Sonderinfobrief – 05. Juni 2020 / FEINDE DES BARGELDS

FEINDE DES BARGELDS

 

 

Seit nunmehr 34 Monaten tauchen in den Print-Medien in unregelmäßigen Abständen Berichte auf -> die ganz offen oder hinterlistig versteckt -> die ->

ABSCHAFFUNG DES BARGELDS ->

fordern. Auch in TV- und Radio-Sendungen tauchen solche Berichte immer wieder auf. Doch die Redakteurinnen und Redakteure von TV- und Radio-Sendungen gehen subtiler vor und stellen die ->

ABSCHAFFUNG DES BARGELDS ->

als großen Nutzen für die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger dar. Natürlich kennt man in Print-, TV- und Radio-Medien die große Vorliebe der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für den Einsatz von ->

BARGELD!

Während der COVID-19-PANDEMIE zeigte sich in deutlicher Form die große Vorliebe der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger für ->

IHR BARGELD ->

denn vor vielen Bank-Filialen standen Schlangen von Bankkundinnen und Bankkunden -> die IHR frei zur Verfügung stehendes BARGELD auf ihren Konten abheben wollten. Gemäß den zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen kam es in einigen Bank- und Sparkassen-Filialen immer wieder dazu -> dass die Geld-Automaten öfters neu mit ausreichend Bargeld bestückt werden mussten. Diese Entwicklung scheint nicht Spurlos an Politik, Banken und Medien vorbeigegangen zu sein. Da man wieder einmal die große Vorliebe der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger extrem deutlich zu spüren bekam -> wollte man höchstwahrscheinlich die Mehrheit der Bankkundinnen und Bankkunden vermutlich nicht schon wieder mit ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN ->

verschrecken. In fast schon perverser Weise hat man sich zunächst die „SO“ dargestellte ->

ÖKONOMIE DES TRINKGELDS ->

in den Print-Medien vorgenommen. Zuerst hat man den völlig untauglichen Versuch gestartet die „SO“ bezeichnete ->

SITTE DER TRINKGELD-VERGABE ->

zu durchleuchten und zu diffamieren. Man gelangte zu der Beurteilung -> dass sich die „SO“ bezeichnete SITTE hartnäckig hält -> aber trotzdem viele Argumente vermeintlich gegen eine VERGABE VON TRINKGELD sprechen -> weil die VERGABE VON TRINKGELD weder besonders fair noch wirklich effizient sei. Diese isolierte Meinung von einigen Redakteurinnen und Redakteuren stilisierte man zum Allgemein-Bild hoch -> obwohl man sich offensichtlich völlig im Klaren wahr -> dass die „SO“ bezeichnete SITTE extrem schwierig abzuschaffen ist. Damit man nicht wieder sofort aus der Argumentations- und Rhetorik-Kurve flog hat man natürlich Tiefen-Recherchen durchgeführt -> um mit belastbaren Tatsachen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zunächst einmal zu schocken. In den meisten deutschen Städten und Gemeinden ist ein weihnachtliches Trinkgeld für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Müll-Abfuhr ein kleines ->

DANKE-SCHÖN ->

für die regelmäßige und zuverlässige Beseitigung des Wohlstands-Mülls. In München verbot jedoch 2010 die Stadtverwaltung die Annahme solcher Trinkgeld-Zuwendungen. Man wollte mit dem Verbot die Gleich-Behandlung bei allen anderen kommunalen Beschäftigten gewährleisten -> die keinen Müll -> bei WIND und WETTER -> beseitigen und auch keine vergleichbaren Dienstleistungen erbringen -> die eine VERGABE VON TRINKGELD auslösen könnte. Das Fazit der ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN-REITER ->

war eindeutig -> ZITAT / AUSZÜGE:

Wer ein Trinkgeld bekommt,

kann sich damit Ärger einhandeln.

