Versagen die Eliten – Teil 547 / AGENDA 2010! -> Die Folgen der bösen Tat!

AGENDA 2010!

Die Folgen der bösen Tat!

 

 

Die so bezeichnete Jahrhundert-Reform der AGENDA 2010 führte mit schwammigen und undurchsichtigen Gesetzen zur Zerstörung der sozialen Marktwirtschaft. Mit dem „SO“ dargestellten ->

Reform-Eifer ->

der Bundesregierung aus SPD und GRÜNEN wurde -> ab dem Kalenderjahr 1998 -> rücksichtslos alles auf den Kopf gestellt -> was zuvor richtig und gut war. Die Abschaffung sämtlicher Förderwege für den Wohnungsbau und die Abschaffung des Fördergebietsgesetzes von SPD und GRÜNEN führte anschließend mit dem Heuschrecken-Einladungsgesetz zu dem Wohnungs-Notstand und zu Mietpreis-Explosionen. Zeitgleich mit der Abschaffung sämtlicher Förderwege für den Wohnungsbau wurde das Rechtsinstitut des ->

gewerblichen Grundstückshandels ->

für Privat-Investoren geschaffen. Die Verfahren vor den deutschen Finanzgerichten dominierten 10 Jahre die Rechtsprechung und sind bis heute noch nicht abgeschlossen. Private Kapitalanleger verloren mit dem schwammigen Rechtsinstitut des ->

gewerblichen Grundstückshandels ->

die Orientierung und die zuvor bestehende Planungssicherheit -> während für Kapitalgesellschaften mit dem Heuschrecken-Einladungsgesetz ab dem Kalenderjahr 2001 die Veräußerungsgewinne an Beteiligungen steuerfrei gestellt wurden. Die Gerichts-Verfahren zum ->

gewerblichen Grundstückshandel ->

überfluteten deshalb noch immer die Finanz-Gerichte. Für eine steuerliche Gleichstellung der gesetzlichen Rente -> mit eigenen Beitragszahlungen -> auf einem Niveau von 45% des durchschnittlichen Nettolohns mit den Beamtenpensionen -> ohne eine eigene Beitragszahlung zur Altersvorsorge -> auf einem Niveau von 72% der letzten Bruttobezüge gibt es eigentlich keine zwingenden Gründe. Die Pensionen als nachträglicher Arbeitslohn waren schon immer voll zu versteuern. Bei der gesetzlichen Rente war bis zum Kalenderjahr 2004 nur der rechnerische Zinsanteil als so genannter Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Restbetrag war eine Tilgungsleistung auf zuvor eingezahlte Beiträge.

Die Steuerwelt war absolut in Ordnung.

Mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 wurde diese Steuerwelt in Unordnung gebracht.

Übrigens nur zur Erinnerung….

…. mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die gesetzliche Rente schrittweise vom Kalenderjahr 2005 bis 2040 mit anfänglich 50% der Besteuerung unterworfen -> bis im Kalenderjahr 2040 für Geburtsjahrgänge 1975 und jünger die Rente zu 100% zu versteuern ist. Die Beitragszahlungen sind von 2005 bis 2025 mit anfänglich 60% als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig bis im Kalenderjahr 2025 eine volle Abzugsfähigkeit erreicht wird. Der SPD-Kanzlerkandidat ->

Olaf Scholz ->

verspricht aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes zur Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente aus Mai 2021 eine umfassende Korrektur bei der Renten-Besteuerung. Wörtlich sagt der noch amtierende Finanzminister Scholz am 27. Juni 2021 zu dieser bestehenden Regelung ->

ZITAT AUSZÜGE:

_______________________

Erstens möchte ich die Beiträge zur Rentenversicherung

nicht erst 2025 steuerlich voll absetzbar machen, sondern vorher.

Zweitens will ich die volle Besteuerung der Renten weiter nach hinten

schieben – sie soll erst 2060 wirksam werden und nicht,

wie bislang vorgesehen, schon 2040.

_______________________

ZITAT / AUSZÜGE ENDE.

