Politik am Scheideweg
Nach dem Erscheinen der DRSB-Artikel ->
Consolidation Packages ->
erreichten den DRSB von überraschten und kritischen Leserinnen und Lesern eine Vielzahl von Fragen. Die meist gestellte Frage war ->
Haben börsennotierte Konzerne neben
Tochtergesellschaften in Steuer-Oasen auch Offshore-Konstruktionen?
Diese Frage kann zurzeit vom DRSB nicht belastbar beantwortet werden. Denkbar wären solche Konstellationen -> wenn vor dem Börsengang bereits Offshore-Konstruktionen bestanden. Wenn dem so wäre -> würden sich die Managerinnen und Manager der börsennotierten Konzerne neben einer vermutbaren Steuerhinterziehung auch zivilrechtlich einer möglichen Unterschlagung von Vermögen gegenüber den Aktionären strafbar machen. Nach den Worten des ehemaligen Bundesfinanzministers ->
Wolfgang Schäuble ->
hätte sich das Nationalprinzip der Doppelbesteuerungsabkommen bei der Besteuerung von internationalen Konzernen bewährt. Im Klartext bedeutet der Begriff ->
Nationalprinzip ->
die Beibehaltung von Steuer-Oasen und die Duldung von Offshore-Konstruktionen. Die Stellschrauben der internationalen und der nationalen Steuerpolitik werden über elitäre Kreise in Fachkommissionen aus den Ministerien, Instituten und Verbänden geschmiedet. Die Aufsichtsbehörde für die Steuerberaterkammer bildet das Bundesfinanzministerium und für die Wirtschaftsprüferkammer das Bundeswirtschaftsministerium. Die großen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften -> auch BIG FOUR genannt -> nehmen eine starke Dominanz innerhalb der beiden Kammern ein. Die einzelnen Gesellschaften der BIG FOUE -> Deloitte, PwC, EY und KPMG -> sind gemäß deren eigener Darstellung -> quasi wie in einer Schicksalsgemeinschaft -> zu einem globalen Netzwerk aus rechtlich selbständigen und unabhängigen Unternehmen zusammengeschlossen. Die Geschäftsbereiche umfassen die Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die ->
GROSSEN VIER ->
haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Im Falle einer Neu-Auflage des Debakels von ->
Arthur Andersen ->
wenn also eine einzelne Zelle untergehen würde -> dann konnte diese anschließend von einer neu gebildeten Zelle wieder ersetzt werden. Diese Schicksalsgemeinschaft dominiert -> vergleichbar wie das Konstrukt des EU-Kunstgebildes über die einzelnen Nationalstaaten innerhalb der EU-Vertragsgemeinschaft -> quasi das gesamte Branchengeschehen. Nach den internationalen handelsrechtlichen Bestimmungen müssen börsennotierte Unternehmen ihren Jahresabschluss prüfen und testieren lassen. In Deutschland sind die Regelungen im HGB und in den §§ 126 ff. Aktiengesetz festgelegt. Die 8. EU-Richtlinie gibt Mindestanforderungen an die externe Qualitätskontrolle von Wirtschaftsprüfern vor -> die im Kalenderjahr 2000 mit einer sechsjährigen Übergangsfrist eingeführt wurde. Gemäß vieler kritischer Stimmen im Internet wird diese Verpflichtung als Schikane zur gezielten Marktbereinigung -> zugunsten der größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften -> angesehen. Viele einzelne Wirtschaftsprüfer lassen aufgrund der kostspieligen Qualitätsprüfung ihre Zulassung als Wirtschaftsprüfer ruhen und üben nur noch die Tätigkeit als Steuerberater aus. Vergleichbar ist diese Verpflichtung der externen Qualitätskontrolle mit der volksschädlichen Auswirkung der Zwangsveröffentlichung der Jahresabschlüsse von mittelständischen Kapitalgesellschaften im Internet -> die im Kalenderjahr 2007 eingeführt wurde. Vom deutschen Mittelstand wurden vor der ->
COVID-19-PANDEMIE ->
die Marktbereinigungs-Versuche unzulänglich erkannt. Man fühlte sich von Wirtschafts-Verbänden und Wirtschaftsräten einigermaßen gut vertreten. Doch die wechselseitigen Lobeshymnen in den Medien haben den Grad der Erträglichkeit längst überschritten. Auffällig ist neben dem Posten-Geschacher die starke Korrelation der Mandatsträgerschaft in den Kammern, Verbänden und Instituten mit der Vergabe des Bundesverdienstkreuzes. Durch die Vielzahl von ->
Zusammenschlüssen ->
in Kammern, Verbänden und Instituten wird es den international tätigen Wirtschaftsprüfungs-Konzernen relativ einfach gemacht Netzwerk-Strukturen zur Politik, Justiz und Verwaltung aufzubauen. Zwischen den BIG FOUR findet eigentlich kein Verdrängungs-Wettbewerb mehr statt.
Der Kuchen ist verteilt!
Um den formellen Anforderungen der EU zur Rotation des Prüfungsmandats von börsennotierten Unternehmen zu genügen -> kann man mit dem aktuellen Modell den Anschein von Unabhängigkeit und Sachlichkeit wahren -> weil man innerhalb der größeren Prüfungs-Konzerne durchwechseln kann. In die gebildete Schicksalsgemeinschaft können kleinere Konkurrent nicht mehr eindringen. Das Modell sorgt für eine wechselseitige Stabilisierung. Über den Einsatz von Lobbyisten treibt man konzernfreundliche Gesetze in die Gesetzgebung zur grenzenlosen Förderung des Turbo-Kapitalismus. Wer die Szenarien gezielt durchleuchtet -> der wundert sich beispielsweise nicht mehr über das Zustandekommen des ->
Heuschrecken-Einladungsgesetzes!
Man verschleuderte das jahrzehntelang aufgebaute Volksvermögen an Heuschrecken-Investoren. Parallel dazu wurde bekanntlich die fiskalische Förderung des privaten Wohnungsbaus für die Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eingestellt. Während der ->
COVID-19-PANDEMIE ->
konnte der Irr-Glauben und der falsche Mythos an die angeblichen Segnungen der Globalisierung enttarnt -> sowie die ständigen Märchen vom unaufhaltsamen Wirtschaftswachstum aufgedeckt werden. Immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erkennen nun die Zusammenhänge und das Zusammenspiel der politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen. An die Stelle von sinnvollen Maßnahmen zur Einpflege von Steuern werden -> meistens auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler -> neue Schulden gemacht. Die Politik im der EU-Vertragsgemeinschaft befindet sich -> nach der COVID-19-PANDEMIE -> am Scheideweg! Man muss wählen zwischen nutzmehrenden demokratischen Strukturen und der diktatorischen Macht-Ausübung durch dem gefährlichen und ausbeutenden ->
Turbo-Kapitalismus!
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