Sonderinfobrief – 09. Oktober 2018 / EINBETONIERT! -> DIE VERLORENE GENERATION

EINBETONIERT!

DIE VERLORENE GENERATION

 

 

Als im Kalenderjahr 2005 die ehemalige Vorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen ->

Claudia Roth ->

zur besten Sendezeit in der Tagesschau -> die Botschaft von der modernen nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente verkündete -> ahnte kaum ein Bundesbürger -> wohin uns der politische Weg der ersten Bundesregierung aus SPD und GRÜNEN noch führen würde. Einige Jahre zuvor hatten SPD und GRÜNE die volksschädliche und volksfeindliche Riester-Rente eingeführt und mit der hochtrabenden Bezeichnung ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

die deutschen Sozial-, Wirtschafts- und Steuersysteme grundlegend verändert. Bis zum Kalenderjahr 2004 wurde die gesetzliche Rente mit dem rechnerischen Zins-Anteil -> dem so genannten Ertrags-Anteil -> versteuert. Bei einem Renten-Beginn im 65. Lebensjahr betrug der Ertragsanteil 18%. Die 82% der Rente sind die Rückzahlung der geleisteten Beiträge -> die zuvor aus dem Netto-Lohn eingezahlt wurden. Ohne zusätzliche andere Einkünfte führte das Finanzamt keine Steuer-Veranlagung mehr durch und die Akten der Renten-Bezieher wurden beim Finanzamt mit der verdienten Altersruhe geschlossen. Mit dem sogenannten ->

Alterseinkünftegesetz ->

wurde ab 2005 ratierlich die volle Besteuerung der gesetzlichen Rente unter der Bezeichnung ->

NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->

mit einer Übergangszeit von 35 Jahren eingeführt. Der steuerpflichtige Anteil der Rente von anfänglich 50% -> im Kalenderjahr 2005 -> wurde schrittweise bis zum Kalenderjahr 2040 auf 100% erhöht!

Von 2005 bis 2020 jährlich um 2%! Von 2021 bis 2040 jährlich um 1%!

Klingt zunächst völlig harmlos -> hat aber eine bombig nachhaltige Wirkung! Für die einzelnen Geburtsjahrgänge bleibt der steuerpflichtige Anteil an der gesetzlichen Rente dauerhaft bestehen. Alle Bürger tragen das ->

PERSÖNLICHE BESTEUERUNGS-MERKMAL

[ 50% bis 100% ] ->

quasi wie ein Kainsmal auf der Stirn. Man wird das Kainszeichen nicht mehr los! Der Verlauf der Veränderungen der Besteuerung verdeutlichen die nachfolgenden Beispielsberechnungen -> auf den Grundlagen des Einkommensteuergesetzes 2017 für Einkommensteuer -> nachfolgend kurz ESt genannt -> Kirchensteuer -> nachfolgend kurz KiSt genannt und dem Solidaritätszuschlag -> nachfolgend kurz Soli genannt -> sowie der Staffelung des persönlichen Steuer-Merkmals -> nachfolgend kurz Merkmal genannt -> ab dem Kalenderjahr 2005 ohne andere Einkünfte für einen Single beruhen. Die aktuellen Beitragssätze betragen für die Krankenversicherung -> nachfolgend kurz KV genannt -> 7,3% und für die Pflegeversicherung -> nachfolgend kurz PV genannt -> 2,55 %. Der Beispielsberechnung liegt eine gesetzliche Rente von monatlich ->

2.000,00 Euro ->

mit einem Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr zugrunde. Eine jährliche Rentenerhöhung von 3% deckt eine Inflationsrate von 3% ab -> so dass im Zeitverlauf die Kaufkraft unverändert bleibt.

