. Diese Schutz-Regelungen basieren dann auf den Landes-Verordnungen der Bundesländer und sollen den 16 Bundesländern entsprechende Flexibilität bei der Umsetzung der Schutz-Maßnahmen garantieren. Zum Beispiel ->

Maskenpflicht

Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Zugang zur Gastronomie und für Übernachtungsangebote

Öffnungen von Diskotheken und Clubs

Veranstaltungen in Innenräumen

Veranstaltungen im Freien.

Ab dem 20. März 2022 sollten alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Die verpflichtenden ->

Homeoffice-Regelungen ->

ein zentraler politischer und wirtschaftlicher Aspekt -> der viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger betraf -> entfiel auch. Arbeiten im Homeoffice ist aber bei beiderseitiger Zustimmung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin möglich -> wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und ->

Homeoffice-Regelungen ->

im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben also die Möglichkeit -> Homeoffice zu gewähren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden darüber hinaus selbst -> ob man sogenannte CORONA-TESTS anbietet und ob Schutz-Masken getragen werden müssen. Denn das Ende der bisherigen CORONA-Verordnung des bisherigen Infektions-Schutz-Gesetzes liefen am 19. März 2022 aus. Kurzfristige Schutz-Maßnahmen sollen danach durch die jeweilige Landesparlamente in den 16 Bundesländern beschlossen werden. Der amtierende FDP-Justizminister ->

Marco Buschmann ->

zeigte sich im ARD-Morgenmagazin zufrieden ->

ZITAT / AUSZÜGE:

Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden.

Im Alltagsleben werde es kaum mehr Einschränkungen geben, in

Hotspot-Gebieten mit einer drohenden Überlastung des Gesundheits-Systems

oder neuen gefährlichen Virus-Varianten könnten dagegen

zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

ZITAT / ENDE!

Während mit dem Auslaufen des bisherigen Infektions-Schutz-Gesetzes erst einmal alle Maßnahmen wegfallen -> dürfen die Bundesländer unabhängig vom lokalen Infektions-Geschehen -> laut dem neuen Gesetzesentwurf -> nur noch niedrigschwellige Maßnahmen gemäß §28a anordnen.

Maskenpflicht:

Die Pflicht des Tragens einer Maske kann nur noch an bestimmten Orten gelten. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Dialyse-Einrichtungen, die öffentlichen Verkehrsmittel und auch Asylbewerber-Heime. In Flugzeugen und in Fernzügen soll die Maskenpflicht aber generell und bundesweit bestehen bleiben -> wobei die AMPEL-KOALITION je nach Pandemie-Verlauf die Möglichkeit hat -> diese Vorschrift gemäß §28b auszusetzen.

Testpflicht:

Eine Testpflicht kann zum Schutz vulnerabler Personen weiterhin an bestimmten Orten bestehen. Dazu gehören Krankenhäuser, ambulante Pflege-Einrichtungen, Schulen und Kitas -> sowie Heime für Asylbewerber. Außerdem Justiz-Vollzugs-Anstalten und in Einrichtungen -> in denen dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen -> insbesondere in psychiatrischen Krankenhäusern, Heimen der Jugendhilfe und für Senioren.”

Neue Corona-Regeln:

Neben der Verlagerung der Kompetenzen auf die Länderebene führt die Bundesregierung zwei zentrale Neuerungen ein:

Hotspot-Regelung gemäß §28a:

Kommunen oder Kreise können bei einer besonders bedrohlichen und lokal begrenzten Infektionslage auf die neue Hotspot-Regelung zurückgreifen und bei besonders bedenklicher Entwicklung der Infektionslage lokal begrenzte Schutz-Maßnahmen anordnen. Dazu gehören Maskenpflicht, Abstandsgebote, die verpflichtende Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und Hygiene-Konzepte. Der Beschluss muss auf Landesebene erfolgen. Kennzeichen für eine besonders bedrohliche Infektionslage sind eine hohe Zahl von Neuinfektionen -> eine neue Virus-Variante oder eine mögliche Überlastung der Krankenhäuser.

Begriffsdefinition gemäß §22a:

Eine weitere Änderung ist die genaue Definition und Unterscheidung der Begriffe Impfnachweis, Genesenen-Nachweis und Test-Nachweis. Dadurch sollen Verwirrungen -> wie zuletzt um die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats -> dass das RKI eigenmächtig auf Basis des Infektions-Schutz-Gesetzes von 6 auf 3 Monate herabgesetzt hatte -> in Zukunft vermieden werden.

Laut Gesetzentwurf blieb der

Genesenen-Status für Ungeimpfte auf 90 Tage festgeschrieben!

Durch Rechtsverordnung kann die Bundesregierung davon abweichende Regelungen treffen -> muss aber ausreichende Übergangsfristen vorsehen -> damit sich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger rechtzeitig auf die neue Rechtslage einstellen können. Trotz aller Änderungen wird eine allgemeine Impfpflicht weiter diskutiert. Wer ein positives Testergebnis erhält -> der soll sich weiterhin in Quarantäne beziehungsweise Isolation begeben. Bislang gilt die Quarantäne mindestens 7 Tage. Sie kann mit einem negativen PCR- oder Schnelltest jederzeit beendet werden. Wenn kein negativer Test vorliegt -> dann muss die Quarantäne 10 Tage lang andauern. Bei einem drohendem Zusammenbruch der kritischen Infrastruktur erlaubt auch die bislang geltende Quarantäne-Anordnung Ausnahmen. Vermutlich werden spätestens für Herbst und Winter neue Regelungen nötig werden. Bis dahin müssen sich alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in ihren Bundesländern -> quasi täglich -> über alle angeordneten  Schutz-Maßnahmen informieren.

Denn es wird einige Unterschiede und Zusatz-Regelungen

geben -> die den Websiten der 16 Bundesländer entnommen werden können.

Nun müssen alle deutschen Politikerinnen und Politiker in den 16 Landes-Parlamenten stets unterscheiden zwischen dem politisch ->

WÜNSCHENS-WERTEN

und dem realistisch ->

MACHBAREN!

Keine leichte Aufgabe -> wenn man in Zukunft von den

wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern wiedergewählt

werden möchte -> damit man ein lukratives Parlaments-Mandat

oder ein sehr gut bezahltes Ministeramt nicht verliert.  

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