Dampf ablassen – 02. Mai 2020

DAMPF ABLASSEN

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vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Meine Anmerkungen zum Sonderinfobrief vom 23. April 2020:

COVID- 19 Blitz-Tod für den Riester-Wahn?

 

 

Auf Bitten vieler DRSB-Leser wurde ich zur Frage der

„Förderschädlichen Verwendung“

um weitere Erläuterungen gebeten. Bei der Riester-Rente wurde der so genannte „Begünstigtenkreis“ gesetzlich sehr kompliziert gestaltet. So wurde im Gesetzgebungsverfahren des Kalenderjahres 2000 neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Beamten erst zum Schluss die Berufsgruppe der „Selbständigen Landwirte“ mit aufgenommen. In der Praxis nimmt bei mehr als 16 Millionen Riesterverträgen die Berufsgruppe „Selbständige Landwirte“ aber nur einen geringen Stellenwert ein. In der Einkommensteuererklärung wird bei der Erfassung der Riester-Beiträge für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug in der Anlage AV zwischen einer unmittelbaren Begünstigung und einer mittelbaren Begünstigung als Ehepartner unterschieden. Die mittelbare Begünstigung betriff in der Regel die Fälle der so genannten „Mini-Riester-Verträge“, für die lediglich ein Mindesteigenbeitrag von jährlich 80,00 Euro einzuzahlen ist. Diese Verträge sollten keine Überlegung einer Vertragsbeendigung sein, weil mit den relativ geringen eigenen Mittel die „volle Riesterförderung“ der Zulagen erreicht werden kann. Bei der unmittelbaren Begünstigung müssen die Riester-Sparer mindestens 4% der Bemessungsgrundlage aus dem Vorjahr einzahlen, um in den „Genuss“ der vollen Zulagenförderung zu gelangen. Hierzu müssen bei der unmittelbaren Begünstigung für das Kalenderjahr 2019 in der Anlage AV folgende Angaben erklärt werden:

1.

Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018

(Beitragsbemessungsgrenze Ost 2018: 69.600,00 Euro

Beitragsbemessungsgrenze West 2018: 78.000,00 Euro)

2.

Inländische Besoldung, Amtsbezüge und Einnahmen beurlaubter Beamter 2018

3.

Entgeltersatzleistungen 2018

4.

Tatsächliches Entgelt 2018

5.

Jahresbetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018

6.

Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit 2018

7.

Einkünfte aus Land- und Fortwirtschaft 2017

8.

Jahresbetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 2018

9.

Einnahmen aus einer Beschäftigung, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag und/oder Jahresbetrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2018. Parallel zur Einführung der Riester-Rente wurde gesetzlich eine stringente Qualitätssicherung bei der Beratung zur privaten Altersvorsorge eingeführt. Auf dem Beratungsprotokoll sind alle Bestandteile der Beratung aufzuführen. Bei einer persönlichen Prüfung, ob man heute einen Riestervertrag noch für sinnvoll hält und den Vertrag weiterführen möchte, sollte dieses Beratungsprotokoll neben den Vertragsunterlagen herangezogen werden. Wichtig für einen Riester-Sparer ist die Frage zu prüfen, zu welcher Zeit der Vertrag eines denkbaren Berufsständen [ Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibender, Landwirt oder Beamter ]  abgeschlossen wurde und welcher Berufsstand alternativ zur damaligen Zeit angestrebt worden war. Freiberufler und Gewerbetreibende sind nicht unmittelbar Riester-begünstigt und können nach einem Berufsstandswechsel aus einer abhängigen Beschäftigung heraus ihre Riester-Verträge nicht mehr sinnvoll fortführen. Auch eine solche Frage ist im Beratungsgespräch und im Beratungsprotokoll aufzunehmen. Nur in den wenigsten Fällen dürfte auf diese Frage zur Berufsfalle der Riester-Rente in den Beratungsgesprächen hingewiesen worden sein und in dem Beratungsprotokoll dokumentiert worden sein. Bevor man einen Vertrag beenden möchte, ist daher zunächst zu prüfen, ob der Vertrag gekündigt oder rückabgewickelt werden soll. Es ist durchaus denkbar, dass der Anspruch bei einer Rückabwicklung des Vertrages höher ist als bei einer Kündigung. Bei einer Kündigung erhält der Riestersparer den so genannten Rückdeckungswert des Vertrages nach Abzug sämtlicher Kosten der Versicherung oder der Bank. Bei einer Rückabwicklung steht dem Kunden der Gesamtbetrag der eigenen Einzahlungen nebst einer angemessenen Verzinsung zu. Bei einer „förderschädlichen Verwendung“ sind die Zulagen und Steuervorteile zurück zu führen. Auf jeden Fall sollte man fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen und / oder einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einschalten. Das empfiehlt schon seit Jahren der DRSB!

