DAMPF ABLASSEN
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Nachricht / anonymisiert
SHOW-DOWN IN BERLIN
Offensichtlich soll der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz ausgehebelt werden. Das ist ein erneuter Angriff des Merkel-Netzwerkes auf das Grundgesetz. Das noch amtierende Merkel-Regime möchte vermutlich im Herbst 2021 ein Gesetz erlassen, das gegen den im Artikel 3 GG festgelegten Gleichheitsgrundsatz verstößt. Das wäre ein weiterer Angriff von Merkel auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ist niemand mehr in der CDU, CSU oder in der SPD in der Lage diese Bundeskanzlerin zu stoppen? Hat man der CDU-Politikerin Merkel noch nicht mitgeteilt, dass in der Bundesrepublik Deutschland am 26. September 2021 die Bundestagswahl ist? Durch das Handeln von Merkel sind die Chancen der UNION aus CDU und CSU auf einen Wahlsieg erheblich gesunken. Hofft Merkel eventuell noch darauf, dass sie bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung noch monatelang geschäftsführend im Amt bleiben kann? Auch ohne die Bildung einer neuen Bundesregierung kann der neu gebildete Bundestag jederzeit gegen Merkel einen Misstrauens-Antrag stellen und mit den Stimmen der Mehrheit auch durchsetzen. Sollte die UNION aus CDU und CSU am 26. September 2021 nur noch 26% der Wählerstimmen bekommen – und einiges deutet darauf hin – dann können alle anderen etablierten Parteien Merkels volksschädliche Visionen von der Autokratie sofort beenden!
Denn das eine Einzelperson oder Personen-Gruppe
unkontrolliert politische Macht ausüben kann, dass ist im
deutschen Grundgesetz „noch“ nicht vorgesehen!
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DIE VERFASSERINNEN
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Nachricht / anonymisiert
Braucht der Ministerpräsident von Bayern Nachhilfe beim Grundgesetz?
Auch für Markus Söder heißt es im Artikel 3 Grundgesetz unmissverständlich sowie auch für alle CSU-Politiker:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Vielleicht benötigt der Ministerpräsident von Bayern
auch tatsächlich noch Nachhilfe beim Grundgesetz Artikel 20 Absatz 3 und 4:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dieses Recht haben auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in Bayern
leben, denn das DEUTSCHE GRUNDGESETZ gilt auch im FREISTAAT BAYERN!
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DIE VERFASSER
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Nachricht / anonymisiert
DIE UNBLUTIGE REVOLUTION
Mit diesem Spruch haben nach der WENDE westdeutsche Politikerinnen und Politiker noch einige Zeit kokettiert. Doch in Wahrheit waren westdeutsche Politikerinnen und Politiker sehr froh darüber, dass die Mauer gefallen war und man sich das Vermögen von DDR und SED unter den Nagel reißen konnte.
DIE UNBLUTIGE REVOLUTION
führte bekanntlich zur Verscherbeln der Betriebe und Staatsgebäude in der DDR und zur unerwarteten Arbeitslosigkeit. In Ostdeutschland konnte man den dummen Spruch von der
UNBLUTIGEN REVOLUTION
schon wenige Monate nach der Wiedervereinigung nicht mehr hören, denn sehr viele Heldinnen und Helden dieser
UNBLUTIGEN REVOLUTION
wurden zu Verliererinnen und Verlierern abgestempelt und hinweggefegt. Das sitzt bei vielen ehemaligen DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürgern heute noch sehr tief in der Seele. In den ostdeutschen Bundesländer wird deshalb von einer echten demokratischen Revolution gesprochen, die dann die CDU, CSU, SPD und GRÜNE aus der Verantwortung von Regierungsarbeit befreit. Denn das Negativ-Ergebnis der
UNBLUTIGEN REVOLUTION
in der ehemaligen DDR sitzt nun schon seit 16 Jahren im Kanzleramt und quält seit dem Beginn der COVID-19-PANDEMIE im mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit ihren dubiosen Entscheidungen.
Grundrechte in unserer Heimat dürfen
nicht zu Privilegien für Wohlverhalten herabgewürdigt werden.
Die Bundes- und Länder-Regierungen müssen den Bundesbürgerinnen und Bundesbürger unverzüglich ihre Rechte und Freiheiten vollständig zurückgeben. Da GOTT sei DANK in Deutschland Impfungen noch freiwillig ist, sollten verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker die Impfquote nicht als Indikator für das Infektions-Geschehen heranziehen. Dieser Schwachsinn ist ein Volksbetrug und gefährdet die Demokratie in unserer Heimat!
Deutschland muss endlich zurück zur echten Normalität finden!
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DIE VERFASSER
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