ZITAT / AUSZÜGE ENDE. Denn in München musste sich 2016 ein Mitarbeiter der kommunalen Entsorgungs-Betriebe wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten -> weil er zu Weihnachten Trinkgeld angenommen haben soll. Wer das zur Anzeige gebracht hatte -> wurde natürlich nicht berichtet -> obwohl auch gegen die TRINKGELD-GEBER wegen Bestechung ermittelt wurde. Angeblich sollen die Ermittlungen eingestellt worden sein. Mit dem Satz ->

Wer ein Trinkgeld bekommt,

kann sich damit Ärger einhandeln ->

wollten die Redakteurinnen und Redakteure offensichtlich nur wieder Angst und Schrecken auslösen. Doch Angst vor staatsanwaltlicher Verfolgung müssen in München weder Taxifahrer noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotels und Restaurants haben. Sie dürfen weiterhin TRINKGELDER annehmen. Selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Verkehrsbetrieben oder in Kantinen von Unternehmen bekommen zum Oster- oder Weihnachtsfest schon einmal kleinere Geld- oder Sach-Geschenke von zufriedenen Fahrgästen und Kantinen-Besuchern. Doch die ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN-REITER ->

wollten ihre isolierten Ansichtigen zur VERGABE VON TRINKGELD noch erhärten und verbreiteten die völlig unsinnige Meinung -> dass die VERGABE VON TRINKGELD ein Überbleibsel aus unseligen Zeiten der Herren-Diener-Beziehungen ist. Auch in den USA hat man vermutlich recherchiert und festgestellt -> dass die VERGABE VON TRINKGELD in Teilen der USA -> seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts -> verboten wurde. Bedauerlicherweise hat man offensichtlich vergessen -> dass solche Verbote in den meisten US-Bundesstaaten aufgehoben wurden. Die ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN-REITER ->

verkündeten auch -> dass die VERGABE VON TRINKGELD ein Macht-Gefälle schaffen kann -> das zu sexualisierter Übergriffigkeit oder zu Diskriminierung verleite könnte. Doch dann ging den Redakteurinnen und Redakteuren die Luft aus -> denn belastbare Daten-Erhebungen oder gar seriös wirtschaftswissenschaftlich untermauerte Studien-Ergebnisse zum Thema ->

VERGABE VON TRINKGELD ->

gibt es weltweit noch nicht. Lediglich ein Mitarbeiter der ->

Ben-Gurion-Universität der Negev ->

hatte einmal zusammengetragene Erkenntnisse -> die sich hauptsächlich auf die USA bezogen -> im ->

JOURNAL OF ECONOMIC PERSPECTIVES ->

veröffentlicht. Sachlich fundierte und wissenschaftlich abgesicherte ->

ARGUMENTE GEGEN DIE VERGABBE VON TRINKGELD ->

findet man nicht. Angeblich sollen Service-Mitarbeiterinnen und Service-Mitarbeiter in den USA mit WEISSER HAUT-FARBE deutlich mehr Trinkgeld bekommen -> als Service-Mitarbeiterinnen und Service-Mitarbeiter mit DUNKLER oder SCHWARZER HAUT-FARBE. US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner mit WEISSER HAUT-FARBE sollen vermeintlich auch mehr Trinkgeld geben. Die ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN-REITER ->

bringen es damit in Verbindung -> dass US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner mit WEISSER HAUT-FARBE meist ein höheres Einkommen haben. Die DRSB-Langzeit-Recherchen der DRSB-Recherche-Teams in den USA haben nicht ergeben -> das Service-Mitarbeiterinnen und Service-Mitarbeiter mit DUNKLER oder SCHWARZER HAUT-FARBE bei der VERGABE VON TRINKGELD benachteiligt oder sogar vorsätzlich diskriminiert werden. Wer aber den besseren Service bietet und freundlich ist -> der bekommt auch mehr TRINKGELD. Genauso ist es auch in Deutschland -> denn guter und freundlicher Service wird meistens mit einem TRINKGELD honoriert -> gleichgültig welche HAUT-FARBE eine Service-Mitarbeiterin oder ein Service-Mitarbeiter in unserer Heimat hat. Auch erhebliche Einkommens-Unterschiede bei der VERGABE VON TRINKGELD war gemäß den DRSB-Langzeit-Recherchen nicht belastbar festzustellen.  Die Höhe der vergebenen TRINKGELDER in der Hotel- und Gastronomie-Branche liegen in der Regel zwischen 5% bis maximal 25% des Rechnungs-Betrages. Wenn Bundesbürgerinnen und Bundesbürger immer wieder die gleiche Service-Mitarbeiterin oder den gleichen Service-Mitarbeiter treffen -> dann kann die VERGABE DES TRINKGELDS auch im Einzelfall etwas höher ausfallen. Gemäß den zuverlässigen DRSB-Langzeit-Recherchen erwarten über 80% der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger keinen schlechteren Service -> wenn man kein TRINKGELD gibt. Man gibt nicht nur in Deutschland gerne TRINKGELD -> wenn man gut, freundlich und zukommend behandelt wurde. Selbst Bundesbürgerinnen und Bundesbürger aus der unteren bis oberen UNTER-KLASSE sowie aus der unteren bis oberen Mittel-Klasse geben gerne TRINKGELD als Anerkennung von guter Leistung. Denn die Empfängerinnen und Empfänger von TRINKGELDERN kommen sehr häufig aus dem prekären ->