______________________

Renten-     Geburts-     Brutto -    KV                  Merk-     ESt/Soli                   Netto-Rente

beginn       Jahrgang    Rente        PV                  mal          KiSt

Jahr                                 Euro          Euro                     %        Euro       %               Euro      

 

2005     vor   1941       24.000,00   2.364,00               50      138,43    0,57            21.497,57

2006               1941       24.000,00   2.364,00               52      223,45    0,93            21.412,55

2007               1942       24.000,00   2.364,00               54      313,92    0,93            21.322,08

2008               1943       24.000,00   2.364,00               56      408,75    1,70            21.227,25

2009               1944       24.000,00   2.364,00               58      509,03    2,12            21.126,97

2010               1945       24.000,00   2.364,00               60      613,97    2,56            21.022,03

2011               1946       24.000,00   2.364,00               62      723,76    2,56            20.912,24

2012               1947       24.000,00   2.364,00               64      839,30    3,50            20.796,70

2013               1948       24.000,00   2.364,00               66      959,20    4,00            20.676,80

2014               1949       24.000,00   2.364,00               68   1.089,15    4,54            20.546,85

2015               1950       24.000,00   2.364,00               70   1.238,79    4,54            20.397,21

2016               1951       24.000,00   2.364,00               72   1.389,72    5,79            20.246,28

2017               1952       24.000,00   2.364,00               74   1.541,17    6,42            20.094,83

2018               1953       24.000,00   2.364,00               76   1.677,42    6,99            19.958,58

2019               1954       24.000,00   2.364,00               78   1.814,82    7,56            19.821,18

2020               1955       24.000,00   2.364,00               80   1.954,51    8,14            19.681,49

2022               1957       24.000,00   2.364,00               82   2.094,20    8,72            19.541,80

2024               1959       24.000,00   2.364,00               84   2.235,04    9,73            19.400,96

2026               1961       24.000,00   2.364,00               86   2.378,16    9,91            19.257,84

2028               1963       24.000,00   2.364,00               88   2.521,29   10,51           19.114,71

2030               1965       24.000,00   2.364,00               90   2.665,56   11,11           18.970,44

2032               1967       24.000,00   2.364,00               92   2.812,12   11,72           18.823,88

2034               1969       24.000,00   2.364,00               94   2.958,68   12,33           18.677,32

2036               1971       24.000,00   2.364,00               96   3.107,53   12,95           18.528,47

2038               1973       24.000,00   2.364,00               98   3.256,38   13,57           18.379,62

2040     ab     1975       24.000,00   2.364,00             100   3.407,52   14,20           18.228,48

______________________

In dem Beispielsfall einer monatlichen Rente von 2.000,00 Euro beträgt die Steuer aus der Einführung der nachgelagerten Besteuerung anfänglich 0,57% bis am Schluss der Übergangsphase werden 14,20% erreicht. Die gleiche Brutto-Rente von 24.000,00 Euro führt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen nach deren persönlichem Steuer-Merkmal zu einer Netto-Rente von anfänglich 21.497,57 Euro -> monatlich 1.791,46 Euro -> im Kalenderjahr 2005 und zu einer Netto-Rente von 18.228,48 Euro -> monatlich 1.519,04 Euro -> im Kalenderjahr 2040. Die ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

kürzte die gesetzliche Rente -> im Kalenderjahr 2002 -> zur Einführung der Riester-Rente zuvor noch schnell -> mit dem so genannten Riester-Faktor um 4%. Die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente führt zu einer weiteren Kürzung um circa 14% in der Endphase der Übergangsregelungen für Geburtsjahrgänge 1975 und jünger. Diese Geburtsjahrgänge werden ergo durch die ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

zur ->

VERLORENEN GENERATION ->

gemacht. Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung diente nach der Aussage des SPD-Politikers und damaligen Bundesfinanzministers ->

Hans Eichel ->

zur Gegenfinanzierung der Riester-Zulagen. Die Riester-Rente ist von Anfang an zu 100% zu versteuern. Für die jährliche Riester-Zulage von ->

154,00 Euro ->

für einen Single -> wird im Gegenzug im Kalenderjahr 2040 eine Steuer in Höhe von ->

