Sonderinfobrief – 16. Mai 2018 / Schleichende Entmündigung des DEUTSCHEN VOLKES

 

Schleichende Entmündigung

des

DEUTSCHEN VOLKES

 

Das Investmentsteuerreformgesetz ab dem Kalenderjahr 2018 ringt um die Verfassungskonformität. Womöglich sind das Investmentsteuerreformgesetz 2018 sowie das Heuschrecken-Einladungsgesetz 2001, das Altersvermögensgesetz 2002 und das Alterseinkünftegesetz 2005 auf Wunsch und im Auftrag des Schatten-Kapitalisten entstanden. Mit der Einführung der Riester-Rente durch das Altersvermögensgesetz ab dem Kalenderjahr 2002, der Einführung der Rürup-Rente und der nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz -> ab dem Kalenderjahr 2005 -> haben der Staat, Politik, Versicherungskonzerne und Banken sowie die Medien jeden Vertrauensbonus des Volkes verspielt und sich selbst einen Bärendienst erwiesen. Die Riester-Rente ist im Kern eine eiskalte neoliberale Volksverarschung. Die Politiker haben sich in ihre versteckte Hinterlist selbst verfangen.

Jetzt soll eine weitere Reform helfen [ !? ].

Die Regeln beruhen auf „Der Bürger muss“ und an keiner Stelle „Der Bürger darf“. Mit einem „sanften Zwang“ soll die total gescheiterte Riester-Rente jetzt in anderer Form ins Volk getrieben werden. Der nie zutreffende Spruch:

„Riestern lohnt sich wegen der Zulagen“

hat sich zunächst einmal erledigt. Im Detail sind die Gründe des Versagens auf folgende Regelungsbestandteile zurückzuführen ->

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1. Unvererblichkeit

2. Einführung der vollen Besteuerung der Riester-Rente

3. Einführung der vollen Besteuerung der Rürup-Rente mit einer Übergangszeit

    von 35 Jahren [ nachgelagerte Besteuerung ]

4. Berufsfalle

5. Lüge der Hartz-4- Sicherheit bei der Riester-Rente

6. Abzug der Riesterzulagen von der Steuerersparnis aus den Vorsorgeaufwendungen

7. Fehlende Mündelsicherheit der Kapitalanlagen [ Stichwort: Solvency II ]

8. Unkündbarkeit der Rürup-Rente.

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Mit der Einführung der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab dem Kalenderjahr 2009 mit einem festen Steuersatz von 25% wurden die passiven Einkünfte ohne Berufstätigkeit gegenüber den aktiven Einkünften aus Berufstätigkeit mit einem Grenzsteuersatz von 43% einseitig begünstigt. Die Abgeltungssteuer ist deshalb sozialpolitisch äußerst umstritten. In Kenntnis des ->

Investmentsteuer-Reformgesetzes ->

sprach sich der ehemalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in zynischen Art noch vage dafür aus, die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen. Ab dem Kalenderjahr 2018 ist die Abgeltungssteuer durch das Investmentsteuerreformgesetz fest verankert. Die Vorbereitungen für das Heuschrecken-Einladungsgesetz, Altersvermögensgesetz, das Alterseinkünftegesetz und für das Investmentsteuer-Reformgesetz zogen sich hinter den Kulissen über Jahre hin und wurden vermutlich vorrangig von externen Beratern bei privaten Stiftungen -> in enger Absprache mit dem Bundesfinanzministerium entwickelt. Dass bei dem Altersvermögensgesetz und dem Alterseinkünftegesetz die Lobbyisten der Versicherungskonzerne mit am Tisch saßen -> dürfte unbestritten sein. Das Vertrauen der Bürger zu den verantwortlichen Politikern schmilzt unter diesen Vorzeichen wie die Butter in der heißen Sonne. Die Frage -> von welcher Seite und zu welchem Zweck das Investmentsteuerreformgesetz angeschoben und geschaffen wurde -> ist von den Medien nie gestellt worden.  

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 Um sich einen Einblick zu verschaffen -> hilft zunächst ein Blick in die bisherige Besteuerung von Fondsgesellschaften. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet folgende Einkunftsarten:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

7. Sonstige Einkünfte

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Für die Besteuerung der verschiedenen Fondsgesellschaften kommen grundsätzlich folgende Einkunftsarten in Frage ->

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

2. Einkünfte aus Kapitalvermögen

3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Einkünfte ermitteln sich aus einer Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben durch die Erstellung einer Bilanz. In diese Regelung fallen Schifffonds und Filmfonds als Personengesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Der Markt für Schifffonds und Filmfonds ist zwischenzeitlich unbedeutend geworden.