NIEDRIG-LOHN-SEKTOR ->

und freuen sich natürlich über jeden zusätzlichen Euro! Zum Arbeitslohn gehören alle Vorteile -> die für eine Beschäftigung im öffentlichen und privaten Dienst gewährt werden. Dies gilt auch für die Zuwendung eines Dritten -> wenn diese ein Entgelt für eine Leistung bildet -> die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses für seine Arbeitgeberin oder seinen Arbeitgeber erbringt -> erbracht hat oder erbringen soll. Voraussetzung ist -> dass sie sich für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht.

TRINKGELDER

stellen sich als

FRUCHT DER ARBEIT ->

dar -> wenn sie im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Leistung stehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind auch zum Lohnsteuer-Einbehalt für von einem Dritten im Rahmen des Dienstverhältnisses gewährten Arbeitslohn verpflichtet.

STEUERFREIE FREIWILLIGE TRINKGELDER!

Freiwillige Trinkgeld-Zahlungen -> die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer anlässlich von Dienstleistungen von Dritten erhält -> stellen Entgelt für die erbrachte Leistung und damit Arbeitslohn dar.

FREIWILLIGE TRINKGELDER

SIND IN VOLLER HÖHE STEUERFREI!

Deshalb sind Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber nicht verpflichtet ->Trinkgelder im Lohnkonto aufzuzeichnen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen steuerfreie TRINKGELDER Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern nicht anzeigen. Zu den steuerfreien TRINKGELDERN gehören auch die üblichen Geld-Geschenke zu Weihnachten und Neujahr beispielsweise an Post- und Zeitungsboten sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Müllabfuhr. Vermutlich haben sich diese bundeseinheitlichen steuerlichen Regelungen noch nicht bis nach München und bei den Medien durchgesprochen -> denn eine Ausnahme-Regelung für den FREI-STAAT BAYERN gibt es nicht.

STEUERPFLICHTIGE TRINKGELDER!

Lohnsteuerpflichtig sind TRINKGELDER -> auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben. Zu den steuerpflichtigen TRINKGELDERN -> auf die Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch haben -> gehören zum Beispiel auf Getränke- und Speise-Karten schriftlich ausgewiesene ->

BEDIENUNGS-ZUSCHLÄGE VON 10% BIS 15% ->

im Gaststättengewerbe. Auch das sogenannte Treppen- und Meter-Geld im Möbeltransport-Gewerbe ist steuerpflichtig -> wenn es korrekt vertraglich vereinbart wird. Eine Zusammenlegung von TRINKGELDERN im Hotel- und Gaststätten-Gewerbe von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist jedoch nur möglich -> wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Zusammenlegung und Gleichverteilung einverstanden sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen vergebenes TRINKGELD weder ganz noch teilweise einbehalten. Eine hohe Service-Qualität wird überall wertgeschätzt -> auch bei der Müllabfuhr in München -> und in vielen Branchen in allen 16 Bundesländern und mit der freiwilligen ->

VERGABE VON TRINKGELD ->

honoriert. Die ->

ABSCHAFFUNG DES BARGELDS ->

würde dazu führen -> dass die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zum Beispiel bei Rechnungs-Bezahlungen in Restaurants -> mit Kredit-Karten oder Mobil-Telefonen -> den Rechnungs-Betrag um das TRINKGELD erhöhen müssten. Das wäre ein völlig unnötiger und unsinniger Aufwand für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber -> wenn man das TRINKGELD wieder herausrechnen muss. Möglicherweise möchten die ->

ANTI-BARGELD-ATTACKEN-REITER ->

aber genau „SO“ etwas provozieren.  

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