3.407,52 Euro ->

auf die gesetzliche Rente fällig. Zählt man einen Mindesteigenbeitrag von 4% zur privaten Riester-Rente von zum Beispiel 1.766,00 Euro [ 1.920,00 Euro ./. 154,00 Euro ] hinzu -> ergibt sich rechnerisch eine zusätzliche jährliche Belastung für Arbeitnehmer von 5.173,52 Euro -> um das Niveau der Altersvorsorge im Vergleich für die Zeit vor der ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

zu erhalten. Gemäß den vollmundigen Aussagen der verantwortlichen Politiker soll die Riester-Rente dabei helfen -> Versorgungslücken schließen zu können. Die Benennung der Ursache -> durch den eingeführten Nachhaltigkeits-Faktor -> scheuen die verantwortlichen Politiker wie der Teufel das Weihwasser. Bei unveränderter Beitragszahlung wird für die ->

VERLORENEN GENERATION ->

die gesetzliche Rente -> arg- und hinterlistig -> um 25% gekürzt -> und zwar auch mit dem Riester-Faktor um 4%! Mit dem Hebel der nachgelagerten Besteuerung um 14% und mit dem Nachhaltigkeits-Faktor um 7%! Mit der vom DRSB sogenannten ->

rürupschen Herunter-Drechsel-Maschinerie ->

diese DRSB-Wortschöpfung stammt aus dem Kalenderjahr 2005 -> wurden spiegelbildlich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Kalenderjahr 2005 als Vorsorgeaufwendungen ebenfalls neu geregelt. Beispielhaft berechnen sich die abzugsfähigen Vorsorge-Aufwendungen auf Basis eines Bruttolohns von 4.000,00 Euro mit den aktuellen Beiträgen zur gesetzlichen Rente -> kurz RV genannt -> und zur Arbeitslosenversicherung -> kurz AV genannt -> wie folgt:

______________________

Brutto-Lohn     RV / AV   KV / PV    ESt / KiSt / Soli   Netto-Lohn                            

                                                                                                                                                                      

Euro                   Euro        Euro         Euro                      Euro      

4.000,00            372,00     449,00      801,20                  2.377,80

 

Höchstbetragsberechnung Vorsorgeaufwendungen im Kalenderjahr 2005:

                                                                                          Euro

Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung             4.464,00  [ 372,00 x 12 ]

Arbeitgeberanteil Rentenversicherung                 4.464,00  [ 372,00 x 12 ]

Gesamt                                                                            8.928,00

Hiervon 60% [ Regelung für 2005 ]                           5.356,00

Abzüglich Arbeitgeberanteil 100%                           4.464,00

Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen [ 20% ]         892,00

______________________

Der abzugsfähige Anteil der gesamten Rentenversicherungsbeiträge steigt in der Übergansphase 2005 bis 2025 jährlich um 2% von anfänglich 60% auf 100%. Insbesondere die ->

VERLORENEN GENERATION ->

muss ab dem Kalenderjahr 2040 ihre Rente zu 100% versteuern und kann die in 2005 geleisteten Renten-Versicherungs-Beiträge nur zu 20% abziehen. Die Errungenschaft der sozialen Marktwirtschaft -> die Steuerfreiheit des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung -> wurde mittels der rürupschen Herunter-Drechsel-Maschinerie unterlaufen -> in dem der Arbeitgeberanteil in der Höchstbetragsberechnung zu 100% wieder abgezogen wird. Eine solche ->

VOLL-MACHT ->

hatte das Bundesverfassungsgericht -> kurz BVG genannt -> im Urteil des Zweiten Senats vom 06. März 2002 [ 2 BvL 17/99 ] zum Gleichheitssatz der Besteuerung von Renten und Pensionen -> der ersten Bundesregierung aus SPD und GRÜNEN -> nicht erteilt.

Beamte

zahlen keine eigenen Beiträge für ihre Altersvorsorge!

Beamtenpensionen sind nachträglicher Arbeitslohn und deshalb ganz normal steuerpflichtig. Dieses Verfahren kennt man auch in der privaten Wirtschaft unter der Bezeichnung BETRIEBS-RENTE. Der Lohnverzicht während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses wird vom Arbeitgeber nach Renten-Beginn ausgezahlt und ebenfalls als Pensionsbezüge über die Lohnsteuerkarte abgerechnet. Die korrekte Bezeichnung für die BETRIEBS-RENTE wäre ergo ->

BETRIEBS-PENSION!

