DRSB
Deutscher Rentenschutzbund e.V.
Redaktionsteam
Leitung:
Udo Johann Piasetzky ⋅ Andreas Kallen ⋅ Hans – Josef Leiting
Düsseldorf, den 15. April 2009
Versagen die Eliten?
Teil 18
Die Entrechtung deutscher Bürger
Repräsentative Demokratien weisen, mangels direktdemokratischer Möglichkeiten, zu ihrer einzigen Legitimation, sehr gerne auf das freie Wahlrecht der Bürger hin.
So sind freie Wahlen das einzige legale Instrument, mit dem die Gesamtheit der Bürger in der Europäischen Union sowie in der Bundesrepublik Deutschland Einfluss auf politische Organe und deren Entscheidungen nehmen könnte.
Ein direkter Einfluss auf Personen, politische Richtungen und deren Strategien bleibt den deutschen Bürgern jedoch verwehrt.
Eine zufrieden stellende Gestaltung der so genannten demokratischen Systeme in der Europäischen Union sowie in der Bundesrepublik Deutschland mutierte deshalb schon vor Jahrzehnten zum bloßen Wunschtraum echter Demokraten.
Wahrhafte Demokratie ist deshalb abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der 16 Länderparlamente sowie des Bundestages.
Und genau hier liegt, mit der
Stimme des Volkes gesprochen, der Hase im Pfeffer.
Im Jahr 1909 nahm der Staat knappe 10% des so genannten Sozialproduktes, das über Abgaben und Steuern erhoben wurde, für die Bereitstellung staatlicher Leistungen in Anspruch.
Durchleuchtet man die Geschichtsbücher, so stellt man fest, dass die Bürger wie auch die Wirtschaft mit den staatlichen Leistungen durchaus recht zufrieden waren. Die meisten Ämter versahen reibungslos ihre Aufgaben und waren auf äußerst korrekte fachmännische Abwicklung bedacht.
100 Jahre später nimmt der Staat satte 50% in Anspruch und interveniert ständig und überall in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abläufen. Im Jahr 1909 beschränkte sich der Staat im Wesentlichen darauf, funktionierende, nutzbringende und sinnvolle Rahmenbedingungen vorzuhalten. Das gelang den Politikern im damaligen Deutschen Kaiserreich zwar nicht immer, aber die Leistungsfähigkeit, der Leistungswille und die Innovationskräfte der Bürger und der Wirtschaft wurden keinesfalls behindert.
Dieses fördernde gesellschaftliche Klima wurde gravierenden Veränderung unterworfen, so dass das Interesse sowie der Wunsch der deutschen Bürger stark zunimmt selber mitbestimmen zu können, was der Staat wie, wann, wo und wofür ausgeben und vornehmen soll.
Jedes Jahr finden in der Bundesrepublik Deutschland, verteilt von Januar bis Dezember, Wahlen statt.
Die gefühlsmäßig stetig anwachsende Anzahl der Wahlen zum Bundestag, zu sechzehn Landesparlamenten sowie zu Tausenden von Stadt- und Gemeindevertretungen und Kreistagen wird noch flankiert von den Wahlen zum Europäischen Parlament.
Die hohe Anzahl der Wahlen lässt zunächst einmal den Eindruck entstehen, dass die deutschen Bürger gigantisch viel zu sagen hätten und überall, als Souverän, mitbestimmen könnten.
Bedauerlicherweise
ist dieser Eindruck völlig falsch und unrealistisch.
Durchleuchtet man das Fundamentalrecht deutscher Bürger, so muss man sehr schnell feststellen, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten ein demokratisch geprägtes Wahlrecht systematisch entwertet wurde.
Vor der Ära von Gerhard Schröder bestand für deutsche Bürger noch die Möglichkeit zwischen zwei sehr unterschiedlichen Volksparteien zu wählen.
Die damals noch echten Sozialdemokraten traten für ein kollektives Gemeinwesen ein, dass auch den Schwächeren die Möglichkeit bot ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Die so genannten Christdemokraten aus CDU / CSU standen für einen konservativ ausgerichtetes Markt- und Gesellschaftskonzept und waren jahrzehntelang der Garant für stabile wirtschaftliche Verhältnisse.
Flankiert wurde diese unterschiedliche Parteiausrichtung von den liberalen Überlegungen innerhalb der FDP, die mit zunehmender Zeit immer mehr Selbststeuerungssysteme forderten und heute größtenteils nur noch im neoliberalen Lager zu finden sind.
Namen wie Leutheusser – Schnarrenberger oder Brüderle stehen zwar noch für eine tatsächlich freiheitliche Denkweise, werden aber von den vielen kleinen Westerwelles in der FDP umzingelt und dadurch neutralisiert.
Bündnis 90 / Die Grünen mutierten von den aufrechten Ökologen und Umweltschützern zum Wahlverein zur Erhaltung der eigenen Macht und wollen nur noch an die staatlichen Geldtöpfe.
Die neue Linke erweckt noch den Anschein, dass sie die Aufgaben einer echten Sozialdemokratie übernehmen könnte. Bei genauer Durchleuchtung fällt jedoch sofort die enorme Flexibilität auf, wenn es um eine Regierungsbeteiligung geht.
Geäußerte Standpunkte werden dann schon einmal den möglichen Koalitionspartnern angeglichen. So war es in Berlin und in Hessen. Damit haben die Linken die historische Chance vertan ein wirkliches ernstzunehmendes Kontrastprogramm zu sein.