 

2. Einkünfte aus Kapitalvermögen

und

3. Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte ermitteln sich aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Hierunter fallen Kapitalanlagefonds und Immobilienfonds. Die Rechtsform bei Kapitalanlagefonds ist in der Regel eine Aktiengesellschaft. Die erzielten Einnahmen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Bei den Immobilienfonds unterscheidet man zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds. Bei geschlossenen Immobilienfonds sind die Anzahl der Gesellschafter und die Anzahl der Immobilienobjekte von Anfang an begrenzt. Die Rechtsform des geschlossenen Immobilienfonds ist in der Regel eine BGB-Gesellschaft. Die Anteile an dem geschlossenen Immobilienfonds werden nicht institutionell gehandelt -> sondern können nur durch notarielle Kaufverträge übertragen werden. Ein Gesellschafterwechsel ist in der Regel nicht vorgesehen. Die anteiligen Einkünfte werden den Gesellschaftern steuerlich über eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie bei Einzeleigentum. Bei offenen Immobilienfonds sind die Anzahl der Gesellschafter und die Anzahl der Immobilienobjekte unbegrenzt. Anteile am Fondsvermögen werden nach dem deutschen Investmentgesetz in Form von Anteilsscheinen verbrieft und gehandelt.  Der auf die Vermietung entfallende Anteil stellt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Mögliche Gewinne aus der Veräußerung einer Immobilie sind in der Regel nach 10 Jahren steuerfrei.

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Die neue Fondsbesteuerung ab dem Kalenderjahr 2018 enthält folgende Kernbestandteile ->

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1. Entfall des Bestandschutzes der Steuerbefreiung für den Fondserwerb vor 2009.

2. Einführung eines einheitlichen persönlichen Freibetrages von 100.000 Euro zum

    Ausgleich des Steuerprivilegs aus Fondsbeständen vor 2009.

3. Einführung einer so genannten jährlichen steuerlichen Vorabpauschale für

    Wertsteigerungen eines Fonds.

5. Pauschalversteuerung der Einnahmen auf Fondebene von 15%.

6. Einführung einer Teilfreistellung der Abgeltungssteuer des laufenden Gewinnes

    und des Veräußerungsgewinns gestaffelt nach Fondstypen.

7. Entfall von Angaben in der persönlichen Einkommensteuererklärung.

8. Entfall der Aufbewahrungspflicht der Fondsunterlagen für die Bürger.

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Für die Besteuerung wurde das Instrument der so genannten Teilfreistellung eingeführt. Das Investmentsteuerreformgesetz unterscheidet bei der Teilfreistellung für Anlagen im Privatvermögen in folgende Fondstypen ->

Aktienfonds: mindestens 51% in Kapitalbeteiligungen

Mischfonds: mindestens 25% in Kapitalbeteiligungen

Immobilienfonds: mindestens 51% in Immobilien

Ausländische Immobilienfonds: mindestens 51% in ausländische Immobilien

Übrige Fonds: Zum Beispiel Rentenfonds

Im ersten Schritt müssen Fondsgesellschaften ihre gesamten Einnahmen aus Dividenden und Immobilien pauschal mit 15% versteuern. Im zweiten Schritt wird über eine so genannte Teilfreistellung diese Pauschalsteuer teilweise bei der anschließenden Abgeltungssteuer wie folgt kompensiert ->

Bei Aktienfonds sind 30% der Erträge steuerfrei.

Bei Mischfonds sind 15% der Erträge steuerfrei.

Bei inländischen offenen Immobilienfonds sind 60% steuerfrei.

Bei ausländischen offenen Immobilienfonds sind 80% steuerfrei.

Bei übrigen Fonds sind 0% steuerfrei.

Auf den nicht steuerbefreiten Anteil der Erträge wird zusätzlich zur Pauschalsteuer die Abgeltungssteuer von 25% nebst Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie die Kirchensteuer erhoben und einbehalten. Bei einem Verkauf der Anteile werden alle Vorabpauschalen von dem Verkaufserlös abgezogen. Der Veräußerungserlös der Fondsanteile ist dann entsprechend der Staffelung der einzelnen Fondstypen steuerpflichtig.

