903 Verträge
für
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
Die Bundestagsfraktion der LINKEN startete vor Wochen eine ->
KLEINE ANFRAGE ->
an die Bundesregierung. Man wollte ganz genau wissen wie viele Beratungsverträge die Bundesregierung aktuell abgeschlossen hat. Die Antwort „unserer“ Bundesregierung muss jede sachlich und logisch denkende Bundesbürgerin und jeden kritisch und vernünftig handelnden Bundesbürger vom Hocker hauen. Aktuell hat die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD ->
903 Verträge für „SO“ dargestellte
Beratungs- und Unterstützungsleistungen
abgeschlossen. Rein vorsorglich weist die Bundesregierung darauf hin -> dass die Bezeichnung ->
UNTERSTÜTZUNGS-LEISTUNGEN ->
breit gefasst ist und von den verschiedenen Ministerien unterschiedlich aufgefasst und interpretiert werden kann. Die tatsächlichen Zahlen -> für die „SO“ dargestellten Beratungs- und Unterstützungsleistungen -> könnten also durchaus höher oder niedriger liegen. Das genannte ->
Honorar-Volumen ->
für die erfassten 903 Berater-Verträge soll sich derzeit noch auf ->
1,1 Milliarden Euro ->
belaufen. Auch das kann man in der Antwort der Bundesregierung lesen. Das größte ->
Honorar-Volumen -> in Höhe von 533 Millionen Euro ->
hat bisher das Innen-Ministerium verursacht. Für die laufenden Berater-Verträge -> in Höhe von 533 Millionen Euro -> muss das Innen-Ministerium rund fünfmal so viel Honorar wie etwa das Finanz- oder das Umweltministerium zahlen.
Übrigens….
…. das wird vermutlich die meisten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger überraschen -> das ist circa 50-mal mehr Berater-Honorar wie zum Beispiel für das Verteidigungsministerium. Die CDU-Politikerin Ursula von der Leyen ist also nicht die Spitzen-Reiterin bei den Berater-Honoraren -> obwohl die Verteidigungsministerin ständig mit ihren diversen Berater-Honoraren in den Medien präsent ist. Bedingt durch die Affären um die „SO“ dargestellten ->
Berater-Leistungen im Verteidigungsministerium ->
musste das Ministerium einem ermittelnden Untersuchungs-Ausschuss bereits Akten-Material übergeben. Der ermittelnde Untersuchungs-Ausschuss soll auch aufklären -> ob es im Verteidigungsministerium zu Vettern-Wirtschaft gekommen ist -> denn die Berichte des ->
Bundesrechnungshofs ->
kurz BRH genannt -> kritisierten bereits 2018 dubiose Verfahrensweisen bei der Vergabe von Berater-Verträgen im Ministerium der CDU-Politikerin Ursula von der Leyen. Der aufgeweckte Bundestagsabgeordnete der LINKEN ->
MATTHIAS HÖHN ->
hatte mit mehreren Anträgen zu den Berater-Verträgen die Sache ins Rollen gebracht. Gemäß den bereits veröffentlichten Antworten des Finanzministeriums haben sich die Ausgaben der Bundesregierung für Berater-Verträge seit 2014 quasi vervierfacht. Der Aufstellung des Finanzministeriums zufolge lag die Honorar-Summe aller Ausgaben aller Ministerien im Jahr 2011 bei 93 Millionen Euro. 6 Jahre später -> ergo im Jahr 2017 -> bei 248 Millionen Euro. Und lediglich nur ein einziges Jahr danach bei erstaunlichen ->
1,1 Milliarden Euro!
Doch wozu werden die „SO“ dargestellten ->
Beratungs- und Unterstützungsleistungen ->
überhaupt benötigt? Diese Frage stellen sich die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger! Denn gemäß unserer demokratischen Spiel-Regeln sollen in den
DEUTSCHEN PARLAMENTEN ->
ein repräsentativer Quer-Schnitt aus dem DEUTSCHEN VOLK an gewählten Volksvolksvertretern sitzen -> die mit ihren umfangreichen Berufs- und Lebenserfahrungen für sinnvolle und nutzmehrende Gesetze sorgen können. Gemäß der aktuellen Sitzverteilung im 19. Bundestag haben dazu die CDU und CSU 246 Sitze, die SPD 152 Sitze, die AfD 91 Sitze, die FDP 80 Sitze, die LINKE 69 Sitze und Bündnis 90 / Die Grünen 67 Sitze. 4 gewählte Mitglieder des 19. Bundestages sind FRAKTIONSLOS. Durch die 22. Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 03. Mai 2013 ist ein neues Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung im Bundestag eingeführt worden. Beibehalten wurde das System der personalisierten Verhältniswahl -> in dem die Personenwahl im Wahlkreis -> also die Erststimme der Wähler -> nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl nach Landeslisten der Parteien -> also die Zweitstimme der Wähler -> kombiniert wird. Neu ist jedoch -> dass Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen -> mit je zwei Rechen-Schritten -> in Mandate umgerechnet werden. Allen vier Rechen-Schritten liegt das Berechnungs-Verfahren ->
Sainte-Laguë-Schepers->
zugrunde. Dieses Berechnungs-Verfahren wurde schon zur Bundestagswahl 2009 angewendet. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt -> die mindestens 5% der abgegebenen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erringen können. Im 19. Bundestag sitzen zurzeit also ->
709 ->
vom DEUTSCHEN VOLK gewählte -> VOLKSVERTRETER. Bei dieser hohen Anzahl von Abgeordneten sollte man eigentlich davon ausgehen können -> dass ausreichend Berufs- und Lebenserfahrung sowie genügend Fach-Kompetenz und Wissens-Qualität für alle Ministerien vorhanden ist.
