Dampf ablassen – 16. März 2020

DAMPF ABLASSEN

Das demokratisch soziale Ventil

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Wünsche nach Anonymität werden durch den DRSB e.V. respektiert und gewahrt. Die Leser-Zuschriften werden nach Themen-Gebieten aufgeteilt und nach einem

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ausgewählt. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden

Leser-Ansichten und Leser-Meinungen

vom DRSB e.V. nicht auf Wahrheit oder juristische Wahrhaftigkeit geprüft wurden und insofern ausschließlich die Meinungen der jeweiligen Autoren darstellen. Der DRSB e.V. veröffentlicht keine sogenannten HASS- oder HETZ-SCHRIFTEN. Auch alle ANTI-SEMITISCHEN KOMMENTARE und identifizierbare FAKE-NEWS werden nicht zur Veröffentlichung freigegeben.

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Nachricht / anonymisiert

Covid-19-Viren auch im KOT!

 

 

 

Im gesamten Rachen-Raum sind

Covid-19-Viren

eindeutig nachweisbar. Doch nun sollen sie vermehrt auch im KOT und vielleicht sogar im Urin auftauchen. Täglich steigen die Zahlen neuer Corona-Infektions-Fälle. Deshalb werden Personen, die mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert haben für mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Es bleibt aber die Frage offen:

Wie lange ist das Sars-CoV-2-Virus ansteckend?

Wahrscheinlich empfiehlt deshalb das Europäische Zentrum für die Prävention die Kontrolle von Virus-Krankheiten auszubauen. Eine

„GANZ TOLLE“ Empfehlung

der EU-Gesundheitsagentur (ECDC)! Bisher weiß nämlich keiner so genau, über welchen Zeitraum eine infizierte Person andere Menschen anstecken kann. Hätten „unsere immer ach so besorgten“ Politikerinnen und Politiker das  jahrzehntelang bewährte

DEUTSCHES GESUNDHEITSWESEN

 

nicht vorsätzlich kaputtgespart, dann könnte Deutschland jetzt auf das Europäische Zentrum für die Prävention (ECDC) und auf die

„GANZ TOLLEN“ Empfehlungen

und scheinheiligen Hinweise verzichten.

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Die von mir dem DRSB zur Verfügung gestellten Kommentare können zwecks Veröffentlichung auf der DRSB-Internetseite unter der Rubrik DAMPF ABLASSEN oder in anderen DRSB-Rubriken verwendet werden. Bei einer Veröffentlichung bitte ich um die Anonymisierung meines Namens. Der DRSB kann meinen Namen und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse abspeichern. Hierzu gebe ich die uneingeschränkte Einwilligung. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

Wie lange scheidet man das Sars-CoV-2 aus?

 

 

 

Es wird die entscheidende Frage sein! Derzeit scheint es Hinweise zu geben, dass die das Sars-CoV-2 Virus vor und besonders noch nach einer Covid-19-Erkrankung ausgeschieden werden kann. Zurzeit tappen die Weltgesundheitsorganisation und das Europäische Zentrum für die Prävention im Dunkeln herum. Bisher können beide kostspielige Organisationen keine verlässliche Antwort geben. Die

Weltgesundheitsorganisation

vermutet, dass das Sars-CoV-2-Virus ein bis zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Erkrankungs-Merkmale bereits in den oberen Atemwegen vorhanden ist.

Aber da bleibt es nicht!

Welche Auswirkungen die Viren im Stuhlgang von Virus-Erkrankten für die Übertragung der Sars-CoV-2-Viren auf andere Menschen haben ist eine BLACK-BOX! In schweren Erkrankungs-Fällen sollen die Viren im Stuhlgang bis zu 6 Wochen aktiv bleiben, auch wenn sich erkrankte Personen bereits wieder vollkommen erholt haben. Diese Nachricht verbreitet zum Beispiel das

Europäische Zentrum für die Prävention.

Unklar ist noch immer, inwieweit solche Nachrichten aus der EU auch tatsächlich zutreffen.

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DIE VERFASSERIN

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Nachricht / anonymisiert

CORONAVIREN IN ATEMWEGEN UND IM STUHL!

 

 

 

Kinder und Jugendliche haben offensichtlich nachweisbar sehr lange Viren im Stuhl. Bei infizierten chinesischen Kindern mit leichteren Krankheitsverläufen war zu beobachten, dass die Viren auch noch 20 bis 30 Tage, nachdem sich die Kinder von der Infektion erholt hatten, in den Atemwegen sowie im Stuhl nachgewiesen werden konnten. Es gibt sogar belegbare Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche Corona-Viren über längere Zeiträume ausscheiden. Während man im

Europäischen Zentrum für die Prävention

[ ECDC ], noch kein sicherer Beweis für eine Übertragung auf andere Personen festgestellt haben will, hat man – nicht nur in China – bessere Erkenntnisse!

Wofür brauchen wir noch eine EU-Agentur ECDC?

Hier wird erneut sehr deutlich, wie überflüssig das teure Monstrum des EU-Kunstgebildes ist!

Also:

Schnell raus aus diesem EU-Geldvernichtungs-Modell!