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Wohin die Reise des Investmentsteuer-Reformgesetzes letztendlich gehen soll, ist völlig unklar. Womöglich wird sich die Informationspolitik der Fondsgesellschaften über den Verlauf der gesamten Ertrags- und Vermögenslage an der Pauschalierung und Standardisierung der Steuererhebung ausrichten. Das könnte im Klartext womöglich bedeuten -> dass sich Kapitalanleger vollen Vertrauens

im Blindflug

befinden. Womöglich werden die wahren Absichten für die Einführung des Investmentsteuer-Reformgesetzes ähnlich wie bei dem Altersvermögensgesetz und dem Alterseinkünftegesetz erst nach Jahren -> wie zum Beispiel durch das spätere EU -Gesetz

„Solvency II“

für den Zwangsaufkauf von EU-Staatsanleihen durch Versicherungskonzerne -> für die Anleger erkennbar. Zumindest erfolgte die Umlegung des Schalters des Neoliberalismus durch „Steuerreformen“ erkennbar ab dem Kalenderjahr 2001. Seitdem zerfrisst der Neoliberalismus die soziale Marktwirtschaft. Womöglich sollen die Kapitalanleger im Zeitverlauf den Einblick und Überblick über die Kapitaltransaktionen verlieren. Dass deutsche Anleger durch das Investmentsteuer-Reformgesetz seine Steuerunterlagen nicht aufbewahren müssen -> ist äußerst ungewöhnlich. Die Abschaffung eines Steuerprivilegs und eine Begünstigung von Immobilienfonds gegenüber Aktienfonds sind sachlich nicht zu rechtfertigen und sind der historischen ->

Fehlentwicklung des Steuerrechts ->

geschuldet. Das Entstehen von Filmfonds Anfang der 70ziger Jahre des vorigen Jahrhunderts beruhte ebenfalls auf eine historische Fehlentwicklung und auf Lücken im Steuergesetz. Zur damaligen Zeit war der verstorbene SPDler ->

Helmut Schmidt ->

der zuständige Bundesfinanzminister. Jahrzehntelang wurde mit der Hilfe von willfährigen Politikern geduldet und gefördert -> dass gutgläubige Deutsche ihr Geld über Filmfonds in Hollywood sinnlos verbrennen konnten.

Stupid German money

[ dummes deutsches Geld ]

war dafür die Bezeichnung in den USA. Das Investmentsteuer-Reformgesetz sowie das Altersvermögensgesetz das Alterseinkünftegesetz sind artverwandt. Von dem ehemaligen Vorstand ->

Paul Achleitner ->

für das Ressort Finanzen und Beteiligungen bei der Allianz SE -> wurden zum Beispiel circa 80% der Kapitalanlagen von circa 2 Billionen Euro aus der privaten Altersvorsorge europäischer Bürger bei der Tochtergesellschaft PIMCO in den USA angelegt. Das bewährte Prinzip der persönlichen Steuerpflicht sowie der persönlichen Steuerfestsetzung durch das Finanzamt und der logische Aufbau des Steuerrechts nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen -> so wie es vor 2001 fast durchlässig bestanden hatte -> wurden Schritt für Schritt verwässert und aufgehoben. Das deutsche Steuerrecht hat seit dem Kalenderjahr 2001 den Weg der Anonymisierung, Verdrechselung, Pauschalierung, Abgeltung, Verschleierung und Vernebelung eingeschlagen. Deutschland befindet sich nicht auf dem „richtigen Weg“. Die „Steuer“ sollte bei einer Kapitalanlage immer nur ein untergeordneter Teilaspekt für eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein. Die „Steuer“ als Selbstzweck führt meistens zu wirtschaftlichen Fehlentscheidungen. Der Gesetzgeber muss das DEUTSCHE VOLK schützen und nicht die Kapitalanlage-Gesellschaften und Versicherungskonzerne. Das gesamte deutsche Steuerrecht muss wieder auf tragfähige Säulen zurückgeführt werden und für das DEUTSCHE VOLK zu nachvollziehbaren, nachprüfbaren, verständlichen und vor allem zu rechtsbehelfsfähigen Regeln führen. Nur mit diesem Wissen und auf dieser Grundlage können die Bürger in unserer Heimat für sich sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen. Die vermeintliche Verwaltungsvereinfachung und Automatisierung der Steuererhebung außerhalb der rechtsstaatlichen Finanzverwaltung ist eine gewollte ->