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Laschet´s Corona-Manie

 

 

Als wenn es kein Morgen gäbe, wurden bei Ausbruch der Corona-Krise staatliche Rettungsgelder mit aller Gewalt ausgeschüttet. So werden zum Beispiel mit der so bezeichneten „Soforthilfe 2020“ auf Online-Antrag ohne rechtsverbindliche Unterschrift und ohne eine Vorprüfung seitens der Finanzverwaltung Gewerbetreibenden und Freiberuflern folgende gestaffelte Zuschüsse gewährt:

Bis zu   5 Beschäftigte: 9.000,00 Euro!

Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000,00 Euro!

Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000,00 Euro!

Hierzu braucht der Antragsteller lediglich seine persönlichen Daten, wie Personalausweis-Nr., Steuer-Nr., Anschrift und Bankverbindung mitteilen und einige vorformulierte Fragen ankreuzen und bestätigen. Zum Schluss braucht der Antragsteller nur mit einem Kreuzchen versichern, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden. Alle in solchen Fällen übliche Vorprüfungen in Form einer „Bescheinigung in Steuersachen“, umgangssprachlich auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bekannt, brauchte der Antragsteller nicht vorlegen. Eine Überprüfung der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie von nahen Angehörigen findet nicht statt. Die Frage, ob Steuerschulden bestehen, wird auch nicht gestellt. Zwischen der Online-Antragstellung und Auszahlung lagen in der ersten Euphorie-Welle in der Regel lediglich 2 Tage, als ob alle Gewerbetreibende und Freiberufler kurz vor dem Hungertod stehen. Jeder Hartz-4-Empfänger würde sich über eine derart großzügige und schnelle Bearbeitung seines Antrages freuen. Dass sich blitzartig Kriminelle mit auf das Pferd setzen und den Staat um Millionen von unberechtigten Staatshilfen prellen würden, kann man sich eigentlich mit einem derartig laxen Verfahren an zwei Fingern abzählen. Der Ministerpräsident von NRW Armin Laschet wollte womöglich den Anschein erwecken, dass der Staat in der Krise auch schnell und unbürokratisch helfen kann. Schließlich steht die Kür und die Wahl des Bundeskanzler-Kandidaten bei der CDU vor der Tür. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der bisher mehr als 350.000 Anträge können dann später einmal die Finanzbeamten machen. Wie das praktikabel einmal funktionieren könnte, interessiert Politiker eigentlich nicht sonderlich. Der Schuss war wie zu erwarten zunächst nach hinten los gegangen. In NRW wurde nach Bekanntwerden von Betrugsfällen das Soforthilfe-Programm sofort eingestellt.

Am Montag, den 27. April 2020, gab der NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart [ FDP ] bekannt, dass das Programm wieder anläuft.

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Die GRÜNEN verfluchen Regen!

 

 

Immer wieder werden historische Vergleiche gezogen, dass sich der Klimawandel von Jahr zu Jahr verstärkt und es schon ewig nicht mehr geregnet hat. Nach langer Trockenheit steigen die Zustimmungswerte für die GRÜNEN. Die GRÜNEN brauchen im Grunde genommen nichts Sinnvolles auf die Schiene nageln, um ihre Doktrin des Klimawandels zur Durchsetzung der Elektromobilität durchzusetzen. Und dann kommt völlig überraschend wieder der seichte Regen und macht alles zunichte. Die GRÜNEN verfluchen Regen!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Warum spricht Schröder kein Klartext?

 

 

Gemäß Medien-Berichten vom 22. April 2020 warnt Altkanzler Gerhard Schröder in dramatischen Worten von dem

„Zerfall Europas“.