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DIE VERFASSERINNEN

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Nachricht / anonymisiert

Widersprüchliche Hinweise in den deutschen Medien

 

 

Jede Katastrophe, jedes Desaster und Chaos ist für die Medien immer ein wilder Tummelplatz auf dem sich Reporter, Journalisten und Moderatoren austoben können. Genauso scheint es auch bei der Corona-Pandemie zu sein. So war in den deutschen Medien mehrfach zu hören, dass Patienten, bei denen die Virus-Erkrankung festgestellt wurde und deren Krankheitsverläufe nur leicht sind

>>> auch vor dem Ablauf von 14 Tagen >>>

aus Kliniken entlassen werden sollten. In diesen Fällen sollte jedoch sichergestellt werden, dass sie zu Hause oder in anderen Einrichtungen, in einem Einzelzimmer mit guter Belüftung, untergebracht werden. Nur dadurch können Ansteckungen der Familienmitglieder oder betreuender Personen vermieden werden. Auf jeden Fall sollte der Gesundheitszustand der Virus-Patienten, die zu Hause sind, von den zuständigen Behörden

>>> also höchstwahrscheinlich den Gesundheitsämtern >>>

regelmäßig überprüft werden.

Wer soll das in den Gesundheitsämtern machen?

In immer mehr Gesundheitsämtern fehlen nicht nur Mitarbeiter in der Verwaltung, sondern auch enorm viele Ärzte, weil „unsere“ Politik gezielt überall Kosten eingespart hat. Darüber berichten „unsere“ Medien natürlich nicht!

Wer soll also in den

Gesundheitsämtern bei erkrankten Virus-Patienten Fieber messen?

Wie soll das funktionieren? Mit telefonischer Befragung? Per APP? Über E-MAIL-Abfrage?

Oder mit einem Ratespiel?

WER WEISS DENN SOWAS?

Auf Grund der extrem hohen Gefahren einer verlängerten Ausscheidung des Virus raten seriöse Mediziner, dass man erst Krankenhaus-Patienten entlässt, wenn mindestens 2 bis 3 Tests, im Abstand von mehr als 24 Stunden, negativ waren. Auch für erkrankte Patienten, die nicht stationär aufgenommen werden konnten, wird mindestens ein zweimaliger Test empfohlen, wenn die Patienten mehr als 3 Tage fieberfrei waren.

Wie wollen es „unsere ach so besorgten“

Volksvertreterinnen und Volksvertreter bewerkstelligen?

Durch den volksnahen Dauer-Einsatz

>aller Volksvertreterinnen und Volksvertreter<

aus allen 17 Parlamenten auf den deutschen Straßen?

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DIE VERFASSER

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Nachricht / anonymisiert

Tödliches Ende?

 

 

 

Deutsche Politikerinnen und Politiker haben mit dem Beginn der Machtübernahme durch die SPD und die GRÜNE das bis 1998 gut funktionierende

DEUTSCHE GESUNDHEITSSYSTEM

schrittweise kaputtgespart. Deutsche Ärztinnen, Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherungen wurden rücksichtslos zu

PROFIT-CENTERN

umgeformt! Das CORONAVIRUS hat nun innerhalb weniger Wochen das

TOTAL-VERSAGEN

der deutschen Politikerinnen und Politiker sowie der etablierten Parteien im Bundestag offengelegt. Jeder weitere Tag wird die Unfähigkeit von einigen deutschen Politikerinnen und Politikern und Parteien langsam vollständig herausarbeiten, denn der Höhepunkt der

COVID-19-Pandemie

wird – nach der realistischen Einschätzung von ernstzunehmenden Ärztinnen und Ärzten – erst in etwa 14 bis 18 Wochen eintreten.

GANZ DEUTLICH GESAGT!

Dann dürfte es Ende Juni 2020 oder Anfang Juli 2020 sein! Verantwortungsbewusste Wissenschaftler schätzen, dass mit viel Glück die Masse der Krankheitsfälle mild oder mittelschwer verlaufen könnte. Doch bis viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger Immunität gegen das CORONAVIRUS aufgebaut haben, wird wahrscheinlich ein Teil der gefährlichen Virus-Erkrankungen tödlich enden. Das CORONAVIRUS hat innerhalb weniger Tage die

UNNSINIGKEIT und GEFÄHRLICHKEIT

der fortschreitenden GLOBALISIERUNG, des untauglichen SCHENGEN-ABKOMMENS und der irrwitzigen REISEMANIE- und HYSTERIE sowie der volksschädlichen RABATT-VERTRÄGE von Krankenkassen aufgezeigt. Das sollte alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sehr, sehr schnell bewusstwerden und nachdenklich machen!

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DER VERFASSER

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DSGVO

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung -> kurz DSGVO -> genannt -> weist der DRSB e.V. daraufhin -> dass freiwillig zugesandte INFORMATIONEN, GASTBEITRÄGE und E-MAIL-DATEN ordnungsgemäß gespeichert werden. Der DRSB e.V. hat noch nie persönliche Daten von Mitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Gast-Autoren, DRSB-Lesern oder Informanten -> zum Beispiel für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> an DRITTE weitergegeben. Sollten Gast-Autoren oder Informanten -> auch für die DRSB-Rubrik DAMPF ABLASSEN -> mit der Speicherung IHRER DATEN nicht einverstanden sein -> so senden SIE umgehend dem DRSB e.V. eine kurze E-Mail ->

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Das Wichtigste zur

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Sind Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage gestattet oder geboten -> ist dies nur bei Einwilligung des Betroffenen zulässig. Die Einwilligungserklärung muss dabei grundsätzlich eindeutig als solche erkennbar sein und muss neben dem Hinweis auf den jeweiligen Verwendungszweck auch die Rechte des Betroffenen auf Löschung, Auskunft und Widerspruch aufführen. Fehlt die Einwilligung des Betroffenen in einem solchen Falle und die Daten werden dennoch unzulässigerweise erhoben -> so handelt es sich um einen Datenschutzverstoß.

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