Übrigens….
…. unser noch immer gültiges Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3 -> dass Abgeordnete -> also die vom ->
DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETER ->
einen Anspruch auf eine angemessene ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Darauf hat das ->
Bundesverfassungsgericht ->
mit dem Diäten-Urteil vom 05. November 1975 -> Akten-Zeichen: 2 BvR 193 / 74 -> wiederholt hingewiesen. Der Bundes-Gesetzgeber hat diesen Vorgaben bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen -> indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amts-Inhaber wählte -> die einer mit den Abgeordneten -> -> also die vom ->
DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETER ->
vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Wie frühere Gesetze wählt auch das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene 30. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße. Eine absolut sinnvolle, nachvollziehbare und nützliche Regelung -> denn Bundestags-Abgeordnete und die bezeichneten Richter nehmen ihre Tätigkeit in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsfreiheit wahr. Außerdem entscheiden Mitglieder des Deutschen Bundestages und Richter an obersten Gerichtshöfen des Bundes mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Die „SO“ genannte ->
Abgeordneten-Entschädigung ->
beträgt seit dem 01. Juli 2016 monatlich ->
9.327,21 Euro.
Die vom ->
DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETER ->
erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre „SO“ genannte -> Abgeordneten-Entschädigung -> ist einkommensteuerpflichtig. Doch das ist noch nicht alles! Wohnung und Smart-Phones werden auch bezahlt -> genauso die Fahrt mit der Bahn in der ERSTEN KLASSE. Zusätzlich haben alle Abgeordneten einen Anspruch auf ein eigenes Büro mit 54 Quadratmetern Fläche für sich und ihre Mitarbeiter. Für die Mitarbeiter haben die Abgeordneten übrigens jeden Monat ->
20.870 Euro ->
zur Verfügung. Für jedes Jahr im Bundestag bekommen die vom ->
DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETER ->
wenn sie 67 Jahre alt sind -> 239,00 Euro pro Monat. Nach einer Legislaturperiode -> also nach 4 Jahren im Parlament -> sind das schon ->
956,00 Euro ->
monatlich. Die „SO“ genannte Altersentschädigung steigt mit jedem weiteren Jahr im Bundestag an. Den Höchstbetrag gibt es nach 27 Jahren. Die vom ->
DEUTSCHEN VOLK gewählten VOLKSVERTRETER ->
erhalten auch noch ein „SO“ dargestelltes Übergangsgeld von monatlich ->
9.327,21 Euro ->
wenn ein gescheiteter oder unbeliebter Volksvertreter nicht mehr wiedergewählt werden sollte. Denn die Abgeordneten haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für jedes Jahr im Parlament erhalten die Politiker dann einen Monat lang die Abgeordneten-Entschädigung als „SO“ dargestelltes ->
Übergangsgeld!
Maximal für 18 Monate. Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 01. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohn-Index -> den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Der angepasste Betrag der Entschädigung wird immer in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Doch das Anpassungsverfahren bleibt nur für eine neue Wahlperiode wirksam -> wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von 3 Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst -> gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag -> bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.
Stand März 2019 ->
beschäftigt die Bundesregierung noch zusätzlich Unternehmens-Berater für 1,1 Milliarden Euro in momentan 903 Berater-Verträgen. Wozu brauchen wir zusätzlich zu den ->
709 ->
vom DEUTSCHEN VOLK gewählte VOLKSVERTRETER -> noch externe Unternehmensberater? Normalerweise müsste im derzeitigen Bundestag ausreichend Fach-Kompetenz, Wissens-Qualität und Berufs- und Lebenserfahrung vorhanden sein -> wenn dort tatsächlich der repräsentativen Quer-Schnitt der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sitzen würde. Wissens-Qualität wäre somit in Hülle und Fülle vorhanden. Doch 903 Berater-Verträge lassen den Rückschluss zu -> dass das nicht der Fall ist. Denn wäre die repräsentativ mögliche Qualität im Bundestag vorhanden -> dann brauchte man kaum externe Berater. Plötzlich begreifen die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Bemerkung des ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden ->
Franz Müntefering ->
im vollen Ausmaß. Der SPD-Politiker Müntefering bezeichnete die vom DEUTSCHEN VOLK gewählte VOLKSVERTRETER als ->
STIMM-VIEH!