Schröder fordert mit einem „großen europäischen Solidarfonds“ zu „uneingeschränkter europäischer Solidarität“. Richtigerweise müsste Schröder vor dem

„Zerfall der EU“

warnen. Europa gibt es nur als Kontinent und wird physikalisch so schnell nicht zerfallen. Zu Europa gehört auch Großbritannien, die sich gerade von der EU verabschiedet haben, sowie zum Beispiel die Schweiz, Norwegen und Russland, die noch nie zur EU gehört haben. Im Schlepptau seiner dramatischen Worte unterzeichnen die früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hans Eichel sowie die ehemalige Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries das Warn-Schreiben.

Warum sagt Schröder nicht

mit einfachen Worten die Wahrheit?

Ich habe zu Beginn meiner Amtszeit als Bundeskanzler den Euro eingeführt. Ich fordere bereits seit Jahren die Einführung von Eurobonds. Ich möchte, dass Deutschland und alle anderen Staaten mit Eurobonds für sämtliche Schulden der EU haften, damit keiner mehr aus dem Euro kommt.

Warum das ständige Herumgesülze von der „Solidarität“?

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Musste man im April 2020 das Oktoberfest absagen?

 

 

Warum redet der CSU-Vorsitzende

Markus Söder

so viel über ungelegte Eier? Weiß Söder immer schon mehr? Wenn die Medienberichte stimmen, dann befürwortet Söder eine Corona-Impfpflicht. Noch arbeiten weltweit Forscher an der Entwicklung von Impfstoffen gegen den Corona-Virus. Warum prescht Söder mit seiner Forderung bereits vor? Bis es einen Impfstoff gebe, könne es keine Entwarnung und damit auch keine Lockerungen ohne gleichzeitige Auflagen wie eine Maskenpflicht geben, sagte Söder. Wartet man bei CDU und CSU mit der

„Entwicklung“ von Impfstoffen

noch, bis alle Fördermittel in Billionenhöhe an die internationalen Konzerne ausgezahlt wurden? Will man dann wie Phoenix aus der Asche mit dem „erlösenden“ Impfstoff aufschlagen? Mit dem standardisierten Norm-Verhalten werden die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wie dressierte Affen am Nasenring durch die Manege geführt. Es scheint, als ob der tatsächliche Ist-Zustand der Corona-Pandemie einem geplanten Soll-Zustand untergeordnet wird. Können dann alle Menschen – bis auf Menschen 2. Klasse und Menschen aus der Dritten Welt – zentral über das Internet bei einem Online-Händler den Impfstoff bestellen?  Zumindest sind dann alle personenbezogenen Daten weltweit zentral gespeichert.

Steht Söder in den

Startlöchern für das Bundeskanzler-Amt?

Wird Söder von der amtierenden Bundeskanzlerin gegenüber anderen Kandidaten aus der CDU bevorzugt? Söder erklärt sich ebenfalls wie Merkel zum Protagonisten der Elektromobilität möchte nach seinen Aussagen die Förderung für Elektro-Autos von bisher 6.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro erhöhen. Womöglich steht Söder einer schwarz-grünen Bundesregierung trotz aller gegenteiligen Aussagen offen gegenüber, wenn er im Gegenzug dafür das Amt als Bundeskanzler erhält. Dass Söder nach Ansicht der Medien immer „beliebter“ wird, erinnert stark an die Lügen-Geschichten vom 100%-Martin der SPD-GENOSSEN. Das waren faustdicke FAKE-NEWS vom ALLERBESTEN auch in den Nachrichten von ARD und ZDF.

Noch nie war ein CSU-Politiker Bundeskanzler!

Wenn Söder so weitermacht, dann dürften seine Tage als Ministerpräsident im Freistaat Bayern gezählt sein. Wer für die Förderung für Elektro-Autos von bisher 6.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro ist, der schädigt unsere Automobil-Industrie und vernichtet mehrere hunderttausend gut bezahlte deutsche Arbeitsplätze nicht nur in Bayern. Hat man Söder schon einmal mitgeteilt, dass BMW –

Bayerische Motoren Werke –

heißt? Oder verschweigen ihm seine „politischen Freunde“ die Wahrheit? Möchte man Söder wieder schnell loswerden?

WIR SIND FEST DAVON ÜBERZEUGT!

Wir sind übrigens alle Mitglieder der CSU und wissen wovon wir reden! Vielleicht sollten die echten Münchener den Franken Söder wieder nach Hause schicken!

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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