Nur Gysi und Lafontaine sind keine verlässliche sozialdemokratische Wahlplattform und schon gar keine echte Basis für die Sozialdemokratie in Deutschland.
Die drei kleineren Parteien sind deshalb ständig auf der Suche nach Koalitionspartner und müssen sich, wenn dann einmal ein Mitregieren klappen sollte, dem größeren Partner beugen.
Seit der unsäglichen Schröder – Ära schleifen sich die ehemals gravierenden Unterschiede zwischen der SPD und den Christdemokraten immer weiter ab.
Beide Parteilager verfolgen quasi die gleiche volksschädliche neoliberale Politik, wobei die SPD dafür bereits in härtester Form abgestraft wurde und den Status einer Volkspartei verloren hat.
Netzwerker und korporatistisch gefärbte Politiker aus der CDU / CSU, wie zum Beispiel
Laurenz Meyer, aber auch Brauksiepe oder Mißfelder
arbeiten mit großem Ergeiz daran, dass auch die Christdemokraten den Status einer Volkspartei recht bald verlieren werden.
Diese unverkennbare Angleichung in der deutschen Parteienlandschaft ist der Hauptgrund für die Wahlverweigerung der meisten Bürger.
Hinzu kommt erschwerend, dass bei dem deutschen Verhältniswahlrecht oft nur noch die Möglichkeit besteht Groß- oder Dreierkoalitionen zu bilden, wenn man die Regierung stellen möchte.
Dieses Szenario verunsichert die deutschen Bürger überproportional, so dass am Ende die Wähler nicht mehr wissen, wohin ihre Stimmabgabe führen wird.
Wer dann welche Fehlentscheidung getroffen hat, ist schwerlich erkennbar.
Das beste Beispiel dafür ist die so genannte
Armutsagenda 2010,
die überwiegend, immer noch fälschlicherweise, der SPD angelastet wird.
Die wenigsten wissen, dass diese Gesetzes – Missgeburt auf dem geistigen Mist von
Bündnis 90 / Die Grünen
erst so richtig zur Entfaltung kam und die Christdemokraten für das Weiterbestehen sorgten.
Man stelle sich nur einmal vor, dass alle Nichtwähler eine Partei wählen würden, dann hätte diese so dargestellte imaginäre
NWP
Nicht – Wähler – Partei
auf einen Schlag die absolute Mehrheit in allen deutschen Parlamenten.
Umso wichtiger erscheint es, dass deutsche Bürger die Menschen aus ihrer Mitte, die sie zukünftig in den Parlamenten repräsentieren sollen, selbst auswählen können.
Das deutsche Grundgesetz sichert zwar allen Bürgern das Recht zu, dass sie ihre Abgeordneten frei und unmittelbar wählen können, doch dieses Grundrecht wird schon seit Jahrzehnten von allen Parteien mit Füssen getreten, gebeugt und missachtet.
Denn würde man, wie es die Parteien gerne behaupten, tatsächlich das
Grundgesetz
achten und
Artikel 28 Absatz I Satz 2 und Artikel 38 Absatz I Satz I
konsequent anwenden, würde die Monopolstellung der Parteien für die Aufstellung der Kandidaten sofort zu kippen sein.
Für viele Parteimanager, Parteisoldaten und Mitläufer ist das eine paradoxe Situation und Vorstellung, dass die deutschen Bürger ein verbrieftes Mitwirkungsrecht bei der Aufstellung der Kandidaten haben sollen, denn kaum ein deutscher Bürger wie auch die meisten Parlamentarier, die ihr demokratisches Grundrecht der Wahl ausüben, kennen die Artikel 28 oder 38 GG.
Denn über diese Möglichkeiten des deutschen Wahlrechts wird weder in den Parteien gesprochen, noch aufklärend in den deutschen Medien berichtet.
Warum auch, viel lieber beugt man das deutsche Grundgesetz, mauschelt vor sich hin und stellt selbstherrlich eigene Regeln auf für die Auswahl der Parlamentskandidaten auf.
Wie heißt die alte Volksregel:
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Kritische Bürger fragen den DRSB e.V. immer häufiger:
Müssen Verstöße gegen
das deutsche Grundgesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden?
Man erkennt also recht deutlich, dass die Mitwirkung der deutschen Bürger bei der Gestaltung unseres Staates immer wichtiger wird.
Elemente der direkten Demokratie sollten im Rahmen einer umfassenden Wahlrechtsreform unverzüglich zusätzlich installiert werden, bevor das deutsche Wahlrecht völlig der Entwertung preisgegeben werden kann.
Da aber die etablierten Parteien und die Abgeordneten in den Parlamenten ganz offensichtlich mit einer Reform des Wahlrechts überfordert sind, oder sie auch nicht wollen, sollte unter der Leitung des DRSB e.V. ein Volksforum für die Ausfüllung der Wahlrechte der deutschen Bürger eingesetzt werden.
Denn die systematische faktische Entrechtung
der deutschen Bürger muss ein sofortiges Ende finden.
DRSB
Wir kämpfen seit 21 Jahren mit der Stimme der Demokratie
für
einen modernen Sozialstaat,
sichere, langfristige Arbeitsplätze,
sinnvolle, gerechte und lernfähige Rentensysteme,
sichere, gerechte und leistungsfähige Sozialsysteme,
und für
korruptionsfreie Demokratie in Deutschland und der EU.