Ruerup Rente

DRSB

Deutscher Rentenschutzbund e.V.

Redaktionsteam

Leitung:

Udo Johann Piasetzky Heinrich Sternemann Hans – Josef Leiting

Düsseldorf, den 22. April 2009

 

 

Finger weg von Rürup?

RürupRente:

Unvererblich, geknebelt und verloren?

 

Gemäß

§ 10 Abs. 1 Nr. 2b des Einkommensteuergesetzes

ist die immer noch so genannte Rüruprente

nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar,

nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Nach der Auffassung vieler Bürger bedeutet Unvererblichkeit, dass im Todesfall dem Staat das unverbrauchte Altersvorsorgevermögen der Bürger zufließt.

Andere glauben, dass das unverbrauchte Altersvorsorgevermögen der verbleibenden Versichertengemeinschaft zugute käme.

Auch diese Betrachtungsweise entspricht nicht der Praxis, denn jeder Altersvorsorgevertrag wird rein versicherungsmathematisch betrachtet nur auf der Grundlage einer Einzelberechnung kalkuliert und berechnet.

Die Meinungsbildung zum Thema Rüruprente geht also in unterschiedliche Glaubensrichtungen, die bis heute in den Medien reflektiert oder gar richtig gestellt werden.

Der Großteil der Bürger wird es vermutlich nicht wahrhaben wollen, aber

das

unverbrauchte, von den Bürgern angesparte

Altersvorsorgevermögen

verfällt zu Gunsten der Versicherungskonzerne und verbleit dort zur freien Verfügung der Gesellschaften!

 

Unglaublich aber wahr: Ehefrauen und Kinder haben keinen Anspruch darauf.

Ein privater Altersvorsorgevertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen einem Bürger und einer Versicherungsgesellschaft.

Warum im Gesetz festgelegt wurde, dass die Versicherungskonzerne das Eigentum der deutschen Bürger au den eingezahlten Sparraten für sich annektieren dürfen, ist nicht dokumentiert.

Selbst wenn zum Beispiel die so genannte Rürup – Rente tatsächlich eine echte staatliche Förderung erhielte, würde die Zwangsenteignung der Bürger nicht zu rechtfertigen sein, da die steuerliche Belastung der Förderung nicht von den Versicherungskonzernen sondern allein von den Bürgern aus Steuerzahlungen getragen werden.

 

Die Verbraucherzentrale Hamburg

hat ein noch weiteres Übel der Versicherungskonzerne aufgedeckt.

Aufgrund von Knebelbedingungen geht die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Versicherungskonzerne vor, die im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen die Bürger um ihr angespartes Geld bringen wollen, falls die Beitragszahlungen, aus welchen Gründen auch immer, eingestellt werden.

Der Versicherungskonzern

Deutscher Ring

in Hamburg beugte sich bereits der Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die

Aspecta

Lebensversicherung in Köln, einer Tochtergesellschaft des Talanx – Konzerns, hingegen stellt sich quer und will offensichtlich wissen, wie weit man den Grenzbereich von Vertragsbedingungen vorstoßen kann und wartet auf ein Verfahren beim Landgericht Hamburg.

Eine kleine vermutlich völlig irreführende Bezeichnung im Vertragswerk ist der Streitpunkt:

Bei Beitragsfreistellung

im ersten Versicherungsjahr erlischt die Versicherung.

Der Auswirkung dieser Einsatz – Klausel ist fatal, denn wer seine Beitragszahlungen auch nur vorübergehend einstellt, riskiert im ersten Vertragsjahr einen Totalverlust. Dieses Risiko erweitert sich sogar weit über 12 Monate hinaus, da die ersten Beiträge nicht dem Konto des Bürgers, sondern dem Vermittler gutgeschrieben werden.

Wollen Bürger ihre Altersvorsorge nach einer längeren Laufzeit des Versicherungsvertrages beitragsfrei stellen, lauert bereits die nächste böse

Rürup - Falle.

In den Vertragsbedingungen legen viele Versicherungskonzerne eine so genannte Mindestrente fest, die erst fällig wird, wenn das Vertragskonto einen bestimmten Wert ausweist.

Wird dieser Wert nicht erreicht,

verfällt bei Beitragsfreistellung das angesparte

Altersvorsorgevermögen.

In der Pressemitteilung vom 18. März 2009 der

FinanzNachrichten.de

wurde sogar darauf hingewiesen, dass es sich bei privaten Altersvorsorgemodellen um reine

Geld - und Provisionsbeschaffungsprogramme

der Versicherungswirtschaft handele und jedes noch so simple

Sparbuch

wahrscheinlich immer besser abschneiden wird.

Auf die Tatsache, dass deutsche Bürger zurzeit mit einem ganz normalen

Sparbuch oder Festgeldkonto

für ihre private Altersvorsorge wirtschaftlich besser fahren als mit

Rüruprenten oder Riesterrenten,

weist der DRSB e.V. seit Jahren hin.

Besonders gefährdet sind Vertragsmodelle, die an Fondssysteme gekoppelt sind. Hier droht demnächst die

NULLRENDITE.

Die ADs oder auch AIDos, wie viele Bürger bei einigen Bankinstituten und Strukturvertrieben genannt werden, stehen dann im Ruhestand vor dem totalen Nichts.

ADS oder auch AlDos

ist die menschenverachtende und zynische Bezeichnung von Strukkies und einigen Bankern für

ALT und DOOF.

Kaum ein deutscher Bürger mag sich vorstellen, dass er so abwertend bezeichnet werden könnte und man in Deutschland gesetzlich geregelt Rechte am Eigentum verlieren kann.

Warum wurden die Banken und Versicherungskonzerne mit so viel Macht und Privilegien ausgestattet?

Welcher Bürger kann sich denn sicher sein, dass er über eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren die Beitragsleistung immer pünktlich bezahlen kann?

Diese Fragen können höchstwahrscheinlich die Mitglieder in den diversen Regierungskommissionen beantworten, die für die

Armutsagenda 2010

verantwortlich zeichnen.

Von daher lautet die einzige richtige Empfehlung von Verbraucherschutzverbänden, kleinen, aufgewachten Teilen der Medien sowie vom DRSB e.V.:

Finger weg von Rürup.

 

 

DRSB

 

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