Dieser Vorstoß des SPD-GENOSSEN Scholz über die Streckung der Steuerpflicht führt zwar zu einer steuerlichen Entlastung, würde aber die Konstruktionsfehler und die Logikfehler der AGENDA 2010 immer weiter verfestigen. Eine Streckung heißt noch lange nicht, dass keine Doppel-Besteuerung mehr eintreten kann. Mit der hinterlistigen rürupschen Herunterdrechsel-Maschinerie wurde der Anteil des Arbeitnehmerbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung anfänglich nicht mit 60% sondern nur mit 20% abzugsfähig gestaltet. Der zuvor nach den Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Renten-Versicherung wurde durch die Hintertür steuerpflichtig umgestaltet. Auf diese hinterlistige Regelung hatte der DRSB seit der Einführung im Kalenderjahr 2005 mehrfach hingewiesen.

_______________________

Hierzu folgendes Beispiel:

Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung    5.000,00 Euro

Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung        5.000,00 Euro

Gesamt                                                                                                 10.000,00 Euro

Hiervon 60%                                                                                          6.000,00 Euro

Abzüglich Arbeitgeberanteil in voller Höhe                                 5.000,00 Euro

Abzugsfähiger Anteil im Kalenderjahr 2005                                1.000,00 Euro

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Bei Rentenbeginn im Kalenderjahr 2020 beträgt nach dem Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 der Besteuerungsanteil der Rente 80%. Mit einer weiteren Streckung der Besteuerung um 20 Jahre würde die jährliche Erhöhung nicht 1% [ bis 2040 ] sondern 0,5% [ bis 2060 ] ausmachen. Hierdurch würde die rürupsche Herunterdrechsel-Maschinerie in seiner Auswirkung zwar abgemildert -> aber nicht beseitigt. Die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten -> unter der Prämisse der Vermeidung einer Doppel-Besteuerung -> könnte bei vielen Millionen von Renten-Bezieherinnen und Renten-Beziehern trotzdem zu einer Doppel-Besteuerung führen und eine gigantische Einspruchs- und Klagewelle über das gesamte Jahrhundert auslösen. Den Finanzämtern liegen gemäß den Medien-Berichten bisher 142.000 Einspruchsverfahren vor. Auf die Finanzverwaltung und auf die Finanzgerichte käme für die Vielzahl der Einzelfälle bei einer Umsetzung der Pläne von Scholz dann Dauer-Zusatz-Arbeit zu. Die verantwortlichen Parteien müssen deswegen umgehend wieder zu einer sinnvollen und verständlichen Regelung zurückfinden. Das Alterseinkünftegesetz aus dem Kalenderjahr 2005 mit seiner 35-jährigen Übergangsregelung wurde aus einer statischen volkswirtschaftlichen Sichtweise für die Gesamtheit geschaffen. Bei einer dynamischen betriebswirtschaftlichen Sichtweise für den Einzelfall wäre sofort erkennbar gewesen, dass spätestens für Geburtsjahrgänge ab dem Kalenderjahr 1975 ( 1995 ) und jünger, die ab dem Kalenderjahr 2040 ( 2060 ) ihre Rente zu 100% zu versteuern haben -> eine Doppelbesteuerung durch die vorherige begrenzte Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen eintreten kann. Im Detail liegt jeder Einzelfall bei Arbeitnehmern und Selbständigen anders. Irgendwo kann in der geplanten Übergangszeit von nunmehr 55 Jahren weiterhin die Doppel-Besteuerung eintreten.

Die zwangsweise steuerliche Gleichbehandlung

verschiedener Einkunftsarten führt immer zu Verzerrungen!

Der neue Lösungsansatz vom SPD-GENOSSEN Scholz scheint die Quadratur des Kreises zu sein.

Mit der politischen Brechstange

schafft macht keine gerechte Lösungen!

Es wäre also wesentlich einfacher einen Pudding an die Wand nageln -> als eine gerechte Besteuerung nach den Planungen des SPD-GENOSSEN Scholz umzusetzen. Die damals von SPD und GRÜNEN „SO“ dargestellte Jahrhundert-Reform ->

AGENDA 2010 ->

ist neben der Riester-Rente auch bei der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente längst schon zu einem ->

Jahrhundert-Desaster ->

geworden. Der bereits eingetretene Effekt der asymmetrischen rürupschen Herunterdrechsel-Maschinerie -> für die Kalenderjahre 2005 bis 2020 -> lassen sich auch mit einer Streckung des Besteuerungs-Anteils der Rente nicht mehr kompensieren.

AGENDA 2010!

Die Folgen der bösen Tat!

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