In der fachspezifischen Welt von heute müssen auch Richter auf Gutachten zurückgreifen. Dem vorgenannten Urteil lag das Gutachten von Professor ->

Hans-Adalbert Rürup ->

zugrunde und wurde anschließend von der Rürup-Kommission durch das Alterseinkünftegesetz mit dem fatalen Inhalt gefüllt. Mit der asymmetrischen Übergangsregelung für die Renteneinnahmen -> 2005 bis 2040 -> und für die Vorsorgeaufwendungen -> 2005 bis 2025 -> hatte Professor Rürup ein Durcheinander und Wirrwarr sondergleichen mit fatalen Denkfehlern erschaffen. Aus einer unausgewogenen Betrachtung heraus hatte Rürup die Vorsorgeaufwendungen in der Übergangsphase von 2005 bis 2025 vermeintlich günstiger gestellt als die Renten-Einnahmen in der Übergangsphase von 2005 bis 2040 steuerpflichtig wurden. Womöglich glaubt Rürup noch heute daran -> dass er das ->

„Ei des Kolumbus“ ->

neu erfunden hat. Mit der „so dargestellten modernen“ Besteuerung der Rente hatte Rürup -> ohne ausgewogenen Hintergrund -> den Steueranteil von 18% willkürlich auf 50% bis 100% heraufgesetzt. Als alles noch gut zu laufen schien -> feierte sich Rürup noch als Erfinder der Rürup-Rente. Das Erfinden von vermeintlichen Kolumbus-Eiern führte bereits zuvor bei der Riester-Rente zu der Berufsfalle. Über die schädlichen Folgen der unvererblichen und unkündbaren Rürup-Rente hatte der DRSB bereits mehrfach ausführlich berichtet. In den Medien wurde Rürup für seine vermeintlichen Verdienste zum ->

RENTEN-PAPST ->

gekrönt. Aus einer ausgewogenen Betrachtungsweise -> also aus dem Sichtwinkel eines jeden einzelnen Bundesbürgers -> hätten Rürup die leicht erkennbaren Konstruktionsfehler eigentlich auffallen müssen. Das gesamte Durcheinander und Wirrwarr dient vermutlich noch immer als Blendwerk für das ->

DEUTSCHE VOLK!

Doch mit dem künstlich erzeugten durcheinander und dem Wirrwarr sind die verantwortlichen Politiker in ihre eigenen Fallen gestolpert. Die fatalen Konstruktionsfehler und die arg- und hinterlistigen Fallen der ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

sind eine vorsätzliche, undefinierbare Mischung aus Unvermögen, Absicht und Arroganz. Im Klartext müsste man sogar von einer gewollten ->

Volksverarschung ->

sprechen. Seit der Einführung der->

NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->

im Kalenderjahr 2005 -> zahlen Arbeitnehmer-Haushalte zweimal Steuern auf ihr Arbeits-Einkommen. Der DRSB hatte Professor Rürup sowie die verantwortlichen Parteien und Politiker jeweils frühzeitig -> diskret und vertraulich -> auf die Konstruktionsfehler mit den fatalen langfristigen Folgen hingewiesen und sinnvolle sowie nutzmehrende Reform-Vorschläge unterbreitet. Die indirekten Antworten der verantwortlichen Politiker auf das Hilfsangebot des DRSB fielen durch missbräuchliche Amtshandlungen von staatlichen Stellen und Körperschaften des öffentlichen Rechts extrem brutal aus. Von allen Parteien des deutschen Bundestages wurde der neoliberale Wandel der ->

Jahrhundertreform AGENDA 2010 ->

mitgetragen. In der Union forderte der CSU-Politiker Horst Seehofer im Kalenderjahr 2016 die Rückabwicklung der Riester-Rente und wurde vermutlich von der CDU-Politikerin Angela Merkel zurückgepfiffen.

Übrigens….

…. das ist kein böser DRSB-Witz: Die AfD fordert die Abschaffung der ->

gesetzlichen Rentenversicherung ->

zugunsten einer privaten Altersvorsorge -> die ausschließlich von großen und vermeintlich noch leistungsfähigen Versicherungskonzernen getragen werden soll.

