Dampf ablassen – 26. April 2020

DAMPF ABLASSEN

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Nachricht / anonymisiert

DRSB-Sonderinfobrief – 22. April 2020

ORGANISIERT ARBEITEN? SELBST-BESTIMMT LEBEN?

 

 

Wieder einmal hat der DRSB zum Thema Merkel und die Folgen für unser Land Klartext gesprochen! In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf das

Focus-Special Bundestagswahl 2013

hinweisen und noch einmal auf den dazu verfassten kritischen Kommentar des Vorstandsvorsitzenden des DRSBs zu dem Artikel des CSU-Politikers Michael Glos ins Gedächtnis rufen – mit dem Titel:

Aus dem Inneren der Koalitionszirkel

Beim Wein kommt man sich auch menschlich näher!

Der Autor war von 2005 bis 2009 Wirtschaftsminister in der Regierungs-Koalition aus CDU, CSU und SPD. Davor leitete Glos 12 Jahre lang die CSU-Landesgruppe. Denn am 26. September 2013 um 20:18 Uhr schrieb der DRSB-Chef Udo Piasetzky zum Glos-Artikel seinen sachlich korrekten Kommentar – ZITAT:

Menschlich näher?

Beim Wein soll man Angela Merkel menschlich näher kommen können. Wie gut kennt der Verfasser dieses Artikels die CDUlerin – die aus der Kälte kam? Offensichtlich nicht. Selbst der gescheiterte Versuch des Chefreporters von der WELT – Angela Merkel in einem Buch menschlicher zu verkaufen – zeigt doch den vollen Umfang des Problems der CDU. Merkel wurde zu häufig von den amerikanischen Medien hochgejubelt. Solche Beweihräuscherungen haben ihre Wirkung verloren. Selbst Günther Lachmann – WELT – traute sich nicht in der Tiefe zu recherchieren, obwohl ihm alle Quellen offengelegt wurden. Angsthase oder Opportunist? Oder gar BEIDES? Sonst hätte er sein Buch –

Kasners Verbindungen zur CIA –

genannt. Da fehlte ein Quantum Mut!

Menschlich näher?

Die Frage stellt sich bei Merkel nicht!

ZITAT VON UDO PIASETZKY ENDE.

Horst Kasner war der Vater der Bundeskanzlerin Merkel und ein westdeutscher evangelischer Theologe, der mit seiner Familie in die DDR zog. Bereits schon vor diesem Kommentar von Piasetzky wurden die DRSB-Vorstandsmitglieder sowie der Verein systematisch schikaniert und die DRSB-Vorstandsmitglieder in ihrer Berufsausübung massiv behindert und geschädigt. Scheinbar hat sich das bis heute nicht geändert, denn seitdem der im Betreff genannte DRSB-Sonderinfobrief am 22. April 2020 erschien, wurde im Internet das Ranking der Sonderinfobriefe manipuliert. Die DRSB-Sonderinfobriefe werden täglich von hunderttausenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gelesen und erschienen somit im Internet-Ranking stets unter den ersten 10 Sonderinfobriefen. Nach dem Erscheinen des im Betreff genannten DRSB-Sonderinfobrief haben nicht nur wir Schwierigkeiten die DRSB-Sonderinfobriefe zu finden. Das wirft natürlich die Frage auf:

Kennen die uns noch unbekannten Manipulatoren -

Artikel 5 des Grundgesetzes?

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

 

 

Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes [GG] enthält zahlreiche Grundrechte, welche die freie Kommunikation schützen. Artikel 5 Absatz 1 GG garantiert die Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt die Freiheit, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten. Hiermit eng verbunden ist die Freiheit von Presse, Rundfunk und Film, welche der Verbreitung von Meinungen dienen. Schließlich gewährleistet Artikel 5 Absatz 1 GG die Informationsfreiheit. Hiernach hat jedermann ein Recht darauf, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten. Beschränkt werden diese Rechte durch die allgemeinen Gesetze sowie den Jugend- und den Ehrschutz. Artikel 5 Absatz 3 GG schützt auch die Freiheit von Wissenschaft und Kunst. Hierbei handelt es sich um bestimmte Formen der Kommunikation, die das Gesetz als besonders schutzwürdig erachtet. Daher können diese Grundrechte lediglich durch kollidierendes Verfassungsrecht beschränkt werden.

Artikel 5 des Grundgesetzes >>>

Scheint seit dem 22. April 2020 für den DRSB keine Gültigkeit mehr zu haben. Anders sind die Manipulationen im Internet nicht mehr erklärbar, denn der DRSB hat sich immer an die journalistischen Spielregeln gehalten und korrekt und sachlich über politische Vorgänge in unserer Demokratie berichtet.

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Artikel 19 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

Zitat / Auszüge: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Ende Zitat / Auszüge:

Presse- und Meinungsfreiheit sind die Grundlage von Journalismus und Wissensgesellschaften. Die UNESCO hat als einzige Sonderorganisation der Vereinten Nationen das Mandat, die Presse- und Meinungsfreiheit zu schützen. Sie fördert diese weltweit und unterstützt den Aufbau unabhängiger und pluralistischer Medien. Auch für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten setzt sie sich auf der ganzen Welt ein. Deshalb könnte es wahrscheinlich notwendig werden, dass der DRSB e.V. sich an die UNESCO wendet, denn der Verein setzt sich seit mehr als 30 Jahren für den erhalt der Demokratie sowie für die rechte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein. Nachdem erscheinen der DRSB-Sonderinfobriefe am 22. Und 23. April 2020 ist offensichtlich der

Artikel 19

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

für den DRSB e.V. in unserer Heimat außer Kraft gesetzt worden. Das macht uns sehr nachdenklich. Hat die COVID-19-Pandemie das außer Kraftsetzen von Rechten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger beschleunigt?

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DIE VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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