Dampf ablassen – 23. August 2021

DAMPF ABLASSEN

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Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Das Afghanistan-Desaster!

 

 

Grundsätzlich sollte die BRD keine Flüchtlinge mehr von anderen Kontinenten aufnehmen. Ausnahmen sollte es nur in Einzelfällen nach genauer Prüfung geben und auch dann nur dann, wenn sich das jeweilige Herkunftsland einer Asylbewerberin oder eines Asylwerbers dazu verpflichtet, seine Bürgerin oder seinen Bürger wieder zurückzunehmen. Nach dem

Afghanistan-Desaster

wollen viele Helfer der Bundeswehr gewesen sein. Vergleichbar wie bei der Debatte um Aufnahme von minderjährigen Migranten, muss auch bei den afghanischen Helfern bedacht werden, dass diese bald ihre komplette Familie nachholen wollen! Gemäß der Urteile deutscher Gerichte dürfen sie es auch. Zudem wird bald jeder behaupten, der nur einmal eine deutsche Soldatin oder einen deutschen Soldaten in Afghanistan gesehen hat, dass man immer mit der Bundeswehr zusammengearbeitet hat und deshalb jetzt in Lebensgefahr schwebt.

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DER VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Afghanen in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

Die Bundesrepublik Deutschland wurde nie am Hindukusch verteidigt.

Doch nach den Ereignissen in den

zurückliegenden Tagen kommt der Hindukusch bald in unser Land!

Ein gigantische Herausforderung für die Bundesrepublik Deutschland.

Afghanen

in unserer Heimat aufzunehmen, stellt aufgrund deren völlig anderen Kultur für westliche Gesellschaften bereits jetzt eine große Herausforderung dar. Wir möchten jedoch betonen, dass bislang der Großteil der in Bundesrepublik Deutschland und im EU-Kunstgebilde lebenden Afghanen friedlich sind. Jene, die sich aber ganz bewusst nicht an unsere Gesetze und Spielregeln halten wollen, sind eine besondere Gefahr für alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Diese so genannten „Flüchtlinge“ werden sich unter die Menschen mischen, die in die Bundesrepublik Deutschland kommen und bleiben dürfen.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Deutsche Parteien! Versager auf der ganzen Linie?

 

 

Der Anteil von Menschen mit Migrations-Hintergrund liegt in vielen westeuropäischen Städten bereits bei über 25%. Wer also den von Kanzlerin MERKEL angeleierten

Bevölkerungs-Austausch

zumindest ein wenig verlangsamen will und damit auch die Gefahr der ethnischen Umwandlung eindämmen möchte, muss für einen sofortigen

Einwanderungs-Stopp

eintreten. Auch sind unsere Politikerinnen und Politiker dazu aufgerufen Konzepte zur

Re-Migration

zu entwickeln und auch gezielt umzusetzen. Wer als deutsche Politikerin und Politiker den

Bevölkerungs-Austausch

nicht nach dem 26. September 2021 sofort stoppen möchte, der sollte von den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern in kein deutsches Parlament mehr gewählt werden.

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DIE VERFASSERINNEN

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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