Will man dadurch den BOCK zum GÄRTNER machen?

Seit nunmehr 13 Jahren stecken die etablierten Parteien in der rürupschen Beton-Reform -> eine DRSB-Wortschöpfung aus dem Kalenderjahr 2005 -> fest. Vermutlich wird die rürupsche Beton-Reform die nächsten 22 Übergangsjahre nicht überstehen. Denn nicht nur die einbetonierte ->

VERLORENE GENERATION ->

wird dauerhaft benachteiligt. Mit der gezielten Benachteiligung von abhängig Beschäftigten laufen die verantwortlichen Politiker Gefahr -> dass sich Vergleichbares wiederholt -> wie nach dem Beschluss des Zweiten Senats vom BVG vom 10. November 1998 [ 2 BvL 42/93 ] -> zum Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder. In Folge dieses Beschlusses mussten damals alle Finanzämter in Deutschland aufgrund eines zu geringen Kinder-Freibetrages tonnenweise neue Steuerbescheide für mehrere Jahre erteilen. Für diese Papier-Wust mussten damals ganze Wälder gerodet werden. Der Hambacher Forst ist dagegen schlichtweg ->

PEANUTS!

Weder Greenpeace noch andere Klima- oder Umweltretter oder vermeintliche Gutmenschen regten sich damals darüber auf! Seit dem gescheiterten Regierungsversuch von SPD und GRÜNEN -> auf Bundesebene -> hat man enorm Vieles auf den Kopf gestellt -> was sich zuvor über Jahrzehnte bewährt hatte. Dass es sich bei Pensionen und Renten um zwei verschiedene Einkunftsarten mit einem unterschiedlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergrund handelt -> dürfte den ->

Protagonisten und Auslösern der Altersarmut ->

mittlerweile klar sein. Womöglich wurde in 2002 das BVG mit Vorsatz instrumentalisiert -> um später mit dem „so“ dargestellten EU-Gesetz „Solvency II“ das Zwangsaufkauf-Programm für alle EU-Staatsanleihen mit dem Altersvorsorgevermögen der Bundesbürger bei Versicherungskonzernen starten zu können. Die EU-Staatsanleihen sind in den Bilanzen der Versicherungskonzerne ohne eine Schulden-Vergemeinschaftung im gesamten untauglichen EU-Kunstgebilde wertlos. Eine Schulden-Vergemeinschaftung im EU-Kunstgebilde würde zum wirtschaftlichen Niedergang von Deutschland führen. Neben einer zwingend notwendigen unverzüglichen Rückabwicklung der ->

NACHGELAGERTE BESTEUERUNG ->

und der Riester- und Rürup-Verträge können alle Betroffenen höchstwahrscheinlich nur noch durch die DRSB-Systeme der gesetzlichen Rente ->

ALLE VON ALLEM FÜR ALLE ->

und mit den ausgewogenen privaten Renten-Systemen mit dem DRSB-Versorgungswerke vor drohender Altersarmut bewahrt werden. Doch hier ist noch ein großes Problem zu bewältigen. Gemäß den Worten von Kanzlerin Merkel im ZDF-Sommerinterview ->

Berlin direkt ->

möchte man zunächst in aller Ruhe die Erkenntnisse der neuen Renten-Kommission abwarten. Dieses Abwarten wird -> nicht nur -> für die CDU-Politikerin Merkel zum ->

WARTEN AUF GODOT!

Die GroKo -> aus CDU, CSU und SPD -> sowie alle anderen etablierten DEUTSCHEN PARTEIEN stecken inmitten einer Demokratie gefährdenden Staats-Krise sowie in einer tiefen Sinn-Krise. Ohne sinnvolle und nutzmehrende Reformen für das ->

DEUTSCHE VOLK ->

gibt es -> besonders für fremdgesteuerte, netzwerkende DEUTSCHE POLITIKER -> aus diesen Krisen keinen Aus-Weg mehr.

Denn jeder gangbare Weg

in die Zukunft ist zurzeit immer noch einbetoniert!

Mit der rürupschen Beton-Reform haben sich die gewählten Volksvertreter -> ohne Not -> selbst alles verbaut!

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