Dampf ablassen – 23. November 2021

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

von DRSB-Lesern. Ihre Leser-Zuschriften und Leser-Informationen können für alle DRSB-Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein.

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Der DRSB e.V. freut sich auch über Hintergrund- und Insider-Informationen, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt sein sollten.

Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu!

Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Regeln für einen fairen Journalismus

 

 

Nicht alles, was von Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar. Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze, den so genannten Pressekodex, aufgestellt. Darin finden sich Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen, so z.B.:

Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde!

Gründliche, faire und sachlich korrekte Recherche!

Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen!

Vermeidung der Verbreitung von politischen Ideologien!

Achtung von Privatleben und Intimsphäre!

Vermeidung unangemessen

sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität!

Ergänzt wurden die Grundsätze durch zusätzliche Richtlinien, die aufgrund aktueller Entwicklungen und Ereignisse ständig fortgeschrieben werden.

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Die von uns dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Anonymisierung der Namen. Der DRSB kann Namen und die Adressen sowie die E-Mail-Adressen abspeichern. Hierzu geben wir die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Überarbeiteter Pressekodex

 

Im Rahmen der Feier seines 50-jährigen Jubiläums übergab der Presserat am 20. November 2006 in Berlin den novellierten Pressekodex an den damaligen Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler übergeben und stellte ihn gleichzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. In die Überarbeitung der Publizistischen Grundsätze flossen Erkenntnisse aus der Arbeit der Beschwerdeausschüsse, aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse sowie externer Sachverstand ein. So wurde der in Ziffer 7 festgehaltene Trennungs-Grundsatz im Hinblick auf Veröffentlichungen über Eigenmarketing-Aktionen erweitert. Textlich neu gefasst wurden u. a. auch die Ziffern 9 und 10 des Kodex. Das in Ziffer 13 festgehaltene Vorverurteilungs-Verbot ist im Hinblick auf ein vorliegendes Geständnis eines Tatverdächtigen konkretisiert worden. Bezüglich Interviews wurde durch die überarbeitete Richtlinie 2.4  nun klar, dass eine Autorisierung aus presse-ethischer Sicht nicht zwingend notwendig ist. Neben einer teilweisen

Neu-Systematisierung

erhielten die einzelnen Ziffern zudem Überschriften, mit denen der Regelungs-Bereich beschrieben wurde.

Der überarbeitete Kodex war ab 01. Januar 2007 gültig!

Doch immer weniger Medien-Vertreterinnen und

Medien-Vertreter halten sich noch an den überarbeitete Kodex!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Unterschätzte LINKSGRÜNE Gefahren

 

 

Auf leisen Sohlen eilen LINKSGRÜNE deutsche Parteien von einem vermeintlichen Erfolg zum anderen und werden von LINKSGRÜNEN Journalistinnen und Journalisten hochgejubelt. Kaum noch jemand wird sich daran erinnern können, dass die SED – Nachfolgepartei

„PDS“

[ heute DIE LINKE ] bei der ersten Bundestagswahl im wiedervereinten Deutschland Anfang Dezember 1990 nur knapp

2,4% der Wählerstimmen

erhielt. Die meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in Ost und West hielten diese „PDS“ [ heute DIE LINKE ] für ein nostalgisches kommunistisches Auslaufmodell, genauso wie man die SPD für ein sozialistisches Auslaufmodell hielt, das sich auf natürliche und biologische Weise auflösen werde. Auch den GRÜNEN wurden kaum  realistische Chancen zum Regieren eingeräumt.

Das hat sich auch 2021 nicht grundsätzlich geändert!

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DIE VERFASSERINNEN

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EU-Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

BITTE KEINE DATEN-SPEICHERUNG MEHR VORNEHMEN!

ALLE BEREITS GESPEICHERTEN DATEN UNVERZÜGLICH LÖSCHEN!

Der DRSB e.V. freut sich auch über jede interessante Hintergrund- und Insider-Informationen -> auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem eigenen Namen des Informanten oder DRSB-Lesers bestimmt sein sollten. Der DRSB e.V. sichert allen Lesern und Informanten absolute Vertraulichkeit zu! Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt.

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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