Man muss den SPD-Politiker Müntefering für diese Bezeichnung dankbar sein -> denn sie zeigt in unmissverständlicher Klarheit und Deutlichkeit -> was in den etablierten Parteien vor sich geht. Dort werden keine Bundesbürgerinnen oder Bundesbürger mit Charakter, Rückgrat, Ethik, Moral, Werten, Berufs- und Lebenserfahrung gesucht -> sondern willfährig dienende einfach manipulierbare Personen -> die man als „loyales“ STIMM-VIEH missbrauchen kann. Im Teil 442 -> der DRSB-Artikel-Serie -> Versagen die Eliten? -> mit der Überschrift ->
Plant eine
DEUTSCHE SCHATTEN-ARMEE
den Umsturz? ->
hat der DRSB anhand des Agierens der Bundestags-Abgeordneten der GRÜNEN ->
AGNIESZKA BRUGGER ->
aufzeigen können -> welche vermutlich dauerhaften Schäden und Irritationen durch Unkenntnis, Verblendung oder Nichtwissen sowie durch fehlende Berufs- und Lebenserfahrung entstehen können.
AGNIESZKA BRUGGER ->
geborene Malczak -> wurde als Tochter der polnischen Familie Malczak am 08. Februar 1985 in Legnica in Polen geboren. Die polnischen Familie Malczak wanderte 1989 mit ihrer Tochter Agnieszka nach Deutschland aus. Agnieszka Malczak wuchs in Dortmund auf und heiratete am 03. Dezember 2011. Seitdem trägt sie den Familien-Namen Brugger.
Agnieszka Malczak ->
machte ordnungsgemäß im Juni 2004 ihr Abitur am Mallinckrodt-Gymnasium in Dortmund. Ab Oktober 2004 studiert Agnieszka Malczak Politikwissenschaft mit den Nebenfächern Philosophie und Öffentliches Recht an der Universität Tübingen. Dort war sie Mitglied des dortigen AStA und des Senats. Zwischen 2006 und 2010 war ->
Agnieszka Malczak ->
Stipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Januar 2018 stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion ->
Bündnis90 / Die Grünen.
AGNIESZKA BRUGGER ->
ist also ein klarer Beweis für eine sehr gelungene Integration einer polnischen Familie und deren Tochter in unserer Heimat. Doch ist die geborene Polin auch ein Beweis für den repräsentativen Quer-Schnitt der DEUTSCHEN BEVÖLKERUNG im DEUTSCHEN BUNDESTAG? Höchstwahrscheinlich fällt sie viel eher in die Kategorie der gewählten Volksvertreter -> die offensichtlich nicht nur der SPD-Politiker Franz Müntefering noch immer bevorzugt wird. Wer fleißig GOOGELT > der wird im Bundestag und in den 16 Länder-Parlamenten Volksvertreter mit vergleichbaren Lebensläufen sowie Berufs- und Lebenserfahrungen finden. Möglicherweise könnte es sogar der Hauptgrund dafür sein -> dass es in DEUTSCHEN PARLAMENTEN erhebliche Qualitäts- und Erfahrungsdefizite gibt -> die man durch den notwendigen Zukauf von ->
Beratungs- und Unterstützungsleistungen ->
nicht nur im Bundestag -> ständig ausgleichen muss. Wer jetzt schon von einem ->
AGNIESZKA BRUGGER-SYDROM ->
in den etablierten Parteien spricht -> der überhöht ganz sicherlich das bisher politisch ungeschickte Agieren der geborenen Polin. Trotzdem sollte es alle ->
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ->
aufhorchen lassen und nachdenklich machen -> denn in unserer PARLAMENTEN läuft offensichtlich etwas ganz gefährlich aus dem Ruder.
Übrigens….
…. mit einer konsequenten Anwendung eines vermeintlichen „SO“ genannten ->
AGNIESZKA BRUGGER-SYDROMS ->
in allen etablierten deutschen Parteien -> könnte man relativ schnell sowie geräusch- und problemlos die Bundesrepublik Deutschland zur Auflösung führen und absolut rücksichtslos und völlig „schmerzfrei“ mit der Gründung der ->
VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA ->
beginnen.
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