Sonderinfobrief – 19. Oktober 2018 / DSGVO! -> Neuer Meilenstein der Daten-Schutz-Verordnung?

DSGVO!

Neuer Meilenstein der Daten-Schutz-Verordnung?

 

Seit einigen Tagen berichten die DRSB-Recherche-Teams aus Österreich merkwürdige Vorgänge -> über die sogar das Fernseh-Netzwerk des Österreichischen Rundfunks -> kurz ORF genannt -> mehrfach berichtete. Nachdem ->

Wiener Wohnen ->

das ist eine offizielle Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien und die größte kommunale Hausverwaltung in Europa -> angekündigt hatte -> die Namensschilder aller Gemeinde-Bauten aus Datenschutzgründen zu entfernen -> sehen die sogenannten Bildungshäuser ARGE verstärkten Datenschutz nicht nur für die kommunale Hausverwaltung -> sondern auch für Privat-Vermieter angebracht. Nach der Ansicht und Beurteilung der aktuellen ->

Daten-Schutz-Bewegung ->

in Österreich sieht man jeden privaten Vermieter und jede private Vermieterin und jede Wohnungs-Genossenschaft in der Pflicht zur Geheimhaltung. Das verkündete am 12. Oktober 2018 die Daten-Schutz-Bewegung in den Medien. In öffentlichen Stellungnahmen empfiehlt man sogar den Betroffenen -> Schadenersatz zu fordern. Das Verbot der Kenntlichmachung besteht schon länger. Eine ->

Verpflichtung zur Anonymität ->

gilt seit 1980 bei unseren Nachbarn und seit Mai 2018 wurden die ->

Sanktionsmöglichkeiten ->

erheblich verschärft! Wie die DRSB-Recherche-Teams aus Österreich berichten wird die städtische Gemeindebauverwaltung -> nach einer Beschwerde eines Mieters -> bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingel-Schildern von 220.000 Wohnungen durch anonymisierte Top-Nummern ersetzen. Grund für die Umrüstung ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

DSGVO.

Rund 1.000,00 Euro Schadenersatz kann man fordern! Wenn also Hausverwaltungen oder Privat-Vermieter gegen die Regelung verstoßen -> kann man Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen -> wobei nach der Ansicht von erfahrenen Juristen dies zu einem sinnlosen Verwaltungsverfahren führen wird -> das vermutlich langwierig ist und für die Beschwerde-Führer in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen hat. Als wesentlich effizienter stuft man eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht ein. Denn durch das Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich -> ohne ausreichende Zustimmung -> erfolge eine Datenschutz-Verletzung. Schon heute gibt es auf den Klingel-Schildern der Gegensprechanlage bei Wiener Wohnen immer häufiger keine Namen mehr zu lesen. Ein Problem für die Post- und Paketzustellung sowie natürlich auch für die potenziellen Besucher. Wer nicht ganz genau weiß wo man KLINGELN muss -> der wird es sehr schwer haben die richtige KLINGEL zu finden. Der bekannte österreichische Daten-Schutz-Aktivist ->

Max Schrems ->

hält die AB-MONTAGE der Namensschilder für übertrieben. Nach der Meinung von Schrems hätte ein Fragebogen mit einer Wahlmöglichkeit -> ergo JA oder NEIN -> die Sache erleichtert! Derweil weisen die ->

Daten-Schützer ->

verstärkt darauf hin -> dass man mit einem gerichtlichen Titel einen immateriellen Schaden-Ersatz-Anspruch erreichen kann. Man empfiehlt den Mietern in Österreich nach Abmahnung des Vermieters -> oder der Hausverwaltung -> und nach einer Frist von 3 bis 7 Tagen 1.000,00 Euro Schadenersatz zu fordern und notfalls sofort einzuklagen. Die ganze Sache hatte ein Wiener Mieter -> mit einer Anfrage bei der zuständigen Magistratsabteilung 63 für Datenschutz -> ins Rollen gebracht

Das Ergebnis dieser Anfrage:

Alle Namensschilder müssen weg!

Das klassische und bewährte Klingel-Schild mit Namen hat ausgedient. Statt Nachnamen werden nun auf der Klingel-Schilder Gegensprechanlage neutrale ->

Top-Nummern ->

angebracht. Nur wer diese sogenannten Top-Nummern noch kennt -> der hat demnächst die Chance noch richtig zu klingeln. Wer seinen Namen am Klingel-Schild behalten möchte -> der kann das tun. Jede Mieterin und jeder Mieter hat trotz der EU-Datenschutzgrundverordnung ->

DSGVO ->

ein Recht darauf seinen Familien-Namen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Klingelschild anzubringen. Dieses Recht bleibt solange bestehen -> bis man in Brüssel auch diese Möglichkeit der Kennzeichnung verbietet. An solchen Aktionen wird leicht erkennbar -> wie irrwitzig viele EU-Verordnungen bereits geworden sind. Nach der Beurteilung vieler österreichischen Volksvertreter ist die ->

DSVG ->

mit bürokratischen Hürden, Schwachsinnigkeit und Unsinn vollkommen überladen. Nichtsdestoweniger trotz sieht die Wiener Wirtschaftskammer die rund 136.000 Unternehmen in Wien gut auf die DSGVO vorbereitet. Die größten Schwierigkeiten hatten offensichtlich die kleinen Firmen -> wie zum Beispiel Ein-Personen-Unternehmen in Österreich mit der neuen ->

EU-Datenschutzverordnung.

In unserer Heimat scheint es ähnlich zu sein. Nur auf die Idee mit dem ->

AB-MONTIEREN der NAMEN ->

auf den Klingel-Schildern ist in Deutschland noch niemand gekommen. Wahrscheinlich sind vermeintliche Gutmenschen, fanatische MultiKulti-Befürworter, fleißige Datenschützer und vor allem GRÜNE, SPD und LINKE mit dem Datenschutz für illegal eingereiste Personen in unser Land vollauf beschäftigt. Vermutlich lenkt auch die Aufarbeitung der Landtagswahl in Bayern von der Verordnung der EU-Datenschutzverordnung noch immer ab.

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