Entmündigung des DEUTSCHEN VOLKES ->

und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Mit dem Investmentsteuer-Reformgesetz werden die Bürger quasi für blöd verkauft. Man wird von fremden Dritten -> außerhalb einer staatlichen Legitimation mit der Gesamtabrechnung und Festsetzung der persönlichen Einkommensteuer -> bei ihrer Vermögensanlage vor vollendete Tatsachen gestellt und muss quasi mit geschlossenen Augen alles fressen was einem vorgesetzt wird -> ohne die geringste Chance -> nach rechtstaatlichen Grundsätzen formell dagegen vorgehen zu können. Die Erhebung von Kapitalertragsteuer durch Banken hatte zuvor immer vorläufigen Charakter und wurde erst durch den Einkommensteuerbescheid der Finanzämter endgültig festgesetzt. Die Erhebung der Abgeltungssteuer und Pauschalsteuer durch Banken und Kapitalanlagegesellschaften ist dagegen endgültig. Das DEUTSCHE VOLK soll vermutlich keine ->

DUMMEN FRAGEN ->

stellen. Was jetzt noch im Weichspülprogramm fehlt -> das sind die sogenannten „Beratungs-Apps“ für den Vertragsabschluss von Kapitalanlagen über das Mobil-Telefon. Einige mögen das systematische Geldverbrennen sicherlich „total cool“ finden. Im Klartext mutieren die Riester-Rente sowie die Rürup-Rente und das Investmentsteuer-Reformgesetz zur Entmündigung des DEUTSCHEN VOLKES. Eine endgültige Steuerfestsetzung ist nach den Vorschriften der Abgabenordnung verfahrensrechtlich an eine Rechtsbehelfsbelehrung für ein Einspruchsverfahren und Klageverfahren gebunden. Die ->

Steuerfestsetzung ->

ist eine Vorbehaltsaufgabe der Finanzverwaltung. Der Staat kann die endgültige Steuerfestsetzung nicht ausgliedern. Schon die Abgeltungssteuer lag schon nicht mehr im grünen Bereich. Mit den auch in den Medien beschriebenen komplexen Besteuerungsgrundlagen liegt das Investmentsteuer-Reformgesetz mitten im roten Bereich. Das Investmentsteuer-Reformgesetz ist ein weiterer Baustein auf dem sogenannten „modernen Weg“ in die automatisierte und elektronische Steuererhebung außerhalb gesetzlich zulässiger Erhebungsverfahren. Der ständige Einsatz des Datenträgeraustausches und die Instrumentalisierung unbefugter Dritter bei der Steuerfestsetzung außerhalb gesetzlicher Regeln sprengt die Garantie der Einhaltung des Steuergeheimnisses -> dem noch immer Verfassungsrang eingeräumt wird. Der Grund ist auch im Personalmangel in der Finanzverwaltung und der restriktiven Personalpolitik zu suchen. Der entscheidende Baustein für den Sprung in die sogenannte ->

„moderne Welt“ der Totalüberwachung ->

Des DEUTSCHEN VOLKES wird höchstwahrscheinlich die geplante Abschaffung des Bargeldes sein. Das bedeutet im Klartext -> dass unsere gewählten Politiker auf der ganzen Linie versagt haben. Das wird natürlich recht bald zu einer Bankrotterklärung der etablierten Parteien führen. Unsere gewählten Politiker beschreiten -> seit der Einführung der Agenda-Reformen im Kalenderjahr 2001 -> Schritt für Schritt und Hand in Hand mit den Schatten-Kapitalisten gemeinsame Wege der Ausbeutung des DEUTSCHEN VOLKES. Denn der praktizierte Neoliberalismus bedeutet stets ->

Gewinne privatisieren -> Verluste sozialisieren!

Die Steigerungsform durch das Altersvermögensgesetz, das Alterseinkünftegesetz und auch das Investmentsteuer-Reformgesetz ist klar erkennbar ->

Gewinne aus Kapitalanlagen zugunsten der Aktionäre steuern!

Verluste aus gescheiterten Kapitalanlagen unter den hilflosen Normalbürgern streuen!

Zur Einführung der volksschädlichen und volksschädlichen AGENDA 2010 bezeichnete der SPDler Gerhard Schröder die System-Umstellungen fälschlicherweise als ->

FORDERN und FÖRDERN!

Doch die System-Umstellung ist genau betrachtet nur ein Instrument zum ->

STEUERN UND STREUEN!

Wer das eigene Geld in fremde Hände gibt -> der muss damit rechnen -> das FREMDE DRITTE damit nicht vertrauensvoll umgehen und sich bereichern wollen. Der schleichenden Entmündigung können die DEUTSCHEN nur entgehen -> in dem sie ihr Geld nicht mehr „blind“ privaten Finanz-Konzernen anvertrauen. Und das Agieren der „ach so beliebten“ Politiker wesentlich kritischer durchleuchten.

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